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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1898-04-29 · 17 (29.4.1898) · page 18

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
15 (1898)
Issue
17 (29.4.1898)
Date
1898-04-29
Page
– (sequence 18)
Language
German
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wmmmm Seite 338 Vr. Vlvch's Wochenschrift Nr. 17 eutgegeunehmeu. Wir sind nicht darauf eingerichtet, die Thätigkeit der Gesellschaft bei uns zuzulassen." Die Erklärungen des Mannes, der gegenwärtig wieder die Situation in Rußland zu beherrscheil scheint, sind ungeheuer schwerwiegend und sie geben einen trüben Ausblick auf das Los, das den russischen Juden in der nächsten Zeit bevorsteht. Kurland. Zur Geschichte der Juden in Kurland entnimmt die „Düna-Ztg." einem längeren diesem Blatte aus Kurland zngestellten Artikel folgende Angaben von allgemeinem Interesse: Nach den Verordnungen des Jahres 1561 war den Juden der Aufenthalt zunächst in Libau untersagt. In Kurland war, wenigstens bis zum Ende des 17. Jahrhunderts, schwerlich ein ansässiger Jude zu finden. Bon dieser Zeit an gelang es einigen Juden, ungeachtet aller Verbote und Verfolgungen, sich in Kurland anzusiedeln, bis endlich in den Achtziger-Jahren des 18. Jahrhunderts in dieser Beziehung eine vollstäildige Veränderung in den Anschauungen der Administration und der Gesetzgebung eintrat. Im Piltenscheu Kreise wurden die Juden seit ältester Zeit geduldet. Durch Entscheidung des Landtages des Piltenscheu Kreises vom 3. März 1783 wurde den Juden nicht nur der Aufenthalt in der Stadt Hasenpoth, sondern auch die Beschäftigung mit verschiedenen häuslichen und öffentlichen Gewerben gestattet. Zu herzoglichen Zeiten, d. h. bis zum Jahre 1797 inclusive, wurden keine Abänderungen der früheren Bestimmungen betreffs der Juden in Kurland getroffen, obgleich Verhandlungen hierüber stattfanden, namentlich in den Jahren 1704, 1778 und 1780. Bei der Revision vom Jahre 1797 stellte es sich heraus, daß damals in Kurland — in den Städten 896 und in den Kreisen 3685. im Ganzen nur 4581 Juden männlichen Geschlechts, lebten. Daraus ergibt es sich, daß die jüdische Bevölkerung beiderlei Geschlechts nicht mehr als 9500 Personen betragen haben kann. Die Frage von der Duldung der Juden wurde schließlich nach der Bereinigung mit Rußland durch Allerhöchsten Befehl vom März 1799 entschieden; alle persönlich anwesenden Juden wurden zu den Städten angeschrieben und den Magistraten unterstellt; ihnen wurde erlaubt — unter der Bedingung des Eintritts in die Gilden — sich mit Handel und Gewerbe zu beschäftigen. Zu derselben Zeit wurde jedoch eine doppelte - Steuer auf sie gelegt, welche Maßregel indeffen niemals zur Ausführung gekommen ist. Durch Ukas vom 9. Februar 1804 wurde den Juden gestattet, zur Entscheidung geistlicher Angelegenheiten und zur Erhebung der Steuern eine besondere Verwaltung aus ihren Vertretern unter dem Namen „Kahal" einzusetzeu. Obgleich nun damals den persönlich anwesenden Juden das Recht der Ansässigkeit in Kurland ertheilt wurde, war es doch zu gleicher Zeit streng verboten, von Neuem Juden zum kurländischen Gouvernement anzuschreiben. Jedoch wurde dieses Gesetz sehr oft außer Acht gelaffen, sonst hätte die jüdische Bevölkerung im Verlause von 66 Jahren (von 1797 bis 1863) nicht bis zu 33.707 Seelen in Kurland anwachsen können. Gegenwärtig zählt man in Kurland circa 60.000 jüdische Seelen; getaufte Juden gibt es in Kurland zur Zeit circa 700 Personen. Die kurländischen Juden besitzen eine rege geistige Beweglichkeit und Schärfe ber Spürkraft, welche das directe Gegentheil der Langsamkeit, Schwerfälligkeit und „Gründlichkeit" vieler hiesiger christlicher Geschäftsleute ist. In Dingen, die rasch gelernt und rasch gemacht werden ^müssen, in denen es ausschließlich oder wesentlich auf logische ^Schärfe und verstandesmäßiges Zurechtlegen der entscheidenden Punkte ankommt, schließt hier der Jude jede Concurrenz aus. Um sich zum „Geschäftsmann" auszubilden und in den bezüglichen Verhältnissen zurechtzufinden, braucht er so viel Monate der Vorbereitung, als z. B. mancher hiesige Deutsche und Lette Jahre braucht. Jene äußerlichen, aus geschickte Handhabung der Form hinauslaufenden Fertigkeiten, die im öffentlichen Leben den Ausschlag geben, und die gerade dem formlosen Russen, Deutschen und Letten unsägliche Schwierigkeiten bereiten, sind dem Juden das eigentliche Element. Außerdem ist er hier in den meisten Fällen eines Vorschubs und einer Unterstützung seiner Stammesgenoffen