Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-08-20 · 34 (20.8.1897) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
34 (20.8.1897)
Date
1897-08-20
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3020846-3021169-3021203--07027-3031336
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 686 Vr. VLoch's Wochrnfchrist Nr. 34 Betracht kommen, immer eine etwas hyperbolische. Man hat den Mangel an arischem Wohlthätigkeitssinn durch die Fülle jüdischer Namen maskirt, welche reichlich spendeten. Im Grunde war dieses „goldene Wiener Herz" nichts Anderes, als das „goldene jüdische Herz"! Jetzt, wo die Juden anfangen, für sich selber zu sorgen, wo sie nicht mehr den Defect an arischer Barmherzigkeit decken, jetzt zeigt sich erst in vollem Maaße die greuliche Verwüstung, welche der Antisemitismus angerichtet hat, indem er in der christlichen Bevölkerung Wiens alle besseren Regungen, alle edleren Empfindungen erstickte. Eine „Blamage" vor dem Auslande nennt die „Reichswehr" das Ergebniß der Sammlungen. Gewiß, wir müssen uns schämen, aber weniger wegen der Wirkung, als wegen der Ursache, die uns längst schon zum Gespött der ganzen gebildeten Welt gemacht hat. Sehen wir doch, daß diese Entartung des Volksgeistes schon zur Glorificirung des Verbrechens, zur gänzlichen Untergrabung des Rechtsgefühles und zur Mißachtung aller Rechtsiustitutionen geführt hat! Und da soll noch Sinn und Empfindung für das Elend unserer Mitmenschen vorhanden sein? — Das politische Brigantenthum steht in höchster Blüthe, und vom Volke verlangt man Aufopferung und Selbstverleugnung. Unsere Volkspädagogen find doch sonderbare Schwärmer! _ Wer ist der Schuldige? Mit dem Schwurgerichtsurtheil vom Freitag den 13. August hat Ernst V e r g a n i endlich auch die gerichtliche Bestätigung erhalten, daß er wirklich jener Defraudant ist, als welchen ihn die Oestentlichkeit seit Jahr und Tag unablässig bezeichnet. Bei diesem Erkenntnis; des Schwurgerichtes allein kann es unmöglich sein Bewenden haben. Das Vergehen schreit nach Sühne, der Schuldige darf nicht straffrei ausgehen.'Wer aber ist derSchuldige? Herr V e r g a n i erklärt im „Deutschen Volksblatt" rund heraus: Die einzig Schuldigen sind die Geschwornen! Er selber hat dlos das angeborene Vorrecht eines jeden freien Ariers ausgeübt; was er in seiner Amtswaltung vergangen, ist fein arisches Privilegium, welches lediglich den Juden untersagt bleiben muß. Er habe den Befähigungsnachweis für den Beruf eines antisemitischen Volksvertreters erbringen wollen und erbracht; nur zu diesem Behufe sei der Proceß geführt worden! Die Geschwornen aber, welche ihre Aufgabe so sehr mißkannt und geglaubt haben, auch einem Antisemitenhäuptling gegenüber nach Eid und Gewissen judiciren zu dürfen,' müssen exemplarisch gezüchtigt werden, und das „Deutsche Volksblatt" hat sofort gegen die unglücklichen Geschwornen ein Haberfeldtreiben unternommen, um sie in ihrer Ehre und ihrer bürgerlichen Existenz auf das Empfindlichste zu schädigen. Der Defraudant greift zum Revolver und das „Deutsche Volksblatt" ist ein sehr wirksamer Revolver! Die Geschwornen sollen in Zukunft sich hüten, mit ihren Aussprüchen die antisemitische Sondermoral und die Interessen arischer Parteihäuptlinge anzutasten. Die christlich-sociale Parteileitung erfaßt die Situation tiefer und allgemeiner und in ihrer Auffassung der Sachlage stimmt sie überein mit Herrn Dr. Theodor Wähner in der „Deutschen Zeitung" vom 15. August 1897. — Derselbe faßt sein Urtheil in folgender Parabel zusammen: „Wir glauben im Gegentheile, daß diese Herren mit ihrem Ausgraben der alten Sünden Vergani's dem deutschen Volke einen schlechten Dienst erwiesen haben. Wenn aus keinem anderen, so schon aus dem Grunde, weil sie der Judenheit so unendliche Freude bereiteten." „Der geistreiche französische Schriftsteller Marcel Prevost spricht in einem seiner neuesten Romane von dem „v e rschlossenen Garten", den man lieber nicht öffnen solle. Ein Weib kommt durch Zufall dem Gatten darauf, daß er sie jahrelang hintergangen; sie setzt sich in die Möglichkeft, die ganze Wahrheit zu erfahren, sie öffnet die Pforte des Gartens, in dem die Giftkreuter stehen, aber im letzten Moment schreckt sie davor zurück. „Welche Frau, welcher Mann hat nicht seinen verschlossenen Garten, in den der andere nicht eindringt, nicht eindringen soll, bei Strafe der Zerstörung des häuslichen Herdes?" Dieser Gedanke ruft ihre Milde, ihre Nachsicht wach." Herr Dr. Wähner meint also, daß jeder seiner Parteigenossen einen derartigen „verschlossenen Garten" hat, in welchen man nicht hineindringen darf. O, Du ahnungsvoller Engel Du! Die Mühldorfcr Blüthen in den