Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 35 (4.9.1891)
- Date
- 1891-09-04
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3020846-3020847-3020883--00660-3024661- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 636 Orstrrrrichifchr Wochenschrift. Nr. 35 Gebote; und höchst bezeichnend ist es, das; T Hora der alleinige Ausdruck sür jegliches Recht ist im Jndcnthume". Die gesellschaftlichen Verhältnisse unserer Zeit sind soweit gediehen, daß der Jude gleiche Pflichten trägt und gleiches Recht genießt in den Ländern der Bildung; nirgends aber ist befohlen, daß deshalb unsere eigensten Gesetzcsverordnungen zunichte, die darin Erfahrenen ihres Ämter, enthoben sein sollen- Wir sind überzeugt, daß es der sittlichen Forderung jede Staatsordnung vollkommen entspreche und 'reinen Paragraph irgendwelchen Gesetzes zuwiderlaufe, wenn der Jude in seinem Rechtsstreit sich an seinen Seelenhirten wendet; man ninnnt vielmehr einen Theil der Bürde von dem allgemcingiltigen Rechtschatze und überträgt ihn einem Befugten, abgesehen von dem Umstand-', daß ein Act religiöser Pflicht durch die Berufung an den Friedensrichter geübt wird, ohne das; ein Staatsgesetz irgendwie angetastet würde. Nicht kann aber solchem Streben der Vorwurf gemacht werden, ein Ausnahmegesetz der Judenheitzu schaffen, ein Kirchcnrc ch t, gchandhabt von geistlicher Macht, in neues Leben rufen zu wollen. Denn das St. eben sei einzig und allein darauf gerichtet, daß der Ueberhandnahme leichtfertigen Processi re ns, das zur Herabwürdigung der heiligen Weihe des Eidschwurcs führt, ein Hemmschuh angelegt werde, damit nicht jeder persönliche Zwist vor den Schranken des öffentlichen Gerichtes ausgetragen werden müsse, vielmehr die ruhigere Weise der Schlichtung vor dem Forum des fürsorglichen „Vaters des Gerichtes" an die Stelle trete. Ein unberechenbar wichtiges Moment sür Vcrsittlichung ist erreicht, ein bedeutender Mehrgewinn an Menschcmvürde und Charaktertreue wird zu verzeichnen sein, wenn nicht der unerbittliche Eingriff des Zwanges zur Herrschaft gelangen muß, sondern die besänftigend, wohlthuende und sriedlich-richtende Macht des befugten Seelsorgers den Streit beilegen wird. Man könnte einwenden, daß unter so gestalteten Verhältnissen der gelehrte Rabbi zum trockenen Advocatcn, die stille Ctudirstube zum Bagatcllegericht unrgewandelt werden! Das ist unrichtig. Denn der Rabbi wird sein ganzes Können einsetzen, in wirklich väterlicher Art den streitenden Parteien in Seele und Herz zu sprechen, der Gegenstand des Streites wird Würde und Ernst erhalten druck) seine Person sowie denn der geweihte Kreis, in welchem er seinen Studien nachhängt, nicht entheiligt wild; es ist sogar möglich, das die allniälige Gcivohnheit sich zum Pflichtbcwußtsein ausbilde, wie es wach und rege wird, daß der Seelsorger zum Richter wird, der den Streit nicht nur entscheidet, sondern schlichtet und beilegt. Es ist kein Zweifel, daß das gegenseitige Gefühl des Klägern und Angeklagten, wenn beide vor ihren Richter hintreten, nicht wenig gestört und beeinflußt wird durch gegenseitige Erbitterung, daß Zorn und Mißmuth sich stetig steigern, was vor dem Friedensrichter leicht zu verhüten ist, zumal man mit dem Bewußffein vor ihn ttitt, das; er im Vollbesitze religiöser Ueberzeugung und durchdrungen von Friedensliebe, die Cache führen und begleichen wird. Wir wollen also, das; man in jüdischen Kreisen nicht ganz vergesse, das ein „Schild des Rechtes" und sür Recht bestehe und seit urdenklichen Zeiten bestanden hat, welcher hochgehalten und verehrt wurde von unseren Altvordern. Wenn die wirklich selbständige