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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-06-09 · 23 (9.6.1893) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
23 (9.6.1893)
Date
1893-06-09
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 448 Oesterrerchische Wochrnschrist Nr. 23 Marie Goidschmied’scbe Stiftung für arme Wöchnerinnen. Vom Vorstände der hiesigen israelit. Gultusgemeinde wird liiemil zur Kenntniss gebracht, dass die Zinsen der obigen Stiftung für eine a rm e Wöchnerinder W iener Israel. Gultusgemeinde begründeten Stiftung, im Betrage von 18 fl. zur Verleihung kommen. Die -'Bewerberinnen haben ihre Gesuche in der Kanzlei (Stadt, Seitenstettengasse Nr. 4, 2. Stock) bis 30. Juni 1893 zu überreichen. Wien, 1. Juni 1893. Der Vorstand der Israel. Gultusgemeinde. Rosalia Pollak’sche Blindenstiftung. Der Vorstand der hiesigen israelit. Cultusgemeinde bringt hieniit zur Kenntniss, dass die Zinsen' der vom Herrn Moriz Pollak Bitter von Borkenau begründeten Rosalia Pollak’schen Blindenstiftung im Betrage von fl. 38 ö. W., an eine erblindete oder durch schwaches Sehvermögen erwerbsunfähige Frau oder Mädchen Israel Confession, für das laufende Jahr zu verleihen sind. Die Bewerberinnen haben ihre Gesuche um die genannten Stiftungszinsen mit einem Armuthsscheine und einem Zeugnisse des Verwalters des hiesigen israelit. Spitales über ihre Erwerbsunfähigkeit zu versehen und bis 30. Juni d. J. in der Kanzlei der israelit Gultusgemeinde (Stadt, Seitenstettengassse 4, 1. Stock) von 9—12 Uhr zu überreichen, woselbst Gesuchsblanquete während der Amtsstünden unentgeltlich zu beheben sind. Salomon Altmann’sche Walsen-Stiftung. Der Vorstand der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde bringt zur Kenntniss, dass am Sterbetage des seligen Herrn Salomon Altmann (21. des Monats Ab) 3. August 1893 die Zinsen obiger Stiftung pr. 29 fl. ö. W. an zwei vater- und mutterlose Waisen ohne Unterschied -des Geschlechtes, 'welche das 15' Lebensjahr noch nicht überschritten haben, zu gleichen 1heilen zu verleihen sind. Zur Bewerbung zulässig sind Waisen von Mitgliedern der hiesigen Cultusgemeinde welche nebst glaubwürdigen Armuts- und Sittenzeugnissen auch solche über Schulbesuch mit gut em Erfolge, beibringen. Den Vorzug erhalten in erster Beihe: Verwandte des seligen Herrn Salomon Altmann, in zweiter Reihe: aus österr. Schlesien Stammende. Die vollständig instruirten Gesuche sind in der Kanzlei der hiesigen israel. Cultusgemeinde (I. Bezirk, Seitenstettengasse Nr. 4, 2. Stock) bis 15. Juli 1893 zu überreichen oder an dieselbe portofrei zu übersenden. ’ Drublowicz, Zahnarzt -; Wien, II. Stefaniestrasse 2. Empfiehlt seine von allen Seiten belobten, künstlichen Zähne und Gebisse deren'praktischer Werth im Kauen und)) . Sprechen bis jetzt unerreichbar ist. Preise mässig. -= itw =- ßestanrant Gnth II., Stefaniestrasse 6 o. 8«. Bestrenommlrte Küche, Grosse Speise-Säle electxisclx 1cieleia.cli.tet. Grosse Auswahl bester Gattnngen Oesterr., Ungarisch. ÄusläDder Weine. Schwechater und Pilsner Biere. 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Die Aufnahme in die „israelitischtheologische Lehranstalt“ erfolgt I. a) bei Inländern auf Grund eines staatsgiltigen Maturitäts-Zeugnisses; h) hei Ausländern auf Grund eines Maturitäts- Zeugnisses ihres Heimatslandes, welches sie zum Besuche einer Universität berechtigt und II. auf Grund einer Aufnahmsprüfung aus folgenden Fächern: a) Bibel u. hebräischeGrammatik. Der Aspirant muss im Stande sein, die historischen Stücke der Bibel ad aperturam libri zu übersetzen, zu erklären u. grammatisch zu analysiren. Ferner’ müssen ihm der Pentateuch und die leichteren Stücke des Raschi-Commentars geläufig sein. b) Mischnah und Talmud. Der Aspirant muss einen leichteren Abschnitt aus dem Talmud nach entsprechender Vorbereitung mit dem gehörigen Commentäre Rasehis und der leichteren Tossaphot erklären können. § 19. Zur Aufnahme in die Vorbildungsschule wird das Zeugniss eines Untergymnasiums oder der Nachweis des Besuches einer öffentlichen Lehrerbildungs-Anstalt, sowie die hei einer Aufnahmsprüfung zu döcumentirende Befähigung, leichtere Stücke des Pentateuchs und der historischen Bücher der Bibel zu lesen und zu übersetzen und endlich die Kenntniss . der Formenlehre der hebräischen Grammatik gefordert. - Anmeldungen sind heim Rectorate der ' israelitisch-theologischen Lehranstalt, Wien, II., Tempelgasse 3, einzureichen. — Der Beginn des Wintersemesters und die Zeit der Aufnahms-Prüfungen werden rechtzeitig bekannt gemacht werden. Wien, 6 Juni 1893. Das Curatorium der isr.-theol. Lehranstalt in Wien.

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