christlich-socialen Gärten müssen geschont, mit Milde und Nachsicht behandelt werden! Als strafwürdig in diesem Proceffe erweist sich einzig und allein der Schwurgerichtspräsident, Landesgerichtsrath Freiherr von Benz, welcher den Angeklagten gestattet hat, den Mühldorfer Garten der gesammten Welt zu öffnen. In einer Montag Abends abgehaltenen Konferenz der christlichsocialen Partei wurde beschlossen, Herrn Vergani durch eine Deputation unter der Führung des Prinzen Alois Liechtenstein und des Vicebürgermeisters S t r o b a ch die volle Synrpathie und das ungeschmälerte Vertrauen der Partei kundzugeben. Die Deputation überbrachte ein Schreiben von Dr. Lueger, in welchem es heißt: „Die Parteikonferenz hat heute nachstehenden Beschluß gefaßt : Die christliche-sociale Partei nimmt es mit Bedauern zur Kenntniß, daß Herr Ernst Vergani seine Mandate als Land- . tags- und Reichsraths-Abgeordneter zurückgelegt hat. Die Partei erklärt, daß das Verbiet einiger Männer, welche zufälligerweise Geschworne geworden sind, nie einen Grund für einen solchen Schritt bilden darf, da ja die Mandate nicht von den Geschwornen, sondern von den Wählern ertheilt werden und diese allein das Recht haben, über die Mandate zu verfügen. Sie gibt der Ueberzeugung Ausdruck, daß während der ganzen Verhandlung nicht ein Moment hervorgetreten ist, welches auf Ernst Vergani in den Augen eines unbeeinflußten Mannes auch nur den Verdacht einer Veruntreuung oder gar eines Diebstahles wälzen könnte. Sie erklärt endlich, daß die ihr an ge hörenden Abgeordneten verpflichtet sind, das Verhalten de s Vorsitze'nden in dem erwähnten Processe im Abgeordnetenhause einer strengen Kr itikzu unterziehen. Ich bitte Dich, dies zur Kenntniß zu nehmen und zeichne mit dem Ausdrucke voller Hochachtung als Dein ergebener Freund Dr. CarlLueger. Wien, am 16. August 1897." Herr Landesgerichtsrath Freiherr v. Benz wird also seiner Strafe nicht entgehen und von der gesicherten Tribüne des durch Immunität geschützten Reichsrathes wird der ganze Kübel voll Schmähungen, den die christlich-socialen Biedermänner jederzeit zur Verfügung haben, auf sein Haupt ausgegossen werden. Das „Vaterland" in der Nummer von; Dienstag den 17. August wirft die Frage auf: „W arum der Abgeordnete Mittermayer aus der Partei ausgeschlossen wurde, wenn die Partei Herrn Vergani behalte?" Allein gerade die Erfahrung, daß Herr Mittermayer trotz seiner gerichtlichen Unannehmlichkeiten, die ihm widerfahren sind, in zahlreichen Wählerversammlungen von den antisemitischen Wählermassen als Volksretter und Fahnenträger des Parteigedankens umjubelt wird, zeigt, daß man sich vor der Oeffentlichkeit nicht zu geniren braucht. Und ein wenig mag Herr Dr. Lueger seiner eigenen Entgleisungen im Gerichtssaale sich erinnern. Er mochte sich erinnern an seine Thätigkeit als Anwalt der berüchtigten Wucherer von Wien, an seine Behandlung der kleinen Leute in dein Rudolfsheimer Spar- und Vorschußverein, wo er dem ärmsten das Handwerkzeug, den letzten Rock, das Crucifix um 10 kr. wegnähm, das „Beuschel aus dem Leibe" riß, um nachher als Retter des kleinen Mannes, als Vertheidiger des christlichen Volkes gepriesen zu werden. Jawohl! Auch Herr Dr. L u e g e r hat seine Vergangenheit, und darum auch alle Ursache, seinem Freunde ©rnft Vergani die Hochachtung nicht zu entziehen. Auch über den Bruch des Herrn Schönerer geleisteten Treuschwures darf Dr. Lueger nicht erzürnt sein. Am 27. April 1885 entwickelte Lueger vor einer Wiener Wählerversammlung sein Programm und erklärte wörtlich: Die demokratische Partei muß es als eine ihrer Hauptaufgaben betrachten, das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger durchzuführen, das bereits Errungene sestzuhalten, das Fehlende zu ergänzen. So wollen wir denn festhalten an dem Grundsätze der Gleichberechtigung der Konfessionen u. s. w." Noch ein Jahr später hat Dr. Lueger vor dem Gemeindehause auf der Landstraße den Finger zum Schwure erhoben und feierlich erklärt: „Gott ist mein Zeuge, daß ich keinen Unterschied des Glaubens kenne, Christ oder Jude gilt mir glei ch." Wie gewissenhaft hat er diesen Eid gehalten! „Wir von der Cavallerie... Ernst Vergani hat sein Reichsrathsmandat sowohl, als auch sein Landtagsmandat zurückgelegt, und die österreichische Defraudantenwelt hegt die ernste Beforgniß, daß bei der Berathung des neuen Strafgesetzentwurfes im Abgeordnetenhause jener Mann fehlen könnte, der sich gewiß für die Aufhebung des verjudeten Diebstahlsparagraphen einsetzen und überdies den Antrag einbringen würde, die Rechtsprechung in Unterschlagungsfällen der Geschwornen-Jnrisdiction zu

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.