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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-11-13 · 46 (13.11.1896) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
46 (13.11.1896)
Date
1896-11-13
Page
– (sequence 16)
Language
German
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©citef 920 Vr. Vloch's Wochenzchrifi. Lei den gegenwärtigen unleidlichen, politischen Verhältnissen, wo die Devise lautet „Kauft nicht bei luden“ infolge dessen der Existenzkampf täglich schwerer wird, erlaube ich mir die P. T. fortschrittlich gesinnten Herren Fabrikanten und Kaufleute beim Einkäufe ihrer Geschäftsbücher u. Bureau-Artikel auf die Detail-Abtheilung meiner Geschäftsu. Copirbüeher-Fabrik höflichst aufmerksam zu machen und bitte um Ihre geschätzten Aufträge. Hochachtungsvoll Jacques Fischer fiesciiäftsbüctier-Fabrik, li, Ob. Donaustrasse 85 (an der Stefaniebrücke). Israelitische Cirltus gerne irr de Wien. Allgemeine Neuwahlen für den Cultusvorstand. Kundmachung. Behufs Durchführung der zufolge Statutes der israelitischen Cultusgemeinde in Wien (genehmigt mit Erlaß der hohen k. k. n.-ö. Statthalterei ddto. Wien, 15. Juli 1896, Z. 57.008) ausgeschriebenen allgemeinen Neuwahlen für den Cultusvorstand wird Folgendes bekannt gemacht: In Gemäßheit der §§ 5 und 6 des citirten Statutes hat der Cultusvorstand aus 24 Mitgliedern, welche in Wien ihren ordentlichen Wohnsitz haben müffen, zu bestehen und werden die Mitglieder des Cultusvorstandes auf die Dauer von sechs Jahren durch Wahl bestellt. Die Stimmzettel sind in allen Rubriken vollständig auszufüllen und auf denselben'24 Candidaten namhaft zu machen. Die Herren Wähler werden eingeladen, sich am unten angesetzten Tage an dem auf ihrer Legitimatio ns urkunde bestimmten Orte mit ihren Legitimationsurkunden persönlich einzufinden. Für verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Legitimationsurkunden, respective Stimmzettel werden jedem Wahlberechtigten über persönliches Verlangen am Wahltage selbst durch den Vorsitzenden der Wahlcommission Duplicate ausgefolgt, wenn die Jdentiiät des Wählers zweifellos sichergestellt ist. Die Abgabe der Stimmzettel beginnt an jedem Wahltage um 9 Uhr Morgens und wird um 2 Uhr Nachmittags beendet, daher auf Wähler, welche nach Schluß der Stimmenabgabe erscheinen, keine Rücksicht genommen werden kann. Genau um 2 Uhr Nachmittags werden die Thüren des Wahllocales geschlossen und können von da an nur mehr Diejenigen, welche sich zu dieser Zeit im Wahllokale befinden, ihre Stimmen abgeöen. Nach Schluß der Stimmenabgabe wird die Eröffnung der Stimmzettel und die Stimmenzahlung in Gegenwart der sich etwa einsindenden Wähler vorgenommen. Das Vertretercollegium hat sohin das Ergedniß aller Abstimmungen zu ermitteln und öffentlich zu verkünden. Als gewählt sind Diejenigen anzusehen, welche die absolute Mehrheit der abgegebenen gütigen Stimmen erhalten haben. Haben mehr Personen, als zu wählen wären, die absolute Mehrheit erhalten, so sind diejenigen als gewählt anzusehen, auf welche die größte Stimmenanzahl entfallen ist. Konnte ein Ergebniß durch die erste Abstimmung nicht erzielt werden, so ist rücksichtlich der noch zu Wählenden zu der engeren Wahl zu schreiten. Das Recht, sich an der engeren Wahl zu betheiligeu, ist durch die Betheiligung an der ersten Wahlhandlung nicht bedingt. Bei der Hauptwahl dürfen nur die von der Cultusgemeinde ausgegebenen Stimmzettel verwendet werden, bei der