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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-10-06 · 40 (6.10.1893) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
40 (6.10.1893)
Date
1893-10-06
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Ar. 40. Wien. 6. October 18£3. JahrgangsX Centralorgan für die gesammten Intrresten des Iudenthums. K. k. Postspklli affrnamt Elraringverkrhr Nr. 810.»76. Dedartion und Administration ' Wien Franz Josefs-Nnak Nr. 9. I'vloplion-kli'. 6S3S. gl -^- Eigenthmner: Rerchsraths-Adgeordneter Dr. KLoch. -- Erscheint jeden Freitag. Man sponnirt bei allen Vostanfialten de« In- und Auslände«. Bezugspreis: Halbjährig 1 fl. Einzelexemplare 25 kr. ^Anzeigen: Die 4mal gespaltete!? Petttzeile 12 kr. Inhalt: Leitartikel: Die Eroberung der Schule. — Schönerer und feine ehemaligen Genossen. — Antisemitische Preßstimmen über den Proceß eontra Deckert und Paulus Meyer. — Sociale Schulpolitik. — Aus Luther's Schriften. — Correspondenzen: Wien, Schrimm, Berlin. — Vermischtes: Wien, Budapest, Temesvar, Innsbruck, Olmütz, Kojetein, Stanislau, Horn, Czernowitz, Schaff«, Aussee, Berlin, Petersburg.— Handels erste Liebe. — Eine ungarische Dorfgeschichte. — Fürstengunst XXVII. — Wochenkalender.— Briefkasten. — Inserate. Die Eroberung der Schule. Die Schule soll, soweit es nur immer möglich ist, außerhalb aller Berührung mit der Politik bleiben. Dennoch ist gerade die Schule oft genug zu einem Spiegelbild der allgemeinen politischen Strömungen geworden und namentlich in Oesterreich zu einem, Manometer für den von der Reaetion ausgeübten Hochdruck. Der Schulplan,, der Unterrichtsinhalt, die Unterrichtsmethode, das sind wichtige Dinge; aber damit ist noch lange nicht Alles erschöpft, was in einer Schule entdeckt werden kann und was für ihren wahren Werth maßgebend ist. Die Gesetze und Institutionen des Staates, sogar die Schulgesetze haben keine wesentlichen Veränderungen erlitten; aber wer sich daran klammern wollte, der würde jedes Verständnisses für die unmittelbare Gegenwart entbehren. Staat, Volk und Schule haben eben auch eine Art von Meteorologie. In dem Lustkreise, der das Staats- und Volkswesen umschließt, haben sich durchgreifende Veränderungen vollzogen; der Freih ütsgehalt dieser Atmosphäre ist bis zur Unkenntlichkeit verschwunden und in demselben Verhältnisse haben die reactionären Elemente an Stärke gewonnen. Das Pfarrhaus triumphirt über das Schulhaus und das Pfarrhaus ist mächtiger als das ganze österreichische Schulgesetz. Um das Verhältniß zwischen'Schule einerseits, Staat und Volk andererseits festzustellen, wollen wir ein Beispiel ansühren. Die mittel- und südamerikanischen Staaten haben bei der Creirung ihrer Verfassungsgesetze sich ziemlich genau an das nordamerikanische Muster gehalten. Betrachtet man aber das Schulwesen in den Vereinigten Staaten und vergleicht man dann das Schulwesen in Peru oder Brasilien, so wird der Unterschied der Civilisation in diesen Gebieten deutlich genug hervortreten. Aus der Schule lernt man den Charakter eines Staates und Volkes viel besser als aus Gesetzen und Verfassungsurkunden. Dieses Gleichniß soll zu keinen Mißverständnissen führen. Das österreichische Schulwesen steht auf einer hohen Stufe und es kann mit dem Schulwesen jedes anderen Staates sich messen und Staat und Volk thun das Ihrige, um Staat und Volk mit dem nothwendigen Wissensvorrath zu versorgen. Allein ist damit die Bestimmung der Schule erfüllt, die Bestimmung der Schule in unserer Zeit? Die Schule soll mit der Politik nicht in Berührung kommen; der Unterrichtsminister aber soll die Sprache des Zeitgeistes verstehen und soll in der Schule dahin wirken, daß die Heranwachsende Generation die Gegensätze des Lebens zu bewältigen vermag. Damit ist wenig gethan, daß man diese oder jene Partei befriedigt und geschickt um die Klippen herumschwimmt. Die Frage lautet: Ist die gegenwärtige Schule geeignet, die Gefahren zu beschwören, welche der Komet des Anarchismus drohend ankündigt und welche die Geister des Unglaubens frohlockend prophezeien? Es würde uns freuen, wenn Se. Excellenz der Herr Unterrichtsminister diese Frage siegreich beantworten könnte. Dadurch, daß man den Widerspruch in die Schule hineinträgt, dadurch wird gewiß die Lösung der Aufgabe nicht gefördert. Die Religion ist ein höchstes Gut der Menschheit; die Religion, wir zweifeln daran keinen Augenblick, ist mehr als alles Andere geeignet, die höchsten Güter der Civilisation zu schützen. Aber wenn man es mit der Religion ernst meint, kann man dann glauben, daß Concessionen an die clericale Partei die Religion zu retten vermögen. Im Gebete liegt eine wunderbare Macht, und wenn die Seele des Andächtigen sich zu Gott erhebt, dann ist das Gebet heilig und es verschwindet der Unterschied der Sprache und der Religion. Und wenn das Gebet aus dem Munde unschuldiger Kinder kommt, dann werden wir sagen: Das ist ein heiliges Gebet und werden ihm die Ehrfurcht nicht verweigern. Aber ist es deswegen angemessen, daß das Uebergewicht einer Consession oder die Herrschaft einer Partei durch das Gebet in der Schule proclamirt werde? Die Pflege der Religion im Volke und die einseitige Propaganda für ein bestimmtes Bekenntniß, das sind ganz verschiedene Dinge. Dasselbe Pariser Volk, das die Hugenotten ermordete, stellte die Göttin der Vernunft auf den Altar. Daran muß inan sich erinnern und man wird dann unmöglich überragenden ^lericalen Einfluß mit Förderung der religiösen Empfindungen verwechseln können. Schließlich haben wir in Oesterreich zur Vertheidigung der Gewissensfreiheit doch wenigstens einen festen Rechtsboden unter den Füßen. Wir haben das Staatsgrundgesetz und das Schulgesetz. Wir haben die religiöse Gleichberechtigung der Staatsbürger und wir haben zwar nicht die religionslose oder confessionsfeindliche, wir haben aber auch nicht die consessionelle Schule. Wir haben wenigstens nach dem Gesetze die Schule aller Confessionen, das heißt die Schule, in welcher der religiöse Glaube aller Schüler Schutz und Pflege finden soll. Schulgesetz und Staatsgrundgesetz stehen bezüglich der Religion in der richtigen Harmonie. Wie aber hat sich die Praxis gestaltet? In der Schule wird gebetet nach dem Ritus und nach dem Glauben der katholischen Kirche und das geschieht auch in den Schulen, wo vier Fünftel der Kinder einer anderen Confession angehören. Jüdische und protestantische Schüler, die zählen nicht mit; das Gebet ist katholisch, auch wenn von sechzig Kindern nur zehn dem katholischen Glauben angehören. Es entstand die lauteste Empörung darüber, daß die katholischen Schüler aus Rücksicht für ihre Mitschüler einem Zwange unterliegen sollten. Niemand aber hat den Mulh, für die

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