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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-07-07 · 27 (7.7.1893) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
27 (7.7.1893)
Date
1893-07-07
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 27 Mte«/7. I«U 1893. X. Jahrgang Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums. W K. ft. Poptz>kaiklgrnsmt Elrsringvrrftrhr lic. 810.976. LedsrNon und Administration: Wien Äranx Josefs-Nusi Nr. 3. Telephon-Nr. 6535. =58 Eigrnthümer: Rerchsraths-Avgeordnrter Dr. Kloch. Lrscheint jeden Freitag. Man avomrirt bei allen Postanstatten des In- und Auslandes. Bezugspreis: Halbjährig 4 fl. Einzelexemplare 25 kr. Anzeigen: Die 4mal gespaltete Petitzeile 12 kr. Inhalt: Lei ta rtikel: Die geheime Polizei des Antisemitismus. — Der Antisemitismus im Königreich Sachsen. — Sara Kainz-Hutzler. — Brauchen die Juden,Christenblut? — Dr. Eisenbart im Israel. Religionsunterricht. — C o r r e s p o n d e n z e n: Wien, Weidlingau bei Wien, Nicolsburg, Berlin, Rostok. — Vermischtes: Wien, Prag, Govedjepoljc, Bukovar, Stockholm. — Sie hat ihr Kind wieder. — Feuilleton: Fürstengunst XIV. — Literatur. — W ochenkalender. — Briefkasten. — Inserate. Die geheime Polizei des Antisemitismus. „Artikel I. Jedes Judenhaus, d. h. jede jüdische Familie ist unter besondere Aufsicht und ununterbrochene Ueberwachung zu stellen. „Artikel II. Zur Ausführung dieser Maßregel sind im Dienste unserer (der antisemitischen) Sache als Angeber, geheime Agenten, als Spione, Aufpasser, Berräther und Verleumder die männlichen und weiblichen Dienstboten in den Judenhäusern zu benützen." Unwillkürlichstellen diese Bestimmüngen aus den Statuten der antisemitischen Sekte dem Auge in sichtbarer Schrift sich dar, wenn man es der Mühe werth findet, den Artikel „Dienstbotenelend", erschienen im „Deutschen Bolksblatt" am Tage Peter und Paul, auch nur oberflächlich zu überblicken. „Aus dem Sumpfe", lautet der Subtitel und noch nie hat eine giftgeschwollene Kröte ihre Residenz richtiger bezeichnet als der Verfasser des Artikels die moralische Schichte, in welcher er lebt und webt, lügt, fälscht und verleumdet, und von welcher aus er seine Unkenrufe erschallen läßt. Aus dem Sumpfe des Antisemitismus kommt der Artikel und das ist ein Pleonasmus, denn wo der Antisemitismus ist, da ist ein Sumpf. Die Veranlassung zu dem Artikel „Dienstbotenelend" bildet die für das Dienstmädchen Schwarz eingeleitete Sammlung. Das „Deutsche Volksblatt" behauptet, die Wiener Judenschaft veranstalte diese Sammlung. Der naive Leser des „Volksblattes" soll zu dem Glauben verleitet werden, die isr. Cultusgemeinde Wiens sei hier in Action getreten. Das ist eine absichtliche Entstellung der Thatsachen; die Wiener Judenschast hat mit der ganzen Angelegenheit gar nichts zu schaffen, der Regierungsrath Dr. Edm. Sieger ist unseres Wissens nicht Präses der Judengemeinde. Was geht es das Judenthum, was die Wiener Judenschaft an, daß ein junger Mensch der dem jüdischen Glauben angehört, das Gas in der elterlichen Wohnung ausströmen läßt und den eigenen Vater bestiehlt. Das Dienstmädchen sitzt einige Zeit hindurch unschuldig in Untersuchungshaft, und das ist aufs Lebhafteste zu bedauern. Roch beklagenswerther aber ist die Familie des jungen Mannes, der seine moralische oder geistige Verirrung schwer genug büßen muß und Verzweiflung und Schmerz über die Seinigen gebracht hat. Das „Deutsche Volksblatt" wühlt in diesem pathologischen Falle herum, wie der Aasgeier in den Erngeweiden eines in der Wüste gefallenen