Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 48 (25.11.1892)
- Date
- 1892-11-25
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ar. 48 Wir«, 2». November I8t>& IX. Iahrgaug. Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudenthums. JlL ä % ■ - t, Mim sbonnirt bst Li K. k. Poflsxarcassrnaml Clearingverkehr Nr. 81V.976. Kedartion und Administration: Wir» l. Franr Josrss-Nusi Nr. 3. Tolephon*Nr. 6535. Eigentümer: Reichsralhs-Avgeordnrler Dr. Kloch. Lrscheint jeden Freitag. Man sdonnirt brr allen PofisnstsUen dr» In- und Auslandes. SpreiS: Halbjährig 4 fl. inzelexemplare 25 kr. Anzeigrn: Die 4mal gespaltete Petitzeile 12 kr. Inhalt: Leitartikel: Ministerielle Gefühlspolitik. — Nach der Schlacht. — Senior Sachs. — Oesterreichisch-nraelitische Union. — Synagogengesang und Orgel. — Die alte Geineindevrdnung. — Eingesendet. — Correspondenzen 3bieit, ^.roppau, — lmütz, Berlin» Friedeberg, Frankfurt a. M., London, Petersburg, Washington. — Vermischtes: Wien, OlmüK, Propnitz, Galgocz, Kostet, Brod a. S., Berlin, Bnissel, London, Mailand —Feuilleton: Der alte jüdische Friedhof in Prag. — Jugendfreunde. — Wochenkalender. Briefkasten. — Inserate. Ministerielle Gefühlspolitik. Der Herr Cultusminister hat kürzlich in seiner Antwort auf die Interpellation in der Kreuzzeichen-Angelegcnheit erklärt, daß er keine Verfügung zulassen werde, welche geeignet sei, die „religiösen Gefühle der katholischen Bevölkerung zu verletzen." Der Hohenwart-Club verlautbarte hierauf durch sein Organ, die „Conservative Correspondenz", daß er die Er klärung des Ministers für „durchaus befriedigend" halte, und der Hohenwart-Club muß es wissen. Man braucht aber nicht dem Hohenwart-Club anzugehören, man kann ihm so fern als möglich stehen, man kann sogar Jude sein, und dennoch die von diesem Club der Erklärung des Ministers ertheilte Censur mit gutem Gewissen unterschreiben. Ja, die Juden werden dies erst recht thun; welcher Jude wird nicht jeden Glaubenszwang, jede Verletzung der religiösen Gefühle Anderer perhorresciren! Das Judenthum missionirt nicht, es sucht keinen zu „bekehren", weil es der Ansicht ist, daß jeder „Fromme", welchem Glauben, welchem Volke er angehören mag, der ewigen Seligkeit theilhaftig wird. Das Judenthum glaubt nicht, daß man an der Pforte des Jenseits, wie an der russischen Grenze, nach einem Paß frage, in welchem die Consession bezeichnet ist, jeder gute Mensch findet nach der Ueberzeugung des Judenthums Einlaß in den Himmel. Deshalb ist es nicht bloß weit entfernt davon, die religiösen Gefühle Anderer zu verletzen, sondern es respectirt sie überall und behandelt sie mit aller Ehrerbietung.. Hieraus ergibt sich, daß der bekannte Erlaß gegen das Kreuzeszeichen . gar nicht von einem Juden herbeigeführt worden sein kann, wie die Antisemiten glauben machen wollen. Unter allen Lügen, welche ihr Programm ausmachen, ist diese die schamloseste und widersinnigste. Indessen finden wir die Gefühlspolitik des Cultusministers so „befriedigend" sie in dem vorliegenden Falle nach der Verlautbarung des Hohenwart-Clubs ist, etwas. einseitig. Ob er und feine Beamte und Berather im Ministerium jemals erwogen haben, daß auch die Juden religiöse Gefühle besitzen? Wenn ja, dann müssen sie uns eine sehr dicke Haut beimessen, jedenfalls eine dickere, als der katholischen Bevölkerung. Oder verdienen die religiösen Gefühle der jüdischen Bevölkerung weniger Schonung , als die der katholischen? Es gibt vielleicht noch eine dritte Alternative, zu der sich die Regierung bekennt, indem sie annimmt, daß die religiösen Gefühle der Juden viel zu tief eingewurzelt find, als daß sie des Schutzes der Regierung bedürften, aber diese Annahme würde ja