sicher, wie sie anderen Leuten auch von ihren besten Freunden nicht zu Theil wird; hundert sichtbare und unsichtbare Canäle sorgen dafür, daß ein entzündetes jüdisches Licht nicht unter dem Scheffel bleibt, für ihn sorgt auch jener Geist der Kameradschaft, der überall da gefunden wird, wo eine unterdrückte oder unterdrückt gewesene Minderheit um ihre Existenz zu kämpfen gehabt. Diejenigen, die über die Juden in Kurland klagen, sollten sich doch ihre Rührigkeit und ihr festes Zusannnenhalten zum Muster nehmen- Sie werden der Concurrenz leichter begegnen. Lipowez (Gonv. Kiew). (Ein Verstorbener als Deserteur.) Die Nachlässigkeit, mit welcher die von der Regierung angestellten Rabbiner die Geburts- und Todesfälle ihrer Glaubensgenossen in die Gemeindebücher einzutragen, oder richtiger, nicht einzutragen pflegen, hat oft unangenehme Folgen. Im Jahre 1883 verstarb in Lipowez an der damals herrschenden Cholera ein junger Jude, Nuchim O., ohne daß dieser Sterbefall in das jüdische Gemeinbebuch eingetragen wurde. Im Jahre 1885 war der Verstorbene militärpflichtig, und da dessen Vater über einen Todtenschein seines Sohnes nicht verfügte, ersuchte er die Militärbehörde, den Tod seines Sohnes durch polizeiliche Nachforschungen feststellen zu lassen. Die Eittberufungscommiffion ging jedoch hierauf nicht ein und vernrtheilte den Vater für die „Desertion" des Sohnes zu einer Geldstrafe von 300 Rubel, die ihm jedoch auf Grund des Manifestes vom 14. Mai 1896 vorläufig erlassen wurde, d. h. unter der Bedingung, daß der „Deserteur" sich vor Ablauf eines Jahres, also spätestens am 14. Mai 1897, einstelle. Da das natürlich nicht stattfinden konnte, so ist der Vater kürzlich, den „Od. Nvw." zufolge endgiltig zur Zahlung der 300 Rubel verurtheilt worden. Vermrlchtes. Wie». Sonntag den 8. Mai, 10 Uhr Bormittags findet im Sitznngssaale der israelitischen Cultusgemeinde die fünfundzwanzigste ordentliche Generalversammlung der israelitischen Allianz zu Wien mit folgender Tagesordnung statt: 1. Bericht über die Thätigkeit des Vereines im Jahre 1897. 2. Bericht über die finanzielle Gebahrung im Jahre 1897. 3. Wahl von fünf Vorstands-Mitgliedern mit vierjähriger Functionsdauer (§ 6 der Statuten). Die Reihe zum Austritte trifft die Herren: Dr. Felix Katzau, Dr. Alfred Stern, Heinrich Nirenstein, Dr. Sigmund Wahrmann, Signlund Ritter von Bauer. 4. Etwaige Anträge der pt Mitglieder. (§ 8 der Statuten.) Wien. (Politischer V o l k s v e r e i n.) Samstag den 30. April d. I. um '/,,8 Uhr Abends findet in Khuner's Restauration I., Schottenring 19, die G e n e r a l v e r s a m m l u n g des Politischen Volksvereines statt, in welcher Vereinspräsident Herr Dr. F i a l l a den Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Vereinsjahr erstatten und nach Vornahme der statutengemäßen Neuwahl des Präsidenten und des gesammten Vorstandes Herr Reichsrathsabgeordneter Dr. Benno S t r a n ch e r eineil Vortrag über die politische Lage halten ivird, an welchen sich eine freie Discussion anschließen dürfte. Bei dem voraussichtlich sehr zahlreichen Besuche dieses interessanten Versammlungsabendes wolle berücksichtigt werden, daß Gäste nur dann Zlltritt haben, wenn sie im Besitze einer Gastkarte sind oder von einem Vereinsmitgliede eingeführt werden. Wien. („F e r i e n h e i m", Verein f ü r i s r a elitische Ferien colo nie n.) Montag den 2. Mai l. I., halb 5 Uhr Nachmittags, findet im Sitzungssaal der israelitischen Cultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, II. Stock, die 111. ordentliche Generalversammlung statt. Tagesordnung: 1. Erstattung des Jahresberichtes pro 1896/97. 2. Caffebericht und Rechnungsabschluß. 3. Revisionsbericht. 4. Ergänzungswahleu in den Vorstand. 5. Wahl von 3 Revisoren und Scrutatoren. Wien. (Verlobung.) Fräulein Elsa Feldmann hat sich mit Herrn Karl Pollak verlobt. E. B. Wien. Am 10. Mai findet im Tempel der Seitenstettengasse die Trauung des Herrn Ernst Hirsch, Sohn des kaiserlichen Rathes und Cultusvorstandes Herrn Moritz Hirsch, mit Fräulein Martha Lang statt. Wien. (Jüdisches Museum in Wie n.) Die Reihe der Vorträge, welche das Museum für jüdische Kunstoenkmäler in dieser Saison veranstaltete, wird am 3. Mai mit einem interessanten Abend ihren Abschluß finden. Der Schriftsteller Herr Heinrich Glücksmann wird über das Thema: „Die Lyrik eines modernen Hiob" sprechen, und der Vicepräsident des Museums, Herr Adolf Ritter v. Sonnenthal, hat es übernommen, hervorragende Dichtungen des i

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