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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Kr. 30 Wie«, 22. Jtali 1893. lX. Jahrgang. Centralorgan für die gessmmten Interessen des Iudenthnms. »- - ■ --a X. ft. Pofisparraylmamt Llearingvrrkrhr Nr. 810.976. i -^- j - _ =—% Man aboimirt bei allen j Eigenkhümrr: Krichsraths-Ab-rordneter Dr. Kisch. Postanstultr« 1 dr» In- und Auslandes.! Bezugspreis: Halbjährig 4 fl. , Lrdartton u. Administration: -- Einzelexemplare 25 kr. »irn Anzeigen: Die 4mal gespaltete i, Aothrnthurmstratzr 89. äE=. .- - * Erscheint jeden Freilag.! f * Petitzeile 12 kr.! S --S - Inhalt: Leitartikel: Rohling in kanten. — Eingesendet. — Das „Vaterland" über den Lantener Proce'r. — Dritter Schreibebrief des antisemitischen Studiosus Teutobold an seinen Freund in Berlin. — Das Massakre in Lodz. — Fürst Bismarck und die Berliner Antisenustlinge. — Lesesrüchte. — Correspondenzen: Wien, Berlin, Magdeburg, Cöln, Freiburg i. Baden, London. — Vermischtes: Wien, Budapest, Baden, Ischl, Taus, Aussee in Mähren, Mähr.-Weißkirchen, Eger, Hernals, Innsbruck, Breslau. Moskau, Paris, London. — Feuilleton: Eine jüdische Dorfgeschichte. — Mochenkalender. — Briefkasten. — Inserate. — In'halt dei.- Beilage: Die Schwurgerichtsverhandlungen in Cleve. — Inserate. Rohling in Fanten. Die Stunde der Entscheidung war gekommen; die Geschwornen sollten sich zurückziehen, um sich über ihren Wahrspruch zu einigen. Ein eigenthümliches Gefühl geht durch den Gerichtssaal, Empfindungen wie das Kirchenlied „Dies irae, dies illa“ sie ausdrückt. Dem Angeklagten Busch hoff aber mochte der „Ilusauusd Tokef“ ins Gedächtniß kommen mit seiner alten ergreifenden Melodie. Am Rheine soll nach der Sage das jüdische Lied vom Weltgericht seine Entstehung gefunden haben und nun war Buschhoff selber der Mittelpunkt einer Geschichte, wie das Mittelalter so viele erzählt. „Ja" oder „Nein"; die Geschwornen sollten entscheiden, nicht nur über Leben und Tod eines einzelnen Menschen, sondern auch über die Ehre des Gerichtshofes, über die Ehre der deutschen Nation und über die Schuldfrage des Antisemitismus. In seinem abschließenden Worte sagte der Präsident des Gerichtshofes von Cleve: „Es gibt Judenfreunde und Judenfeinde in Deutschland und die Gegensätze verschärfen sich in unserer Zeit." Nach kurzer Berathung kehrten die Geschwornen in den Saal zurück. Der Obmann Graf v. Loö verkündete den Wahrspruch vor Gott und der Welt: „Nein". Jubelnder Beifall durchbrauste den Saal. Der Präsident des Gerichtes fällte den Freispruch. Die Geschwornen und die Mitglieder des Gerichtshofes eilten auf Buschhoff zu, drückten ihm die Hand und überhäuften ihn mit Zeichen der Theilnahme. „Nein". Wahrheit und Gerechtigkeit hatten den Sieg errungen; einen andern Inhalt noch hat dieses „Nein", über den Antisemitismus ist der Stab gebrochen. Das Schwurgericht am Rhein ist eine französische Schöpfung, aber sonst war Alles echt deutsch in diesem Processe; Tugend und Laster, Freisinn und Aberglaube, Wahrheitsliebe und Fanatismus, was in dem Processe erfreut und was betrübt, Alles trägt den Stempel der Nationalität. Die edelsten und schlechtesten Repräsentanten des deutschen Geistes lernte man kennen und interessant genug ist dieses kulturhistorische Bild. Aber es ist unvollkommen, wenn man des Einen nicht gedenkt, der in Begleitung eines bisher nicht gekannten Freundes sich Eingang in den Gerichtssaal verschaffen wollte. Dieser Eine, nämlich der Professor Rohling aus Prag und sein Begleiter, der Abbe Victor, sind die interessantesten Figuren in dem Processe. Giros!