Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 34 (21.8.1896)
- Date
- 1896-08-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 370 Vr. Vloch's Wochenschrift Nr. 34 und nicht Knechte der Knechte sein, und beschäl b d ürfet ihr stets Dom Vertrage eins eitig .zurücktreten".') Andere Gründe werden vom Talmud nicht angegeben. Hie und da wird zwar vom Arbeiter gesagt, daß er „gezwungen ist, den Vertrag einzugehen, da er Lebensmittel braucht; -) oder es wird auch vom häufigen Wechsel der Höhe der Arbeitslöhne gesprochen. v) Diese Momente werden aber nicht vom Talmud direct ausgebentet, um auf sie das dem Arbeiter gewährte Recht direct zurückführen zu können. Die einzige vom Talmud ausdrücklich angegebene Begründung ist die Rücksichtnahme auf die individuelle Freiheit des Arbeiters. Es ist ein Motiv, das auch der modernen Gesetzgebung beim Verbot der lebenslänglichen . Dienstverträge zu Grunde liegt.4) Wir sahen schon oben, daß in älterer Zeit längere als dreijährige Dienstverträge bei den Juden, ebenso wie beiden Arabernungiltig waren?) In späterer Zeit haben die Juden den Begriff der individuellen Freiheit viel weiter gefaßt. Bemerkenswerth ist, daß der Satz von dem dem Arbeiter gewährten einseitigen Rücktrittsrechte mit der Begründung: ihr seid die Knechte Gottes u. s. w. von den: schon uns durch seine Arbeiterfrenndlichkeit bekannten Oberrichter Rab'y angesprochen wird. Dieses Sonderrecht des Arbeiters scheint auch erst in späterer Zeit entstanden zu sein, denn das ältere Recht kennt es noch nicht.7) Vielleicht ist diese Reform erst vom Richter. Rab durchgeführt worden. Der Arbeiter, der die Arbeit einstellt, kann — nach späterem Recht — in der Regel den Lohn für die abgearbeitete - Zeit beanspruchen. Entsteht aber durch die Arbeitseinstellung ein damnum emerenis für den Condnctor, so hat der letztere nur Defensivmittel.'') Er kann entweder dem Locator einen größeren Lohn versprechen und bei der Zahlung ihm nur den zuerst bedungenen Lohn zahlen, ■') oder er kann auch andere Arbeiter zu einem größeren Arbeitslöhne miethen und vom Lohnanspruche des Locators den Mehrlohn abrechnen, d. h. den Mehrbetrag, den er den Ersatzarbeitern gewähren muß. Diese Defensivmittel sind dem Conductor gegeben nur dann, wenn durch die Arbeitseinstellung für ihn ein <laummn emergens — und nicht wenn ein luernm cessans — entsteht, und dann auch nur in dem Falle, wenn der Arbeitsmarkt derartig gestaltet ist, daß der Conductor keine neuen Arbeiter zu einem nicht höherem als den ersten (arbeitseinstellenden) Arbeitern versprochenen Lohne bekommen konnte. 10) Diese dem Conductor gewährten Defensivmittel waren auch nur sehr schwache; sie wurden dem Conductor gegeben, wahrscheinlich nur, „um ihn zu versöhnen".") Die „Ostdeutsche Rundschau" und die Wiener Schneider. Ein Stück „deutschnationaler Nationalöconomie". In so mannigfache Unter- und Theilparteien der ganze antiliberale Heerbann sich nach Entstehung und letztem Ziel, nach Ton und Methode auch gespalten zeigt — in einem Punkte bieten sie sowie ihre pnblicistischen Organe alle dasselbe Bild: in der grenzenlosen ökonomischen Unwissenheit nämlich, die sie allesammt und einzeln bei jeder sich darbietenden Gelegenheit aufzeigeu. Ein sehr ergötzliches Beispiel dieser Art liefert obiges Blatt in einem jüngst gebrachten Artikel: „O e st er r e i chis ch e Juden im ‘) T. ßaba Kamma 11Gb. ■2) (mr'jöb i*En) -on-z: nvns bv T. Baba M’ziah 112 b? 3) T. Baba M’ziah 77 a. 4) Vergl. z. B. Zacharia, v. Lingenthal, Crome: Handbuch des sraiiz. Civilrechtes II, 577 und Anm. 3 a. a. O. 5) Vergl. oben § 20. Anm. 42 III und 43 I. °) Vergl. oben | 22, Anm. 47 IV. 7) T. Baba M’ziah 76 a. h) Vergl. oben § 20, Anm. 42 II. 9) Vergl. oben § 22, Anm. 45 IEL 10) T. Baba M’ziah 76 b. ") Ein Jurist des Talmud verlangte, daß man dem Arbeiter auch ohne Eid (vergl. oben Seite 50) glaube. Es wurde ihm geantwortet, dieser Eid wird doch vom