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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-06-03 · 23 (3.6.1892) · page 18

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
23 (3.6.1892)
Date
1892-06-03
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Seite 406 Oestrrreirhisrhe Worhenfrhrifi Nr. 23. liches Hilfsmittel. Ja mit dieser immer sich mehr erweitemden Kunde erscheinen nicht wenige Bibelstellen, die vormals eine crux interpretum gebildet, von einem überraschend neuem Lichte überstrahl:. Allein für die ganz genaue Kunde dieser alten palästinensischen Geographie ist das Materiale noch bei weitem nicht in erschöpfender Weise zusammengetragen, obschon die neueste Zeit auch in diesem Punkte manche schätzbcue Seiftimg zu verzeichnen hat. Wir nennen hier in dieser Beziehung ganz in ersterLinie den vorKurzem erschienenen vortrefflichen „Commentar zu Richter" (von Herrn Lector M. Friedmann), wo eben dem geographischen Moment ein sehr weiter Platz eingeräumt wird, und wo mit großer Sachkenntniß mancher dunkU geographische Punkt durch scharfsinnige Combination aufgehellt erscheint. Allein es bleibt da noch immer ein sehr ausgedehntes Feld zur dankbaren Bearbeitung geöffnet. Und um so anerfrnnungsv oller begrüßten wir daher die hier angezeigte Schrift, in welcher von S. 63 bis S. 136 ein alphabetisch geordnetes bibelgeographisches Lexikon uns geboten wird — das von dem bescheidenen Verfasser selbst als nicht erschöpfend bezeichnet wird, das aber zunt Ersatz dafür eine große Fülle von feinsinnigen, theils sprachlichen, theils bibelexegetischen und theils anderweitigen aus reicher Belesenheit geschöpften Bemerkungen enthält. Auch den biblischen Personeimamen, den Nomina propria, wendet diese Studie eine eingehende Behandlung zu, wir müssen es uns jedoch versagen, den Jnhaltreichthum dieser Schrift des Näheren auseinanderzusetzen, oder etwa gar einige unserer eigenen Gegenbemerkungen hier anzuführcn. Wir müßten dann Manches im hebräischen Urtexte ansühreu, was jedoch in diesem geschätzten publicistischen Organe nicht angänglich wäre. Es genügt uns, die Fachkenner auf diese werthvolle Publikation aufmerksam gemacht zu haben, was vielleicht auch durch diese wenigen Zeilen erreicht worden sein dürfte. Rabbiner Dr. Schmied!. Briefkasten. 99t. T. ä&ittt. Dr. L. ist nicht verheiratet. Wochrnkalrndrr. Wochen- Juni 1892 Siwan 5852 Kalender FrMg 3 8 Samstag 4 9 XL») Sonntag 5 10 Montag 6 11 Dienstag 7 12 Mittwoch 8 13 Donnerstag 9 14 Freitag 10 15 Hettotosten einer YersMemng tob voll. 10.000. Beispiel N. 45 (Izeixxe Tontine) Polizze Ausgestellt: Ausbezablt: Jahresprämie Alter N. 16.925 1856 1890 Doll. 328.60 41 Jahre Bruttokosten (35 Jahresprämien ä Doll. 328 60) Doll. 11.501*— Abzüglich dar bezahlte nnd gut geschriebene Dividenden. „ 9747*36 Gesammt - Nettokosten obiger Polizze per Doll. 10.000 in 35 Jahren.Doll. 1753*64 oder durchschnittlich circa 5 per Mille der VersicherangBSPmme pro Jahr. „The Mutual“ Garantiefonds 39874 Millionen Gulden General-Direetion für Oesterreich: Wien, I., Lobkowitzplatz 1. Vom Vorstände der isr. Cnltnsgemeinde in Vien. Zahl 1570 Verordnung des b. k. Statthalters im Erzherzogthnme Oesterreich unter der Enns vom 29. Februar 1692, Z. 8981 betreffend die Eintheilung des Erzherzogtumes Oesterreich unter der Enns in isr. Matrikenbezirke. Anlässlich der durch das Gesetz vom 21. März 1890 (R. 6. Bl* Nr. 571 normirten Regelung der äusseren Rechtsverhältnisse der isr. Religionsgesellschaft und der durch Verordnung des k k. Ministeriums für Cultus und Unteiricht vum 4. December 1891, Z. 25193 (L. G. Bl. Nr. 63) bestimmten Feststellung und Abgrenzung der isr. Cultusgeineindesprengel im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns wird die Matrikeuführung für die Israeliten im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns in nachstehender Weise neu geregelt. §. 