Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 32 (9.8.1895)
- Date
- 1895-08-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 582 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 32 hinaus anzubahnen. Ein solches Fundamentalgesetz ist vor Allem die Pflege der Familie und der Familienidee, verknüpft mit dem Gedanken einer einheitlichen, der Nachbildung durchaus unzugänglichen, machtvollen Verehrung und Befolgung der Gebote erheischenden Gottheit. In den Sätzen des Decalogs: „Ich bin der Ewige, dein Gott, Lu sollst keine fremden Götter haben neben mir, du sollst dir kein Abbild machen, du sollst dich nicht niederwerfen vor ihnen, — ehre Vater und Mutter, — du sollst nicht ehebrechen, du sollst — nicht Gelüste haben nach dem Weibe deines Nächsten", sind die Gesetze der Familienbande Ln markigen, festen Grundzügen vorgezeichnet und damit zugleich das Volk Israels emporgehoben aus der Umgebung der götzendienerischen, in die sinnlichen Ausschweifungen des Baal- und Molochdienstes versunkenen Nachbarvölker. Die Heiligkeit der Familie ist die unerläßlichste Voraussetzung für einen sittlichen Lebenswandel und die Erkenntniß der geschlechtlichen Zügellosigkeit als Urquell der Menschenverderbniß ist eines der gewaltigsten Fundamente, welches die mosaische Gesetzgebung vor denjenigen anderer Gesetzgebungen auszeichnet; das aus ihr hervorgehende Gesetz ist, weil es im Einklänge mit der physiologischen Anlage des menschlichen Organismus steht, ein großes, über Jahrtausende hinaus fortwährendes hygienisches. Alle auf Ehe und Familie bezügliche Vorschriften des Pentateuchs haben die Erhaltung und Fortpflanzung der Art. die Hervorbringung gesunden und zahlreichen Nachwuchses^ zum Zwecke. In dem Kinderreichthum lehrt das mosaische Gesetz Glück und Freude der Familie, Gedeihen und Fortschreiten des Stammes zur nationalen Entwicklung und Macht. Ist durch eine lange Reihe hicher gehöriger Vorschriften, zu welchen alle Bestimmungen über die Keuschheit und auch das Beschneidungsgebot zu rechnen sind, für einen gesunden und kräftigen Nachwuchs vorgesorgt, somit die Fortpflanzung der Art gesichert, so sorgt vor Allem ein weiteres Fundamentalgesetz für die physische Wohlfahrt und sittliche Veredelung des Individuums — das Gebot der Sabbat h ruhe. Es ist überflüssig, die socialhygienische Bedeutung dieses Gebotes des Längeren zu begründen. Sehr treffend sagt hierüber B a g i n s k y: „Die Verkürzung des Arbeitstages, welche zu den socialen Forderungen der Neuzeit seitens der Arbeiterschichten gehört, kann die volle Außerthätigkeitsetzung von der gewohnten Leistung für einen ganzen Tag, niemals ersetzen; seiner körperlichen und geistigen Alltagsarbeit einen vollen Tag hindurch ledig, kann der Mensch zur vollen Erholung vorschreiten und vor der Uebermüdung und Ueberaustreugung, vor vorzeitiger Abnutzung seinen Organismus bewahren. Seitdem man in den übermüdeten Organen, beziehungsweise in den Muskeln im Stande gewesen ist, giftig wirkende, die Organe schädigende Ausscheidungsstoffe auch chemisch nachzuweisen (Milchsäure, Harnstoffe) und seitdem man erkannt hat, daß die Ausscheidung derselben nur eine langsame ist, kann es keinem Zweifel mehr unterliegen, daß materielle, in der Physiologie des Organismus gegebene Grundlagen für die Nothwendigkeit der Sabbathruhe vorhanden sind und daß mit dem Gebote der vollen Ruhe eines Tages ein großes Gesundheitsgebot gegeben ist." Das Judenthum . hat der mühebeladenen Menschheit den großen socialhygienischcn ' Gedanken des wöchentlichen Ruhetages gegeben, aber bezeichnend für die Bestialität der Menschennatur ist es auch, daß Diejenigen, welche heute diesen Gedanken in seiner vollen Fruchtbarkeit erkannt haben und die Sonntagsheiligung analog der Sabbatheiligung fordern, die wütheudsten Bedränger des Judenthums sind. — Im Decalog kommen also schon zwei große socialhygienische Grundsätze zum Ausdruck. Auf den physisch nothwendigen Geboten baut sich die Moral auf, die Sittlichkeit im Familienleben, die Meiischenwürde im