Arbeiter verlangt, damit der Conductor nicht glaube, es geschehe eine Parteijustiz, „um — wie der Talmud dort sagt — den Conductor zu versöhnen". A u s l a n d e". Veranlaßt ist derselbe offenbar durch einen vom Ministerium letzthin eingebrachten „G e s e tz e n t w u r-f zur Regelung der H e i m a r b e i t" oder vielmehr dadurch, daß in der „Neuen Freien Presse" dieser Entwurf von Seiten des Herrn Sigmund Mayer eine sehr scharfe Kritik erfahren hat und daß in letzterer nebst zahlreichen anderen Momenten auch die Verhältnisse der Export-Consection als geradezu unabweisbarer Beweis gegen die Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Bestimmungen angezogen worden waren. Darauf hin hat nun der Nationalökonom der „Rundschau", um den Eindruck dieser sehr klaren und in ihrer sachlichen Argumentation gar nicht zu ividerlegenden Auseindersetzung wett zu machen, eine große Idee, und eine solche, die noch dazu, wie jede große Idee auch sehr einfach ist: „Wir brauchen", sagt er, „gar keinen Kleiderexport — hinaus — hinweg mit ihm!" Brauchen wir oder auch nur unsere Schneider diesen Export wirklich nicht? Ob derselbe wirklich so überflüssig, wollen wir diesem ökonomischen Gewährsmann des deutschnationalen Antisemitenblattes denn doch erklären. Eine solche Aufklärung thut ihm außerordentlich noth. Unser einheimisches Schneidergewerbe genießt den Schutz eines ungefähren Werthzolles von vierzig Percent. Setzen wir nun den Fall, eines der verewigten liberalen Ministerien hätte diesen Schutzzoll aufgehoben, der Import fremder „Kleidungen" wäre hiedurch nicht nur möglich, sondern zur Thatsache geworden, Deutsche und Engländer hätten den Bedarf Wiens in diesem Artikel, sagen wir zur Hälfte gedeckt, die eine Hälfte unserer Schneider wäre entbehrlich und die andere natürlicher Weise gezwungen gewesen, um den durch die Verminderung der Arbeitsgelegenheit außerordentlich erniedrigten Arbeitslohn zu arbeiten. Selbstverständlich würden die Antiliberalen einen solchen Minister für den Galgen reif gehalten, zum mindesten, wir wollen sogar annehmen mit Recht, in's Narrenhaus haben sperren wollen. Was verlangen aber dieselben Herren heute in dieser selben Frage? Sie wollen allerdings nicht den Schutzzoll aufheben, sie wollen nicht den Import zulassen, aber etwas Anderes, was genau so närrisch wäre. Welche Summe beträgt der Consum Wiens an Herrenkleidern? Nach der „Communalen Statistik" beläuft sich die männliche Bevölkerung Wiens auf 672.000 Seeleu. Unter diesen: 67.500 bis zu fünf, 53.600 von sechs bis zehn, 54.000 von sieben bis fünfzehn Jahren und 24.000 Greise von siebzig Jahren auswärts. Der Hauptbestandtheil der Bevölkerung, um den es sich hier handelt, ist demnach: 473.400 zwischen sechzehn und siebzig Jahren. Die erste und vierte Gruppe, nämlich unter fünf und über siebzig Jahre, fallen als Consumenten so viel wie fort. Nehmen wir die zweite Gruppe mit durchschnittlich alljährlich von den ärmsten erwerbslosen Aeltern angefangen mit fünf, die dritte mit acht und die Hauptgruppe — ohne jeden Unterschied, Taglöhner, Pfründner, die Consumenten der alten Kleider u. s. w. -- mit regelmäßig jährlichen fünfzehn Gulden an, Annahmen, gewiß eher zu hoch als zu niedrig, so resultirt eine Summe von rund acht Millionen Gulden als der Jahresconsum Wiens an Herrenkleidern. In Wirklichkeit wird in Wien noch um eine nicht controlirbare bestimmte Summe mehr, nämlich an die Fremden und per Post, verkauft; aber die Wiener einheimische Bevölkerung braucht ganz bestimmt eher viel weniger, als die hier berechneten acht Millionen. Genau so viel n u n m a ch t d e r j ä h r l i ch e Export an H err e nkl e id er n aus, den unsere Exportconsectionäre heute vermitteln. Nichtsdestoweniger will unser deutschnationaler Natioualökonom, trotz aller oben explicirten und anderen nicht explicirten, aber vielleicht noch wichtigeren Cousequenzen, diesen Export nicht! Und warum nicht?