Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 44 (3.11.1893)
- Date
- 1893-11-03
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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Sette 874 Oesterrrirtzisttze WochrnsttzrM lltr. 44 Die Knaben, welche meistens Kinder armer Handelsleute sind, haben trotz ihres erst kurzen Aufenthaltes in der Anstalt schon eine gesunde, frische Farbe, stramme Haltung und nette Manieren. Man sieht ihnen an, wie glücklich und zufrieden sie alle sind. Der Pensionspreis für Schüler inclusive Unterricht und Kleidung beträgt 400 Mark jährlich, für Lehrlinge 200 Mark. Bei großer Dürftigkeit der Angehörigen und Gemeinden tritt noch eine Ermäßigung ein. Die in der Anstalt befindlichen und angemeldeten Knaben stammen aus allen Theilen Deutschlands, nur Berlin ist bislang nicht vertreten, trotzdem die Berliner Gemeinde weit höheres Kostgeld für die Erziehung armer und verwaister Knaben zahlt. Von einigen respectablen Berlinern ist allerdings die Zusage ertbeilt, im Kreise der dortigen Gemeinde zu wirken, damit die Anstalt sowohl durch Spenden, wie auch durch Zuweisung von Kindern unterstützt wird. Mögen diese Versuche erfolgreich sein! Nach eingeholter Erkundigung werden auch deutschsprechende Oesterreicher in der Anstalt ausgenommen. Es muß und wird vorläufig dieser knappe Bericht genügen, um die Aufmerksamkeit zu erregen. Die Anstalt verdient gerade von Denen besonders gewürdigt zu werden, welche Kindern aus Wohlthätigkeitsmitteln eine Erziehung zu geben haben. Sie verdient auch die Würdigung edler Menschenfreunde und ihre Unterstützung, denn es ist mit Bestimmtheit zu erwarten, daß ihre Erziehungsgrundsätze die Anerkennung aller Edlen erhalten und ihren Zöglingen ein Segen sein werden. London. Der in Aberdeen seitens des Thierschutzvereines gegen den Vorstand der Cultusgemeinde Mr. Alexander Zamek und den Schächter James Littman wegen Thierquälerei angestrengte Proceß nahm einen für beide Angeklagte günstigen Verlauf. Nach Durchführung eines sehr umständlichen Zeugenverhörs und nach Einvernehmung des Thierarztes Mr. Alexander Duff erkannte der Richter Mr. Bailie Kemp, daß beide Angeklagte von der erhobenen Beschuldigung der Thierquälerei freizusprechen seien. In der Motivirung des Erkenntnisses bemerkte der Richter, daß es sich nicht um die Entscheidung der Frage handle, ob die jüdische Schlachtmethode eine bessere oder humanere sei, als die anderen gemeiniglich angewendeten Arten der Schlachtung. Der Präsident der Gemeinde wurde aus dem Grunde freigesprochen, weil er bei der Schlachtung lediglich als Augenzeuge zugegen war und an derselben nicht direct theilnahm, der Schächter aber aus dem Grunde, weil lediglich das Werfen des Thieres mit Qualen für dasselbe verbunden gewesen wäre, hieran aber offenbar die Gehilfen des Schächters, die noch nicht genügend eingeübt waren, Schuld tragen. Das eigentliche Schlachten sei nach Aussage der Zeugen ganz correct durchgeführt worden. Wenn tatsächlich eine Thierquälerei beim Werfen unterlaufen sei, so sei dieselbe zweifellos nicht beabsichtigt worden, es fehle somit das wichtigste Requisit für die Anwendung der Thierschutzacte vom Jahre 1850. Interessant ist das Gutachten des Thierarztes Mr. Alexander Duff, welches dahin lautet, daß unter den zwei in Rede stehenden Schlachtmethoden nach seiner Ansicht, die jüdische die humanere sei. Er begründete seine Ansicht damit, daß unmittelbar, nachdem der Schnitt mit dem Messer gemacht sei, nur ein momentaner Schmerz entstehe und sodann Alles vorüber sei. Der Aderlaß selbst fei ganz schmerzlos. Der äußere Schnitt sei das Einzige, was dem Thiere Schmerz bereite. 9tur in einem unendlich geringfügigen Maße könnte ein Thier nach dem Schnitte für Schmerzeindrücke empfindlich sein. Die Zuckungen seien auf nicht zum Bewußtsein kommende Nervenreflexe zurückzuführen. Auch bei Anwendung der Guillotine würde der menschliche Körper zweifellos zucken. Im Kreuzverhöre ergänzte Mr. Duff seine Bemerkungen dahin, daß ein Thier nothwendig in wenigen Secunden, nachdem die Kehle durchschnitten sei, bewußtlos werde, da das Gehirn sofort blutleer werde. Wenn zur Schlachtung eines Thieres 2 oder 3 Schläge nothwendig seien, so würde es gewiß von allen diesen Schlägen Schmerzempfindungen haben. Chicago, 4. October. In „Midway Plaisance", wie der der großen