Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 11 (1894)
- Issue
- 12 (23.3.1894)
- Date
- 1894-03-23
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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Nr. 12 Vesterredtztfche WmtzenschrM Seite 241 ich hoffe, daß Lea Arnstein auch den höchsten Anforderungen, die mein Vater an seine Schwiegertochter stellt, entsprechen dürfte, würde es mich doch glücklich machen, wenn ich gewiß wüßte, daß sein Urtheil über diese eben so günstig als über seinen Schwiegersohn lauten würde." „Davon können Sie vollkommen überzeugt sein, junger Herr", erwiderte Deidelsheimer, „ich kenne ja unseres Rabbi Geschmack und habe auch Fräulein Lea Arnstein kennen gelernt. Als ich hier in Wien anlangte, begab ich mich, da ich hier ganz unbekannt war, zunächst in die Herberge der jüdischen Gemeinde. Ich fand dort eine junge Dame von auffallender Schönheit, die sich bei dem Verwalter erkundigte, ob arme, hilfsbedürftige Fremde angelangt seien. Der Verwalter war ihres Lobes übervoll! Er hat sie als das edelste Weib der ganzen Residenz bezeichnet und behauptet, es gäbe keinen zweiten Menschen auf der ganzen weiten Welt, der in so unverletzender, milder Weise Almosen geben, in so wundersam beruhigender Weise Trost und Beruhigung spenden könne, als Lea, die Tochter des reichen und gelehrten Hoffactors Aron Arnstein. Nun aber weiß ich auch, daß unser Rabbi diesen in hohem Grade verehrt und estimirt. Als unser Rabbi im Jahre 1711 einen Aufruf an alle Glaubensgenossen in Europa erließ, für die durch die Feuersbrunst in Frankfurt verunglückten Glaubensbrüder Unterstützungen einzusenden, war Aron Arnstein der Erste, der aus Wien eine überraschend große Summe einsandte, und damals hat der Rabbi ausdrücklich gesagt: Aron Arnstein zählt zu den besten Männern unserer Zeit! — Ich bin überzeugt, auch die Schwiegertochter wird unserem Rabbi hoch willkommen sein." „Ich erinnere mich dessen genau", sprach Dina Fränkl, „mein Gatte hatte sich damals in lobendster Weise über Aron Arnstein ausgesprochen. Euer Vater wird Euch Beiden mit frohem Herzen seinen Segen und seine Genehmigung ertheilen. Freilich wird durch diese Reise Euere Vermählung verzögert." Deidelsheimer schüttelte mißbilligend das Haupt. „Verzeihen Sie, wenn ich mir erlaube, meine Meinung über diese Argelegenheit auszusprechen. Diese geht dahin: die Hochzeit nicht auszuschieben und daß Fräulein Eva und Herr Rafael unserem Rabbi schon die Anzeige ihrer Vermählung überbringen. Ich möchte, daß sein Wunsch buchstäblich in Erfüllung ginge; daß er erfahre, Sie seien schon glücklich verheiratet. Ich kenne ja unseres Rabbi Anschauungen, er würde es nicht billigen, vielleicht sogar mit scharfen Worten tadeln, daß um der Reise willen die Vermählungen aufgeschoben wurden. Sie wissen es ja, He^r Rafael, daß dies in der That den rabbinischen Bestimmungen zuwidergehandelt wäre." „Unser Deidelsheimer hat Recht", entschied Frau Dina, „wir werden seinem weisen Rathe folgen. Ich will das Glück haben, Euch Beide mit Gottes Hilfe unter den Trauhimmel zu führen, dann gehen wir Alle nach Jerusalem, dorthin ruft mich die Pflicht! Ich bleib' als treue Pflegerin bei meinem Gatten, auch nicht der Tod soll uns von einander scheiden, auch im Grabe soll meine irdische Hülle neben seiner ruhen! — Ihr aber kehrt von unseren reichsten Segenssprüchen begleitet in Euere neue Heimat zurück!" (Fortsetzung folgt.) WochenKalrnder. Weadar 5654. — März 1894. Freitag I 15 j Schnschan-Pnrim 23 E. t. N. 6' 53 3 - Samstag 16i 12 24 Sonntag 17! 25 Montag 18 i 26 Dienstag 191 27 Mittwoch 20! 