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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-12-21 · 51 (21.12.1894) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
51 (21.12.1894)
Date
1894-12-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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WMMK Nr. S1H Wie«, 21. Derember 1894. Jahrgang XI Centrslorgan für die gesammtrn Interessen des Iudenthums. K. ft. PostsparftaNen-Rurt Elraringvrrkrtz t Nr. 810.976. Aedartion und Administration: Wien Äranx Josrfs-Nuar Nr. 3. Telephon - Nr. 6535. Herausgrbre: Reichsrirths-Abgeordrietrr vr. KLoch. Erscheint jeden Freitag. Man abonnirt bei allen Postanstaitrn des In- und Auslandes. Bezugspreis für Oesterreich: Halbjährig 4 fl. — 8 Ar. Einzelexemplare SS kr. lür's Ausland: halbjährig S fl. — 10 Ar. ganzjährig 10 „ — 20 „ i[ Anzeigen: Die 4mal gespaltene l! Petitzeile 12 kr. *="- - - -1 Inhalt: Leitartikel: Sabbathruhe und Sonntagsruhe. — Josef Abraham Steblicki, der Proselyt. — Aus dem stenographischen Protokoll des Abgeordnetenhauses. — Vom Jahrmarkt des Lebens. — Polen und Juden. — 15 orresponbenzen: Wien, Eger, Lemberg, Roketnitz, Budapest, Kolomea, Stanislau, Gliniany, Nepomuk, Croatien, Kiew. — Vermisch tes: Wien, Floridsdorf, Brünn, Abbazia, Lemberg, Berlin. — Feuilleton: Der Borbeter von Cham. — Briefkasten. — Inserate. Sabbathruhe und Sonntagsruhe. „Eine der großen socialpolitischen Nothwendigkeiten" hat der Handelsminister Graf Wurmbrand die gesetzliche Statuirung der Sonntagsruhe genannt, aber mit so großem Applomb auch dieser Satz ausgesprochen wurde, er enthält nur eine bei den Juden seit Jahrtausenden bestehende Erkenntniß, welche nicht erst, um wieder mit dem Grafen Wurmbrand zu sprechen, „langsam und allmälig in das Bewußtsein der Bevölkerung überzugehen" hat. Das Gebot der Sabbathruhe ist die Krönung jenes herrlichen socialpolitischen Gebäudes, welches wir die mosaische Gesetzgebung nennen und das ganze jüdische Volk war von seiner Nothwendigkeit nicht blos aus religiösen, sondern auch aus Gründen der Menschlichkeit schon in altersgrauer Zeit durchdrungen. Was der Abgeordnete Exner den tieferen Inhalt des Ruhetages nennt, den Aufschwung des Geistes, die Erhebung des Menschen zu höheren, geistigen und sittlichen Aufgaben — das trifft bei uns Juden vollkommen zu, und darum fällt der Begriff der Sabbatbruhe auch ganz und gar zusammen mit dem Begriff der Sabbathheiligung, darum ist hier das religiöse Moment congruent mit dem socialen, und darum war es auch eine gerechte und billige Forderung, daß das Gesetz über die Sonntagsruhe, welches der christlichen Bevölkerung eine Wohlthät erst gewähren soll, deren die frommgläubigen Juden längst theilhaftig sind, diesen gegenüber nicht zur Anwendung gelange. Der Abgeordnete Dr. B l o ch hat nahezu an 280 Petitionen von Cultusgemeinden, Vereinen, jüdischen Gewerbetreibenden und Rabbinaten Galiziens dem Abgeordnetenhause vorgelegt, mit der Forderung, die Judenschast von den Bestimmungen diess Gesetzes auszuschließen — ein Beweis, wie schwer die Gefahren sind, mit welchen dieses Gesetz die Judenschaft bedrohte. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner vorgestrigen Sitzung diese Ausnahme gewährt, aber auch in diesem Zugeständnisse ist jener Geist der Halbheit und Engherzigkeit zum Durchbruch gekommen, den unsere moderne wirthschaftliche Gesetzgebung in ihrer Gesammtheit aufweist. Die Ausnahme wurde nur den Juden in Galizien und in der Bukowina zugestanden und auf die sogenannten „Productionsgewerbe" beschränkt. Der frommgläubige Jude außerhalb dieser beiden Kronländer, der Jude, der einem Handelsgewerbe nachgeht, wird fortab die treue Einhaltung des Sabbathgebotes mit schwerer wirthschaftlicher Einbuße, in vielen Fällen mit dem Ruine seiner wirthschaftlichen Existenz bezahlen müssen. Daß es so