Weltausstellung in Chicago angehängte Tummelplatz für den Jahrmarkt aller Völker und Zungen mit ihrem wunderlichen Excentricitäten heißt, wurde der letzte Jom Kippur in einer großen Halle eines öffentlichen Gebäudes der Ausstellung orientalisch-sephardisch-jüdisch gefeiert. An dreihundert in der „Midway Plaisance" wirkende Türken, Egypter, Araber, Perser, Indier, Japanesen, Chinesen, alle möglichen Landsleute, alle in ihrem betreffenden Nationalcostüm, feierten gemeinschaftlich den großen Versöhnungstag, natürlich lauter Juden aus allen Welt-, enden. Die Chicagoer Israeliten, einheimische und fremde, strömten zu Hunderten nach dem Betsaal in der Weltausstellung. Noch nie wurde etwas Aehnliches irgendwo gesehen. Es stellte sich heraus, daß die „Midway Plaisance" sehr stark von Juden bevölkert ist, die alle möglichen Nationen repräsentiren. Berlin, 22. October. Jüngst beschäftigten die jüdischen Feiertage «das Berliner Gewerbegericht.' Ein Arbeiter Sch. hatte einen Proceß gegen seinen Arbeitgeber K. angestrengt. Dieser gestattete-- den bei ihm beschäftigten Arbeitern an den hohen jüdischen Feiertagen nicht zu arbeiten. Er gab dem Werkmeister den Auftrag, den Arbeitern zu sagen, daß sie während des Neujahrsfestes und auch während des gleich darauf folgenden Versöhnungsfestes die Arbeit ruhen lassen sollten. Auf die Frage der Arbeiter, ob sie während der ausgesetzten Zeit auch Lohn erhielten, erwiderte der Werkmeister, daß er hierüber keine Auskunft ertheilen könnte. Der Gerichtshof, unter Vorsitz des Magistrats-Assessors Dr. Leo, verurtheilte den Verklagten, der während der jüdischen Feiertage keinen Lohn zahlen wollte, nach dem Klageanträge zur Zahlung des Lohnes für die ausgesetzte Arbeitszeit. Nach der Ansicht des Gerichtes waren die Arbeiter mit der Aussetzung der Arbeit während der jüdischen Feiertage nicht einverstanden. Nur während derjenigen Feiertage, die durch Cabinetsordre oder Synodalordnung als solche bezeichnet sind, habe der Arbeiter keinen Anspruch auf Arbeit; während' der jüdischen Feiertage brauche aber der Arbeiter seine Arbeit nicht auszusetzen. Kopenhagen, 16. October. Die „National-ökonomische Zeitung" bringt einen Bericht über die jüdische Bevölkerung in Dänemark. Danach kamen die ersten Juden um die Mitte des 17. Jahrhunderts ins Land, und zwar waren es portugiesische und deutsche Juden. Im Jahre 1726 lebten 65 jüdische Familien in Kopenhagen, im Jahre 1834 in der Hauptstadt 2465 jüdische Einwohner, in den anderen Städten 1545. Im Jahre 1890 war die Bevölkerung in Kopenhagen bis auf 3491 gestiegen, in den anderen Städten aber war eine Abnahme bis auf 492 zu verzeichnen. Constantinopel, 16. October. Der Sultan hat der vom Generalgouverneur in Smyrna präsidirten Unterstützungs-Commission 10.000 Francs überwiesen, welche unter der nothleidenden jüdischen Bevölkerung vertheilt werden sollen. New-Aork, 8. October. HerrAdvocat Simon W. Rosendale in Albany ist vom demokratischen Staatsconvent in Saratoga am 6. October abermals als Generalstaatsanwalt für den Staat New-Aork vorgeschlagen. Seine Wiederwahl ist beinahe zweifellos, da derselbe mit außerordentlicher Fähigkeit und Pflichttreue das hohe Amt seit zwei Jahren verwaltete. Jeder der Vereinigten Staaten hat eine unabhängige Regierung, an deren Spitze ein Gouverneur, ein Bice-Gouverneur und ein Cabinet steht. Der Oberstaatsanwalt ist als Justizminister Mitglied des Cabinets. San Francisco, 4. October. Mehrere Tausend russische Juden haben beschlossen, nach Amerika auszuwandern und die Küsten des Pacific-Oceans, besonders die Küstenstriche Californiens zu colonisiren. Die Einzelheiten der Colonisirung sind von P. Agrippa Honkarenka, einem katholischen Priester, genau festgestellt worden. In seinem auf dem Gipfel eines Berges bei San Francisco gelegenen Hause hat der Priester, der selbst Russe ist, bereits vielen vertriebenen Landsleuten ein Obdach gewährt. Es handelt sich weniger um Juden der ärmeren Classen, sondern zumeist um wohlhabende und reiche, darunter mehrere Millionäre. Ein aus Irkutsk Ausgewiesener wird ein Vermögen von zehn Millionen Dollars nach Californien bringen. Philadelphia, 28. September. Die am letzten Jom Kippur in den hiesigen Synagogen für jüdische wohlthätige Zwecke gespendeten Summen erreichten die imposante Höhe von 10.000 Dollars (circa 80.000 Mark), Bravo!