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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-12-11 · 50 (11.12.1896) · page 19

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
50 (11.12.1896)
Date
1896-12-11
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Nr. 50 Dr Vloch's WochrnschrM Sette 1003 schaft bezieht, darf anstandslos im Stadtrath das Referat über die Tramway-Gesellschaft führen. A. Wenn Monsignore S ch e i ch e r wüßte, wie viele wahrhaft christliche Geistliche über ihn urtheilen, würde er sich vielleicht doch schämen. R—n. Die Freiwillige Rettungsgesellschaft hätte nie gezögert, einem antisemitischen Gemeinderalh die gebrochenen Glieder zu verbinden. Die antisemitischen Gemeinderäthe aber fordern, daß kein Arzt jüdischer Confession eine Anstellung bekommen dürfe. Solche Gegensätze schließen jedes gemeinsame Wirken aus. A. B. Lueger macht Fortschritte. Erst sagte er, es sei ihm gleichgiltig, ob man die Juden hänge oder köpfe. Jetzt erklärt er, er wolle sie aushungern. L. Z. Fe i ch t i n g e r braucht sich in Zukunft nicht mehr zu geniren, von Juden Schweiggelder zu nehmen. B. H. Es ist nicht alles heilige Wahrheit, was Schopenhauer sagte. Die Aenßerungen N i e tz s ch e's über die Juden werden von den Antisemiten damit erklärt, daß sie ihn zum — Juden stempeln. A. B. Es stand in allen Zeitungen zu lesen, daß der antisemitische Abgeordnete Plötzlich verrückt wurde. Mau behauptet jedoch, daß man die ersten Spuren schon in seinen Candidatenreden b'merken konnte. Löwy, Budapest. Ungeeignet. . S. Arnold, Lemberg. Mit der Abweisung der Wiener Lose hatten Sie vollständig Recht. I. St., Prag. Dankend erhalten. Ausruf zur Errichtung eines israelitischen Friedhofes und eines Asylhauses im Curorte Roznau. Die ergebenst Gefertigten, welche es sich zur Aufgabe gemacht haben, in dem nahezu ausschließlich von Lungenkranken besuchten Curorte Roznau einen israelitischen Friedhof mit einer Leichenhalle, und wenn die Mittel hiezu ausreichen, auch ein kleines Asylhans für arme kranke Glaubensgenossen zu errichten, erlauben sich an alle glaubensbrüderlichen Chewra-Kadischa-Bereine, deren Satzungen es ihnen zur Aufgabe machen, Kranke zu pflegen, die Tobten in würdiger, religiöser und pietätvoller Weise zu bestatten und den trauernden Hinterbliebenen tröstend und helfend in Fällen der Noth zur Seite zu stehen, sowie auch an alle Menschenfreunde überhaupt mit der ebenso höflichen als dringenden Bitte zu wenden, dieses ihr humanes Bestreben gütigst zu unterstützen und nach Kräften zu fördern. Die Errichtung eines israelitischen Friedhofes in Roznau ist aus sanitären, religiösen und Humanitären Rücksichten dringend geboten, denn dieser Cnrort wird zumeist von armen jüdischen Kranken besucht, und zwar überwiegend aus Galizien und U n g a r n, von denen, wie es in der Natur der Leidenden liegt, alljährlich eine beträchtliche Zahl daselbst stirbt. Die Leichen müssen dann nach der entfernt liegenden Stadt W a l. - M e s e r i t s ch, dem zunächst gelegenen israelitischen Friedhofe, überführt werden, ohne daß an denselben die rituellen Gebräuche vorgenommen werden können, weil die christlichen Wohnungsvermiether dies nicht gestatten Außerdem befindet sich in Roznau Niemand, der die Besorgung der rituellen Functionen selbst gegen gute Entlohnung zu besorgen befähigt wäre. In Wal-Meseritsch kann aber die rituelle Function, Waschung der Leiche u. s. w., nicht vorgenommen werden, weil in Folge der sanitätsbehördlichen Vorschriften die Leichensärge nicht mehr geöffnet werden dürfen. Der Schmerz und die Trauer der Hinterbliebenen wird daher noch durch den Umstand verschärft, daß sie es geschehen lassen müssen, daß der Todte in fremder Erde, fern der Heimat in einer ihren religiösen Gefühlen höchst verletzenden Weise bestattet wird. Ueberdies ist die Ueberführnng der Leiche mit sehr großen Kosten und Schwierigkeiten verbunden und geschieht in der Regel in einer für das Judenthum beschämenden Weise, insbesonders dann, wenn es die Leiche eines mittellosen Curgastes betrifft, für die die Kosten des Transportes nicht vorhanden sind und erst durch Collecte bei mildthätigen jüdischen Curgästen beschafft werden müssen. Aber auch die Errichtung eines Asylhauses für arme