Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 15 (1898)
- Issue
- 21 (27.5.1898)
- Date
- 1898-05-27
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 21 Dl*a 8 Jahrgang XV. Centraiorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums. i; R. ft. poysx arhaflstt-Hmt i -—-- 3 i--ii Bsjngajjrita für Srstrrrrlch; Clearingverkehr Wien, 27. Mar 1898. 'H1 — Halbjährig 4{LcS Stx, Nr. 810.976. Einzelexemplare 36 kr. i LrdsrNon und Adrniuistratton: Wr'» Ausland: I »trn i n., Dntrrr Vugartrrrflr. la. Erscheint jeden Freitag. halbjährig b fl. — 10 Xt. ganzjährig 10 „ — 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene 1 Telephon - Nr. 6535. Brief-Adresse: Wien, L, Hauptpostamt — Fach. Petitzeile 13 kr. Telegramm-Adresse: Bloch'S Wochenschrift Wien. =m Inhalt. Leitartikel: Ceremonial- und Sittengesetz. — Der Gemeindebund und das Problem der jüdischen Arbeitslosigkeit. — Arbeitsnachweis und Arbeiterschutz. — Jntroduction zum Baseler Kongreß. — V o m Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Ein ermordetes Dienstmädchen und Ernst Schneider. Die Juden im spanisch - amerikanischen Kkrieg. Zur Stellung Gladstone's zur Judenemancipation. Zum Proceß Dreyfns. Plünderungen in Przemysl. August Abrahamson. — Berliner Brief. — Das Judenthum und seine Literatur. — Richter im Talar und Barett. — Eine Frage. — Ein Hildesheimer Miethscontract aus dem Jahre 1732. — Korrespondenzen: Wien, Budapest, Prag, Nachod, Lemberg, Dobromil, Warschau, Amsterdam. — Vermischtes: Wien, Brünn, Proßnitz, Nikolsburg, Lissa i. P., Teplitz-Schönau, Lemberg, Gurahumora, Jaroslau, Rzeszow, Budapest, Gibraltar, Leipzig, Berlin. — Feuilleton: Der neue Oberamtmann. — Geschichte der Juden in Kremsier. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. Ceremonial- und Sittengesetz. Von Dr. Adolf B i a ch, Rabbiner in Brüx. Oberflächlich denkende Menschen finden oft scharfe Gegensätze, wo der tiefere Beobachter einen innigen Zusammenhang erkennt. So ha t man beispielsweise Platonische und Aristotelische Philosophie lange Zeit als scharfe Gegensätze betrachtet, Plato den Idealisten, Aristoteles den'Realisten genannt, während die neuere philosophische Forschung den Beweis erbrachte, daß die Uebereinstimmung der Ansichten dieser beiden größten Philosophen des Alterthums eine viel größere ist als ihre Verschiedenheiten. (Hinsichtlich der „sinnlichen Erkenntniß" habe ich dies in „Natorp, Philosophische Monatshefte" 1890, Band 26, Heft 5 und 6 nachgewiesen.) In ähnlicher Weise ist es auch auf religiösem Gebiete. In der Thora selbst wird keine strenge Scheidung zwischen Ceremonial- und Sittengesetz gemacht. So finden wir beispielsweise in einem und demselben Capitel (II. Buch, Mos. Capitel 23) nebst dem Gesetze der Feindesliebe, dem Verbot der Lüge das Gebot, den Sabbath zu halten, die Feste zu feiern, und 'das Verbot, das Böcklein in der Milch der Mutter zu kochen. Die Ceremonialgesetze, weit entfernt, einen Gegensatz zum Sittengesetze zu bilden, stehen vielmehr im innigen Zusammenhänge mit demselben und haben den Zweck, das Sittengesetz zu fördern. Nur ist vielfach die Bedeutung der Ceremonialgesetze nicht recht erkannt worden, und daher kam es, daß man sie für bedeutungslos hielt und als Gegensatz zum Sittengebote betrachtete. Die Propheten mußten daher mit ihrer ganzen Beredtsamkeit gegen die gedankenlose Ausübung der