1. Das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns wird in isr. Matrikenbezirke eingetheilt. Diese Matrikenbezirke haben mit den Sprengeln der isr. Cultusgemeinden zusammenznfallen. Es haben sonach entsprechend den mit der Verordnung des k. k. Ministeriums iür Cultus und Unterricht vom 4. December 1891, Z. 25193 (L. G. Bl. Nr. 631 festgesetzten Cultusgemeindesprengeln dreizehn isr. Matrikenbezirke mit dem Standorte der Matrikenführung am Sitze der betreffenden Cultusgemeinde zu bestehen. §. 2. Alle in dem Umfange eines Matrikenbezirkes vor' kommenden Geburts-, Trauungs- und Sterbefälle von Israeliten sind in die Matriken dieses Bezirkes einzutragen. §. 3. Diese Verordnung hat mit dem 1. Mai 1892 in Wirk* samkeit zu treten. Kielmansegg m. p. Hievon geschieht zufolge Erlasses der hohen k. k. n.-ü. Statthalterei vom 29. Februar 1892, Z. 8981 die Verlautbarung. Gleichzeitig werden folgende, auf Grund dieser Verordnung gefassten Vorstandsbeschlüsse zur allgemeinen Kenntniss gebracht: I. Die Gebnrtsmatriken werden für das ganze Gebiet der Cultusgemeinde im Matrikelamte der isr. Cultusgemeinde, derzeit 1. Bezirk, Seitenstettengasse 4, einheitlich geführt. Mit Rücksicht auf den grossen Umfang des Gebietes werden in verschiedenen Bezirken Wiens Anmeldestellen creirti und zwar vorläufig: 1. Für den I.—XI. Bezirk (incl.) das Matrikelamt I., Seitenstettengasse 4. 2. Für die Bezirke XII.— XV. (incl.) die Kanzlei der aufgelösten Cultusgemeinde Sechshaus, Fünfhaus, Tarnergasse 22. 3. Für den XVI. und XVII. Bezirk, die Kanzlei der aufgelösten Cultusgemeinde Ottakring, Hubergasse 10 und 4. für den XVIII. und XIX. Bezirk, die Kanzlei der aufgelösten Cultusgemeinde Währing in Währing, Wienerstrasse 37. II. Trauuugsmatriken werden an nachstehenden 5 Orten geführt: 1. Beim Rabbinate in der Seitenstettengas^e, I. Bezirk 4, durch Obberrabbiner Dr. Adolf Jellinek. 2. Beim Rabbinate in der Leopoldstadt, II. Bezirk, Ferdinandstrasse 23, durch Oberrabbiner Dr. Moriz Güdemann. 3. Beim Rabbinate für die Bezirke XII.—XV.. Ftinfhaüs, Turnergasse 32, durch Rabbiner Dr. Adolf Schmiedt. 4. Beim Rabbinate für die Bezirke XVI. und XVII., Ottakring, Hubergasse 10, durch Rabbiner Dr, Moriz Deutsch. 5. Beim Rabbinate für die Bezirke XVIII. und XIX., Währing, Wienersrasse 37. durch Rabbiner Dr. David Brüll. HI. Die Sterbematriken werden im Matrikenamte der isr* Cultusgemeinde I. Bezirk, Seitenstettengasse 4, einheitlich geführt* Wien, am 1. Mai 1892. DFR VORSTAND DER ISR. CULTUSGEMEINDE. Kundmachung. Im Fanni Jeiteles’schen Armenhause, III., Steingasse 18 ist eine freie Wohnung zu verleihen. Anspruch haben in Wien ansässige Witwen mosaischer Confession, solche welche unversorgte Kinder haben, werden bevorzugt. Nähere Auskunft wird ertheilt in der Kanzlei der israelitischen Cultusgemeinde in Wien, I., Seitenstettengasse 4 (Buchhaltung) woselbst auch die Gesuche, belegt mit dem Todtenscheine des verstorbenen Gatten, den Geburtszeugnissen der Kinder und Armuthszeugniss entgegengenommen werden. Einreichungstermin bis Ende Juni 1892. Wien, im Mai 1892. Die Curatoren der Fanni Jeiteles-Stiftungen.

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