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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1894-01-12 · 2 (12.1.1894) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
11 (1894)
Issue
2 (12.1.1894)
Date
1894-01-12
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 2. Wien, 12. - Jänner 1894. Iahrarm XI- Crntralorgsn für die gefammten Interessen des Iudrnthums. 1= H. k. Postst>«rrErn-Ami Clearingverkehr Nr. 810.976. ArLartion imd Administration: W i r ir Frsnx Jofrfs-Nuai Nr. 3. Telephon - Nr. 6535 Eigentümer: Reichsraths-Adgeordneter vi'.KIoch. Erscheint jeden Freitag. Matt abonniri bei allen Postanstatlen des In- und Auslandes. I Bezugspreis für Oesterrrirh: . j Halbjährig 4 fl. - 8 Kr.! j Einzelexemplare 25 fr. j Mr's Ausland: j I halbjährig 5 fl. =- 10 Jtr. ii! ganzjährig 10 „ 20 „ J! An zeigen: Tie ^:nal gespaltete s Petitzeile 12 kr. Inhalt: Leitartikel: Der Hilferuf aus Rumänien. — „Jüdische Baukünstler." — koliÜLal insanity. — Neues vom antisemitischen Büchermärkte. — Jüdische Künstler der Gegenwart. — Correspondenzen: Wien, Eger, Horazdowitz, Budapest. Berlin. Bacha, Dresden, Hamburg, Genua, Paris, Oxford, Petersburg, Montreal, Cincinnati. — Vermischtes: Wien, Innsbruck, Kanitz, Mähr.-Weißkirchcn, Rakonitz, Lemberg, Krakau, Prag, Koste!, Horazdowitz, Brünn, Tarnopvl. Kojetein. Straßnitz, Wsetiu. Mateszalka. Trencsen-Vaau. Hamburgs London Petersburg. — Alexander Seligmann. — Fürstengunst XLI. — Wochenkalender. — Briefkasten. — Inserate. — Inhalt der Beilage Dr. Adolf Jellinek s. A. - Zehn Jahre des Kampfes. — Causalität und Effect. — Aus der Juden-Mission. Der Hilferuf aus Rumänien. Wir haben in unserer letzten Nummer einen Aufruf unserer rumänischen Glaubensgenossen zur Beitragsleistung für die Errichtung jüdischer Elementarschulen in Rumänien veröffentlicht. Der Aufruf schildert in Kürze, die Bedrängnisse in welche unsere Glaubensbrüder daselbst durch das neue Schulgesetz und die durch dasselbe bewirkte Ausschließung aller jüdischen Kinder von den öffentlichen Elementarschulen gerathen sind. Es ist ein Nothschrei, der Jedermann zum Herzen dringen muß, ein Angstruf, wie ihn nur die Sorge um die höchsten und heiligsten Güter des Daseins auszustoßen vermag. Aber in der knappen Fassung dieses Aufrufes ist nur das Allernothwendigste gesagt, und das Schriftstück gewährt nur einen unvollständigen Einblick in die geradezu trostlose Lage der rumänischen Juden. In den letzten Jahren haben die Verfolgungen unserer Glaubensbrüder in Rußland alle Welt mit Schrecken und Entsetzen erfüllt. Die Grausamkeit und Willkür der russischen Regierung erregte den Abscheu aller gebildeten Völker und wurde in Ausdrücken des tiefsten Unwillens verdammt. Aber in Rußland stand den Juden doch ein offener Feind gegenüber, der über seine Absichten Niemanden täuschen wollte; anders in Rumänien! Seit dem Berliner Congreß vom Jahre 1878, der sich auch mit der Regelung der politischen und bürgerlichen Verhältnisse der rumänischen Juden beschäftigte, hielt man die Judenfrage in Rumänien für. gelöst. Man hatte eine freisinnige Verfassung geschaffen, welche unter Anderem bestimmte, daß die Confession kein Hinderniß fürdie Erlangung der Naturalisation bilden dürfe. Was brauchte es mehr, um die Juden, die bis dahin rechtlose Parias waren, zu gleichberechtigten Bürgern des Staates zu