Gegensätze zum Laster und der Ausschweifung, die Arbeitsfreude als Gottesgabe und die Arbeitserholung als Förderin des gesammten organischen Lebens. Nicht minder bewnndernswerth wie diese grundlegenden Gesetze sind diejenigen, welche auf die Prophylaxis und Bekämpfung der Krankheiten und Seuchen gerichtet sind. Die tiefe Weisheit des Gesetzgebers offenbart sich hier nicht minder in den einzelnen Vorschriften selbst, als auch in den Anordnungen, welche er zur genauen Befolgung derselben getroffen hat, indem er die Priester gleichsam zu Sanitätsbeamten und Aerzten bestellte, welche die Durchführung zu überwachen haben. Hier verbindet sich die Forderung der kultischen Reinheit mit jener der körperlichen Reinigung aus Gründen der hygienischen Zweckmäßigkeit. Hieher gehören die Nahrungsgesetze, welche mit Recht die Bewunderung der modernen Forschung wachgerufen haben und welche Quöneau de Mussy als eine „Intuition prophetique des microbes“ bezeichnet. Sehen wir in der Anordnung einer gesunden Nahrung unter gleichzeitiger Hervorhebung der Bedeutung der Mäßigkeit auch' im Genüsse des Gesunden eine prophylaktische Maßregel von größter Bedeutung, in der Absicht, eine kräftige, den Strapazen des Lagerlebens gewachsene und auch den Angriffen der Jnfectionskrankheiten gegenüber widerstandsfähige Volksmasse heranzubilden, so begegnen uns in einer zweiten Summe von Geboten die directen Abwehrmaßregeln gegen die Jnfection selbst. Eine Gruppe derselben umfaßt Alles, was zur Erhaltung der körperlichen Reinheit, besser Reinlichkeit, Beziehung hat, einschließlich des Verkehres in der Ehe. Die andere tritt den Jnfeetionsangriffen direct gegenüber, und zwar entweder durch Abschließungsmaßregeln, Separation, oder durch Vernichtung der Contagion, Desinfection, letztere allerdings in umfassendstem Styl bis zur Vernichtung des Jnfectivnsträgers selbst vorschreitend. „Es kann," sagt der Verfasser, „vom modernsten Standpunkte der ätiologischen Betrachtungsweise der Jnfectionskrankheiten, vom Standpunkte der Bacteriologie, behauptet werden, daß in der ganzen älteren Geschichte der Menschheit eine ähnlich konsequente Durchführung eines großen hygienischen Gedankens überhaupt nicht besteht, wie gerade hier in der mosaischen Gesetzgebung, daß sie als solche ganz einzig, dasteht; ja, es kann behauptet werden, daß wir jetzt erst, nach der weit vorgeschrittenen Kenntniß und dem Verständnisse für Krankheitserreger, auch zu einem vollen Verständniß vieler in der mosaischen Gesetzgebung enthaltenen Vorschriften gelangen und daß wir Antisepsis und As ep sis, wie sie in dem augenblicklichen Stande der Wissenschaft geübt sind, in derselben wiederfinden." Das ist gewiß ein großartiges Zeugniß für die aus den geheimnißvollsten Tiefen der Naturerkenntniß schöpfende Gesetzgebung Mosis; es wird aber noch übertroffen durch die Bemerkungen, welche Bagin sky über die in Num. XXXI, 22 bis 24, getroffeneil Anordnungen bezüglich der Desinfection der Kriegsbeute machte. Er sagt: „Wie geradezu bewunderungswürdig klar, selbst über die Mittel der Desinfection! — F e u e r als Reinigungsmittel für das im Feuer Unzerstörbare, Wasser für das nur durch Wasser zil Reinigende itnb endlich die eigene Reinigung durch Waschen der Kleider. Man gebe einem heutigen Kriegshygieniker die Aufgabe, ein Lager von Seuchen frei zu halten, welches durch die Berührung mit verseuchtem Kriegsvolk und dessen Material mit Jnfection bedroht ist, und er ist nicht im Stande, bessere, verständigere, wirksamere, klarere Vorschriften zu geben. Bis heute noch sind, wenn wir den strömenden Dampf hinnehmen, die angegebenen Mittel die wirklich wirksamsten." In gleich anerkennender Weise bespricht der Verfasser die Maßregeln zur Bekämpfung des Aussatzes, wobei insbesondere die Anzeigepflicht an die Vorgesetzte Behörde hervorgehoben wird, wodurch ein Princip in der Prophylaxe der Jnfectionskrankheiten eingeführt sei, welches im vollen Umfange erst jüngst wieder in die öffentliche Gesundheitspflege aufgeuommen wurde. Auch bezüglich der Behandlung