Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 46 (16.11.1894)
- Date
- 1894-11-16
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 46. Wien, 16. November 1894 Jahrgang XI. Crntralorgan für die gesummten Interessen des Iudenthums. L. k. Postft>arraffrn-Arnt Clraringverkrhr Nr. 810.976. Lrd«Ltion und Administration: wirn Franr Josrfs-Luai Dr. 8. Telephon-Hr. 6535. -#- Herausgeber: Ueichsraths-Abgror-nrtrr Dr. KLoch. -*- Erscheint jeden Freitag. " — Man sbonnirt bei allen Pofianstsltrn dr« In- und Auslandes. *=■■■-- =at »rzugs-rri» für Srstrrrrirh: Halbjährig 4 fl. — 8 Stv. Einzelexemplare 25 kr. lür'» Ausland: halb ährig v fl. — IS Ar. ganzjährig lO „ 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltete« Petitzeile 12 kr. i> Inhalt: Leitartikel: Der Kampf gegen die Aermsten. — Zur Vorgeschichte der Gründung der „Jüdischen akademischen Lesehalle". — Der neue deutsche Reichskanzler. — Abgeordneter Lewicki über das Hausirgesetz. — Nachklänge zur Rede des Abgeordiieten Dr. Bloch. — Schmutzige Wäsche. — Vom Jahrmarkt des Lebens. — Jerusalem in künstlerischer Nachbildung. — Zur Frage des Jugendgottesdiensüs. — Holländisches Judenthum. — Correspondenzen: Wien, Triesch, Steyr, Budapest, Csseg, Prag, Lemberg, Berlin, Amsterdam. — 93 e im i | chtes: Wien, Krems a.d.D., Brzezan, Prag, Strakouitz, Groß Kanizsa, Strzelizko, Gewitsch, BrünnZürich,— F eui l l et o n:Der Vorbeter von Cham. — Wo ist das erste Wirthshaus gestanden? — Literatur. — Brieskasten. — Inserate. Der Kampf gegen die Aermsten. Man tavf wohl das neue, der Initiative des Handelsministers Grafen Wurmbrand entsprungene Hausirgesetz, als den reinsten Ausfluß des christlich-socialen Geistes bezeichnen. Nicht etwa darum, weil durch dasselbe vorwiegend Juden betroffen werden, sondern darum, weil hier das mittelalterliche Faustrecht in moderner Form wieder aufersteht, weil mit einer barbarischen Härte, die der Gesellschaft am Ausgange des neunzehnten Jahrhunderts ein unverlöschliches Brandmal aufdrückt, die Niedertretung und Vernichtung des i. chwachen durch den Starken gesetzlich sanctionirt wird. Ja wohl — wenn niemals sonst, so hätten wir es an diesem Hausirgesetz erfahren, daß die sogenannte christlich-sociale oder arischantisemitische und daß die jüdische oder semitische Weltanschauung durch eine unüberbrückbare Kluft von einander geschieden sind. Das jüdische Gesetz gebietet, dem Armen zu h'lsen, den Schwachen zu stützen; das christlich-sociale Hausirgesetz des Grafen Wurmbrand gebietet, daß die wirthschaftlich Aermsten und Schwächsten aufhören müssen zu leben, weil auch noch jene Krume Brodes, die sie sich in harter Pein, im Schweiße ihres Angesichtes verdienen, von den Stärkeren für sich reclamirt wird. Dieses Gesetz ist in Wahrheit antisemitisch, das gerade Gegentheil von alledem, was dem Juden als gut, als sittlich, als menschlich erscheint; dieses Gesetz zeigt, wie sehr bereits der öffentliche Geist von jener barbarischen Grausamkeit, jenem brutalen Egoismus durchdrungen ist, der das thierische Erbtheil der Menschennatur bildet und den Namen Christi schändet. In der letzten Sitzung des Gewerbeausschusses hat der antisemitische Abgeordnete P o l z h o f e r dem liberalen Handelsminister Grafen Wurmbrand ein höchst zweifelhaftes Compliment gemacht. Er constatirte, daß alle