lungenkranke Glaubensgenossen erweist sich als ein Gebot dringendster Nothwendigkeit. Wohl befindet sich in Roznau ein derartiges Institut, ist aber für arme Glaubensgenossen, trotzdem Juden die Mehrzahl der Cnrgästebilden, unzugänglich. Abgesehen davon, daß jüdische Curgäste, auch wenn sie sich mit Armuthszeugnissen auszuweisen vermögen, von der Entrichtung der 7 Gulden betragenden Curtaxe nicht befreit sind, werden dieselben oft bemüssigt, wenn sie sich im letzten Stadium der Krankheit, nahe der Auflösung befinden, den Cnrort zu verlassen, und häufig geschieht es, daß sie unterwegs vom Tode ereilt werden. Durch die Errichtung eines, wenn noch so bescheidenen Asylhauses könnte diesen traurigen, höchst erbarmungswürdigen Zuständen zum größten Theile begegnet werden und den schreiendsten, herzbrechenden Uebelstünden Abhilfe geschehen. Die ergebenst Gefertigten geben daher der zuversichtlichen Erwartung Raum, daß der warme Appell an die bekannte Humanität und Menschenliebe unserer Glaubensgenossen, namentlich aber an die frommen Bruderschaften und Chewra-Kadischa-Bereine nicht nngehört verhallen wird. Die ergebenst Gefertigten tragen sich vielmehr mit der sicheren Hoffnung, daß dieser ihr Appell dazu beitragen wird, ihnen die Mittel zu beschaffen, ihre von reinster Menschenliebe und den aufrichtigsten religiösen Gefühlen eingegebenen Zwecke zu insceniren. Spenden wolle man gütigst richten an Herrn Marcus N eiintn n n, Mitglied des Cultus-Vorstandes in Proßnitz (Mähren), langjährigen Curgast von Roznau, und an die löbliche A d m i n i st r a t i o n der „Oesterreich is ch e n W o ch e n s ch r i f t" in Wien, und werden dieselben seinerzeit in dieser Zeitschrift ausgewiesen werden. Dr. L. S. S k r e i n k a, Dr. Richard Oppenheim, Curarzt in Roznau. Curarzt in Roznau. Marcus N e n m a n n, Mitglied des Cultus-Vorstandes in Proßnitz (Mähren). Versicherung gegen Berlosrrngsverlnst. Die Central- Depositencasse und Wechselstube des Wiener Bankvereines, Wien, 1., Herrengasse 8, hat den Prämientaris für die Versicherung von Werthpapiere» gegen Verlosungsverlust für das ganze Jahr 1897 veröffentlicht, Auch im ablaufenden Jahre hat sich die von derselben eingeführte Festfetzung des Tarifes für den Zeitraum eines ganzen Jahres als wichtige Neuerung sehr bewährt. Die Besitzer verlosungsbedürftiger Werthpapiere haben von derselben in umfassender Weise Gebrauch gemacht, weil ihnen durch die Versicherung für ein ganzes Jahr eine bedeutende Ersparniß an Mühe, Zeit, Porto und Stempel ermöglicht wurde. Der für die Ziehungen im Jänner giltige Abschnitt dieses Tarifes ist im Inserate unseres Blattes enthalten. Kundmachung. Bei der auf Grund des Statutes der israelitischen Cultusgemeinde in Wien (genehmigt mit Erlass der hohen k. k. n.-ö. Statthalter ei vom 15. Juli 1890, Z. 57908) am 22. November 1896 vorgenommenen Wahl wurden nachstehende 24 Herren mit absoluter Majorität in den Cultnsvorstand gewählt: Dr. Allred Berger, Hof- und Gerichtsadvocat, I., Judenplatz 8; Max Fleischer, Architekt, VII., Neustiftgasse 64: Theodor Ritter von Goldschmidt, k. k. Banrath und beeid. Civ.-Ing., 1., Opernring 6; Med. und Chir. Dr. Josef Grünfeld, Universitätsdocent, I., Schottenring 2; Samuel Ritter von Hahn, k. k. Reg.- Rath, Generaldirector der k. k. priv. öst. Länderbank, I.» Opernring 8; Josef Hieldburghäusser, Piivatier, I., Wollzeile 5; Moriz Hirsch, Privatier, I., Reichsrathsstrasse 1; Emannel Hoffmann, Hausbesitzer, XVIII., Carl Ludwigstrasse 27; Heinrich Xlinger, kais. Rath und Fabriksbesitzer, I., Ebendorferstrasse 8; Dr. Gustav Kohn, Hof- und Gerichtsadvocat, IX., Hahngasse 25; Karl Kohn, Privatier. I, Rathhausstrasse 17; <-8alo Cohn, Privatier, I., Schottenring 32; Arthur Edler von Mises, Ingenieur der k. k. Staatsbahnen, I., Friedrichstrasse 4; Wilhelm Pollak, k. k. Hof-Weinhändler, XIV., Reichsapfelgasse 8; Salomon Rosner, Fruchthändler, XVII., Veronikagasse 38; Gustav Simon, Metallwaarenfabrikant, 1., Bauernmarkt 7; Phil, und Jur. Dr. Markus Spitzer, Hof- und Gerichtsadvocat, II., Obere Donaustrasse 28; Dr. Heinrich Steger, Hof- und Gerichtsadvocat, I., Werderthorgasse 14; Dr. Adolf Stein, Hof- und Gerichtsadvocat, I., Hohenstaufen-

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