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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-10-16 · 42 (16.10.1896) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
42 (16.10.1896)
Date
1896-10-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Be. 42 Dl*. BlOCh’S Lshrgsng XU1 Centralorgan für dir gesammtrn Interessen des Iudrnthums. -- ’■ —^- Wien, 16. Ortober 1896. Erscheint jeden Freitag. Brief-Adresse: Wien. I., Hauptpostamt — Fach. Telegramm-Adresse: Bloches Wochenschrift Wien. R. K. PoKspsrrsgien-Bmt Llraringv erkrhr! Nr. 610.976. Ard«rl»on und AdmtniftrsNon: j »ien ., Anltrr i iigßitrjijlrajjt 1« Telephon-Nr. 6535. 1_ .. . - * --- >' »rrus»prri, für Orstrrrrtrd:! Halbjährig 4 (I. 8 Jh. i Sinzelrxemplare *5 ft. | Tür'» Jtaalonb:; halb'^hrig t |l. 10.fr. j ,»n,jährig 10 „ 30 » IjUnjeigcn: Die 4mal gespaltete i! Petitzeile 12 fr. *- - . =fr Inhalt. Leitartikel: Arier- und Inden-Heimat. — Die Aufgabe unseres künftigen Culiusvorstandes. — Die Heimchen-Politik.— Organisiren wir uns. — Die Sünde der Minorität. — Der Antisemitismus und die confessionelle Schule. — Das jüdische Blut in Paris. — Die Dogmen im Judenthum. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Ein Zeichen unserer Zeit. Judengeld für einen antisemitischen Hetzverein. Ein czechischer Erfolg in Schlesien. Ein Wort an den Czar. Graf Julius Andrassy über den Antisemitismus. Sigmund Blüdy, Mitglied des Magnatenhauses. Ein antisemitischer Redacteur. Generalmusikdirector Levi. Richard Wagner und der Oberrabiner Dr. Levi. Ein dunkler Ehrenmann. Die Juden in Argentinien. Der Lord-Mayor. — Corresponb e» § eii : Wien, Prag, Jglau, Podwoloczyska, Göding, Brünn, Königinhof a. d. Elbe, Aus Croatien, Budapest, Berlin, Paris, London, Fes. — Vermischtes: Wien, Budapest, Proßnip, Poysdorf, Bournemouth, Mährisch-Weitzkirchen, Troppau, Raudnitz . a. d. Elbe, Belovar, Straßburg, London, Liverpool, San Francisco, Chicago, Johannesburg, Port Elisabeth. — Feuilleton: Der König der Schnorrer. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Arirr- und Iudrn-Heimat. Ein mächtiger Zauber liegt ini Heimatsbewußtsein. Mit dem Begriffe der Heimat beginnt erst die Geschichte der menschlichen Civilisation, der Begriff der Heimat schließt jenen der Familie, der Volksgemeinschaft und des Vaterlandes in sich. Die furchtbarste Strafe, welche das Alte Testament kennt, ist das Donnerwort gegen den Brudermörder: „Unstät und flüchtig sollst du sein!" Und die furchtbarste Strafe, die das Nene Testament ausspricht, lautet: „Du sollst wandern, wandern, wandern!" Losgerissen von der heimatlichen Scholle — das ist ein schreckliches Los, und wer davon betroffen wird, ist des tiefsten Mitleids würdig. Und mit dem tiefsten Abscheu muß deshalb auch jene unmenschliche Bewegung erfüllen, welche Hunderttausende von Bürgern dieses Staates, deren Vorfahren schon vor mehr als anderthalb Jahrtausenden die Ufer der Donau besiedelten, ihrer angestammten, rechtmäßigen Heimat berauben will. Der Antisemitismus weiß wohl, welche Lüge er ausspricht, wenn er uns noch immer ein heiniats- und vaterlandsloses Nomadenvolk nennt, uns, die wir auf diesem Boden so alt sind, wie irgend ein slavischer oder germanischer Stamm, uns, die zuerst von allen Culturvölkern seßhaft geworden sind und die nur dann zum Wanderstabe griffen, wenn der blutgierige Haß der Völker uns dazu gezwungen hat. Tief eingepflanzt in die Brust jedes Juden ist das Heimatsgefühl und die Liebe zum Vaterlande. Man sagt uns einen hoch entwickelten Geschäfts- und