Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 12 (19.3.1897)
- Date
- 1897-03-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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M. 12. Jahrgang XIV. Dr. Bloch’s Centrslorgsn für die gesammten Interessen des Iudenthums. -^- Wien, 19. Mär; 1897. - -H' —- Erscheint jeden Freitag. Brief-Adreffe: Wien, I., Hauptpostamt — Fach. Telegramm-Adreffe: Bloches Wochenschrift Wien. K. ft. Poysparrayrn-Nml I Llrartngverkrhr Nr. 810.976. Nrdarlton und Administration: »ien j ,-irrie LugarlrnProkr I Telephon - Nr. 6535. { BC - « x. .- m »smjpojirti* fitr Srstirrrirtz: I Halbjlihri, 4 fl. 8 Stt.! Einzelexrmplare SB kr. Für'» An»!and: halb^hrig ist. —!OKr. -anzjähri, 10 , — 2» „ Lnreigea: Die 4mal gespaltete, Petit»eile IS kr. mm Inhalt: Leitartikel: Die. jüdische Cultussteuer in Wien und Berlin. — Eine Flankenbewegung nach rechts. — Der Religionswechsel unter den Inden. — Der Verein zur Abwehr und die gesellschaftliche Aechtung der Juden. — Baron Hirsch-Stiftung. — Zu den bevorstehenden Reichsrathswahlen. — Politischer Volksverein. Plenarversammlung der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" vom Samstag den°13. März 1897. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Ein Nothschrei aus jüdischen Lehrerkreisen Wiens. Revanche für die Neunziger-Jahre im XVIII. Jahrhundert. Juden, Taschen zu! Vergani contra Sanders. Der Antisemitismus und der Richterstand. Das Pech Vergaui's. Die Race rein — die Schulden schmutzig. Jüdische Arbeiter. — Stimmen in Betreff des Vorschlages Oswald I. Simon's. — Die Insel Kreta in der Bibel. — C o r r e sp o n d e n z e n: Wen, Budapest, Szepes-Teplicz, Lemberg. Kuttenberg, RoLnau, Braunschweig, Dresden, Karlsruhe i. B., Hannover, Berlin, Paris, London. Warschau. — Vermischtes: Wien, Floridsdorf, Budapest, Lodz, Ung.-Brod, Teplitz, Boskowitz, Brünn. Jungbunzlau, Czernowitz. Rymanow. Berlin. Breslau, St. Petersburg, Jekaterinoslaw, Cherson, Lumbianen, London. — Feuilleton: Simson der Gibor. — Das Buch Esther. — Briefkasten. — Eingesendet. — Inserate. Dir jüdische Cultussteuer in Wien und Berlin. In unserem Artikel: „Die Cultussteuer in der Wiener israelitischen Cultusgemeinde"*) haben wir der Schwierigkeiten erwähnt, denen derzeit die Einhebung der Cultussteuer in unserer Gemeinde begegnet. Möge man etwa annehmen, daß der nun zum ersten Male unternommene Versuch, die Steuer mittelst Postchecks zu erheben, ein nicht glücklicher war. Gewiß ist, daß derselbe ein wohlgemeinter war und daß man hiedurch die mit jeder anderen Modalität der Steuereinhebung verbundenen Mehr kosten, welche eben wieder die Contribuenten bezahlen müssen, in Ersparung bringen wollte. Nun dürfte aber voraussichtlich wieder in gewohnter Weise demnächst der „Eincassirer" auf der Bildfläche erscheinen, und wir wollen hoffen, daß die Ergebnisse seiner Thätigkeit sich für die Cultusgemeinde erfreulicher gestalten werden. Um aber unseren Wiener Glaubensgenossen zu zeigen, daß die an sie gestellten Anforderungen durchaus keine übermäßigen sind, wollen wir ihnen im Folgenden die in der Berliner jüdischen Gemeinde geltenden Bestimmungen, betreffend die Cultussteuer, und überhaupt die finanziellen Verhältnisse der dortigen Gemeinde vor Augen führen. In Berlin wurde früher ein Percent des auf Grund einer ziemlich arbiträren Schätzung erhobenen Einkommens als Cultussteuer umgelegt. Durch die günstigen, geordneten Vermögensverhältnisse der Berliner Gemeinde einerseits, wie auch anderseits dadurch, daß die Staatsregierung die Resultate der Veranlagung zur staatlichen Einkommensteuer an die Berliner Cultusgemeinde mitzutheilen sich veranlaßt fand, nnd solcher Weise die Cultusgemeinde für die Bemessung ihrer Steuer eine sichere Basis erlangte, war der Gemeinde zu Beginn des Verwaltungsjahres (I. April) 1894 die Möglichkeit geboten, ihre Cultussteuer nur mit 055 Percent des Einkommens festzusetzen, wobei *) Siehe „Oesterr. Wochenschrift" Nr. 6 vom 5. Februar 1897. noch den geringeren Einkommen bis rund fl. 2000 eine gewisse Rücksicht entgegengebracht und die Einkommen unter rund fl. 700 steuerfrei gelassen wurden. Ein Maximum der Cultussteuer besteht also in Berlin überhaupt nicht und ebenso gibt es auch dort betreffs der Cultussteuerpflicht und der Steuerbemessung gar keine privaten Transactionen. Aus der uns vorliegenden Liste der jüdischen Cultussteuer-Contribuenten in Berlin entnehmen wir, daß nicht weniger als hundertfünfunddreißig Contribuenten eine Cultussteuer von über fl. 500, achtunddreißig Contribuenten eine Cultussteuer von über fl. 1000, neun Contribuenten eine Cultussteuer von fl. 3000 bis fl. 6000 und d ar üb er jährlich bezahlen. Der Eingang an Cultussteuer beträgt nahezu eine Million Mark jährlich. Gegenüber der mehrseitig ausgesprochenen und leider (!) nicht unbegründeten Besorgniß, daß die höhere Cultussteuer in Wien mit einer Verminderung der freiwilligen Beiträge zu den Wohlthätigkeitsanstalten compensirt werden dürfte, verweisen wir u n t e r A n d e r e m auf die den Verwaltungsberichten der Berliner Gemeinde beigesügte lange Liste der Wohlthäter, welche den Wohlthätigkeits-Jnstituten daselbst namhafte Spenden gewidmet haben und es finden sich darunter E i n z e l s p e n d e n bis zu 100.000, 180.000 und 500.000 Mark. Der Rechnungsabschluß der Gemeinde Berlin weist in Einnahmen und Ausgaben rund 3-5 Millionen Mark aus. Durch das bekannte, über Anregung des Abgeordneten, Lasker erfloffene Gesetz ist in Preußen dem Angehörigen einer jüdischen Cultusgemeinde die Möglichkeit gegeben, aus dem Gemeinde verbände auszutreten, ohne damit seiner Zugehörigkeit zum Judenthume und zur jüdischen Gemeinschaft zu entsagen. Er erklärt vor der Behörde, daß die religiösen Institutionen der Gemeinde, so wie sie bestehen, seiner Gewissensüberzeugung widersprechen, er sei und bleibe ein Jude und eben seine jüdischen Ueberzeugungen, „religiöse Bedenken", veranlassen ihn, aus dieser Cultusgemeinde auszutreten. Hiedurch war und ist den Cultussteuer-Contribuenten, ohne daß sie es nöthig hätten, gleich zur ultima ratio, dem Austritte aus dem Judenthume,