Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 10 (1893)
- Issue
- 33 (18.8.1893)
- Date
- 1893-08-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ur. 33. I Wie«. 18. Angufl 1883. Jahrgang X. Eigrrühümrr: Reichsrilths-Abgeordneter vr. Kloch. -KUH- Erscheint jeden Freitag. Man sdomrirt bet allen PofianfiaLkrn de» In- und Anslandr». Bezugspreis: Halbjährig 4 fl. Einzelexemplare 2S kr. Anzeigen: Die 4mal gespaltete Petttzeile 12 kr. K. k. Postsprai nfstnaml Clearingverkehr Nr. 610.1)76. Lrdaciion und Administration: Franz Josrfs-Nnai Nr. 8. Telephon-Nr. 6535. Inhalt: Leitartikel: Zum Handelsvertrag mit Rußland. — Alter und neuer Adel. — Vom Antisemitenmarkte. — Aus der Talmudschule. — Correspondenzen: Wien, Salzburg, Triest. München, Berlin, Rees a. Rhein, Bern, London, Petersburg. — Vermischtes: Wien-Mmiabilf, Wien, Kaaden, Kolm, Teschen, Budapest, Svetla, Roth-Janowip, Sofia. — Ein Inserat. — Fürstengunst XX. — Literatur. — Wochenkalender. — Briefkasten. — Inserate. Zmn Handelsvertrag mit Rutzland. Als vor zwei Jahren die endlosen Züge der jüdischen Auswanderer aus Rußland an unseren Grenzen erschienen, als wir von den blutigen Vcr'olgungen unserer Glaubensgenossen in Kiew, Odessa und anderen Städten lasen, deren Eu-zeluheiten jedes Herz erschauern machten, da begegnete man wohl in dem einen oder anderen Zeitungsartikel der Pluase, daß Rußland außerhalb der europäischen Cuitur siehe, lind vielleicht mochte es in der Absicht der Heiligen Synode selbst gelegen sein, dem- Eindringen westlicher Anschauungen in das moskowitische Reich, als deren Träger vor Allem die Juden und die Deucf^ifrn ga.tv.t, va-.ea NU en>- gegenzusetzen. Wenigstens verkünde!e die russische Regieruugspresse einmüthio, daß die Verfolgungen und Austreibungen der Juden eine nationale Nothu>endigkeir seien, veranlaßt durch die schädlichen polirischen und wirihschastlichen Einflüsse, iveiche das fremde Element auf das ru [i che Volk übe. Allein die außerordentliche Schädigung, welche der-russische H-ubel durch die grausamen Maßregeln gegen die Juden innerhalb der letzten zwei Jahre erfahren, beweist, daß die tausendfachen Fäden, welche das Reich Peters des Großen mit dem westlichen Europa verbinden, nicht oh..eweiters durchschnitten und daß auch in diesem, durch Willkür und Rohheit regierten Lande die Gesetze der Menschlichkeit nicht ungcst-aft mit Fußen getreten werden dürfen. Wir konnten in der „Oesterreichischen Wochenschrift" den zifferntäßigen Nachweis erbringen, daß die russische Negierung, indem sie die rührigsten und fast unentbehrlichen Vermittler des commercietlen Verkehrs aus den inneren Gouvernements aus'rieb und sie durch die Zusaiumeupserchung in dem sogenannten Ansiedlungsgebiete eurem langsamen Hungertode w.sthre, sich selbst tief in das Fleisch geschnitten hat. Und nunmehr zeigt es sich bei den Haudetsvertra asverhandlungen zwischen Oesterreich-Ungarn und Rußland, daß das letztere noch immer daraus angewiesen ist, sich die Früchte der europäischen Cultur nutzbar zu machen. Fe sch.osser ruan in St. Petersburg jede handelspoiitische Verständigung mit dem Deutschen Reiche zurückgewiestm hat, u.nso unerläßlicher ist das Bcdürfniß, mit unserer Vcouarchie zu einer Verstäudgung zu gelangen, durch welche den ru-stscheu stcatttrproducten wenigstens nach dieser Seite hin der Abfluß nach dem Westen gesichert wird. Die Negierungen Oesterreich-Ungarns befinden sich demnach gegenüber Rußland in der denkbar vortheilhaftesren Position, und es wäre dringend zu wünschen, daß sie diesen Vortheil auch im Interesse der jüdischen Staatsangehörigen Oesterreich-Ungarns nach Kräften ausnützen. Der im Jahre 1860 abgeschlossene Handelsvertrag enthält die Bestimmung, daß die österreichischen Kausleute mosaischer Consefsion in Rußland in gleicher Werse bebandett werdensollen wie die einheimischen Juden. Unter der Regierung des E za reu 'Alexander II be-! deute:.' diese Bestimmung keine wesentliche Beeinträchtigung j des freien Verkehrs jüdischer Kausleute aus Oesterreich-Ungarn! und Deutschland, denn die unterJgnatiew rrlafieuen Ausnahmsi ge setze gegen die ru.fischen Juden, welche ihnen den Aufenthalt in j Den inneren Gouvernements untersagten, getaugten nicht zur! Ausführung. Anders jetzt i Unter Alexander III. erfahren | die einheimischen Juven die grausamsten Bedrückungen und j ausländischen Jude!: ist, der Eintritt nach Rußland nur dann j u.ewät.u, lt'iut jtc — nacb nnufu.-em Magsrabe gemessen — j zur ersten Gilde gehören. Da mr: d-e hauptsächlichsten Träger de2 Handels zwischen Oesterreich-Ungarn und Rußland jüdische Knusleule si'td, so ist cs klar, daß bei AuAechrhrltung jener ominösen Bestimmung des alten Vertrages alle Vortheile, welche Oesterreich-Uvgar;r bei dem Abschlüsse des neuen Handelsvertrages er zielen tonnte, total t-in fällig würden. Dem eurcpä'Fcheu Eoncert steht lewer kein völkerrechtliches Mittel z: E.'ebote, um b:e niifische Regierung zu einer menschenwürdiger-. Behndlung f-iner eig nen Juden zu veranlassen. Wohl ober kann unsere Regierung daraus dringen, daß wenigstens den j i'i d i j ch e n Staatsdü r g e r n O e ft e r r e i ch U n g a r n s i n i b r e m H a n d e t s v e r k e h r e m i I Rußland jene R e ch t e gewahrt bleiben, auf welche jeder A ngel orige u nie r e r Mo n arch ie im Auslande Anspruch har. Der freie Eintritt der füdischeu Kausleute nach Rußland ist eine Vorbedingung für die Entwicklung unseres Handelsvn kn-ws nach dem Ostui, und wenn unser Auswärtiges Auu es v.'rabsäirmen wurde, aus die Gewährung dieser Fordenm t zu.dringen, io Mrde es eine Pflicht verletzen, die ihm nicht etwa au-ö den Geboten der Menschlichkeit, sondern aus der Sorge für unf.-’.e Handelsinteressen erwächst. Die Strömungen des wirth'chasrlicheu Lebens richten sich nicht nach Rassenvorurcheile und consesstonellen Gehässigkeiten. Das hat mau in den letzten Jahren 'chon in Rußland durch die Praxis erfahren und man iu durch diese Erfahrung sogar zu einer milderen Anwendung der Judengesetzc gelangt. Ausgabe der österreichischen Regierung aber ist es, darauf zu achten, daß die Stellung der österreichischen Kausleute jüdische!) Bekenntnisses irr Rußland nicht von der Laune und Willkür der russischen Negierung abhange, sondern durch klare und unzweideutige Bestimmungen des Handelsvertrages geregelt werde.