wirthschaftlichen Vorlagen, welche Graf Wurmbrand bisher eingebracht oder angekündigt hat, den Wünschen seiner Wählerschaft entsprachen, und er sprach dafür Sr. Excellenz seinen Dank aus. Und mit dieser Constatirung des Abgeordneten Polzhofer muß es wohl seine Richtigkeit haben, denn schon vor einigen Tagen haben wir in dem leitenden Organe der liberalen Partei gelesen, daß die reformatorische Thätigkeit des gegenwärtigen Handelsministers am allerwenigsten auf die Billigung seiner eigenen Partei stoße, und in der erwähnten Sitzung des Gewerbeausschusses waren es die Mitglieder der Linken und der freisinnige polnische Abgeordnete L e w icki, welche den Regierungsentwurf auf das Heftigste angriffen. Die Bemerkung des Abgeordneten Polzhoser gab dem Hausirgesetze seine äußere Signatur. Es ist gegen ein paar Tausend arme Juden gerichtet, denn für die christlichen Hausirer wird man unter dem Vorgeben, daß dieselben den Absatz der Hausindustrie und der kleingewerblichen Erzeugnisse fördern, im Verordnungswege Ausnahmen schaffen. Bisher war der arme jüdische Hausirer nur das Object des Spottes antisemitischer Helden in den Gasthäusern. Nun aber wird ihm das Recht, zu leben, im Wege der Gesetzgebung abgesprochen. Es gibt 280.000 Gewerbetreibende und nur 17.000 Hausirer. Und die 17.000 Hausirer sollen dem Hungertode überantwortet werden, damit es den 260.000 selbstständigen Gewerbetreibenden besser gehe, obgleich die Hausirer selbst zum Absätze kleingewerblicher Erzeugnisse beitragen. Der Staat ist ein hoher Herr, der Staat kann Alles, was er will, er kann sich auch mit seinen physischen rind ethischen Zwecken, die darauf gerichtet sind, mit Hilfe der Gesammtheit die Existenz jedes Einzelnen zu sichern, in Widerspruch setzen. Der Staat kann Privilegien schaffen und Ausnahmsstellungen gewähren, er kann ganze Elasten und Stände aus Kosten Anderer bevorzugen und er kann schließlich an Stelle des geschriebenen Rechtes das ungeschriebene Faustrecht, die nackte Gewalt setzen. Aber daun lasse man die heuchlerische Phrase vom Rechts- und Verfassungsstaate fallen. Dann spreche man nicht diplomatisch von der „Anpassung an die bestehenden Verhältnisse, wie dies der Herr Handelsminister gethan hat, sondern nenne das Kind beim richtigen Namen, dann erkläre man offen, daß mit dem Hausirgesetze jene Reihe von Ausnahmsgesetzen gegen die Juden eröffnet werden soll, welche die Antisemiten seit Langem fordern. Als der moderne Staat an die Aufhebung der Robot und des Zehents schritt, da anerkannte er die wohlerworbenen Rechte der Grundbesitzer und löste ihnen dieselben ab. Da handelte es sich freilich um die Interessen der mächtigsten gesellschaftlichen Schichte. Mit den armen jüdischen Hausirern macht man weniger Federlesens. Sie haben ihre Hausirlicenz bezahlt, sie haben ihre Steuern entrichtet, sie haben ihre Söhne dem Vaterlande gestellt — und das alles, obgleich ihr armseliger Erwerb sie und ihre Familien kaum vor dem Verhungern schützte. Und trotzdem erklärt man sie für Schädlinge der Gesellschaft, trotzdem will man ihnen das Recht aus eine kümmerliche Existenz nehmen und sie einfach dem Verhungern preisgeben. Wir wollen hier Altbekanntes und Oftgesagtes nicht wiederholen. Die Armuth der jüdischen Hausirer ist in diesen Blättern an der Hand genauer statistischer Ziffern nachgewiesen