Kameeles. Es ist neu, daß, wenn Juden eine Sammlung veranstalten, sie einen Erfolg nur durch wohlthätige — Christen zu erzielen hofftn. Mit Erstaunen wird man auch hören, daß es eine„charakteristische Individualität" der Juden sei, durch verleumderische Anzeigen bei Gericht die — Dienstboten um ihren Lohn zu bringen. Die jüdische Bibel enthält strenge Vorschriften hinsichtlich des Lohnes des Taglöhners. Die Sabbathruhe wird geboten. Die ganze Sonntagsruhe wurzelt in einer jüdischen Institution. Haben Juden die Fische in ihren Teichen mit dem Fleische ihrer Sclaven gemästet? — Waren die Sclavenhälter in den amerikanischen Districten Juden? — Waren die spanischen Conquisidoren in ihrer namenlosen Habsucht und Grausamkeit etwa Juden? Haben die Juden die Bauern im Mittelalter geschunden? Waren die französischen Adeligen, welche ihre Freude daran hatten, wenn das „gemeine" Volk der eigenen Fahne in der Schlacht zusammengehauen wurde, etwa Juden? — Gerade in Wien soll vor Jahren der Fall vorgekommen sein, daß ein Dienstmädchen unschuldig wegen Diebstahl verurtheilt wurde und Jahre hindurch das Los eines Sträflings ertragen mußte. Die Hausfrau hatte den kostbaren Ring, den der Dienstbote gestohlen haben sollte, längst wieder gefunden; aber sie schämte sich vor Gericht, ein Geständniß abzulegen und die Ehre der Schuldlosen wieder herzustellen. Erst auf dem Todtenbette gestand die Frau die Wahrheit. Das aber war eine „christliche" Frau! Im Jahre 1731 wurde die Dienstmagd Marie Keller in Berlin, 23 Jahre alt, weil sie angeblich ihrem Dienstherrn, dem Kaufmann Lampert, 12 Pistolen und einen Dukaten gestohlen haben sollte, zum Tode verurtheilt. Diese Strafe wurde auch am 24. Juni genannten Jahres an dem unglücklichen Mädchen vollzogen und nachher stellte sich heraus, daß Frau Lampert selber das Geld ihrem Gatten gestohlen hatte. (Löffler, Opfer mangelhafter Justiz, Bd. 1.) Das hat sich in einer arischen Familie, im germanischen Berlin, in der guten christlichen Zeit abgespielt. Dann kommt das „Deutsche Volksblatt" mit der Behauptung, daß die Juden Schuld sind, wenn viele Dienstboten der Prostitution verfallen, und als Beleg dafür wird ein Fall erzählt, in welchem ein jüdischer Kaufmann in Lichtenwörth in Niederösterreich, Alexander Jsak die Hauptrolle spielt. Dabei wird von „Auslaffungen des Talmuds gesprochen, die sich auf christliche Frauen und Mädchen beziehen" und sogar das Schweigen der Judenblätter über ven Fall in Lichtenwörth wird mit den Talmud in Verbindung gebracht. Zur Belehrung möge dem „Bolksblatt" Folgendes dienen: Der „Talmud" hatte keine Gelegenheit, über christliche Frauen und Mädchen sich auszusprechen, aus dem einfachen Grunde, weil der Talmud in nichtchr istlichen Ländern sein Dasein empfing. Aber auch gegenüber den heidnischen Frauen und Mädchen hat der Talmud nur ein Gebot, nur ein Princip, das der strengsten Enthaltsamkeit. Der Talmud verurtheilt aufs Strengste jeden Cultus der Sinnlichkeit. Was aber den Kaufmann Alexander Jsak betrifft, so weiß er vom Talmud vielleicht genau so viel wie Ehren-Vergani, und weitaus die meisten Redacteure der „Judenblätter", wie Bergani sich auszudrücken beliebt, haben nicht nur keine nähere Bekanntschaft mit dem Talmud, sondern sind selbst im Mauscheln weit weniger sattelgerecht als Bergani, der auf der hohen Schule irgend eines galizischen Judendorfes sein Deutsch erlernte. Wir glauben nicht, daß der Idealismus Bergani » bis zur Lektüre von Schiller's „Räuber" sich erstreckte; was will er

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