Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 52 (23.12.1892)
- Date
- 1892-12-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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»r. 52 Wir«, 23. Decembrr 1882. |IX. foijtgoMg. Ceniralorgsn für die gesammten Interessen des Iudenthums. OtfikmWt Wochenschrift K. k. Postsparcassenaml ' Eig-nthüm-r: Reichsraths-Abge-rdnrter vr. Kloch. ® * 1 * _/S-W./S I. Franr Joftfs-Dusi Nr. 3. ^«lapkon Hr. SS3S. Erscheint jeden Freitag. e-. ■— zx Man abomnrt bei allen des In- und Anslsndes. Bezugspreis: Halbjährig 4 st. Einzelexemplare 25 k. Anzeig?n: Die 4mal gespaltete Petttzeile 12 de. Inhalt: Seitnxtifel: Bon der antisemitischen Mördcrvande in Xanten. — Randglossen zur Panama-Affaire. — Reichskanzler Caprivi und der Antisemitismus. — Unparteiische Briefe ans Rußland. — Die Inden in Nordasrika. — Moritz Wahrmann. — Correspondenzen: Wien. Lissa a. E.. Oberwarth, Prag, London. — Vermischtes: Wien. Floridsdorf, Boskowitz, Olmütz, Eibenschütz, Prag. Pisek, Kleinster, Waag-Ncnstadtl, Raudnitz a. E., Frankfurt a. M., Hannover, Hamburg, Friedrichstadt, Luxemburg. — Lesesrüchte. — Feuilleton: Schoen-Mirjam. — Wochenkalender. — Briefkasten — Inserate. Von der antisemitischen Mördrrbande in Xanten. Der Knabenmörder von Xanten ist entdeckt. Der Steinmetz W e s en d r up aus Xanten äußerte sich in einem Wirthshause zu Kalkar in betrunkenem Zustande vor sieben Zeugen, daß Buschyoff nicht der Mörder sei, sondern er selbst, allein man werde es ihm „nicht beweisen können". Es bestätigt sich also, was die „Oesterreicbische Wochenschrift" in Nummer 29 vom 15. Juli l. I. unmittelbar nach Beendigung des Processes Buschhoff mit aller Bestimmtheit ausgesprochen hat: „D i e A n t i s e m i t e n sind die Mörder!" Sie sind es in diesem einen Falle, wie sie es in allen früheren Fällen gewesen sind. Steinmetz Wesendrup war das Werkzeug einer teuflischen Berechnung. * Um die volle Bedeutung seines Geständniffes zu erkennen, muß man auf einige wichtige Momente des Processes Buschhoff zurückgrcifen. Wesendrup ist der Schwager jenes Metzgers Juukermann, der auf Wunsch des Caplans Bresser ein Gutachten unterschrieb, daß der kleine Johann Hegemann durch einen regelrechten rituellen Schächtschnitt vom Leben zum Tode gebracht worden sei. Bei seiner Vernehmung mußte Junkermann nach längerem Leugnen zugeben, daß das erwähnte Gutachten von dem Caplan Bresser verfaßt und ihm zur Unterschrift vorgelegt worden sei. Er mußte weiter bekennen, daß er einem seiner Kinder einen anonymen Brief an den Staatsanwalt dictirt habe, in welchem Buschhoff in gehässiger Weise als der Mörder denuncirt wurde. Der Caplan Bresser mußte im Verhöre gleichfalls bestätigen, daß er das Gutachten selbst entworfen und von Junkermann habe unterschreiben lassen, Der Nachweis eines Einverständnisses zwischen dem geistlichen Nedacteur des antisemitischen „Xantener Boten" und dem Häuptling der Xantener Antisemiten, dem Metzger Junkermann, war also schon bei der Verhandlung erbracht worden. Caplan Bresser stand auch im fortwährenden Briefwechsel mit den Organen des deutschen Antisemitenbundes. Er lieferte ihnen Berichte und empfing Instructionen, wie er im Vereine mit seinem Parteigenossen Junkermann vorzugehen habe. Aber auch der Verdacht der Thäterschaft richtete sich schon damals gegen Wesendrup, den Schwager Junkermann's. Derselbe war als ein roher Geselle bekannt, der sein eigenes Weib im Wochenbette zu Tode gemartert