machen? Das Schicksal unserer rumänischen Glaubensgenossen schien sich damit zum Besseren gewendet zu haben,, zumal aus den.Kreisen der Letzteren selbst nur selten noch eine Klage nach Außen drang. Aber jene Verfassungsbestimmung war und ist eine Lüge, sie besteht, was die Juden betrifft, nur der Form nach und ist durch administrative Verfügungen und nachträgliche Gesetze längst unwirksam gemacht worden. Tatsächlich sind die rumänischen. Juden schlimmer daran als die russischen, weil eine heuchlerische Verwaltung lange Jahre hindurch ganz Europa über die Bedrückungen und Vergewaltigungen, denen sie ausgesetzt sind, zu täuschen vermochte. In Wahrheit werden alle Gesuche der Juden um Naturalisation, sowohl der eingeborenen wie der eingewanderten, systematisch abgewiesen und unsere Glaubensgenossen werden nach wie vor als „Fremde" behandelt, die keinerlei bürgerliche Rechte genießen, wohl aber alle Lasten an Gut und Blut und alle Pflichten, die der Staat ihnen auferlegt, tragen müssen. Und in jeder Legislaturperiode werden neue Gesetze geschlossen, welche den Zweck verfolgenden „Fremden", d. h. den Juden in Rumänien, das Leben unerträglich zu machen. Auf Grund eines Gesetzes vom Jahre 1887, werden jüdische Familien aus den Dörfern vertrieben und nach russischem Muster in den Städten zusammengepfercht, wo sie der nothwendigsten Existenzbedingungen entbehren. Bei diesen Austreibungen wird mit der größten Grausamkeit vorgegangen. Aber auch in den Städten werven sie in Ausübung von Handel und Gewerbe vielfach beschränkt. Ein Gesetz vom Jahre 1875 verbietet ihnen den Verschleiß von Tabak, ein Reglement vom Jahre 1882 den Handel mit Droguerien, ein Gesetz vom Jahre 1882 verhindert sie, Börsenmakler zu werden, ein Gesetz vom selben Jahre beraubt sie des Rechtes, Mitglieder der Handels- und Gewerbekammer zu werden, obwohl sie zu deren Erhaltung in gleichem Maße wie die christlichen Kaufleute beitragen müssen, ein Gesetz vom Jahre 1882 verbietet den Juden das Apothekergewerbe, ein solches vom Jahre 1885 schließt die jüdischen Mediciner von der Bewerbung um alle Stellen an öffentlichen Spitälern aus. Ebenso ist ihnen die Ausübung der Advocatur verwehrt. Alle diese, mit der Verfassung in Widerspruch stehenden Verfügungen zielten in erster Reihe aus die materielle Schädigung der Juden ab. Allein das vor Kurzem von der Kammer beschlossene Gesetz über den Gewerbeunterricht und noch mehr jenes über den Elementarunterricht ist direct daraus angelegt, die Juden in Rumänien auch geistig und moralisch der Vernichtung preiszugeben. Das Gesetz über den Elementarunterricht verfügte' den Schulzwang für alle Kinder von rumänischen Bürgern. Während diesen der Unterricht unentgeltlich ertheilt wird, müssen die Kinder der „Fremden", d. h. der Juden, ein Schulgeld bezahlen. Die Zahl der Schüler in einer Elaste darf nicht größer als 80 sein und im Falle der Unzulänglichkeit der verfügbaren Plätze werden die Kinder der „Rumänen" vorgezogen. Damit ist ausgesprochen, daß die jüdischen Kinder fortab von den öffentlichen Schulen gänzlich ausgeschlossen sind. Denn mit der Einführung des Schulzwanges wachsen circa 400.000 schulpflichtige Kinder rumänischer Bürger zu, die bisher keinen Unterricht genossen haben. Für diese Zahl reichen selbstverständlich die

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