Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 3 (15.1.1897)
- Date
- 1897-01-15
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 46 Dr. Vloch's Wochenschrift. Nr 3 Ausschreibung Termin bis Name der Stiftung Charakter derselben Verleihungstag Plätze ä fl. ö. W. Präsentation Verleihung durch 1. October 31. Ociob. Jonas Königswarter Theologen 11. Tebetb 15. Jänner 1898 2 460 Curatorium Vorstands- Pleniim 1. „ 31. „ Dr. Ignaz Lemberger Ausstattung 1 135 Brüder Lemberger ./• Vorstand 1. „ 31. „ Rosalie Mink Witwen ./• 4 93 1. „ 31. „ M. L. Biedermann Waisen Curatorium 1. „ 31- „ Sam. Süßermann Talmudschüler wenn frei vor 11. Elul 1 100 " 1. „ 31. Decem. Jgn. Blumenfeld Künstler 29. August 1898 (189?: 8. September) 1 950 " 1. Novem. ZO.Novem Fanny Güdemann weibl. Kranke 6. Schebat 29. Jänner 1898 1/2 40 Frauen-Verein Vorstand 1. Decem. 31. Decem. David Neumann arme Verwandte 7. Adar 1. März 1898 zus. 208 ./• 1. 31. * I. L. u L. Weinberg Hochschüler 3 300 Vorstand und Curatorium 1. 31. „ Josef Spitzer Arme im Februar 3—4 zus. 120 Vorstand 1. 31. „ Ignaz Baum „ 20. Februar 1898 10 20 ./• „ Dr. Moriz Rappaport Mor. u. Rach. Goldberger 1 für Preisausj schreibungen Curatorium Vorstands- Plenum 1- „ 31. „ Jacob Fischet Famil.-Stiftung ./• zus. 210 Curatorium Im Jahre 1897 werden activirt werden: Die Emilie Singer-Stiftung für das Spital, das A'.tersversorgungshaus und ein Kinder-Spital; die Osias H. Schorr'sche Stiftung für Rabbinats- und Lehramts-Candidaten (theolog. Seminar); die C. Knlka und H. Benies Stiftung (Kadischgebetstistung); die Victor Goldschmidt'sche Spitalstiftnng; die Sigmund Stern'sche Stiftung; die Jacob Josef und Fanny Schnabel'sche Stiftung. Correspondenzen. Wien. Unmittelbar vor Schluß der Redaction trifft uns die Trauerbotschaft von dem Hinscheideu des verehrten Präsidenten der israelitischen Cultusgemeinde Herrn Gustav S i m o n. Die israelitische Cultusgemeinde betrauert tief den Verlust eines Mannes, der ein langes Leben hindurch alle feine Kräfte, fein Wissen und Können in den Dienst der Gemeinde gestellt, die ihn auch, nachdem er lange Jahre als Vicepräsident fungirt, bei der Nenconstituirung der Großgemeinde Wien in ehrender Anerkennung feiner reichen Verdienste zum Präsidenten gewählt. Gustav Simon hat aber auch durch mehr als ein Jahrzehnt im Gemeinderathe der Stadt Wien gewirkt und sich wesentliche Verdienste erworben. Alles, was zur wirthschaftlichen Entwicklung, zur Hebung des Verkehrs, zur Linderung der Roth der Armen beitragen konnte, fand in Gustav Simon einen warmen und unausgesetzt thätigen Vertreter und Förderer. Mit offenem Auge und einem durch Lebenserfahrung gereiften Verstände trat er zielbewußt für die Interessen des materiellen und geistigen Fortschrittes ein, ein Humanist im Grunde seines edelfühlenden Herzens und ein begeisterter Anhänger der Selbstverwaltung der Stadt durch ein verständnißvolles Bürgerthum, wie es Wien nach der lähmenden Zeit bureaukratischer Bevormundung zu ungeahnter Entfaltung und Blüthe gebracht. Mit Gustav Simon ist einer aus dem kleinen Kreise jener selten Erwählten geschieden, die Dr. Felder mit seinem vollen Vertrauen beehrt hat. Dieses Vertrauen ist nur Denen zu Theil geworden, die es verdient durch ihren festen politischen Sinn und die Lauterkeit ihres