wieder eine Verletzung der religiösen Gefühle der katholischen Bevölkerung involvireu. Wie dem auch sein niag — die Beweggründe wollen wir nicht untersuchen, welche die Haltung der Regierung bestimmen — aber eine so zarte Rücksicht, wie sie der Cultusminister gegen die religiösen Gefühle der katholischen Bevölkerung erweist, erfreuen sich die der jüdischen auf keinen Fall. Seit Jahren werden die Juden an den Pranger gestellt, man bezeichnet sie in Wort und Schrift als gemeingefährlich, man legt ihnen eine Moral bei, welche, wenn sie sie besäßen, sie unter die Kannibalen erniedrigen tuj^rde, sie sollen der Lüge, der Ausbeutung, des Betruges, ja des Mordes gegen Nichtjuden sich schuldig machen, dies Alles und noch mehr — denn die antisemitische Borrathskammer, oder richtiger Unrathskammer, ist nicht leicht zu erschöpfen und der Hercules, der diesen Augiasstall auszurüumen oder nur zu übersehen vermöchte, soll noch gefunden werden — wird den Juden Tag für Tag nachgesagt, ganze Zeitungen fristen mit dergleichen Nachreden und Beschimpfungen ihr Dasein und werden durch ein solches Treiben die religiösen Gefühle der Jilden etwa nicht verletzt? Wir finden das Verlangen katholischer Eltern berechtigt, daß ihre Kinder das Kreuzzeichen machen, und der Minister soll dieselben in der Freiheit, ihren religiösen Gefühlen auf diese Weise Ausdruck zu geben, schützen. Aber jüdische Kinder und jüdische Eltern haben auch religiöse Gefühle, welche auf den Schutz der Regierung Anspruch haben. Was gegenüber den Katholiken recht ist, ist gegenüber den Juden billig. Haue veniam petimusque damusque vieissini. Offen gestanden würden wir eine objective und allseitige Gerechtigkeitspolitik dieser subjectiven und einseitigen Gefühlspolitik vorziehen. Wir haben bei dieser Anschauung keineswegs dlos die Juden, sondern alle Bürger, den ganzen Staat im Auge. Mögen die religiösen Gefühle der Staatsbürger je nach ihrer Consession verschieden sein, aber es gibt Gefühle, die ihnen allen gemeinsam sein müssen, welche jede Regierung nicht blos zu schützen, sondern zu beleben und zu stärken den Beruf hat, wenn der Staat nicht in seinen Grundfesten erschüttert werden soll, das sind die Gefühle für Wahrheit, Recht u n d Sittlichkeit. Sie bilden die Quelle, aus welcher die edelsten Kräfte der Menschen ihre Anregung empfangen und erhalten; wird diese Quelle getrübt, so wird der ganze Organismus faul und auch der Staatsorganismus geht auf diese Weise zu Grunde. Würde der Cultusminister einen Lehrer im Amte belassen, wenn derselbe seinen Schülern lehrte, daß zwei mal zwei fünf sei? Und doch ist dieses blos unwahr, keine Lüge, und wenn ein Querkopf es für wahr hielte, könnte er immer noch ein braver Mensch und ein guter Staatsbürger sein. Blos zum Lehrer der Arithmetik würde er sich nicht empfehlen. Wie nun erst, wenn ein Lehrer seinen Schülern lehrte, daß man lügen dürfe! Einem solchen würde man sofort den Proceß machen, und mit Recht, denn es hieße einen Giftmischer sein Gewerbe betreiben lassen, wenn man einen solchen Lehrer im Amte beließe. Wir sehen aber in Oesterreich einen solchen Giftmischer im Besitze einer Universitätsprofessur und diese Giftmischerei bildet das unprotokollirte Gewerbe aller antisemitischen Zeitungen und Wortführer. Oder ist die Verbreitung der Lüge nicht ebenso schädlich wie die Lehre, daß Lügen erlaubt sei? Sie ist ja die praktische Bethätigung dieser Lehre. Oder ist etwa, wenn es sich um Juden und Judenthum handelt, die Lüge gestattet? Lüge ist Lüge und Gift ist Gift. Ob man unter den Bürgern verbreitet, daß die Juden kleine Kinder schlachten und Christenblut brauchen, oder ob man ihnen andere Lügen für Wahrheit auftischt, die Wirkung bleibt