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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-11-02 · 44 (2.11.1894) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
44 (2.11.1894)
Date
1894-11-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 44. Wien, 2 November 1894. Jahrgang XI. Centrslorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums. ». k. Poyfp«raWen-Amr Clearingverkehr Nr. 310.976. Ard«rtion und Administration: Wir« Frarq Joftfs-Duai Ar. 8. Telephon-Nr. 6535. S Heraus grbrr: Keichsralhs-Abgeordneler Dr. Kloch. Erscheint jeden Freitag. *= N Wan abonnirt bei allen PostanstaHrn des In- und Auslandes. * »t|ng*pr*t* für Srstrrrrtrd: Halbjährig 4 fl. — 8 Sr. Einzelexemplare SS kr. Für'» Ausland: halbjährig 6 fl. lOJfr. ganzjährig 10 „ 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltete Petitzeile lS kr. Inhalt: Leitartikel : Professor Sueß und Dr. Menger. — Wer sind die „Mächtigen"? — Die Hausirer im Kreuzfeuer. — Ludwig Kossuth und die Juden-Emancipatiou in Ungarn. — Der „unlautere Wettbewerb". — Vom Jahrmarkt des Lebens. — Geschichte der Juden in Rom von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart. — Befähigungsncchweis der mährischen Rabbiner. — Korrespondenzen: Wien, Preßburg, Steinamanger, Prag, Paris. — Vermischtes: Wien, Mödling, Poysdvrf, Prag, Jnnskirchen, Schöllschitz» Krakau, Neubydzow, Leipnik, Nachod, Rakonitz, München, Hannover, London. Feuilleton: Hinüber - Herüber. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Professor Suetz und Dr. Menger. Von einem angesehenen Wiener Glaubensgenossen erhalten wir folgende Zuschrift: Geehrter Herr Redacteur! Im Leopoldstädter „Donauclub" hat der Abgeordnete Prof. S u e ß vor wenigen Tagen erklärt, der Antisemitismus sei eine gesellschaftliche Erscheinung, regen welche sich nichts weiter machen lasse. Die Juden sollten den Antisemitismus dadurch bekämpfen,, daß sie sich bessern, sich moralisch heben und strenge Controle über sich und ihre Handlungen üben. Daß die Juden sich bessern und eilt erhöhtet es Selbstbewußtsein sich erwerben sollen als bisher, darin hat Herr Prof. S u e ß vollkommen Recht. Das wollen wir auch! Und auch darin hat der Herr Abgeordnete S u e ß Recht, daß er und seine Parteigenossen gegen den Antisemitismus nichts machen können. Es wäre auch ganz und gar unnütz, eine solche Forderung an sie zu stellen. Die Unthätigkeit und Schlaffheit der liberalen Partei berührt uns Juden nur zum geringsten -Theile. Wer darunter leidet, ist vor Allem die liberale Partei selber, die ja ein Mandat nach dem andern verliert. Was sie thut, thut sie für sich, und was sie nicht thut, gereicht nur wieder ihr selber zum Schaden. Es scheint aber bei dem Vertreter der Leopoldstadt ein kleines Mißveiständniß vorzuwalten. Wir erwarten von ihm absolut nicht irgend ein R e c e p t oder eine M e d i c i n gegen die antisemitische Zeitkrankheit. Es hat auch gar Niemand verlangt, daß die liberale Partei die „Gesetzgebung" zum Schutze der Juden anruse. Wie wir Ausnahmsgesetze gegen die Juden perhorresciren, so perhorresciren wir auch Ausnahmsgesetze gegen die Antisemiten. Aber was in der Macht der liberalen Partei läge, zumal heute, wo ihr hervorragendster Mann im Rathe der Krone sitzt, wäre, darauf zu drängell, daß die von ihr geschaffenen Staatsgrundgesetze zur Ausführung gelangen. Man braucht kein besonderes Judenschutzgesetz, die bestehenden Gesetze würden vollkommen