Ceremonialgesetze auftreten, nicht etwa, weil sie dieselben für überflüssig hielten, sondern, weil dem Volke das Verständniß für die Bedeutung derselben verloren gegangen war nnd schon seine Pflicht erfüllt zu haben glaubte, wenn es äußerlich an dem Ceremonialgesetze festhielt, ohne ihren inneren Werth zu erkennen und zu beherzigen. Das Sittengesetz war durch die Thora zur Genüge präcisirt, durch die Propheten nachdrüfllichst betont worden; es bedurfte also keiner weiteren Ausbildung und Discussion. Mit Recht bemerkt Buckle in seiner „Geschichte der Civilisation": „Unfraglich hat nichts in der Welt eine so geringe Veränderung erlitten, als die großen Grundsätze, aus denen das Moralsystem besteht. Anderen Gutes zu thun, ihnen zu Liebe die eigenen Begehrungen zu unterdrücken, den Nächsten wie sich selbst zu lieben, dem Feinde zu vergeben, die Leidenschaften zu unterdrücken, die Eltern zu ehren, die Vorgesetzten mit Achtung zu behandeln. Diese und ein paar andere Sätze find der wesentliche Inhalt der Moral. Aber sie sind schon vor Jahrtausenden bekannt gewesen."*) (l. Band, Seite 127). Daher kommt es auch, daß im Talmud der religionsgesetzliche Theil, weil discutirbar, einen bedeutend größeren Raum einnimmt als der über das Sittengesetz. Gleichwohl aber enthalten die „Pirke Aboth", die „Sprüche der Väter", welche bekanntlich aus dem Talmud ins Gebetbuch übergegangen sind, eine Ethik, wie sie nicht reiner und lauterer gedacht werden kann. Ebenso suchte der Talmud durch geistreiche, gemüthstiefe und feinsinnige Erzählungen, Parabeln und Gleichniffe das Sittengesetz tief in die Herzen zu pflanzen. Ebenso finden wir auch in den Midraschim aus den späteren Jahrhunderten das Bestreben, das religiöse Leben, die Ceremonialgesetze, zu durchgeistigen. Ick erinnere beispielsweise nur an folgendes Gleichniß: „Ein Mann versuchte auf offener See zu schwimmen; nicht lange hätte es gewährt, so würde er seinen Tod in den Fluthen des Meeres gefunden haben; da warf ihn der Capitain ein Seil zu; der Schwimmende hielt sich daran fest und rettete sein Leben." So sprach auch Gott zu Israel: „So lange ihr an meinen Geboten festhaltet, solange werdet ihr bestehen." (Midrasch Tanchuma, Ende Schlach lecho anschließend an das Gebot der Schaufäden.) Trotzalledem aber kam es bei der großen Maffe doch häufig vor, daß sie sich des tieferen Grundes der Gebote nicht bewußt blieb, wodurch das Ceremonialgesetz vielfach zu einer äußerlichen Uebung, zu einem „angelernten Menschengebote" herabsank. Nicht viel anders ist es auch heute noch da, wo man das Ceremonialgesetz beobachtet. Von der größten Wichtigkeit bleibt es daher, auf den Zusammenhang zwischen Ceremonial- und Sittengesetz hinzuweisen. Freilich wird uns dies nicht immer gelingen, weil wir die Gründe mancher Gebote nicht kennen. Leichtfertig ist es aber, dem Ceremonialgesetze seine Bedeutung abzusprechen, abgesehen davon, daß es ein wichtiges Bindemittel für die Bekenner unserer Religion ist, ein Bindemittel, das der jüdischen Religion umsomehr noth thut, als wir keine stramme, einheitliche Organisation und Centralisation haben, wie es bei *) In einer Anmerkung zu dieser Stelle (S. 127, t) sagt Buckle: „Die Behauptung aber, das Christenthum habe ihr (der Menschheit) vorher unbekannte moralische Wahrheiten' mitgetheilt, verräth entweder grobe Unwissenheit oder geflissentliche Täuschung."