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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-11-03 · 44 (3.11.1893) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
44 (3.11.1893)
Date
1893-11-03
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 44 Oesterreichische Wochenschrift Seite 867 wendet hatte, Menschenelend zu lindern, konnte selbst der erfinderische und racheschnaubende Christhold Fränkl — wenn seine Anklage irgendwie glaublich erscheinen sollte — nichts Anderes ansührenals: daß sich mein Vater im Besitze abergläubischer, hebräischer Bücher b es inde!" „Unerhöri, empörend!" ries Perez Markbreiter, dessen Wangen sich vor Zorn rötheten. „Vorerst wurde die Untersuchung gegen Onkel Elkan geführt. Meine Mutter, die sich damals noch in dem Besitze ihres von ihren Eltern ererbten großen Vermögens befand, konnte sich durch Bestechung der käuflichen Unterbeamten über den Gang derselben fortwährend un Laufenden erhalten, und sie berichtete mir Alles, was sie erfuhr, allerdings — um nicht meinen Aufenthaltsort zu verrathen — auf weiten Umwegen. Trotzdem die beiden mit der Untersuchung betrauten Richter, Appold und Hänfling, wie allgemein bekannt war, Onkel Elkans erbittertsten Feinde waren, mußten sie doch in ihrem ersten Berichte an dem Markgrafen erklären: Die Anschuldigungen gegen Elkan Fränkl seien zu weit hergeholt, sie könnten zum größten Theile nicht objectiv hergestellt, ein Cassendefect durchaus nicht ermittelt, der angeblichen Beleidigungen gegen den Markgrafen und dessen Gemahlin könne er nicht überwiesen werden.*) Die verdächtigen Conversationen mit Frauenzimmern reducirten sich darauf, daß er seine Nichte, meine Schwester Eva, als sie, ein sechsjähriges Kind, ihm zum Neujahrsfeste gratulirt und hierbei einen Blumenstrauß überreichte, aus die Stirne geküßt halte. Die beiden Untersuchungsrichter erklärten schließlich in voller Uebereinstimmung und mit anerkennenswerther Wahrheitsliebe, daß offenbar Elkan Fränkl's Feinde die Zeugen bezüglich ihrer Aussagen beeinflußt hatten." „Nach dem traurigen Resultate dieses celebren Processes, hätte ich nicht geglaubt, daß es in Ansbach, dessen Justizpflege im schlechtesten Ruse steht, noch so gerechte Richter geben könnte," meinte Wertheimer. „Herr Oberhoffactor," erwiderte Fränkl mit tiefer Bitterkeit, „loben Sie die Räthe Appold und Hänfling nicht zu früh! .... Christhold-Fränkl drang in die mächtigen Protektoren, die er sich durch seinen Glaubenswechsel und durch Verleumdung seiner Wohlthäter erworben hatte, ihren Einfluß auf den Markgrafen dahin auszuüben, daß die Hauptzeugen nochmals vernommen und die Untersuchung mit aller Energie fortgesetzt werde. Nun wurde in einer Weise vorgegangen, als wenn Ansbach nicht im Herzen des civilisirten Europa läge, sondern als wenn es ein afrikanischer Seeräuberstaat wäre. Es wurde dem Onkel Elkan weder ein Anwalt zu seiner Verteidigung, noch ihm selbst das Niederschreiben derselben gestattet.*) Selbst seine Richter mußten eingestehen, daß Elkan Fränkl in Fürth viel Gutes, wenn auch, wie sie verkleinernd yinzufügten, nicht so Extraordinäres, wie er selbst behauptet, ausgeübt.*) Rach dem Urtheile der ersten deutschen Juristen ist nicht eine einzige der ihm vorgeworfenen Thatsachen bewiesen. So z. B. wurde wörtlich gesagt, daß Elkan Fränkl sich an dem Respect gegen den Markgrafen vergriffen, könnte, wie Christhold-Fränkl behauptet, durch Zeugen wenn sie eidlich abgehört würden, convincirt werden.