Gerichtsbarkeit der Juden — din tliora — undenkbar ist für alle vorkvmmenden Rechtssälle, so sollte man dennoch, wo cs geht, das Friedensrichteramt des Rabbi in Anspruch nehmen. Hochentwickeltes Rechtswescn und Leben war in allen Zeitläuften dem Judenthum zu eigen. Die vergleichende Forschung auf dein Gebiete der Geschichte des Rechtes ergibt immer mehr, das;, wie das 6x orionte 1u für die Cultur überhaupt, so besonders auch für das „Recht" Geltung habe. Die Rechtshiftoriler werden sich dem Gedanken nicht verschließen können, das; bei den Semiten Mesopotarriens und Palästinas in frühester Zeit merkivürdig Hobe Rechtsanschanniigeir herrschte und, in allen Theilen hochentivickeltes Rechtswesen vorhanden war. lieber Klcinasicn und die Völk'erbrücke wird wohl die Kunde und Kenntnis; durch Bei Mittelung persischer und griechischer Rcchtsgelehrtcr nach Byzanz gedrungen und von da aus weiter überliefert worden sein. Das ist kein Traum; wir wissen heute, -daß in Assur und Babel wundersame, im strengsten Style abgesagte juristische Urlu' den ausgestellt wunden; für den Kenner ist der Weg der Wanderung ein leicht erkennbarer. Die Semiten sind darin, wie in vielen aude.en Dingen Vorgänger und Beispiele. Nicht deshalb aber sprechen wir dem Amt des Friedensrichters ein Worb sondern wir weisen nur darauf hin, damit man sehe, daß da:. Judciuhum auch historisch dazu berechtigt sei, ein öl echt zu besitzen. Viel Leichtsinn und Treubruch, mancher Meineid würde ve.mieden werden, wenn die Achtung vor friedensrichterlicher Entscheidung gesteigert würde. Jeder Rabbi ist nicht nur Seelenhirte, er ist auch Beralher und Vertrauter seiner Gcmcindemitglicder und muß Wissen, Gewissen, Herz und Gesühl und auch Zeit genrlg haben, um als Friedensrichter zrl wirten und zu walten. Nnakvle Lrroy-Veaulieu über den Antisemitismus. m. Der berühmte französische Gelehrte bient eine Fortsetzung seiner interessanten Studien über die Aarnr des Antisemitismus, über welche wir in Ar. 22 berichteten. Gr behandelt das Thema von der „Aerjudung der Gesellschaft" in solch geistreicher ll'cise, daß wir uns den Dank der Leser erwerben, wenn wir seine Gedanlen reprodnciren. Leroy Leaulieu sagt: Ist der Jude ein Feind der „christlichen Kultur", der „christlichen Civil sation", ist er das zersetzende Element in der „christlichen Gesellschaft?" Mit anderen Worten: wird der Geist des Jahrhunderts wirkt ch von dem Juden ittspirirt? Sind all die allen, moralischen, religiösen, social-politischen Ideen thatsächlich durch den Juden und das Judenlhum in's Wanken gebracht worden? Und Voltaire und Diderot? Und die große Revolution? Und die Geschichte der Entwicklung der „modernen Ideen", auf die lvir uns so viel zu Gute thun — ist der Jude der Urheber derselben gewesen? Heißt es nicht, dem Juden zu viel Ehre aulhuu, ihm das Verdienst für die Wohlthatcn der freiheitlichen Entwicklung zuzuschre.ben? Und ist es nicht ungerecht und grausam, den Juden zum Sündenbock sür all' die Schattenseiten, all' die Auswüchse, all' die Ucbel des „modernen Geis:es" zu machen? Israel war noch gckncchnet und entrechtet, war noch cingekerke t hinter den Gitterthoren des Ghetto, als die traditionellen Stützen der christlichen Gesellschaften schon von Männern erschüttert wurden, die wahrlich nicht bei Rabbinern in d'e Schule gegangen waren. Und unter diesen Männern, die seit drei Jahrhunderten die Säulen der Königspaläste und der Gcttcshäuser in's Wanken gebracht haben: wie viele Juden waren darunter? Inder ganzen Reihe der modernen Wissenschaften, die unseren Vätern die Mittel zur Emancipatio» dcs Geistes geliefert haben — welches sind darin