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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1893-04-14 · 15 (14.4.1893) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
10 (1893)
Issue
15 (14.4.1893)
Date
1893-04-14
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 280 Orfferrcirlzischr WochrnjarriN Nr. 15 Uebertrittes betrifft, so muff diese im Gesetze über die Reccption ihre Lösung finden. Zur Zeit ist ein Uebertritt von irgend einer christlichen zur israelitischen Religion nicht gestattet. Es besteht zwar kein positives Gesetz, welches diesen Uebertritt.ausdrücklich verbietet. Die Norm, nach welcher der Staat den Uebertritt auch heute noch für ungiltig erklärt, stammt aus früherer Zeit, als der Staat seine Institutionen nach den Glaubenssätzen der römisch-katholischen Kirche entsprechend einrichtete und es als natürlich angesehen ward, daß der Uebertritt von der christlichen Religion zur jüdischen nicht gestattet wurde, da nach den Glaubenssätzen der katholischen Kirche derjenige, der einmal getauft wurde, seine Eigenschaft als Christ nicht mehr verlieren kann. Heute jedoch, wo der Staat keine herrschende Religion mehr kennt, kann dieser Zustand nicht mehr ausrecht erhalten werden. Es können sonst hieraus die schwersten privatrechtlichen Folgen entstehen. So werden Einzelne gezwungen, aus jenem Staatsverbande auszutreten, der auf ihre speciellen Verhältnisse keinerlei Rücksicht nehmen will. Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß jemand aus reiner Ueberzcugung zur israelitischen Religion übertreten will. So bekennen sich beispielsweise die Bözöo-Ujsaluser Sabbatharier zur israelitischen Religion. Diese Uebelstände müssen bei der Recepiioit der israelitischen Religion sanirt werden. Gegenüber den dogmatischen Einwendungen muß bemerkt werden, daß überall, sogar in Oesterreich, der Uebertritt zur israelitischen Religion gestattet ist. Und da im Sinne der neuen Gesetzgebung Ungarns der Staat außerhalb der Confessionen steht, kann der Staat seine Jnstitutioneir. den Dogmen der einzelnen Confessionen nicht unterordnen, er kann also die Frage anders als durch Creirung der gesetzlich ausgesprochenen Gleichberechtigung der gesetzlich recipirtcn Religions-Genossenschaften nicht lösen. Berlin. Ein Nachspiel zum Proceß Buschhoff beschäftigte heute die zweite Strafkammer des hiesigen Landgerichts I. in einer Anklage gegen den Redacteur des „Volk", Otto Balla. Gegen denselben lagen drei verschiedene Anklagebeschlüsse vor, welche seiner Zeit verbunden worden sind. Die Verhandlung wurde bis nach Erledigung des bekannten Processes Oberwinder zurückgestellt. Unter Anklage gestellt sind drei Artikel des „Volk" vom 28. Januar, 29. Januar und 12. Februar 1892, in welchen die Vorgänge und Maßregeln der amtlichen Organe bei Gelegenheit der Voruntersuchung gegen Buschhoff einer scharfen Kritik unterzogen wurden. Durch diese Artikel sind die Mitglieder des Landgerichtes zu Cleve, der erste Staatsanwalt Baumgard zu Cleve und der Untersuchungsrichter Landgerichtsrath Brixius wiederholt im Sinne der §§ 185 und 187 St.-G.-B. beleidigt worden. Es werden den amtlichen Organen in dem Verfahren gegen Buschhoff strafwürdige Halbheit und widerwilliges Vorgehen, skandalöse Verdunkelungs-Acte, dem Untersuchungsrichter Brixius die Zuziehung des Synagogen-Vorstehers Oster zu einem Localtermin vorgeworsen, die Ansicht ausgestellt, daß Landesgerichtsrath Brixius es noch fertig bringen würde, nach dem Skurzer Vorbilde einen Katholiken auf den Thurm zu schicken, eine schroffe Behandlung der Belastungszeugen behauptet k. rc. — Der Angeklagte machte geltend, daß die Artikel aus der „Neuen Deutschen Zeitung" übernommen und in einer sehr aufgeregten Zeit geschrieben seien. — Nachdem der Vorsitzende Landgerichtsrath Grandtke die Artikel zur Verlesung gebracht, beantragte der Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Schwindt die Erhebung derselben Wahrheitsbeweise, wie sie s. Z. im Processe Oberwinder erhoben worden sind und berief sich auf die Aussagen der kommiffarisch vernommenen Zeugen Kaplan Bresser, Polizei- Sergeant Schlöer, Gärtüer Mölders, Bürgermeister Schleß, Stadtrath Küppers, Landgerichtsrath Brixius, Staatsanwalt Baumgard, Polizei-Jnspector Verhülsdouk und Criminal-Commiffär Wolff-Berlin. — Staatsanwalt Rietzel widersprach der Erhebung dieser Beweise ausdrücklich nicht und die sämmtlichen Aussagen wurden verlesen. — Staatsanwalt Rietzel erklärte auf Grund dieser Beweiserhebung, daß die ehrenrührigen Angriffe gegen die beiden genannten Justizbeamten vollständig unbegründet seien. Die beiden Beamten hätten das Strafgesetzbuch und die Strafproceßordnung sehr richtig und jedenfalls