Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 18 (30.4.1897)
- Date
- 1897-04-30
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3020846-3021169-3021187--06695-3030988- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
«Seite 370 Vr. Vwch's Wochrnschrifi. Nr 18 ringen Kräften beitragen, damit in möglichst kurzer Zeit die Reformen durchgeführt werden, die wir im Interesse der Armen, sowie im Interesse einer geregelten Armenpflege, auch im Interesse unserer Gemeinde, zur Hebung des Gemeinsinnes, zur Syärkung des Gefühls der Zusammengehörigkeit und zur kräftigeu Bethätigung des Wohlthätigkeitssinnes als unerläßliche betrachten. Zur Vermeidung eines jeden Mißverständnisses muß vorausgeschickt werden, daß es sich um jene Armenpflege handelt, die im Wirkungskreise der israelitischen Cultusgemeinde und der jüdischen Wohlthätigkeitsvereine gelegen ist und daß wir an eine Entlastung der politischen Gemeinde von der Verpflichtung, die ihr Heimats- und Gemeindegesetz auserlegen, nicht denken und in diese Verpflichtung nach keiner Richtung hin eingreifeu wollen. Es bleibt auf dem eigenen Gebiete des jüdischen Wohlthuns genug übrig, woran die bessernde Hand zu legen ist, daß wir aus diesem Grunde, von anderen abgesehen, auch nicht mit einem Worte das Gebiet der politischen Armenpflege streifen werden. Wir können aber nicht unerwähnt lassen, daß die politischen Verhältnisse in unserer Vaterstadt eine Gestaltung angenommen haben, die es zur heiligsten Pflicht macht, mehr als es bisher geschehen ist, den Armen unsere Obsorge zu widmen, auf Mittel zu sinnen, wie ihnen Hilfe geleistet werde, und den reichen Strom der Wohlthätigkeit, der dem jüdischen Herzen entquillt, in dasjenige Bett zu leiten, wo er am besten, am sichersten, am vollständigsten befruchtend, und belebend, erhebend und stärkend zu wirken vermag. Wir verkennen die Schwierigkeiten nicht, die sich einer glücklichen Lösung der Aufgabe entgegenstellen, aber wir bauen auf die Einsicht unserer Glaubensgenossen, wir vertrauen aus die hingebungsvolle Thätigkeit des Vorstandes und wir rechnen auf die Mitwirkung aller Kreise, die gleich uns die Erfahrung gewonnen haben, daß die bisherige Armenpflege keine rationelle ist, und die wie wir beseelt sind von dem Wunsche, daß gerade die Wiener israelitische Cultusgemeinde bahnbrechend und tonangebend vvrangehen müsse, um in d.r Armenpflege das erreichbar Beste anzustreben. Als die Aufgabe einer rationellen Armenpflege betrachten wir, daß sie nicht nur dem momentanen Bedürfnisse des Armen zu entsprechen vermöge, sondern, daß sie vielmehr noch vorbauend wirken müsse. Wenn wir auch nicht verkennen, daß es nicht Ausgabe der Armenpflege-Einrichtungen sein kann, solche gesellschaftliche Zustände zu schaffen, daß die Armuth gebannt werde, so können wir doch nicht umhin, es als die Pflicht der Armenpflege-Einrichtungen anzusehen. daß sie schon in dem Momente wirksam sein sollen, wenn die Verarmung noch nicht eingetreten ist. sondern wenn sie in einem gegebenen Falle verhütet werden soll; sie hat demnach eine präventive zu sein. Wenn es gelingen würde, daß sie diese Mission erfülle, so könnte manche Familie nicht nur von dem traurigen Schicksal bewahrt werden, daß sie der öffentlichen oder privaten Wohlthätigkeit zur Last falle, sondern sie würde zugleich sittlich gehoben und aus einem zehrenden zu einem beitragenden Mitgliede der Gesellschaft gemacht werden. Erst dann, wenn Arbeitsunfähigkeit eintritt oder solche Umstände obwalten, daß die präventive Armenpflege sich als unmöglich erweist, kann die unterstützende Armenpflege zur Anwendung kommen und auch diese müßte sorgfältig dem jeweiligen Bedürfnisse angepaßt und nicht schablonenhaft mit Geldbetheilung durchgeführt werden. Wir lenken die Aufmerksamkeit des geehrten Vorstandes bei diesem Anlässe auf das sogenannte Elberselder Armensystem hin, das uns in diesem Punkte als mustergiltig erscheint, in welchem es als erstes Unterstützungsmittel nicht die Geldbetheilung ins