Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 44 (3.11.1893)
- Date
- 1893-11-03
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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Nr. 44 VrUerrrtrtzlfrtzr M^ntzLrUrhrM Seue 871 Die Hetze gegen die Haustrer. Die schwarze und die weiße Sclaverei sind in all ihren furchtbaren Einzelnheiten geschildert worden. Unsere Väter schauderten, wenn sie in „Onkel Tom's Hütte" die Schreckensbilder aus dem westindischen Sclavenleben lasen, und uns, den Söhnen, krampst sich das Herz zusammen, wenn die realistische Literatur des fin de siede uns die Leiden der gesellschaftlich Enterbten vor Augen führt. Aber es gibt einen Selaven, einen Parka der Gesellschaft, dessen Roman noch nicht geschrieben ist und dessen jammervolles Dasein auch die glänzendste Feder nicht in seiner ganzen erschütternden Tragik zu schildern vermöchte — das ist der jüdische Haustrer. Wir kennen sie Alle, die demüthig schleifende Gestalt, in deren Antlitz Noth und Elend, Gram und Sorge ihre tiefen Furchen gezogen haben. Wenn das Dunkel der Nacht hereinbricht, wo die Ändern, die Glücklichen, sich der Ruhe im Kreise ihrer Familie erfreuen oder dem Vergnügen inmitten fröhlicher Menschen widmen dürsen, wankt sie müden Fußes, mit flehenden Blicken durch die strahlenden Räume unserer Restaurants und Cafes, der Zielpunkt roher Spässe und grausamen Spottes. Und er lächelt zu aller Verhöhnung und Beleidigung, der arme, jüdische Haustrer, er lächelt still und schmerzlich, ob auch seine Seele sich aufbäumt gegen die tausendfache Schmach, die er allabendlich erlebt. Er darf nicht klagen, er muß schweigen und dulden, denn zu Hause windet sich ein krankes Weib in Schmerzen und jammern die Kinder um trockenes Brot. Nichts kennzeichnet den, Antisemitismus und seine bestilaischen Jnstincte so sehr als der Kampf, der gegen diese Aermsten und Elendesten, gegen die jüdischen Haustrer geführt wird. Dostojewski, der große russische Romanschreiber, schildert einmal eine schauerliche Jagd auf der Steppe. Ein nacktes, zitterndes Bauernkind wird von dem hochadeligen Gutsherrn mit Hunden gehetzt, nicht zur Strafe, sondern weil der Nichtswürdige sich in grausamer Wollust an der keuchenden Angst und den Todeszuckungen des Opfers weidet. Auch die antisemitische Meute betreibt die Hetze gegen die Schwächsten und Hilflosesten als widerlichen Sport. Man hängt diesem Sport allerdings schandenhalber ein wirthschaftliches Mäntelchen um, man erklärt die Abschaffung des Hausirhandels als eine programmliche Forderung des Antisemitismus, als die Panacee gegen den Niedergang des Kleingewerbes. Aber mit der Behauptung, daß sich der Hausirhandel ausdrücklich in Judenhänden befindet, lügt man ebenso unverschämt, wie mit jener, daß das Capital sich größtentheils im Besitze der Juden befindet. Es gibt in unserer Monarchie große Districte, deren Bevölkerung die Producte ihrer Hausindustrie einzig und allein im Wege des Hausirhandels abzusetzen vermag. In der Zuschrift eines Großindustriellen an das „Freie Blatt" finden sich hierüber sehr instructive Daten. Die Klöppelspitzen- und Weißwaarenhausirer des böhmischen Erzgebirges, die „Bandelkramer" Mährens und des nördlichen Böhmens, die armen Weber Oberösterreichs, des Böhmerwaldes und der Gegend von Rumburg, Schluckenau, Warnsdorf, Reichenberg u. s. w. sind durchwegs Christen. Durch das Verbot des Hausirhandels würden hier Tausende armer christlicher Familien dem Hungertode überantwortet werden. Es ist auch nicht wahr, daß in Wien die Mehrzahl der Haustrer jüdischer Confession ist. Im Jahre 1891 wurde 57 nach Krain heimatsberechtigten Hausirern das Hausirpatent und 78 Personen die Erlaubniß zum Südfrüchtenhandel verliehen. Das sind die sogenannten „Gottscheer", und es ist zweifellos, daß von diesen 78 Hausirern 50—60 christliche Confession waren. Neben dem Südfrüchtenhandel gibt es auch noch andere Hausirzweige, welche fast ausschließlich von Christen betrieben werden, während andere vorwiegend in Händen von Juden sind. So erhielten im Jahre 1891 das Hausirpatent für den Südfrüchtenhandel 78, für den Eisen-, Stahl- und Blechwarenhandel 116, für Nürnberger Spielwaren 74, für Bürstenbinderwaren 30, für den Handel mit Teppichen und Kotzen 25, für den Handel mit Spitzen 26 Personen, zusammen 349 P e r s o n e n, welche fast durchaus C h ri ft en sind. Dagegen erhielten die Hausirberechtigung für den Handel mit Kurzwaren 394, mit Galanteriewaren 219, mit optischen