ausreichen, um den Juden ihre staatsbürgerlichen Rechte zu sichern. Kein Geringer als der Abgeordnete Dr. Menger hat in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 29. October dem Ausdruck gegeben, was die österreichische Judenheit von der Regierung seit Langem, aber vergebens erwartet: „Die höchste Justizverwaltung mutz sich ernstlich klar werden, daß Gesetze nicht nur gegeben, sondern auch ansgeführt werden müssen. Die Kunst stellt die Justitia als eine ernste Frau dar mit einer Binde vor den Augen, mit einer Wage in dcr einen, mit dem Schwert in der andern Hand, die Gerechtigkeit muß ihr Amt üden ohne Rücksicht auf die Person. Wenn aber ein Gesetz nur in Einem Falle angewendet wird, im andern Falle nicht, dann hat man es nicht mehr mit der erhabenen Göttin der Gerechtigkeit zu thun: dann ist diese erhabene Göttin zu einer Kokette entwürdigt, der die Binde von den Angen gefallen ist und die lüstern nach Macht und Einfluß oder wechselnden Volksströmungen blickt. Es ist im alten wie im neuen Strafgesetzbnche ausgesprochen, daß Beschimpiungen der Religions- Genossenschaften der Strafe zu unterliegen haben. Es geht aber nicht an, daß eine Religions-Genossenschaft für vogelsrei erklärt wird. (Beifall links.) Will man das, so sage man das im Gesetze. (Sehr gut! links.) Aber im Gesetze keine Ausnahme machen und dock eine Religions-Genossenschaft, wie dies durch lange Jahre hier stattsand, v o g e l f r e i erklären, ist das S ch l imm ü e, ichlimmer als ein schlechtes Gesetz. «Sehr gut links.) Viele Staaten hatten schlechte Gesetze und gingen daran nicht zu Grunde. Aber wenn Gesetze, welche bestehen, nicht beobachtet werden, so erschüttert das das Rechtsbewußtsein, und das Rechtsbewußtsein ist die Grundlage aller Staaten. (Lebhafter Beifall links.)" Hier ist ungeschminkt gesagt, was die Juden von der Regierung erwarten und was sie zu fordern berechtigt sind! Wie sehr der Abgeordnete Dr. Menger mit seiner Beschwerde über die ungleichmäßige Anwendung der Gesetze Recht hat, beweist die differentielle Behandlung, welche man einerseits den socialistischen, andererseits den antisemitischen Uebertretern des Strafgesetzes angedeihen läßt. Der Arbeitetsührer Sch uh me ier, gegen welchen eine Untersuchung wegen Aufreizung eingeleitet wurde, ist in Verwahrungshast genommen worden, mit der Motivirung, daß eine Wiederholung der strafbaren Handlung zu besorgen sei. Der Pfarrer von Weinhaus konnte unbehindert ein ganze Woche lang Tag für Tag seine Hetzpredigten gegen die Juden halten, der Mechaniker Schneider kann ungestört seine Reisen zur Propagirung des Blutmärchens nach allen Richtungen der Windrose unternehmen, die Aufreizung zu Haß und Verachtung gegen die Juden steigert sich in jeder antisemitischen Versammlung. Hier ist die Wiederholung der strafbaren Handlung nicht erst zu befürchten, hier ist sie bereits thatsächlich gegeben und die Fortsetzung derselben mit Sicherheit vorauszusehen — dennoch ist man weit entfernt davon, gegen diese Uebertreter des Gesetzes die Anklage zu erheben, geschweige denn über sie die Verwahrungshast zu verhängen. Das Gefühl der Nechtsunsicherheit, welches durch solche Duldsamkeit auf der einen Seite, durch die strenge Handhabung des Gesetzes aut der andern Seite bei ganz gleichen Delicten erzeugt wird, bildet aber eine ernste Gefahr nicht so sehr für uns Juden, als vielmehr für die Rechtsordnung des

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