hatte. Als Steinmetzgehilfe stand er im Dienste Buschhoffs nnd hatte mit diesem Streit. Kurz vor dem Morde hatte er im Rausche die Aeußerung gethan: „Morgen haben die Juden wieder Schabbes, ich werde aber dafür sorgen, daß die Juden keinen Schabbes mehr haben". Hält man diese Thatsachen mit dem nunmehrigen Geständnisse Wesendrups in Kalkar zusammen, dann kann man kaum noch im mindesten daran zweifeln, daß hier zwischen dem Trifolium Bresser-Jjunkermann-Wesendrup eines jener höllischen Complotte gegen die Juden gesponnen worden ist, wie sie die Geschichte so vielfach aufweist. Auch in Xanten ist ein christliches Kind von Christen ermordet worden, um die Juden unter die Anklage des rituellen Mordes stellen zu können. Bon jenem Knaben Simon aus Trient, der im Jahre 1475 getödtet wurde, bis zur Affaire von Tisza-Eszlar und der Xantener Blutthat hat der Judenhaß zahlreiche solcher scheußliDA Verbrechen vollbracht und immer haben die Fäden, welH» fticfrei blosgelegt wurden, auf einen höheren Willen zurückgesührt, WiW« die Hand des Mörders lenkte. Neuerdings erinnern wir W» daran, was der erleuchtete Papst Clemens XIV. Ganganelki in seinem Gutachten über die angeblichen rituellen Kindermorde sagt. Er schrieb (Seite 57): „Was würde aber der Fiscus von Luccoria sagen, wemr bewiesen-würde, daß ein gleich entsetzliches Verbreche» mehrere Male (Gott verhüte, daß nicht immer) von Christen begangen worden ist, sogar vom eigenen Vater, und darauf den unglücklichen Juden zugeschoben wurde? Ich schäme mich den Verdacht auszusprechen, aber viel mehr bringt es mich außer Fassung, hiefür den authentischen Beweis, bezeichnet Let. D., darzubieten. Dort lese man, wie ein christlicher Vater eine seiner zarten Töchter an verschiedenen Körpertheilen verstümmelte, nach ihrer tödtlichen Verwundung zwischen Tücher einwickelte und in einer Krippe im Stalle eines Wirthshauses, das nach der Sitte in Polen von Juden gehalten wird, zurückließ. Dort lese man, daß dasselbe Kind, welches durch göttlichen Willen länger lebte, mit eigenem Munde bekannte, daß es vom eigenen Vater mit vielen Wunden und Verstümmelungen zugerichtet wurde. Und doch hatte sich schon der Verdacht gegen die Juden gebildet, wollte man schon gegen d:e Juden Vorgehen!" Der Steinmetz Wesendrup hat nicht sein eigenes Kind umgebracht aber im Proceß Buschhoff ist bezeugt worden, daß er sich um seine eigenen Kinder nicht bekümmerte und daß dieselben über behördliche Anordnung in's Waisenhaus gebracht werden mußten, um sie der unmenschlichen Behandlung des Vaters zu entziehen. Daß ein Mensch, der sein Weib zu Tode martert und die Pflichten gegen seine eigdnen Kinder nicht erfüllt, fähig erscheint, ein fremdes Kind zu ennorden, erscheint mehr als glaubhaft. Das Geheimniß des Xantener Mordes ist somit enthüllt, enthüllt trotz des neuerlichen Anerbietens des Meineidcanonicus zu einem Falscheide und trotz der seinerzeitigen Behauptung der antisemitischen Presse, daß der Xantener Proceß eine im Interesse des internationalen Judenthums veranstaltete Comödie war. Man darf begierig darauf sein, wie sich die Sache weiter entwickeln wird und welche Rolle in dieser neuen Phase der Angelegenheit die Herren Caplan Breffer und Junkermann spielen werden. Vor wenigen Jahren hat der rühmlichst bekannte Universitätsprofefsor Dr. Moriz Benedikt den Satz ausgesprochen: „Der Antisemitismus ist nicht blos ein politisches, er ist auch ein gemeines Verbrechen" und er hat hinzugefügt: „Der Antiügsastmaam