Erwerbssinn nach. Aber wenn es je vorgekommen ist, daß mit diesen heiligen Gütern Schacher getrieben wurde, so waren es nicht Juden, sondern Arier, die zu solchem Handel die Hand boten. Die Sclaverei ist eine arische Institution; arische Fürsten haben Tausende ihrer Unterthanen übers Meer als Kanonenfutter verkauft, und Arier sind es auch, die heute unter dem antisemitischen Banner in Wien einen schmachvollen Schacher mit Heimatsberechtigung treiben. Wir haben vorige Woche einen Artikel der „Arbeiter-Zeitung" reproducirt, in welchem erzählt wurde, wie das mit der Prostitution verschwisterte Wiener Strotterthum aus der Zuständigkeit Capital zu schlagen weiß. Die Wiener Zuständigkeit ist eine vielbegehrte Waare. Dirnen, die mit der Abschiebung bedroht sind, kaufen sich einen nach Wien zuständigen Gatten, in der Person einer Zuchthauspflanze und genießen dann das Recht, ungestört ihrem schamlosen Gewerbe nachzugehen! Und all' diese edlen „Wiener Früchteln" bekermen sich begeistert zum Antiseniitismus und schwören auf Lueger! Unter ihnen sind Taschendiebe, Einbrecher, Falschspieler, Kuppler, Zuhälter, Brandstifter, Wegelagerer, es gibt kaum ein Verbrechen, das in diesem Kreise nicht seine Repräsentanten hätte. Sie kommen aus den Strafhäusern heraus, um nach kurzer Zeit wieder hineinzuwandern. Aber das Privilegium, sich „Wiener" nennen zu dürfen, ist ihnen unbestritten. Sie wissen, daß es ein Privileg ist und sie pochen darauf. Niemals auch ist es noch einem Mitgliede des Wiener Gemeinderathes eingefallen, diesen Schandkerlen die Ehre der Zugehörigkeit zur Reichshaupt- und Residenzstadt nehmen zu wollen. Mehr noch als das Gesetz schützt sie ihr Arierthum. Der Antisemitismus hält seine schirmende Hand über sie, denn sie leisten ihm unbezahlbaren Dienst. Gilt es, irgendwo eine Versammlung zu sprengen, gilt es, den antisemitischen Größen eine Massenhuldigung darzubringen, gilt es, irgendwo jüdische Läden zu plündern, gilt es, sich der Socialdemokratie zu erwehren, dann wird diese Mustertruppe aufgeboten. Der Antisemitismus hat den Wiener Kappelbuben unendlich viel zu danken und er läßt sie daruni mit der Wiener Zuständigkeit ruhig ihren profitablen Handel treiben. Die Juden dagegen — ja Bauer, das ist was anderes! Kein Jude bekommt mehr das Wiener Heimatsrecht, er niag noch so ehrlich, noch so vertrauenswürdig sein, er mag ein Menschenalter hindurch die Achtung seiner Mirbürger erworben haben. Der Jude hat in Wien keine Heimat, nur weil er Jude ist, obgleich auch ihn das Gesetz schützt. Der Abgeordnete N o s k e hat es in der Debatte über das Heimatsgesetz ausgesprochen, daß mit der Wiener Gemeinde-Autonomie ein horrender Mißbrauch getrieben werde, daß nicht die Qualification des Einzelnen bei der Ausnahme in den Gemeindeverband entscheide, sondern daß man sich herausnehme, in mißbräuchlicher und verwerflicher Anwendung des jetzt bestehenden Gesetzes ganze Kategorien gleichberechtigter Staatsbürger von vorneherein von der Aufnahme auszuschließen. Das ärgste Gauner- und Verbrecherthum findet in Wien eine Heimat, der brave, arbeitsame, ehrliche Jude findet sie nicht. Das sind Zustände, die zu keinem guten Ende führen können. Ruhig sieht die Staatsgewalt der Entwicklung dieser Dinge zu, ruhig duldet sie es, daß dieselben Leute, die feierlich die Befolgung der Gesetze beschworen haben, diesen Gesetzen ein Schnippchen schlagen und sie außer Geltung setzen. Trotz alledem werden die Juden an ihrem Heimats-

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