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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-02-19 · 8 (19.2.1897) · page 18

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
8 (19.2.1897)
Date
1897-02-19
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Seite 170 Mutter läßt mich dieses Dir schreiben, damit Du siehst, wie ich die deutsche Schrift und Sprache erlernt habe; denn, sagt die Mutter, es schicke sich das für eine Frau Doctorin, die ich werden soll. Wir grüßen Dich nochmals und bitten Dich, sobald Du kannst, heimzukommen. Dein Freund, der neue Arzt, hat mir aufgetragen. Dich von ihm zu grüßen, sobald ich an Dich schreibe, was ich hiermit ausrichte. Er ist ein sehr angenehmer Mensch und erzählt mir viel Schönes von Dir. jj Deine zukünftige Braut |i Rösel. f! Auf der Rückseite des Blattes, so daß es beim Znsammenfalten von der anderen Hälfte des Bogens zugedeckt ist, steht in jüdischer Schrift, von der Hand des Baruch Pollak geschrieben : Mein lieber Simson! [| Dieses schreibe ich Dir ohne Wissen meines Weibes und meiner Tochter. Wisse, daß Dein Freund, der neue Arzt, der uns Deinen Brief überbrachte, dadurch den Weg in mein Haus gefunden und da ihm meine Rösele augenscheinlich wohlgefällt, besucht er uns häufig unter dein Vorwände, ihr von Dir zu erzählen. Ich fürchte aber von ihm für mein Kind sehr; Du weißt, daß das Herz der Frauen leicht überredet werden kann, überhaupt das einer unerfahrenen Jungfrau und könnte sich Rösele, was jedoch der Herr verhüten möge, von ihm leicht bethören lassen. Mein Haus kann ich ihm nicht verschließen, da er durch den Wojwoden, seinen Beschützer in der kurzen Zeit, seit er angekommen, hier schon viele Bekanntschaften gemacht und bei einflußreichen Männern sehr in Gunst steht, daher könnte er mir in meinem Geschäfte sehr schaden, wenn ich mir seine Feindschaft zuziehe. Er ist es auch, der uns die Gelegenheit verschafft, dieses Schreiben an Dich gelangen zu lassen. Ich bitte Dich nun, kehre so schnell als Du kannst hieher zurück, um meine Rösele, die Dir versprochen und so gut als verlobt ist, heimzuführen, ich müßte sie sonst, um sie vor Unglück zu schützen, an einen Andern verheiraten, und dann thäte es mir leid, Dich als meinen Sohn zu verlieren. Solltest Du auch noch nicht die Würde eines Doctors erlangt haben, dann kehre ohne sie heim, denn ich bin gottlob reich genug, mit Dich und Deine Frau zu ernähren. Röseles Glückseligkeit aber geht mir über Alles. jj Ich grüße Dich nochmals und bitte Dich, nicht allzu traurig zu sein, denn bis jetzt ist, Gott behüte, noch nichts geschehen, aber komme sobald als möglich heim. ji Dann kommen folgende Verlobungsacten, geschrieben auf altem Stempelpapier, wie man es in Polen zu öffentlichen Urkunden gebrauchte: Zur guten Stund', f Es wachse und gedeihe als wie in des Gartens feuchten Grund. ) Der Herr auch segue gütig diesen Bund, jj Wer nimmt ein Weib, macht einen guten Fund, jj Die Huld des Herrn werd ihm kund. || — Der da das Künftige bestimmt im Vorhinein. I! Er laß den Bund gesegnet sein, den wir jetzo einweihn i; zwischen den beiden Parteien, einerseits ist es jj der wohlverständige und hochgelehrte Bräutigam Herr Simson Kohn s. L. l. jj (sein Licht leuchte) und anderseits ist es der rühmlichst bekannte, reiche und gelehrte Herr Baruch Pollak s. L. l. jj der von Seiten seiner Tochter der Braut, das ist der lobenswertsten, wohlverständigen und sittsamen Jungftau Rösele, G. s. i. L. (Gott schenke ihr Leben) steht, jj Sämmtlich aus der Hauptstadt Warschau, d. H. r. u. S. a. (Der Herr richte unsere Stadt auf.) ,1 Nämlich soll der Bräutigam, das ist der wohlverständige und hochgelehrte Herr Simson Kohn s. L. l. zur guten Stunde die Jungftau Braut, das ist das lobenswerthe, wohlverständige und sittsame Fräulein Rösel, G. s. i. L. zum Weibe nehmen, durch Trauung und Copulation, nach dem Ritus von Moses und Israel. Und sollen sie vor einander nichts verbergen und nichts geheim halten, weder Er vor Ihr, noch Sie vor Ihm, irgend welches Geheimniß in der Welt. Hingegen sollen sie in Liebe, Freundschaft und Brüderlichkeit zusammenwohnen und über chr Eigenthum mit gleichem Rechte verfügen, wie es Brauch ist unter allen Erdbewohnern. Der Vater der Braut, das ist der rühnrlichst bekannte, reiche und gelehrte Herr Baruch Pollak s. L. l. erlegt zugleich mit Schließung gegenwärtiger Ehepacten, zu Händen eines Dritten, als Mitgift seiner Tochter, sechshundert Goldgnlden, außer dem Gelde, das er für den Herrn Bräutigam bereits verausgabt, um ihn die Kunst der Heilkunde lernen zu lassen, wie auch für andere Bedürfnisse. Weiters Schmucksachen für seine Tochter, die