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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-12-17 · 51 (17.12.1897) · page 19

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
51 (17.12.1897)
Date
1897-12-17
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Nr. 51 Dk Bloch's Wochrnschrisr Nr. 1035 Abonnentin in M. TnsJndeiithnm hat heute andere Sorgen, als zur Frage der Leichenverbrennung Stellung zu nehmen. A. K. in Kiew. Gut gemeint, aber nicht verwendbar. N. St .. . . y. Ungeeignet. f . .. Moriz Spiegel» Troppan. Ihre Mittheilung, daß „in einer Gemeinde mit mehr als 2000 Seelen der Gottesdieklst an Wochentagen mit sechs Personen abgehalten" wird, scheint unglaublich. Das ist gegen das Religionsgesetz. Das wird jeder Ortsrabbiner bestätigen. Stud. W. M. Die'israelitische Volksküche ist im II. Bezirk, Krumbaumgasse. Moskau. Ein gewisser H. Litwin, ein geborener Jude, hat nach seiner Taufe jndenfeindliche Artikel in Snvorins Monatsschrift veröffentlicht, gleichzeitig aber unter dem Namen H. Esron eine Novelle „Mein Onkel" im jüdischen Blatte „Woschod", worin er das jüdische Familienleben preist. Solch einen Charakter unter sich zu zählen, werden Juden und Christen in gleicher Weise ablehnen. M. in Brünn. Was wir über diese Wahlbündnisse denken, haben wir wiederholt freimiithig dargelegt. K. in Wien. Der Wiener Bürgermeister bettelt bei Judenbanken um ein Darlehen itrtb den dummen Kerlen empfiehlt er, keine geschäftliche Verbindung mit Inden einzugehen. I. Adler, München. Der Brief scheint agokryph, officiöse Blätter des Vaticans erklären, der Papst hat ein solches Schreiben nicht erhalten. Literatur. Ethik des Jndenthums. Bon der in diesen Blättern bereits signalisirten „Ethik des Judenthums", von Professor Dr. M. Lazarus liegen uns die ersten drei Druckbogen in Lexikonformat und prbchtvoller typographischer Ausstattung vor. Dieselben umfassen einen Theil des ersten Abschnittes, der die Ueberschrift: „Die Grundlegung der S i t t e n l e h r e" trägt und dessen erstes, mit Seite 48 noch nicht abgeschlossenes Capitel eingehend „von den Quellen der jüdischen S i t t e n l e h r e" handelt. Das Buch ist groß angelegt und erfährt schon die Quellenerforschung eine ebenso gründliche als erschöpfende Behandlung. Mit dem geübten Späherauge des Bvlkerpsychologeu durchmustert Lazarus das umfangreiche Quellengebiet, manche neue Quelle entdeckend, um sie für die ethische Idee ersprießlich zu verwerthen. Das pfadfinderische Genie, welches ans allen Werken dieses Großmeisters hervorleuchtet, verleugnet sich auch hier nicht und druckt seinen ( Forschungen das unverkennbare Siegel der Originalität auf. Ein oft nur flüchtig hingeworfenes Wort in Bibel und Talmud; eine mehr oder weniger allgemeine Einrichtung im Bereiche des jüdischen Gemeinwesens verwandelt sich unter seiner psychologischen Retorte in ein ethisches Motiv von eminenter Tragweite, welches er durch seine dialektische Gestaltungskunst für seinen Gegenstand fruchtbar zu machen weiß. Schon bei der Lectüre des ersten Capitels empfindet man das lebhafte! Gefühl, als stünde man vor dem Grundbau eines Monumental-! gebäudes, deffen kühne Umrisse und grandiose Baumaterialien die Großartigkeit des in Angriff genommenen Riesenwerkes ahnen lassen. Im Hinblick auf den beschränkten Raum dieser Blätter müssen wir es uns versagen, durch Auszüge das Ge- Gesagte zu illustriren, behalten uns aber vor, es'beim weiteren Fortschreiten des Druckes, falls es die verehrliche Redaction gestattet, thnnlichst nachzuholen. I g l a u, im December. Dr. I. I. U n g e r. Notix. Versicherung gegen Werlosungsverlnst. Die Central-Depositencasse und Wechselstube des Wiener Bankvereines, Wien, I., Herrengasse 8, hat den Präniientarif für die Versicherung von Werthpapieren gegen Verlosungsverlust für das ganze Jahr 1898 veröffentlicht. Auch im ablanfenden Jahre hat sich die von derselben eingeführte Festsetzung des Tarifes für den Zeitrauni eines ganzen Jahres als wichtige Neuerung sehr bewährt. Die Besitzer