« und Girofla; das Gleichniß erscheint leichtfertig, aber wir wissen kein besseres, um die Verkleidung des Professor Rohling als Abbs Victor zu kennzeichnen. „Ich selber bin der brave Mann" — sagt einmal Heinrich Heine; in solcher Weise hat Professor Rohling den Abbö Victor sich als Eidhelfer bestellt. Die Sache erscheint unglaublich für einen Universitätsprofessor; allein es hat von jeher falsche Nasen und falsche Bärte gegeben. Einer will einen Ring mit falschen Steinen bei einem Juwelier anbringen. Der Juwelier kann seine Zweifel nicht unterdrücken und bestellt den Berkäufer auf den nächsten Tag. Da erscheint nach wenigen Stunden ein Engländer, entdeckt den Ring in der Auslage und erklärt sich bereit, den höchsten Preis zu zahlen. Nun zögert der Juwelier auch nicht länger; aber er wartet ganz umsonst auf den Engländer, der kein Anderer war als der Verkäufer. Von Seiten unseres lieben Freundes Rohling ist im Laufe des Processes dem Gerichtshof in Cleve die folgende Eingabe zugegangen erwartet. An das Königl. Strafgericht zu Cleve. Hoher Gerichtshof! Der bekannte Straßburger Professor Dr. Noeldecke hat unter Einbeziehung meiner Person vor Ihrem Forum ein Gutachten über den Ritualmord der Juden abgegeben. Gewissen und Ehre nöthigen mich, gegen dieses Gutachten zn protestiren. Professor Noeldecke nennt es frivol, wenn immer und immer wiederholt werde, die Juden brauchen zu rituellen Zwecken Chriuenblut, Er behauptet „mit ziemlicher Sicherheit" - die Proreßberichte geben verschiedene Ausdrücke» sagen zu können» daß im Talmud nichts dafür enthalten fei; auch deutet nach seiner Meinung im Leser halkntha und int Zohar nichts darauf hin. Delitzsch soll nach Herrn Noeldecke die Blutbeschuldigung aus das Bestimmteste wiederlegt und mein alter Freund Bickell sie für Schwindel erklärt haben. Ich finde es eigenthümlich, daß Professor Noeldecke Andersdenkende der Frivolität beschuldigt, während er selbst nur eine „ziemliche" Sicherheit für sich in Anspruch nimmt. Was Delitzsch angehr, so wurde er, lvie Noeldecke selbst, durch die in zwei Auslagen bei Fritsch in Leipzig 188? erschienene Bietor fche Schrift über den Protest Rohling-Bloch widerlegt, ohne daß eine Rechtfertigung seitens der Betheiligten erfolgte. Was Professor Bickell betrifft, so hat er die Blut bcschutdigung nie für Schwindel erklärt, sondern war einig mit mir. daß die Geschichte diese Anklage völlig begründe, »veil sie zahlreiclie Morde dieser Art berichtet, welche criminalistisch festgestellt wurden. Auch Eisenmenger »ebenfalls von Noeldecke citirt) beulet auf diese Thatsache hin, obgleich ihm rabbinifche Beweistexte oder Texibeweise entgangen waren. Ueber einige Texte dieser Art ivar auch Prof. Bickell anderer Ansicht als ich, obgleich er eine frühere Aeußerung über die Unmöglichkeit meiner Auffassung später zurücknahm: Professor Noeldecke hätte dies alles aus Victors Schrift, die es seit 18«? öffentlich mittheilte, wissen können. »Und sollen!) Wenn die Thatsache» der Geschichte nicht geleugnet werden können, so ist wohl begreiflich» daß sich trotz der Castrirung gewisser rabbinischer Werke doch noch da und dort Texte sinden, welche ans den Gegenstand hin^euten und Anspielungen enthalten, welche trotz aller Vorsicht der Redactiou im Lichte der geschichtlichen Begebenheiten sehr laut reden. To entbehrlich derlei Texte aber auch angesichts der historischen Zeugnisse sind und demnach, wenn man will, den Schulübungen der Philologen überlassen werden können, so finde ich meinerseits was immer andere sagen, daß der Talmud auch in den castrirten Ausgaben die Sache andeutet, »vährend Lstar halkntim und Zohar bestimmter reden, wie es in meiner Schrift: „Polemik und Menschen-

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