Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 47 (20.11.1896)
- Date
- 1896-11-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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«r. 47. Dp. Bloch’s Jahrgang XIII Centralorgan für die gefammten Interessen des Iudenthums. r L. k. PoVsp«rrsWen-Amt Elesringverkessr Ar. 810.976. »rd«rlton und Administration: Wien .. . nirrr r vpartrrprakr >»- Telephon-Nr. 6535 Wien, 20. November 1896. Erscheint jeden Freitag. Brief Adresse: Wien. I.. Hauptpostamt — Fach. Telegramm-Adresse: Blockes Wochenschrift Wien. »rrugaxrri» für Srstmrrtrst: Halbjährig 4|I. 8Äi. istinrrleremplare 15 kr. Mr'» Amaland: halb'^hrig t ff. --- I0ffr. -«»Mtzrig w H 79 « Kit)eigen: Die »mal gespaltete Petit,eile 1, kr. Inhalt: Allgemeine Neuwahlen für den Cultusvorstand. — Der Belicht des Vorstandes der israelitischen Cultusgemeinde in Wien. — Wählerversammlung der israelitischen Cultusgemeinde. — Die Pariser Alliance israelite im Orient. — Inden und Weiber. — Eingeseudet. — Correspondenzen : Wien, Troppau, Agram, München, London, Marquis von Salisbury, Staraya Sinyava, Columbus, New-Dort. — Vermischtes: Wien, Brünn, Jglau, Prag, Falkenau a. d. Eger, Krakau, Budapest, Pretzburg, Szenicz, Graz, Melbourne, Bulgarien, Paris, London, Los Angeles, New-Pork, Cincinnate, Pittsburg, Bayonne, Amsterdam. — Feuilleton: Der König der Schnorrer. — Briefkasten. — Inserate. Israelitische Cultusgemeinde Wien. Allgemeine Neuwahlen für den Cultusvorstand. Kundmachung. Behufs Durchführung der zufolge Statutes der israelitischen Cultusgemeinde in Wien (genehmigt mit Erlaß der hohen k. k. n.-ö. Statthälterei ddo. Wien, 15. Juli 1896, Z. 57.008) ausgeschriebenen allgemeinen Neuwahlen für den Cultusvorstand wird Folgendes bekannt gemacht: In Gemäßheit der §§ 5 und 6 des citirten Statutes hat der Cultusvorstand aus 24 Mitgliedern, welche in Wien ihren ordentlichen Wohnsitz haben müssen, zu bestehen und werden die Mitglieder des Cultusvorstandes auf die Dauer von sechs Jahren durch Wahl bestellt. Die Stimmzettel sind in allen Rubriken vollständig auszusüllen und auf denselben 24 Candidaten namhaft zu machen. Die Herren Wähler werden eingeladen, sich am unten angesetzten Tage an dem auf ihrer Legitimationsurkunde bestimmten Orte mit ihren Legitimationsurkunden persönlich einzufinden. Für verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Legitimationsurkunden, respective Stimmzettel werden jedem Wahlberechtigten über persönliches Verlangen am Wahltage selbst durch den Vorsitzenden der Wahlcommission Duplicate ausgefolgt, wenn die Identität des Wählers zweifellos sichergestellt ist. Die Abgabe der Stimmzettel beginnt an jedem Wahltage um 9 Uhr Morgens und wird um 2 Uhr Nachmittags beendet, daher auf Wähler, welche nach Schluß der Stimmenabgabe erscheinen, keine Rücksicht genommen werden kann. Genau um 2 Uhr Nachmittags wer den die Thüren des Wahllocales geschlossen und können von da an nur mehr Diejenigen, welche sich zu dieser Zeit im Wahllocale befinden, ihre Stimmen abgeben. Nach Schluß der Stimmenabgabe wird die Eröffnung der Stimmzettel und die Stimmenzählung in Gegenwart der sich etwa einfindenden Wähler vorgenommen. Das Bertretercollegium hat sohin das Ergebniß aller Abstimmungen zu ermitteln und öffentlich zu verkünden. Als gewählt sind Diejenigen anzusehen, welche die absolute Mehrheit der abgegebenen gütigen Stimmen erhalten haben. Haben mehr Personen, als. zu wählen wären, die absolute Mehrheit erhalten, so sind diejenigen als gewählt anzusehen, auf welche die größte Stimmenanzahl entfallen ist. Konnte ein Ergebniß durch die erste Abstimmung nicht erzielt werden, so ist rücksichtlich der noch zu Wählenden zu der engeren Wahl zu schreiten. Das Recht, sich an der engeren Wahl zu betheiligen, ist durch die Betheiligung an der ersten Wahlhandlung nicht bedingt. Bei der Hauptwahl dürfen nur die von der Cultusgemeinde ausgegebenen Stimmzettel verwendet werden, bei der engeren Wahl sind die Wähler an die Abgabe der von der Cultusgemeinde ausgegebenen Stimmzettel nicht gebunden. In beiden Fällen sind Stimmzettel, auf denen die Namen der zu Wählenden gedruckt oder lithographirt sind, ungiltig. Bei der engeren Wahl haben sich die Stimmzettel auf jene Personen zu beschränken, die bei der ersten Wahl nach denjenigen, welche die absolute Mehrheit erlangten, die relativ meisten Stimmen für sich hatten. Bei Stimmengleichheit wird durch das Los entschiede», wer in die engere Wahl einbezogen werden soll. Die Zahl der in die engere Wahl zu bringenden Personen ist immer die doppelte von der Zahl der noch zu wählenden Mitglieder. Jede Stimme, welche auf eine nicht in die engere Wahl gebrachte Person fällt, ist ungiltig. Als gewählt bei der engeren Wahl sind Diejenigen anzusehen, welche die meisten der abgegebenen giltigen Stimmen erhalten haben. Ergibt sich bei der engeren Wahl Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Einwendungen gegen die stattgesundenen Wahlen sind innerhalb der acht auf drn Wahltag folgenden Tage bei dem Cultusvorstande einzubringen. Die Wahl findet statt: am 22. November 1896, die eventuelle engere Wahl am 29. November 1896. Ort der vorznnrhmendrn Wahlen Für die Wähler der Inneren Stadt: I., Seitenstettengasse 4. Für die Wähler der Leopoldstadt : II., Tempelgasse 3. Für die Wähler der Landstraße und von Simmering: III., Untere Biaductgasse 13. Für die Wähler der Wieden, Für die Wähler von Mariahilf und Neubau: VI., Sllrmalzhosgasse 3. Für die Wähler^ von Josefstadt und vom Alsergrund: IX., Müllnergasse 21. Für die Wähler von Meidling, .Hietzing, Rudolfsheim und Fünfhaus: XV. , Turnergasse 22. Für die Wähler von Ottakring und Hernals: XVI, Hubergasse 8. von Margarethen und Favoriten: V., Margarethenstraße 73. Für die Wähler von Währing und Döbling: XVIII., Schopenhauergasse 39. Wien, im November 1896. Der Bicepräsident: Gustav Simon Der Secretär: Dr. Theodor Lieben.