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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-03-12 · 11 (12.3.1897) · page 20

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
11 (12.3.1897)
Date
1897-03-12
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Seite 236 Vr. Vlortz's Wochensttzrtst. Nr/11 Wiener Bankverein. Die siebenundzwanzigste ordentliche Generalversammlung findet am 6. April 1897, um 11 Uhr Vormittags, in Wien, I., Herrengasse 8, statt. Verhandlungs- Gegenstände: 1. Jahresbericht - des Administrationsrathes. 2. Bericht der Censoren über den Rechnungsabschluß pro 1896 und Beschlußfassung über denselben. 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reinerträgnisses des Jahres 1896 (§ 58, iit. c. der Statuten). 4. Wahlen in den Administrationsrath. 5. Wahlen in das Censoren-Collegium und den Aufsichtsraty für die Filialen. Rasa Adler, geb. Alschech-Stiflung. Aas der obigen Stiftung gelangen am 24. Mai d. J. die Zinsen im Betrage von 8. W. fl. 8.— an eine arme Witwe oder ein armes Waisenkind znr Verleihung. Witwen haben ihre mit dem Todtenscheine des Gatten, Waisenkinder die mit den Todtenscheinen der Eltern und einem Armuthszeugnisse belegten Gesuche bis 31. Mfirz d. J. im Einreichongsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde I., Seitenstettengasse 4, n. Stock, während der Amtsstunden von 9—12 Uhr Vormittags zu überreichen. Gesuchsblanquette sind in dem Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde unentgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Todtenmatriken der Wiener israelitischen Cultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Wien, am 1. März 1897. Der Vorstand der israelitischen Caltusgemeinde. HPS offerirt vorzüglichster Qualität Oesterreichische u. ungar. Naturweine Weiss u Roth von 36 kr. per Liter aufwärts wie auch Slibowitz nDS bv Nlv2 VICTOE SCHET Comptoir und Kellerei: II, Flossgasse 3 Transito - Kellerei: Vöslau Gainfarn. Von 5 Liter anfgärts freie Znstflllnng Ins Hans. Wiederyerkäüfer Rabatt. israelitische Heal- und **$- Handelsschule nebst Pensionat in Pfungstadt bei Darmstadt, Beginn des Schuljahres am 3. Mai. Vorzügliche Referenzen über günstige Erfolge. Mässige Preise. Näheres durch Direetor Dr. BARNASS. Das grösste israelitisehe Hotel-Cafe Restaurant Belgiens stark frequentirt, alt eingeführt, ist besonderer Umstände halber um 15.000 fl. zu verkaufen oder an einen Geschäftskundigen um 300 fl. jährlich zu verpachten. Offerte unter „Glänzende Existenz“ an die Expedition dieses Blattes. ^ur die zahlreiche Betheiligung an dem Leichenbegängnisse meiner theuren, unvergesslichen Mutter, der Frau Anna Steiner. . Insbesondere spreche ich hiemit dem löblichen Vorstande des Tempel-Vereines im X. Bezirke meinen tiefgefühlten Dank aus. . Wien, am 8. März 1897. Hochachtungsvoll Theresia Pollatschek. iD^^OKrcr^r gk Die sechzehnte ordentliche General-Versammlung der Actionäre der Kais. kön. privilegirten Oesterreichischen Länderbank findet Montag den 5. April d. I., 6 Uhr Abends, im Anstaltsgebäude (I«, Hohenstaufengasse Nr. 3) statt. Gegenstände der Verhandlung sind: 1. Bericht des Gouverneurs über das abgelaufene Geschäftsjahr. 2. Bericht der Censoren über die Geschäitsgebahrung im Jahre 1896. 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes des Jahres 1896. 4. Wahlen in den Verwaltungsrath (§§ 21, 22 u. 24). 5. Wahl der Censoren und deren Ersatzmänner für das Jahr 1897 (§ 38), sowie Werthbestimmung der Anwesenheitsmarken für dieselben (§.40). Die stimmberechtigten Actionäre (§§ 42, 43), welche an der Generalversammlung theilzunehmen wünschen, werden hiemit eingeladen, ihre Actien spätestens am TL. Marz d. I. zu deponiren, und zwarin Stuttgart bei der Württembergischen Dereinsbank» in Baris bei der Banque Imperiale Royale Privilegiee des Pays Autrichiens. Succursale de Paris, i2 rue du 4. Septembre. in Lyon bei der Societe Lyonnaise de Depot et de Comptes Courants et de Credit Industriel. in Wien, bei der taif. kört. priv. Oesterreichischen Landerbank, in Prag, Filiale der kais. kön. priv. österr. Länderbank, in Berlin, bei der Deutschen Bank und in Berlin, bei der Dresdener Dank, ln Frankfurt a. RR. bei der Deutschen Dereinsbank, Die Actien find von in arithmetischer Ordnung verfaßten Consignationen, welche mit dem Namen und Wohnort des Einreichers zu versehen sind, und zwar in Wien von einem Exemplare, an den anderen Erlagstellen, von zwei Exemplaren begleitet, einzureichen. lieber die dcponirten Actien erhält der Einreicher eine Empfangsbestätigung, nach abgehaltener General-Versammlung werden dem Ueberbringer der Empfangsbestätigung die Actien gegen Rückstellung dieser Empfangsbestätigung ansgefolgt. Wünscht ein Actionär sein Stimmrecht durch einen anderen stimmberechtigten Actionär anszuüben, so hat er die betreffende, auf den Namen deS gewählten Vertreters lautende Vollmacht auf der Rückseite der Legitimationskarte auszustellen und eigenhändig zu unterschreiben. (§ 45.) Ausnahmsweise können jedoch Minderjährige durch ihren Vormund, Curanden durch ihren Curator, Frauen durch einen Bevollmächtigten. Handelsgesellschaften durch einen ihrer Firmaführer, Gesellschaften überhaupt durch ein hiezu bevollmächtigtes Mitglied, Körperschaften, Institute n. dgl. durch einen ihrer Vorstände vertreten werden, wenn auch diese Vertreter nicht selbst Actionäre sind. Wien, am 1. März 1897. Lais. kön. priv. Oesterr. Länderbank. $ 42. Die Gesammtheit der Actionäre wird durch die statutenmäßig gebildete Generalversammlung vertreten. In derselben sind jene Actionäre stimmberechtigt, welche mindestens 14 Tage vor dem Zusammentreten derselben 25 Actien nebst Coupons bei der Gesellschaft oder bei einem anderen von dem Berwaltuugsrathe zu bestimmenden Institute hinterlegt haben, wogegen ihnen Legitimationskarten mit der Angabe der von ihnen vertretenen Actien und der Zahl der ihnen gebührenden Stimmen erfolgt werden. Die Listen der stimmberechtigten Actionäre mit der Angabe ihrer Actien und Stimmenzahl werden denselben auf Verlangen verabfolgt und am Versammlungstische aufgelegt, § 43. Jeder Actionär ist zu so viel Stimmen berechtigt, wie viel mal er 35 Actien vertritt. § 45. Das Stimmrecht in der Generalversammlung kann vom Actionär sowohl persönlich, als durch Bevollmächtigung eines anderen stimmberechtigten Actionärs ansgeübt werden. Herausgeber u. verantw. Redacteur: Dr. Josef E. Bloch. — Druck v. L. Beck & Sohn, Wien, VIII., Lerche uselderstr. 46.

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