*) Man hatte also die Zeugen nicht vereidet, ja wie es scheint, gar nicht verhört und der Behauptung Fränkl-Christhold's, daß es Zeugen gäbe, die, eidlich verhört, gegen Elkan Fränkl aussagen würden, vollen Glauben geschenkt! Am deutlichsten zeigte sich die zum Himmel ausschreiende Ungerechtigkeit in dem Punkte, wo es sich um einen angeblichen Caffendefect handelte. Zur Eruirung desselben wurde ein eigener Rechnungsverständiger, Namens Strebel, ernannt, und dieser erklärte unter Eid, daß ein solcher in keinerlei Weise nachgewiesen werden könne — trotzdem erfrechte man sich im Vertrauen auf die Oberflächlichkeit, Voreingenommenheit und Unwissenheit des Markgrafen diesem in einer Angelegenheit, wo es sich um den ziffermäßigen Nachweis eines angeblichen Verbrechens handelte, einen Bericht vorzulegen, in welchem die Summen ausgelassen und statt der Ziffern nur Punkte (.) gesetzt waren und, völlig unglaublich aber wahr, trotzdem trieb man die freche Unverschämtheit *) Historisch. so weit, zu behaupten, Onkel Elkan hätte eine Defraudation begangen!"*) „Solche Zustände sollen noch im 18. Jahrhundert herrschen!" rief Markbreiter. „Ein Rest von Schamgefühl hielt die Richter ab, ein so ungerechtes Urtheil, als von den Feinden unserer Familie verlangt wurde, zu fällen, aber von diesen gedrängt, entschlossen sie sich zu einer juridischen Ungeheuerlichkeit, sie erstatteten dem Markgrafen nur einen Bericht und begutachteten, daß auf Grund der Vergehungen (die unerwiesen waren und die sie nicht als Verbrechen zu bezeichnen wagten) Elkan entweder auf die Galeeren**) oder sonst wo im Lande auf ewiges Gefängniß gesetzt werden sollte:" — und Markgraf Friedrich Wilhelm von Ansbach bestätigte das ungerechte, grausame Urtheil des Mannes, den er früher selbst als seinen treuesten, ergebensten, opferwilligsten Diener bezeichnet hatte. Elkan Fränkl wurde am 2. November 1712 in Ketten nach der Würzburg gebracht, wo der unglückliche Mann voriges >5ahr starb. _ (Jyortieljmig folgt.) Wochenkalendrr. Eheschivan-Kislev 6654. — November 1893. Freitag 2±.!! 3 E. d. N. 5>> 13'1°» Samstag 25; iro j 4 Sonntag 26 5 Montag 27 6 Dienstag 28! 7 Mittwoch 291 8 Donnerstag 30! 1. Rosch-Ehodesch 9 Freitag lj 2. 10 i Briefkasten. Jonas Ehrlich, Lemberg. Herzlichen Dank für die freundliche Einsendung. Für das arme Opfer der Antisemilensenche sind uns weiters von C. H. 2 fl. zugekonimen. Talmud-Thorau. Bethausverein im VI. Bezirk, Stump erfasse 42. Ein autorisirter Lehrer für den hebräischen Anfangsunterricht wird aufgenommen. Offerte (Zeugnisse und Gehaltsansprüche) sind bis zum 9. November a. c. an obgenannten Vereins-Vorstand zu richten. Wien, im October 1893. Der Vorstand. CO!SCURS. Bei der israel. Cultnsgemeinde Neu-Raussnitz, mit welcher die isr. Cultusgemeinde Austerlitz und Bntschowitz im Sinne des Gesetzes vom 21. März 1890 hinsichtlich des Rabbinates vereinigt sind, gelangt die Stelle eines gemeinsamen Rabbiners für die genannten Gemeinden mit dem Wohnsitze in Neu-Raussnitz zur Besetzung. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 2300 Kronen, einschliesslich des für den Rabbiner bestimmten Erträgnisses aus den Stiftungen, nebst freier Wohnung und dem üblichen Nebeneinkommen verbunden. . Bewerber, welche das 45. Lebensjahr nicht überschritten haben, wollen ihre mit curriculum vitae, dem Nachweise der österreichischen Staatsbürgerschaft nnd der gesetzlich erforderlichen Qualification documentirten Gesuche bis zum 15. December 1893 an den gefertigten Cultusvorstand gelangen lassen. Vorstand der isr. Cultusgemeinde Neu-Raussnitz, den 29. October 1893. Der Cultusvorsteher Adolf Rosauer. *) Historisch. **) Schon seit der Mitte des 17. Jahrhunderts lieferte Ansbach nach einem mit der veuetianischen Republik abgeschlossenen Vertrage Gefangene für die Galeeren nach Venedig ab.

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