Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 12 (22.3.1895)
- Date
- 1895-03-22
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 12. Jahrgang XII. I Dr. Bloch’s Crntrslorgan für die gefsmmten Interessen des Iudrnthums. -- Wien, 22. ®är?*1895. -- Erscheint jeden Freitag. -«- Wan abonnirt bei allen Postanstalten des In- und Auslandes. *— - - —E Seprgsvrris für Sestrrrrtch: Halbjährig 4 fl. — 3 Ar. Einzelexemplare 2S kr. Für's Ausland: halbjährig S fl. — 10 Ar. ganzjährig 10 „ — 20 Anzeigen: Die 4nial gespaltene Petitzeile 12 kr. * ,= - — K. lr. PoflsparkaMen-Amt Clearingverkehr Nr. 810.976. Ardartion und Administralion: listi Franx Jofrfs-Nuai Nr. 3. Telephon-Nr. 6535. % ■ -t -^j Inhalt: ßeitartife l: Ein Erfolg im Kampfe für die Staatsgrundgesetze.—Hinter denCoulissen.—BudapesicrBri-.se. — TerÄLuig der Fälscher. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Geistliche Industrien. Fürst Bismarck über den Antisemitismus. Aus dem Künstlerhanse. Degenerirung der Rassen. Arische Arbeitslöhne. Arischer Tbierschutz. Arische Richter. Der neue Goeze und der alte Lessing. 3O°/„ Zinsen eines antisemitischen Bezirksausschusses. Der Fall Stojalowski. Ein Geistlicher Antisemit. Autisemitensührer Städtke. Antisemitische Jugend. Wie groß ist Gott? Nach Leuß — von Voß. Das Schulwesen in Rußland. Das Kaddischgebet nach seiner ethischen Bedeutung — Die Pflege der hebräischen Sprache in der Gegenwart.— Corr e spond eu zen: Wien, Brünn, Baden, Graz, Prag, Brody, Mainz Paris, Rotterdam, Cincinnati. — Vermischte s.Wien, Floridsdorf, Mattersdorf, Trebitsch, ''Aus Mähren, Jamnitz, Prerau, Proßnitz. Prag, Czernowitz, Przemysl, Lemberg, Kolomea, Djacovar, Wiznitz, Berlin, Meran. — Feuilleton: Mein Freund Wodakoski. — Briefkasten. — Inserate. Ein Erfolg im Kampfe für die Staatsgrundgesetze. Die Zurücksetzung der Juden, ihre Ausschließung von allen öffentlichen Aemtern und die Beschränkung ihrer staatsbürgerlichen Rechte, welche unter dem Ministerium T a a f f e begonnen hat und unter dem Ministerium Windischgrätz-Plener ihre Fortsetzung findet, geschah bisher in durchaus unofficieller Form. Die bestehenden Gesetze, welche die Gleichberechtigung aller Staatsbürger und die Zugänglichkeit der öffentlichen Aemter, unabhängig vom Religionsbekenntnisse, gewährleisten, wurden der Form nach nicht verletzt, man begnügte sich damit, jüdische Bewerber an den Rechten, welche diese Gesetze statuirten, de facto nicht theilhaben zu lassen. Seit dem 21. Februar d. I. lag aber ein officieller Beweis dafür vor, daß unsere Glaubensgenossen in ihren verfassungsmäßigen Rechten verkürzt werden. An diesem Tage erschien im Amtsblatt der „Wiener-Zeitung" eine Concursausschreibung für die Besetzung einer Salinenarztensstelle in H a l l ft a t t, in welcher von den Bewerbern ausdrücklich die Beibringung des Taufscheines gefordert ward. Die Verlautbarung erfolgte auf Grund eines Erlasses des k. k. Finanzministeriums, Zahl 4948 ex 1895. Diese Concursausschreibung bedeutete einen offenen Rechtsbruch, eine directe Verletzung der Staatsgrundgesetze, welche in Artikel III bestimmen, daß die öffentlichen Aemter für alle Staatsbürger gleich zugänglich sind. Es war dies der erste uns bekannt gewordene Fall, und nicht die Juden allein, sondern alle Classen und Stände hatten das dringendste Interesse daran, sich gegen diese Ungesetzlichkeit, gegen diese unverhüllte Verletzung der Grundrechte mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zur Wehre zu setzen. Die nöthigen Schritte zur Abwehr sind denn auch auf parlamentarischem Boden erfolgt. Der Abgeordnete Dr. Bloch hat die Angelegenheit im Polen-Club zur Sprache gebracht und sowohl seine Ausführungen, als auch die im Club geführte Discussion haben, wie kaum ein anderes Ereigniß, der öffentlichen Meinung zum Bewußtsein gebracht, wie sehr die gegenwärtige politische Lage eine ernste Gefährdung der staatlichen imd bürgerlichen Rechte in sich schließe. Die Abgeordneten Dr. Kronawetter, P ernerstorfer und Genossen haben sodann in einer Interpellation an den Finanzminister Dr. von P len er verlangt, daß diese ungesetzliche Coneursausschreibung zurückgezogen und durch eine andere ersetzt werde, welche den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die factische Entrechtung der Juden und die darin gelegene Aufmunterung der antisemitischen Hetze können wir leider nicht hindern. Gegen den Versuch aber, die Staatsgrundgesetze zu Ungunstender Juden zu durchlöchern, stehen uns Rechtsmittel zu Gebote und von diesen hätte „usgue ad finem“ Gebrauch gemacht werden müssen. Die Vorgänge im Polenclub, die bewegte Dismssion, welche in der Sonntagssitzung desselben über diesen Fall stattgefunden, die im Laufe der erregten Debatte gefallenen Aeußerungen hervorragender Führer beschäftigten im hohen Grade die öffentliche Aufmerksamkeit und die parlamentarischen Kreise insbesondere. Der Erfolg ist denn auch nicht ausgeblieben. Während sonst Interpellationen im Abgeordnetenhause Monate hindurch ans Antwort warten und oft vollständig unbeantwortet bleiben, beeilte sich der Finanzminister in der Sitzung vom 20. März, die Erklärung abzugeben, daß die ominöse Concursausschreibung annullirt und dahin geändert werden wird, daß an Stelle des Taufscheines der AltersnachweiKlv^erlangt wird. Diese Erklärung der Regierung, welche die erste Verlautbarung als ungesetzlich zurückzieht, ist mit Dank anzuerkennen, sie bildet aber auch das indirecte Eingeständniß, daß es für unsere Glaubensgenossen in Oesterreich noch Schutzwälle gibt, welche keine Regierung niederreißen darf. Das formale Recht vor Schädigung zu schützen, ist zunächst die Aufgabe in dieser traurigen Epoche — bis bessere Zeiten anbrechen. Für uns Juden ist dieser Vorfall neuerdings eine ernste Mahnung, daß wir von der nachdrücklichen Vertheidigung unserer staatsbürgerlichen Rechte nicht ablassen dürfen. Selbst ein momentaner Mißerfolg soll uns nicht abschreckend Wer sein Recht nicht reclamirt, hat es selber preisgegeben