Instrumenten 25, mit Bekleidungsgegenständen179, mit Schreibrequisiten 41 Personen, zusammen 768 Personen, die zumeist der jüdischen Constjfton angehören. Auch bei dem Hausirhandel mit Schnittwaren, Leinen-, Baum- und Schafwollwaren, Glaswaren :c., zu welchem 683 Personen die Concession erhielten, sind etwa zwei Drittel der Hausirer Christen, da in diese Gruppe die Tiroler Lodenhändler, die bosnischen Messer- und Pfeifenhausirer, die slovakischen Glas- und Holzwarenhändlcr gehören. Bon den Hausirbewilligungen des Jahres 1891 entfielen also rmgefähr 800 auf Christen und 1000 auf Juden. In diesen Ziffern find jedoch jene Personen, welche Artikel des täglichen Verbrauches wie Milch, Obü, Gemüse, Semmel, Brot und sonstige Victualien ferlhaben, nicht inbegriffen. Mit Einschluß derselben stellt sich das Verhältniß für die Christen weit günstiger als für die Juden. Mindestens die Hälfte aller Hausirer Wiens sind demnach christlichen Bekenntnisses, und der Krieg, welchen die Antisemiten gegen den Hausirhandel führen, richtet sich daher genau so gegen ihre eigenen Glaubensgenossen wie gegen die unseren. Durch die Llufhebung des Hausirhandels würden gewiß 1000 Christen ihres Erwerbes verlustig und dem Untergänge preisgegeben. Ob dies menschlich ist und ob die „Rettung des christlichen Volkes" eines solchen Opfers werth ist, möge dieses „christliche Volk" mit seinen Führern ausmachen. Zur Entstehung der Milchna. Wien. Bor einem zahlreichen dislinguirten Publicum wurden Montag den 23. d. M. die diesjährigen Abendvorträge im Bel-Hamidrasch wieder ausgenommen. Ter als Prediger und jüdischer Schriftsteller rühmlichst bekannte Herr Rabbiner Tr. I. Gelbhaus ervssnete die Reihe der Vorlesungen mit einem populären Bortrage aus dem Gebiete der jüdischen Geschichte. Wir können es uns nicht verjagen, dieses geistreiche Essay in stürze wiederzugeben, umsomehr, da das Thema desselben eine Partie der jüdischen Geschichte behandelt, die, obwohl von den grö ten und zwar nicht nur jüdischen Schriftstellern unseres Jahrhunderles, von den verschiedensten Standpunkten aus beleuchtet und bearbeitet, dennoch bisher noch zu keinem befriedigenden endgiltigen Resultate geführt wurde. Der Redner, von Herrn Lector M. Ir icbmau u dem Publicum vorgestellt, bemerkte in den einleitenden Worten, daß seitens des Präsidiums des Bet-hamidrasch die ehrenvolle Aufforderung an ihn ergangen sei, Vorträge über Themen der jüdischen Geschichte und Religionsphilosophie zu halten. „Mit Freuden," sagte der Redner, „habe ich diesem Wunsche Folge geleistet und gerne stelle ich meine bescheidenen Kräfte in den Dienst dieses Lehrhauses, welches ein Quell frischen Wassers ist, ein Brunnen, den Fürsten des Geistes gegraben haben, Männer, deren Namen wert über die Grenzen unseres Vaterlandes, ja über unseren Welttheil hinaus bekannt sind. Monumentale Werke sind ans den Vorträgen hervorgegangen, die in diesem Lehrhause gehalten wurden. Für heute habe ich mir ein eigenes Thema gewählt, nämlich über die Niederschrift der mündlichen Ueberlieferung. Das jüdische Gesetz, welches die israelitische Bekennerschaft als ein göttliches verehrt, bildet ein in sich abgeschlossenes abgerundetes Ganze. Seiner Manifestation nach aber zeigt es sich uns in zwei Erscheinungen, in schriftlicher und in mündlicher Ueberlieferung, Thora schebiksaw a. Thora schebalpe. Die schriftliche Ueberlieferung besteht in Satzungen, welche in der heiligen Schrift, d. h. in den fünf Büchern Mosis und in Verordnungen der Propheten enthalten sind, die mündliche aus Mischnah und Gemara. Diese beiden Gattungen sind nicht etwa zwei verschiedene Stadien der Entwicklung der Legislative, sondern sie sind ein und dasselbe. Sowie das Frische und Erquickende nicht an sich etwas Bestehendes ist, sondern zu dem sprudelnden Wasserquell gehört, sowie der Blitz der ständige Begleiter des erd erschütternden Donners ist, sowie die Symmetrie von einem Kunstwerke unzertrennlich ist, sowie die Harmonie zur Lieblichkeit des Gesanges gehört, so ist schriftliche und mündliche Ueberlieferung Eins. Das Wort, das Gott gesprochen hat, ist Eins, aber in doppelter Weise festgesetzt: durch Schrift und durch Ueberlieferung. Während das Eine fixirt wurde, ist das Andere nur mündlich erhallen worden, und zwar seit undenklichen Zeiten, weil ein uraltes Gesetz vorschrieb, daß die schriftliche Ueberlieferung nicht mündlich vorgetragen und Worte der mündlichen Ueberlieferung nicht fixirr werden dürfen. Trotz dieses