versicherungsbedürftiger Werthpapicre haben von derselben in umfassender Weise Gebrauch gemacht, weil ihnen durch die Versichenmg für ein ganzes Jahr eine bedeutende Ersparniß an Mühe, Zeit, Porto und Stempel ermöglicht wurde. Der für die Ziehungen im Jänner giltige Abschnitt dieses Tarifes ist im Inserate unseres Blattes enthalten. Ein Schadchen für ein bürgerliches Haus aus dem Mittelstände j wird gesucht unter Chiffre „R. L.u an die Expedition. Kundmachung. Vom Unterzeichneten Vorstande wird verlautbart, dass die freigewordene Stelle eines Rabbiners für den XVI. un i XVII. Gemeindebezirk Wien zur Besetzung gelangt. Die Bewerber haben ihre Gesuche bis spätestens 15. Jänner 1898 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse Nr. 4, in «eschlossenen Couverts mit der Ueberschrift „Angelegenheit der Babbinerstelle für den XVI. und XVII. Bezirk“ einzubringen. Den Gesuchen ist beizulegen: I. Der Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft; II. Das Curriculum vitae; IU. Der Nachweis der Universitätsstudien; IV. Hinsichtlich der theologischen Betähigung ein Zeugnias eines Rabbiner-Seminars, oder eine von einer anerkannten rabbinischen Autorität ausgestellte Battarat-horaa. Von dem Nachweise der Universitätsstudien und von der Beibringung sonstiger wiss nsckaftlicher Zeugnisse kann ein Bewerber vom Vorstande nur dann dispensirt werden, wenn er in einer grösseren Gemeinde bereits tungirt hat oder ein Manu von wissenschaftlicher Bedeutung ist. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von ö. W. fl. 2200 verbunden. Die Anstellung geschieht im Sinne und auf Grund der in dem Statute der Wiener Cultusgemeinde für die Rabbiner festgesetzten Bestimmungen. Auf Gesuche, weiche nach dem festgesetzten Einreichungstermine ein langen, kann keine Rücksicht genommen werden. Wien, 12. December 1897. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde. Concurs. Bei der Cultusgemeinde Mahr.-Ostrau gelangen nachstehende zwei Stellen zur Besetzung. 1. Die Stelle eines amu, der befähigt ist, im Tempelchore als Tenor oder Baß mitzuwirken, sowie als Maschgiach zu fungiren 2. Stelle eines Tempelchoristeu (Tenor oder Baß) ledigen Standes, der über eine gute Handschrift verfügt, um in der Cultnsgemeinde-Kanzlei Verwendung finden zu können. Mit diesen Stellen ist ad 1 ein jährlicher Gehalt von 800 Kronen, 100 Kronen Activitätszulage und eine Remuneration von 300 Kronen, Ad 2 ein jährlicher Gehalt von 800 Kronen und eine Activitätszulage von 100 Kronen verbunden. Diese Anstellungen erfolgen provisorisch auf ein Jahr. Dieselben können jedoch nach zufriedenstellender 3-jähriger Tie ftleistung definitive werden, in welchem Falle die Angestellten nach Maßgabe des Statuts Anspruch auf Pension und auf Zlierkennung von fünf Oningnennalzulagett haben. Bewerber wollen ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche unter Beilage von Zeugnissen über bisherige Verwendung (ad 1 auch mit Angabe des Familienstandes) an den Unterzeichneten Cultnsvorstand bis 15. Jauner 1898 einsenden. M ä h r. - O st r a u, am 13. December 1897. Vorstand der israelitlschen Cultusgemeinde. Ter Cultusvorsteher: M. Strstzmann. "2 2 2 2 2'.7)'2X77,, Neue hebräische Wochenschrift, erscheint von Jänner 1898 ab, herausgegeben vom Oberrabbiner Dr. A. Kaminka in Esegg. „Haafikim banegeb“, deren regelmässiges Erscheinen gesichert ist, sollen der Förderung der Kenntniss des Hebräischen und der inneren Einigung des Judenthums dienen. In einem wissenschaftlichen Theile werden neue wichtige hebräische Documente und Forschungen zur jüdischen Geschichte und Literatur, Studien und kritische Besprechungen zu den in hebräischer, deutscher, französischer, englischer und russischer Sprache erscheinenden jüdisch-wissenschaftlichen Arbeiten geboten werden. Bezugspreis: Jährlich 8 ü., halbjährlich 4 fl. (in Deutschland 15 Mk. und 7 Mk. 50 Pfg.) | Adresse der Redaction und Administration: I Oberrabbiner Dr. A. Kaminka in Esseg (Oesterreich-Ungarn.)

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