Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 6 (5.2.1897)
- Date
- 1897-02-05
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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T smwiimu Seite 128 Vr. Vwch's WochLNjchrtfi. Nr. 6 Dr. Adolf Sacks'fche Stiftung fürTechniker. der Maimuni ein so weites und freies Feld der Exegese erl öffnete und für die Zukunft so oft als exegetisch-kritisches Auskunftsmittel verwendet worden ist. Die Midraschliteratur, die Agada und den Derach; das Targum; Synonyma, Homonyma, Metaphern; über den Gottesnamen, die Engel, Prophetie, Propheten und Bisionstheorie, Wunder und Offenbarung, Vorsehung und Willensfreiheit. Zu jedem Capitel werden Quellen auf das Gewissenhafteste citirt und dabei stets die arabischen Originale berücksichtigt. Die in den verschiedenen Werken Mainmnis geäußerten Ansichten verewigt Bacher, sie mit Scharfsinn zusammentragend und dem festen, inneren Zusammenhänge nach zusammenfügend, so daß aus den zerstreut umherliegenderr Steinchen ein Mosaikbild harmonischen Colorits vor dem Auge entsteht. In derselben Weise verfährt Bacher bei Behandlung der „biblischen Gebote und ihren Gründen" und Maimuni exegetischen Bemerkungen zu den fünf Büchern Mosis, den Propheten und Hagiographen. Obzwar Maimuni zu keiner der heiligen Schriften einen Commentar geschrieben hat, erhalten wir doch eine -vollkommen durchsichtige und sichere Vorstellung seiner Methode Dank dem feinfühligen Tacte, mit dem Bacher die Stellen gesammelt und geordnet hat, so daß wir systematisch von Genesis bis Chronik vorwärts schreiten. Solche Behandlung des weitschichtigen Stoffes erforderte umsichtige und gründliche Heranziehung aller Schriften Mainmnis, angefangen vom Mischnah-Commentare, dessen arabische Grundschrist benützt wird, über Jad hachasakah hinweg zu den philosophischen Werken und den vorhandenen Quellen für diese. Der Nachweis derselben, der ja dem Halachaforscher bei Maimuni so schwere Mühe bereitet und ihn bis zur Stunde beschäftigt, und der Mangel der Quellenangabe in Mainmnis Werken, der zu vielen Verirrungen und zu manchen herben und oft genug müssigeu Discussionen geführt hat, wird für die Exegese von Bache r mit Glück vollbracht. Genannt werden von Maimuni Abulwalid, Moses Jbn Gikatilla, Jehuda Jbn Balaam; nachweisbar sind: Chajjug, Saadja, Abraham Jbn Esra, Josef Kimchi, Salomon Jbn Parchon, Aharon b. Moses b. Ascher. So besitzen wir durch Bacher eine Entwicklungsgeschichte der Exegese von Saadja bis inclusive Maimuni. Nikolsburg. Dr. F e u ch t w a n g. Briefkasten. M. Klein, Wien. Manuscripte werden nicht aufbewahrt. Es war absolut nicht beabsichtigt, den betreffenden ungarischen Rabbiner in seiner Ehre zu kränken, sondern die Ungesetzlichkeit der „Bestellung" eines „Rabbiners" durch mandatslose Personen zu rügen. Zweifellos wird sowohl der israelitische Cultusvorstand. als auch die staatliche Aufsichtsbehörde mit der Frage sich zu befassen haben. Wischau, A. G. a. p. Wir bedauern, in dieser Angelegenheit jede weitere Publication. zur Fortsetzung der Polemik ablehnen zu muffen. H. G. Es ist selbstverständlich, daß Friseure, welche in Antisemitenblättern inseriren, von Juden gemieden werden. M. Seidler, Landshut bei Lundenburg. 28. Jänner 1883 war Sonntag der 20. Schewat 5643. Der 3. October 1882 war Dienstag der 20. Tischri 5643. Moritz Braun, Cultusvorsteher» Netschetin. Senden Sie Ihr Gesuch direct nach Paris. „Heilo Gruß" ist keine Ehrenbeleidigung. I. L. K. Ihre Zuschrift, die für uns gewiß keine Belästigung bedeutet, hat uns intereffirt. Sie haben in Vielem Recht. H. P. Der Jrrthum ist bereits in der vorigen Nummer richtig gestellt worden. P., Agram. Der antisemitische Cato -Stare ev ics wurde in der Thal wegen eines ähnlichen Delicles verurtheilt. B. N. Der bekannte Antisemitenführcr Theodor Fritsch ist jetzt mit seinen College», zerfallen. Da wird wohl bald wieder einige schmutzige Wäsche öffentlich gewaschen werden. B. G. Die antisemitische Monatsschrift „Das XX. Jahrhundert" ist eingegangen. Hoffentlich folgen ihr bald noch andere. Dr. B. H. Die „Libre Parole“ schreibt ganz gemächlich: „Die jüdischen und deutschen Aerzre haben Alexander III. getödtet". Drumont lügt so frech, wie es nur die größten Antisemitenführer vermögen. M. H. Die Clericalen haben seinerzeit auch Hebbel zum Juden gestempelt. L. G. Was Schneider thun wird, nachdem nun auch Lueger als Judenstämmling entlarvt wurde? Darüber soll sich Schneider den Kopf zerbrechen. H. L. Die