28 Donnerstag 21 29 Freitag 22 30 Briefkasten. W. Lederer in Nieder-Einsiedl: Der Bettelbriefschreiber ist ein Berufsschnorrer niedrigster Sorte. N.: Nein. _ KUNDMACHUNG der Aufnahmsbedingungen in das israelitische Hospitai zu Gleichenberg. Die Bewerber um die Aufnahme in das israelitische Hospital in Gleichenberg haben bis spätestens 31. März 1. J. ihre mit dem Mittellosigkeits- und ärztlichen Zeugnisse versehenen, in deutscher Sprache abgefasffen, stempelfreien Gesuche, unter Angabe der ihnen angenehmeren Curperiode an den gefertigten .Vorstand zu Händen des Vorstands-Mitgliedes Herrn Dr. Gustav Kohn, Hof- und Gerichts-Advocat in Wien, I., Salzgries 9, zu senden. Die Aufnahme erfolgt unter möglichster Berücksichtigung der Wünsche der Bewerber nach Massgabe der freien Spitalsplätze gegen Vorauserlag von Dreissig Gulden für die Verpflegung, welcher Erlag spätestens 8 Tage vor Beginn der dem betreffenden Bewerber zugewiesenen Curperiode zu Händen des Vorstands-Mitgliedes Herrn Dr. Gustav Kohn, Hof- und Gerichts- Advocat in Wien, I., Salzgries 9, oder per Post franco zu geschehen hat. Die Aufnahme erfolgt für eine Curperiode von 6 Wochen und gewährt nebst dem Quartier die volle curgemässe Verpflegung, die unentgeltliche ärztliche Behandlung und sämmtliche Curbehelfe. Die Curperioden sind festgesetzt: vom 15. Mai bis 25. Juni vom 26. Juni bis 2. August vom 3. August bis 15. September. Wien, im März 1894. Der Vorstand des Vereines zur Errichtung eines israel. Hospitals in Gleichenberg. UNION-BANK. Die yi ' V oräßDtMe&enßral-TersaiiliiDi der Aetionäre der UNION - BANK findet Samstag, den 31. Marz 1894, um 11 Uhr Vormittags, in den Banklocalitäten, I. Bez., Renngasse Nr. 1 statt. 'I’a.g-es-Ord.aa.'ULza.gr: 1. Bericht des Verwaltungsrathes und Vorlage des Bilanz- Abschlusses. 2. Bericht des Revisionsausschusses und Beschlussfassung hierüber. 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinnes. 4. Wahlen in den Verwaltungsrath. 5. Wahl des Revisions-Ausschusses für das Jahr 1894. Die stimmberechtigten Herren Aetionäre, welche an der Generalversammlung theilzunehmen wünschen, wollen ihre Actien in Gemässheit des § 27*> der Statuten spätestens am 28. März a. c. deponiren, und zwar: in WIEN bei der Liquidatur der Union-Bank, in TRIEST bei der Filiale der Union-Bank, in BERLIN bei der Berliner Handels-Gesellschaft, den Herren Mendelssohn & Co. und den Herren Rob. Warschauer & Co. in FRANKFURT a. M. bei der Deutschen Effecten- und Wechsel- Bank. Die Actien werden unter Anschluss von arithmetisch geordneten und vom Einreicher eigenhändig Unterzeichneten Consignationen, welche für die Erlagsstelle in Wien in zwei Exemplaren und für die Erlagsstellen ausserhalb Wiens in drei Exemplaren auszufertigen sind, erlegt. Ein Exemplar der Consignationen erhält der Deponent, mit der Empfangsbestätigung versehen, zurück, und werden nach abgehaltener Generalversammlung die Actien nur gegen Rückstellung dieser Consignation ausgefolgt. Das Stimmrecht kann vom Actionär oder von dessen gesetzlichem Vertreter persönlich oder durch Bevollmächtigung eines anderen stimmberechtigten Actionärs ausgeübt werden (§ 28 der Statuten). WIEN, am 12. März 1894. TTninn-HanTr. +) § 27 der Statuten lautet: Der Besitz von je 20 Actien gibt das ßecht auf Eine Stimme in der Generalversammlung. Zur Ausübung des Stimmrechtes ist erforderlich, dass die Actien längstens 8 Tage vor dem Zusammentritte der statutenmüssig berufenen Generalversammlung iu die Gesellschaftscasse oder an einem anderen, von dem Yerwaltungsrathe zu bestimmenden Orte hinterlegt werden. (Nachdruck wird nicht honorirt.) 00882575