junge Frau Braut; nämlich ein Stirnbündel von Nr. 8 Orleanerperlen, eine goldene Kette sammt Obolus an derselben, ein goldgesticktes Brusttuch und andere Gegenstände, Alles ebenfalls iin Wertste von sechshundert Goldgulden, und verpflichtet sich außerdem, sowohl der Jungfrau Braut, als dem Herrn Bräutigam die Aussteuer an Kleidern für Wochen-, Samst- und Feiertage, sowie alle anderen Bedürfnisse, nach ihrer Wohlanständigkeit und seinem Können und Vermögen, zur Hochzeit anzuschaffen. Auch ihnen nach der Hochzeit durch zwei Jahre Kost an seinem Tische zu gewähren, bis daß der Herr Bräutigam sein Brot und Auskommen gefunden hat. Die Hochzeit ist für die Woche nach dem Pfingstfeste anberaumt und soll zur guten Stunde hier in Warschau, auf Kosten des Vaters der Braut stattfinden und so wird auch die Ausgaben für Rabbiner, Vorbeter und Schuldiener, wie auch für Musikanten, Köchin und Servirer der Vater der Braut aus Eigenem bestreiten. Bei Todesfall oder Streitigkeiten, die Gott verhüten möge, wollen sie nach der Abmachung von Speier, Wormesia und Magunzia verfahren. Die zurücktretende Partei aber hat an die bestätigende die Hälfte der Mitgift als Strafgeld zu belassen, doch macht sie das Strafgeld nicht frei vom Banne und der Bann nicht frei vom Strafgeld. Als haftende Bürgen treten von Seiten der Braut ein der reiche und wohlbekannte Herr- Josef Goldmann s. L. l. und der wohlbekannte und hochgelehrte Herr Juda Herschkowitz s. L. l., alle aus der Hauptstadt Warschau G. r. n. St. a. Jedoch sind die Parteien gehalten, die Bürgen sicherzustellen, daß Ihnen keinerlei Abbruch geschehe, was Gott verhüten möge Auch haben wir mit den Parteien, den Bürgen und dem Brautpaare den Vertrag geschlossen durch ein Tuch, das zum Tauschhandel geeignet ist. jj Heute am Sonntag des Wochenabschnittes „Am Berge Sinai", dreiunddreißig der Siebenwochenzahl, achtzehn Tage im Monate Jjar, des wahres 5456 der Welterschaffnng, jj hier zu Warschau der Hauptstadt G. r. u. S. a. j! Und alles ist richtig und giltig. jj Sv sagt: Majer Sohn des Salomoh, Vorbeter der heiligen Gemeinde zu Warschau.!! Und so sagt Chaim Hirsch, beglaubigter Schuldiener der vorerwähnten Gemeinde, jj Zur bessern Gültigkeit unterschreiben auch die obgenannten Parteien und das Brautpaar, I! so sagt: Baruch Pollak, Sohn des Herrn Joel G. h. i. s.( Gott habe ihn seelig.)!! so sagt: Simson der Sohn Ahrons Kohn G. h. i. s. jj so sagt: Rösel. Tochter des wohlbekannten und gelehrten Herrn Baruch Pollak s. L. l. jj Obigen Verlobungsacten an Datum zunächst, ist ein Handschreiben des damals neugewählten Königs August des Starken, des Kurfürsten von Sachsen. Es ist in altem polnischen Sthle und Schrift abgefaßt, mit Latein untermischt und lautet in der Uebersetzung folgendermaßen: August II jj von Gottes Gnaden König von Polen, II Großfürst von Litthauen, Reußen, Preußen, Masowien, jj Samogitien, Bolhynien, Podolien, jj Livland, Smolensk, Severien und Czernochowien, I! auch Erb- und Kurfürst von Sachsen, jj Eurem Ansuchen um Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Kunst, in unserer Residenz- und Hauptstadt, finden Wir für gut stattzugeben und erlauben Euch, unsere Unterthauen im ganzen Reiche, sowohl Christen, wie Andersgläubige, männlichen oder weiblichen Geschlechts, Groß oder Klein, in Krankheitsfällen jeder Art zil behandeln. Euere folgende Bitte aber uni Anstellung als unfern Leibarzt und dem unseres Hofes, können wir nicht gewähren, aus Rücksicht, daß unser Vorgänger auf dem Throne der glorreichen Polnischen Nation, der Held und König Johann HL, mit einem Ärzten Eueres Glaubens eine schlechte Erfahrung gemacht,*) auch haben wir eben am heutigen Tage einen in der Heilkunde wohlbewanderten Arzt unseres Glaubens, den Herrn Peter Stryczka, unter gleichzeitiger Verleihung des Adels an ihn, mit der Umwandlung seines Namens in Stryczhnski, auf Anempfehlung unserem Throne nahestehender Personen, zu unserem Hof- und Leibarzt, mit angemessener Entlohnung angestellt. Daher auch Euer erbötenes persönliches Erscheinen bei uns überflüssig ist. Von diesem lassen wir Euch verständigen und werden Euch allezeit unsere Gunst erhalten, sofern Ihr uns treu und ergeben bleibt, jj Gegeben zu Warschau unserer Hauptstadt, im Jahre des Herrn 1697 am 12. Juli, jj unserer Regierung das Iste.!! August, König.!! (Das königliche Siegel.) dem Ungläubigen Samson Kohn,!! Einwohner der Stadt Warschau und Arzt daselbst.!I *) Bezieht sich auf die Sage, daß König Johann III. van einem jüdischen Arzte durch Beibringung zu vielen Merkurs vergiftet wurde. Dr. Vloch's Wochenschrift.

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