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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-10-25 · 43 (25.10.1895) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
43 (25.10.1895)
Date
1895-10-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 48 Dr. Bloch’s Jahrgang XII. Centralorgan für die gesammten Interesten des Iudenthums. -^- Wien, 25. Ortober 1895. -■►—<■ >■<■. -- Erscheint jeden Freitag. -■>». -i <- Man abonnirt bei allen Postanstalten des In- und Auslandes. A. ft. Postsparkassen-Amt Clearingverkehr Nr. 810.976. Redaktion und Administration: Wien > l., N ntrre Vugartrnflraste 1 s. Telephon-Nr. 6535. *-- -=* - - i Bejugapreta füc Sesterreich: Halbjährig 4 fl. — 8 Ar. Einzelexemplare 2ü kr. Ifit’R Ausland: halbjährig ü fl. — 10 Jtr. ganzjährig 10 „ — 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 12 kr. %- —- Inhalt: Seitartite l: Banffy und Badeni. — Die Juden im statistischen Jahrbuche der Stadt Wien. — Die Juden in der türkischen Hauptstadt. — Meine Reise nach Palästina. — Beitrag zur Geschichte der russischen Juden. — Dr. I. Wolfsson. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Momentaufnahmen. Eine amüsante Stöcker-Reminiscenz. Die Juden nnd ihr deutsches Vaterland. Indische Soldaten. Die Millionen Schönerer's. Hammerstein's Kisten. Hammerstein als Reichskanzler. Antisemitische Ehrenmänner. Ein antisemitischer Flüchtling. Heinrich Heine's Schwester. Verhaftung des Antisemitenführers Schweinhagen. Wieder Einer. Baron Hirsch. — Eorresp ond enzen: Wien, Brünn, Biala, Budapest, Drohobycz, Lemberg, Przemysl, Agram, Berlin. — Vermischtes : Wien, Czernowitz, llngarisch-Brod, Rzeszow, Sambor, Krakau, Pisek, Berlin, Pankow, London. — Feuilleton: Warum? — — Briefkasten. — Inserate. Banffy und Badeni. Das ungarische Oberhaus hat mit einer Mehrheit von sieben Stimmen das Gesetz über die Religionsfreiheit angenommen, durch welches der Uebertritt vorn Christenthum zum Judenthum gestattet wird. Damit fügt sich der letzte Stein in das stolze Gebäude der kirchenpolitischen Reformen, deren Inangriffnahme Ungarn den schwersten inneren Kämpfen und die liberale Partei den heftigsten Erschütterungen ausgesetzt hat. Zum vierten Reale ist jener Gesetzentwurf, welcher der vollen staatsbürgerlichen Gleichheit unserer Glanbeusbrüder im Reiche der Stephanskrone den Stempel der Legalität verleiht, vor das Oberhaus gelaugt, und es ist überflüssig, daran zu erinnern, wie gerade diese Vorlage auf den schier unbeugsamen Widerstand der stolzen Magnaten und der clericalen Führer stieß. Veit seiner nunmehrigen Annahme feiert nicht das Judenthnm, sondern die moderne Staatsidee in Ungarn einen Triumph. Die ungarische Regierung und die große Mehrheit des ungarischen Volkes haben Alles daran gesetzt, um die letzten Reste jener Anschauung, welche den Juden nur um seines Bekenntnisses willen außerhalb der staatlichen Gemeinschaft und der bürgerlichen Gesellschaft stellt, zu tilgen. Die volle Gleichwerthigkeit der Juden mit allen übrigen Staatsbürgern kommt in der Bestimnmng zum Ansdrucke, daß den: Uebertritte vom christlichen zum jüdischen Glauben kein Hinderniß mehr im Wege stehe. In einem Augenblicke, wo in der diesseitigen Reichshälfte der Antisemitismus zu scheinbar vernichtenden Schlägen gegen die Errungenschaften des Liberalismus ausholt, erringt der Letztere in der jenseitigen Reichshälste seinen glänzendsten Sieg. Wir sind nicht so beschränkt, die Reception der Juden als einen solchen zu bezeichnen. Dieser legislatorische Act ist nur das nothwendige und letzte Glied jener kirchenpolitischen Reformen, durch welche der moderne ungarische Staat den Grundsatz verwirklicht hat, daß das Gebiet des Glaubens unbestritten der Kirche gehöre, daß aber die Regelung und Feststellung der bürgerlichen Rechte ausschließlich Sache des Staates sein müsse und von der Confession nicht abhängig gemacht werden dürfe. Ueberblickt man den Weg, den der ungarische und der österreichische Staat seit den ersten Anfängen der antisemitischen Bewegung gewandelt, dann kann man nur mit tiefer Wehmuth der grundlegenden Verschiedenheit der herrschenden Anschauungen drüben und hüben gedenken. Seit den traurigen Tagen von Tisza-Eszlar bis zu dem Momente, wo das Gesetz über die Religionsfreiheit die letzte Abstimmung im Oberhause passirte, haben die ungarischen Regierungen jeden Versuch einer Judenhetze, ja selbst nur der geringsten Verkümmerung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden mit unbeugsamer Energie zurückgewiesen und niedergehalten. Sie haben scharfen Auges den zersetzenden Einfluß des Antisemitismus erkannt, einen Einfluß, der sich nicht blos auf die sociale Stellung der Juden, sondern auf alle politischen Verhältnisse, auf das ganze weite Gebiet des culturellen Fortschrittes erstreckt. Wollte Ungarn aus den Wirrnissen seiner avitischen Verfassung zu der Höhe eines modernen Staates emporsteigen, dann durfte auch nicht eine Spur jenes mittelalterlichen Geistes, dessen Ausfluß der Antisemitismus ist, in seinem Körper Zurückbleiben, dann mußte mit den confessionellen Vorurtheilen ebenso gebrochen werden, wie mit den ständischen, nnd es mußte den Juden die Möglichkeit geboten werden, ihre volle geistige und sittliche Kraft den culturellen Aufgaben des ungarischen Staates dienstbar zu machen. Das ist geschehen, Baron Banffy hat die Erbschaft des Ministeriums Wekerle liquidirt, und die Zukunft wird zeigen, daß Ungarns Volk den richtigen Weg gewandelt, daß es seine Freiheit mit einem festen Schutzdamm umgeben, indem es die Achtung vor der Freiheit Aller, also auch derjenigen unserer Glaubensgenossen, auf seine Fahne schrieb. Am Tage nach der entscheidenden Abstimmung im ungarischen Oberhause hat Graf Badeni im österreichischen Abgeordnetenhause sein Programm entwickelt. Die Rede des Grafen Badeni hat manche Töne angeschlagen, die in dem herrlichen Palaste am Franzensring seit langer, sehr; langer Zeit nicht gehört worden sind. Er hat von Cultur und Civilisation, von dem verfassungsmäßig allen Völkern gewährleisteten Rechte, er hat von unfruchtbaren, von der

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