viel bester gekannt, als der Angeklagte und sie hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Nicht ein Schatten für die Behaupttmg habe sich ergeben, daß diese beiden Beamten und schließlich das ganze Landgericht in Cleve ihre Pflichten absichtlich verletzt haben. Dieser Vorwurf schiebe den Betreffenden zugleich das schwerste Verbrechen unter, welches ein Beamter nur begehen könne. Wenn irgend etwas die durch den Fall Buschhoff am Niederrhein erzeugte Aufregung vergrößert und geschürt habe, so sei es gerade das Blatt des Angeklagten gewesen. Bei der Schwere der Beleidigungen beantrage er fünf Monate Gefängniß. — Der Gerichtshof hielt die in den Artikeln erhobenen Borwürfe sowohl gegen den Staatsanwalt Baumgard, als auch gegen den Landgerichtsrath Brixius für schwere und unbegründete, den Wahrheitsbeweis für gescheitert. Der Gerichtshof hat aber erwogen, daß der Fall in der That viele Erwägungen und Erörterungen hervorgerufen hat und dabei Umstände hervorgehoben sind, die den Angeklagten zu der irrigen Meinung bringen konnten, daß im Falle Buschhoff nicht mir der gehörigen Schneidigkeit vorgegangen sei? Aus diesem Grunde erkannte der Gerichtshof nur auf drei Monate Gesängniß und sprach den Beleidigten die Publicationsbefugniß zu. Berlin. (Ahlwardt-Jndustrie.) Ein Cigarrenfabricant in Sachsen inserirt in den „Dresd. Nachr." Folgendes: Rector Ah lwardt-Ciga rre! angenehm und fein in Qualität. Unter specieller Genehmigung des Herrn Rector Ahlwardt, Reichsrathsabgeordneter. Vom Umsätze dieser äußerst prei»würdigen Cigarre, die sich sicher der allergrößten Anerkennung erfreuen wird, ist 1 Per ce nt zu Gunsten der Familie Ahlwardt bestimmt. (Böckel contra Ahlwardt.) Im „Reichsherold" lesen wir: Rede des Ab geo r d neten Ahlwardt in Dalldorf im Hotel zum großen Aufschneider. Ahlwardt zieht beim Hereintreten den Lorbeerkranz vom Haupt, wird erkannt und durch ein einstündiges Beifallsklatschen und Hurrahschreien begrüßt. Nachdem in dieser Weise die erste Stunde der Versammlung zweckdienlich verbracht ist, findet eine weitere.Stunde großes Lorbeerüberreichen seitens s ämm tlicher Anwesenden statt. Sämmtliche Lorbeerkränze werden dem großen Manne seitens der Spender aufgesetzt und passen sämmtlich vortrefflich, da der verehrte „Führer" geruht hatte, vorher sein Kopfmaß anzugeben. — Nach jedem Lorbeer großer Jubel, Hurrah und zehnminutenlanger Beifall. Nachdem diese großartige, erschütternde und welthistorische Action, die aus alle Anwesenden einen mächtigen Eindruck gemacht hatte, beendet war, ergriff um halb 12 Uhr der Reichsrathsabgeordnete Ahlwardt selbst das Wort. Wieder ein halbstündiger Jubel. Der Redner begann: „Meine Herren! Endlich ist mir gelungen, einen ganzen Eisenbahugnterziig voll Acten herbeizuschaffen, die beweisen werden, daß außer mir und Ihnen, meine Herren, sämmtliche anderen Bewohner des Deutschen Reiches entweder Juden oder Judenabkömmlinge sind!" — — Frenetischer, nicht endender Beifall. Die Wächter der Jrrenheilanstalt führen die Anwesenden und zuletzt den Abgeordneten Ahlwardt, der dabei sämmtliche Lorbeerkränze auf dem Kopfe behält, in's Irrenhaus ab. Karlsruhe, 3. April. Vor Kurzem hat unser bisheriger Rabbiner, Herr Dr. Ad. Schwarz, nach 18jähriger Thätigkeit sein Amt niedergelegt, um die Leitung eines in Wien neu zu begründenden Rabbinerseminars zu übernehmen. Vor seiner Abreise hatte Herr Dr. Schwarz beim Großherzog eine Abschiedsaudienz, bei welcher der edle Fürst folgende Worte sprach: „Sagen Sie den Ihrigen und nehmen Sie die Ueberzeugung in Ihren neuen Wirkungskreis mit: auch in diesen tiefbewegten Zeilen — Sie verstehen mich wohl — bleibt in Baden Alles beim Alten". Sie werden gewiß mit mir darin übereinstimmen, daß diese Aeußerung unseres Landesherrn, wodurch seine Stellung zum Antisemitismus scharf sich abgrenzt, wohl in dieser Zeit sehr bedeutungsvoll ist. Bombay. Lord Harris, Gouverneur von Bombay, besuchte in Begleitung seiner Gemahlin am 7. März die Beni- Jsrael-Schule der Anglo-Jewish-Association anläßlich der feierlichen Vertheilung der Preise. Nachdem die Kinder von der großen und angesehenen Versammlung der Gäste Vorträge in englischer, hebräischer und Maratti - Sprache gehalten hatten, nahm Lady Harris güttgst die Vertheilung der Preise vor. Seine Excellenz Lord Harris hielt hierauf eine Ansprache, in welcher er zunächst bemerkte, daß es ihm als ehemaligen Soldaten freue, die nähere Bekanntschaft einer Gemeinde zu machen, aus welcher schon viele tapfere Soldaten der indischbritischen Armee hervorgegangen seien. Ec lobte sodann die Leitung der Schule und deren Erfolge und gab schließlich der

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