gekommen, haben wir jener Partei zu danken, welche gerade anläßlich dieses Gesetzes sich stolz auf ihren Liberalismus berief, und jenen liberalen Handelsminister, welcher wiederholt versicherte, das Gesetz solle eine Wohlthät sein, nicht aber ein Hemmniß der Production, nicht ein Hemmniß des Erwerbes. Mit dankbarer Freude muß es anerkannt werden, daß der von liberaler Seite so oft als reactionär verschrieene Polenclub diese Frage vom Standpunkt der höchsten, der vollsten Gerechtigkeit aufgefatzt und hiebei die ruhmreiche, allpolnische Tradition der konfessionellen Toleranz wieder zur Geltung gebracht hat. Der Polenclub hat keinen Augenblick gezögert, die schwer bedrohten Interessen der jüdischen Bevölkerung mit allem Nachdruck zu vertreten, und wenn die diesbezüglichen Bestrebungen der Abgeordneten Dr. Byk, Dr. Rapaport, Rosen st ock und Dr. Bloch nicht zu einem in jeder Richtung befriedigenden Resultat geführt haben, so ist dies wahrlich nicht die Schuld des Polenclubs. Dem Abgeordneten Dr. Byk war die unendlich mühevolle Aufgabe zugefallen, mit der liberalen Partei die schwierigen und langwierigen Verhandlungen über die Eximirung der frommgläubigen Juden von diesem Gesetze zu führen, und er hat sich dieser Aufgabe mit einer Ausdauer, einer Geduld, einer Hingebung und Ueberredungskunst unterzogen, welche das höchste Lob verdienen. Der Abgeordnete Dr. Byk hatte einen hartnäckigen Widerstand zu besiegen, und was thatsächlich erreicht worden ist, mußte der liberalen Partei und dem liberalen Handelsminister förmlich abgerungen werden. Der Antrag, welchen er in der vorgestrigen Sitzung einbrachte und für dessen Annahme er in glänzender, trotz der späten Nachtstunde mit großer Aufmerksamkeit angehörter Rede und neben ihm Dr. v. Rapoport in eindringlichen, mit von Rührung erfüllten Worten sich einsetzten, bezeichnet das äußerste Maß dessen, was unter den obwaltenden Umständen zu erreichen war. Diese beiden glänzenden Reden waren von der Würde des Momentes getragen, durchglüht von Liebe und Mitleid für das arme Volk und haben die Parteien des Hauses im besten Sinne beeinflußt. Der zum Beschluß erhobene Antrag gewährt den politischen Landesbehörden das Recht, die Arbeit in Productionsgewerben am Sonntag unter der Voraussetzung zu gestatten, daß die betreffenden Gewerbeinhaber und deren sämmtliche Hilfsarbeiter mit Berücksichtigung ihrer Confeffion an einem anderen Tage der Woche regelmäßig eine 24stündige Arbeitsruhe einhalten und diese Arbeit nicht öffentlich vornehmen. Der Antrag Byk bez^g sich in seiner ursprünglichen Form auf alle Kronländer und wurde erst in den Verhandlungen mit der Linken ans Galizien und die Bukowina eingeschränkt. Die vorbauende Wirksamkeit dieser Männer überhob den Abgeordneten Dr. B l o ch der Nothwendigkeit, in der öffentlichen Discuffion nochmals für die Berücksichtigung unserer galizischen Glaubensgenossen das Wort zu ergreifen. Zum Schluffe noch eine kurze Bemerkung. Der Abgeordnete Dr. Menger hat in der Debatte einen künstlichen Gegensatz zwischen Sabbathfeier und Sonntagsruhe conftruirt. Er sagte, die strenge Sabbathfeier entspreche dem puritanischjüdischen Geist des Alten Testamentes, aber durchaus nicht dem Neuen Testamente; das Christenthum und alle im modernen Geiste Gebildeten wollen keine Sabbathfeier, sondern eine Sonntagsruhe zu idealen Zwecken» zur Erholung und Bildung. Wir haben bereits eingangs dieser Zeilen die socialpolitische Bedeutung der alttestamentarischen Sabbathfeier betont. Was aber der Sabbath für die culturelle Entwicklung und für die idealen Ziele des Judenthums bedeutet, das weiß nur Derjenige zu beurtheilen, der als Jude die ganze Weihe und Poesie, die tiefe Innerlichkeit, Friedfertigkeit und geisterhebende Kraft der Sabbathfeier an sich selbst erfahren hat. ß f

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