Lehrer merken schon, wohin die Clericalen steuern, denen sie die Wege ebneten. Arthur B. Der berüchtigte Mechaniker hält sich zum Scharfrichter geboren. Der Strick ist sein Traum. Der Unterzeichnete Vorstand verlantbart hiemit, daß aus den Erträgnissen des Stiftungscapitals 14 Stipendien, jedes im Betrage von 300 st. Oe. W. jährlich, an Studirende der technischen Hochschulen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder zur Verleihung gelangen. Competenzberechtigt sind, ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses, solche Studirende der Technik, welche ihre Vermögenslosigkeit und die Armuth ihrer Eltern nachznweisen vermögen. Die ungestempelten Gesuche sind bis 3. März d. I. im Einreichungs-Protokolle der, israelitischen Cultusgemeinde in Wien, I., Seitenstettengaffe Nr. 4, 1. Stock, während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags zu überreichen und muffen mit nachstehenden Beilagen versehen sein: 1. Mit Geburts- und Ziiständigkeits-Docnmenleii; 2. mit einem glaubhaften Nachweis der Armuth der Eltern und der Vermögenslosigkeit des Bewerbers; hiebei ist auch der etwaige Genuß eines Stipendiums anznführen; 3. mit einem Frequentations-Zeugniffe und den Studien-Zellgniffen. Die Stipendien werden für die gesetzlich vorgeschriebenen Studienjahre des Bewerbers verliehen. Clara Krasnopolski’sche Gebetnnd WoMtMtigkeits-Stiftung. Am 7. Mai (5. Jjar) d. J., als dem Sterbetage des Herrn Moritz Krasnopolski, gelangen die halbjährigen Zinsen obengenannter Stiftung im Betrage von fl. 50 ö. W. unter mehrere Arme israelitischer Religion zur Vertheilung. Die Bewerber haben die mit dem Nachweise . ihrer Armuth versehenen Gesuche bis 15. März d. J. im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeiude, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst während der Amtsstunden von 9—12 Uhr Gesuchsblautj[uette unentgeltlich zu beheben sind, zu überreichen- Arme Verwandte der Sriiterin Frau Clara Krasnopolski werden in erstei Linie berücksichtigt. Jösei und Gecilie Adler-Stiftia für Arie. Am 28. April 1897 gelangen bei der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde die halbjährigen Zinsen der obigen Stiftung in Beträgen von 20 bis 30 fl. an arme Personen israelitischer Religion behufs Bezahlung der Wolmungsmietbe zur Vertheilung. Die Bewerber haben die mit dem Nachweise ihrer-Armuth versehenen Gesuche bis 28 Februar 1897 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde (I., Seiteostettengasse 4,1. Stock) von 9 bis 12 Uhr Vormittags zu überreichen. A -f später einlangende Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Arme Verwandte der Stifterin, Frau Cecilie Adler, sodann Witwen mit unversorgten Kindern, ältere hilflose Frauen oder Mädchen, die sich durch Handarbeit ernähren, endlich dem Lehrfache an gehörige Personen werden in erster Linie berücksichtigt. Nanette Edle von Wertheiistem’sche Heiratsansstattungs-Sliftüng. Ans der vom Herrn Sigmund Edlen von Wertheimstein zum bleibenden Andenken an seine Gattin Erau Nanette Edle von Wertheimstein begründeten Heiratsausstattungsstiftung für arme israelitische Mädchen, ist für das lautende Jahr ein Zinsenbetrag von 130 fl. zu verleihen. Zu diesem Stipendium sind zunächst Mädchen ans der Verwandtschaft der Frau Nanette Edlen v. Wertheimstein, bei deren Abgang: Mädchen aus der Verwandtschaft des Stifters, endlich in Ermangelung auch dieser, Mädchen aus der israelitischen Cultusgemeinde in Wien, berufen. Die Gesuche sind mit dem Geburtsscheine, dem Sitten- und Armutszeugnisse, dem Nachweise, dass Petentin sich im Brautstande befinde, und wenn das Vorzugsrecht der Verwandtschaft geltend gemacht wird, auch mit dem diese Verwandtschaft nachweisenden, mit den Geburts- und Trauungscheinen belegten Stammbaume bis 28. Feber 1897 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Cultusgemeinde (I., Scitenstettergasse 4, I. Stock), zu überreichen. Wien, l. Februar 1897. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde. Gesuehsblanquette sind in der Kanzlei I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, während der Amtsstunden von 9— ]2 Uhr unentgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Todtenmatriken der Wiener israelitischen Cultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich uud genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. ’ " Herausgeber u. verantw. Rebacteur: Dr. Joses S. «loch. — Druck v. L. Beck & Sohn, Wien. VIH., Lerchenselderstr. 46.