Auge saßt, sondern Arbeit und dann Arbeitsmaterial, Lebensmittel, Kleidung, Brennstoffe, Miethezahlung rc. und erst in letzter Linie baares Geld. Anerkennt mau die Richtigkeit dieser Grundsätze in der Armenpflege, so wird man auch der Schlußfolgerung zustimmen. daß eine solche Armenpflege nur durch das einige Zusammenwirken von öffentlicher und privater Armenpflege, durch eine solche Organisation der Armenpflege, welche die gründliche Erhebung der Bedürfnisse der Armen ermöglicht und durch eine solche Vertheilung der zur Verfügung stehenden Mittel erreicht werden kann, durch welche man in den Stand gesetzt wird, für die nothwendigsten Bedürfnisse auch in vollem Ausmaße Befriedigung zu finden. Aus den obenangeführten Grundsätzen, auf die wir die Armenpflege in unserem Gemeinwesen basirt zu wissen wünschen, geht aber auch hervor, daß nicht nur in der Organisation eine totale Aenderung der bisherigen Verhältnisse eintreten, sondern daß auch in Verwendung von Mitteln ein ganz anderer Vorgang als bisher angewendet werden müßte. Nach unserer Ueberzeugung sollte das größte Gewicht auf Beschaffung von Arbeit gelegt werden. Ohne daß Wirdes Näheren auf die äußeren Gründe eingehen wollen, die uns bestimmen, gerade auf die Arbeitsvermittlung das größte Gewicht zu legen, glauben wir, daß — auch abgesehen von diesen in wandelbaren Zeitverhältnissen liegenden Motiven — um ethischer Ursachen willen vor Allem der Versuch gemacht werden muß, den Armen, der erwerben kann und dem die Gelegenheit hiezu nur zeitweise benommen ist, in die Lage zu versetzen, daß er sich durch eigene Kraft emporraffe, daß in ihm die Verpflichtung zur Arbeit rege erhalten wird, daß in ihm der Gedanke, durch seine selbstständige Thätigkeit zum Erwerb zu gelangen, gekräftigt werde, die Mitwirkung Anderer nur als brüderliche Beihilfe erscheine. Die Errichtung und Organisirung von Arbeitsvermittlungsanstalten halten wir sonach für eine der ersten Ausgaben einer wohlorganisirten Arnlenpflege, und zwar solcher Anstalten, in denen nicht blos Arbeiter mit Arbeitgebern zusammengeführt werden, sondern auch für Arbeitgeber gesorgt werde, und gerade für diese in umso höherem Maße, als die äußeren Verhältnisse sich für sie nicht minder ungünstig gestalten, wie für die Arbeiter, ihnen aber das Recht der Freizügigkeit und der Wahl der Arbeitsstätte weniger zu Gute kommt, während anderseits dadurch daß ihnen Arbeit geboten wird, auch für den Arbeiter eine Gelegenheit zur Erlangung eines Erwerbes geschaffen wird. Wir haben in die erste Reihe der zu unterstützenden Armen diejenigen gestellt, die arbeiten können und wollen, und denen also die Möglichkeit gereicht werden soll, von ihren Kräften den richtigen Gebrauch zu machen. In die zweite Reihe stellen wir diejenigen, die nicht arbeiten können — zeitweise oder dauernd. Erstere bedürfen der Unterstützung, Letztere der Versorgung. Die Versorgung ist Aufgabe der geschlossenen Armenpflege. Die besonderen Aufgaben der geschlossenen Armenpflege jedoch ziehen wir vorerst nicht in den Kreis der Betrachtungen, vornehmlich deshalb, weil wir glauben, daß die offene Armenpflege am dringendsten der Reform bedarf, und dann auch aus dem Grunde, weil wir der Ansicht sind, daß die Verbesserungen in der Reform der offenen Armenpflege, die uns als Ideal vorschweben, mittelbar und unmittelbar eine günstige Rückwirkung auch auf die geschlossene Armenpflege ansüben werden, und daß insbesondere die Heranziehung von mitwirkenden Herren und Frauen sich als ein vortheilhaftes Element erweisen wird. Wir müssen uns aber auch vergegenwärtigen, daß sehr Viele die Mildthätigkeit in Anspruch nehmen, welche arbeiten können, aber nicht wollen. Da ist es nun Sache der Organe der öffentlichen und privaten Wohlthätigkeit, die Spreu vom Weizen zu sondern und zu verhüten, daß die Mittel, die den Armen zngedacht sind, von Unwürdigen mißbraucht werden; daß die Wohlthätigkeit ausgebeutet werde; daß den Armen entzogen werde, was ihnen von Gott und Rechtswegen ge-