engeren Wahl sind die Wähler an die Abgabe der von der Cultusgemeinde ausgegebenen Stimmzettel nicht gebunden. In beiden Fällen sind Stimmzettel, auf denen die Namen der zu Wählenden gedruckt oder lithographirt sind, ungiltig. Bei der engeren Wahl haben sich die Stimmzettel auf jene Personen zu beschränken, die bei der ersten Wahl nach denjenigen, welche die absolute Mehrheit erlangten, die relativ meisten Stimmen für sich hatten. Bei Stimmengleichheit wird durch das Los entschiede», wer in die engere Wahl einbezogeu werden soll. Die Zahl der in die engere Wahl zu bringenden Personen ist mmer die doppelte von der Zahl der noch zu wählenden Mitglieder. Nr. 46 Jede Stimme, welche aus eine nicht in die eugere Wahl gebrachte Person fällt, ist ungiltig. Als gewählt bei der engeren Wahl sind Diejenigen anzusehen, welche die meisten der abgegebenen gütigen Stimmen erhallen haben. Ergibt sich bei der engeren Wahl Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Einwendungen gegen die stattgefundenen Wahlen sind innerhalb der acht auf den Wahltag folgenden Tage bei dem Cultusvorstande einzubringen. Die Wahl findet statt: am 22. November 1896, die eventuelle engere Wahl am 29. November 1896. Ort der vorzunehmenden Wahlen: Für die Wähler der inneren Stadt: I., Seitenstettengasse 4. Für die Wähler der Leopoldstadt: II., Tempelgasse 3. Für die Wähler der Landstraße und von Simmering: III., Untere Viaductgaffe 13. Für die Wähler der Wieden, von Margarethen und Favoriten : V., Margarethenßraste 73. Für die Wähler von Mariahilf und Neubau: VI., Swmalzhosgasse 3. Für die Wähler von Josefstadt und vom Alsergrund: IX., Müllnergasse 21. Für die Wähler von Meidling, Hietzing, Rudolfsheim und Fünfhans: XV-, Turnergasse 22. Für die Wähler von Ottakring und Hernals: XVI, Hnbergasse 8. Für die Wähler von Währing und Döbling: XVIII., Schopcnhauergasse 39. Wien, im November 1896. Der Vicepräsident: Der Secrctär: Gustav Simon De. Theodor Lieben. Im Verlage von R, Löwit, Wien ist soeben erschienen: Die Apologetik des Jndenthnms von Dr. S. Gelbhaus, Rabbiner u. Prediger in Wien. Preis fl. 1.50. Das hier behandelte Thema ist noch nie bearbeitet worden. Es ist daher das erste Buch, welches auf diesem Gebiete erscheint. Es behandelt die Abwehr aller gegen das Judenthum gerichteten Angriffe seit seinem ersten Auftreten in der Geschichte bis zu den Tagen des Barkochba-Aufstandes (130 Jahre n. Ohr.). Dasselbe beruht auf streng wissenschaftlicher Grundlage, ist aber in einem populären Styl geschrieben, so dass die Arbeit ebenso die Gelehrten wie das gebildete Laienpublicum interessiren muss. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen sowie durch die Unterzeichnete Verlagsbuchhandlung R. LÖWIT, WIEN, . I., Hothenthurmstrasse 22- In der letzten Nummer der „Oesterr. Wochenschrift“ glänzend besprochen. Buttmann’s geruchlose patentirte Zimmer-Closefs in den verschiedensten Möbelformen, sowie hermetisch verschliessbare Pots de cbambre (Nachttöpfe) sind nach dem Ausspruche der ersten medicin. Autoritäten für jedes Schlaf-, Kranken- und Kinderzimmer unentbehrlich. — Ausführliche illustrirte Preisconrante gratis und franco durch L. GUTTMANN’s Fabrik für k. k. priv. Closets, VI. Bez., Mariahilferstrasse 25, I. Stock. Niederlage : I., Graben, Dorotheergasse 6, „zum rothen Kreuz“. TELEPHON Nr. 3424. Grosse Auswahl in Bidets, Papierkästchen, Closetpapier, C:$7B

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