Charakters. Mit der Schaffung Neu-Wiens hat sich Gustav Simon aus dem öffentlichen Leben, dessen seltsam turbulente Entwicklung den feinfühligen Mann mehr und mehr abstieß, vollständig zurückgezogen. Dem Wohlthun hat Gustav Simon keine Schranke gesetzt, und die letzten Jahre der zunehmenden Noth haben an seine milde, stets zur Hilfe bereite Hand sehr schwere Anforderungen gestellt. Der Heimgegangene erreichte ein Alter von 79 Jahren. Vor einigen Tagen wurde er von einem Schlaganfall betroffen, dem er Mittwoch Abends um 8 Uhr erlag. Noch im Laufe des vorgestrigen Abends fanden sich Mitglieder der jüdischen Gemeindevertretung ein, um den trauernden Hinterbliebenen ihr Beileid auszudrücken. Das Leichenbegängniß des Verblichenen findet Freitag um 10 Uhr Vormittags vom Trauerhause, I., Bauernmarkt 7, statt. Wien.(B e r u r t h e i l u n g eines antisemitischen R e d a c t e u r s.) In Prag fand vor dem Bezirksgerichte die Verhandlung gegen den Wiener antisemitischen Redacteur K. H. W o l f wegen Uebertretung der Beleidigung einer Amtsperson statt. Wolf hatte nach der Auflösung eines Commerses des Prager antisemitischen Studentenvereines „Germania" dem landesfürstlichen Commiffär zugerufen, derselbe sei ganz unfähig. Der Einzelrichter v e ru r t h e i l t e den Angeklagten in dessen Abwesenheit zu zehn Ta.gen Arrest. Wien. (Gebührenfreiheit der Synagogenfitze.) Die Frage, ob Synagogensitze gebührenpflichtig sind, beschäftigte kürzlich den Berwaltungsgerichtshof unter dem Vorsitze des Freiherrn von Lemayer. Der israelitischen Cultusgemeinde in Jungbunzlau hatte die Steuerbehörde von mehreren Stiftungen, die zu Cultuszwecken gewidmet waren, dann von sämmtlichen Synagogensitzen eine Aequivalentgebühr von 312 fl. bemessen und das Finanzministerium hatte in letzter Instanz die Beschwerde abgewiesen. Es wurde an den Verwaltungsgerichtshof recurrirt. Bei der gestrigen Verhandlung machte der Vertreter der Cultusgemeinde, Advocat Dr. Ludwig Bendiener ans Prag, geltend, die Entscheidung sei ungesetzlich, Cultuszwecke und Humanitätszwecke seien dieselben Begriffe. Das Gebührengesetz gebrauchte einen allgemeinen Ausdruck, der durch das Gesetz betreffs der Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Israeliten eine authentische Interpretation erhalte, wo -es heißt: Aufgabe der Cultusgemeinde ist es, für die religiösen Bedürfnisse und die hiedurch gebotenen Anstalten zu sorgen. Betreffend der Synagogensitze sei es klar, daß dieselben eine Zugehörigkeit znr Synagoge selbst bilden, ohne dieselbe als solche nicht gedacht werden können. Ist die Synagoge selbst Besitzerin der Sitze, so seien diese 60 ipso steuer- und gebührenfrei. Gehören die Sitze fremden Personen, etwa wie die Erblogen im Theater, dann sei eine Gebührenvorschreibung der Gemeinde gegenüber vollends gerechtfertigt. Der Regierungsvertreter Baron Lempruch entgegnete, Stiftungen zu Cultuszwecken seien ganz verschieden von solchen zu Humanitätszwecken aufzufaffen. Synagogensitze dienen nicht dem Gottesdienste; sie seien nur zur Bequemlichkeit der Gläubigen vorhanden und stehen mit den zum Gottesdienste selbst gehörigen Objecten nur in losem Zusammenhänge. Der Verwaltungsgerichtshos hat die Entscheidung der Finanzbehörde, betreffend die Synagogensitze, als im Gesetze nicht begründet auf-