Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 29 (24.7.1891)
- Date
- 1891-07-24
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Centralorgan für die gesammten Interessen des Indjenthnms. * _====& St. k. Postsparcaflenamt 1 Cleariugverkebr Nr. 810 976 Redaction und Administration: Wien, I, Rothenthurmstraße 39. | l -« -oG'Qj- Eigentümer: Reichsraths-Abgeordnetev Dr. Bloch. Erscheint jeden Freitag. .— , — —, , ■ I Man abomnrt bei allen i Postimstalte» i de- In» und Ausland«-. j BezugSvreiS: Halbjährig 4 st. | Einzelexemplare 25 kr. I Anzeigen: Di« 4mal gespaltene Petitzeile t2 kr. Jnyatt: Leitartikeln: Zur Nachahmung. — Meine Ansichten über Philantropie. — Briefe aus und über Rußland. — Ludwig Chronegk Fiat justitia! — Verein zur Abwehr des Antisemitismus. — Jnstallationsrede Dr. Hermann Adlers bei seiner Amtseinführung als Chief Rabbi der vereinigten Gemeinden des britischen Reiches. — Correspondenzen Wien. Prag. — Vermischtes: Wien. Fünfhaus. Gr.-Meseritsch. Berlin. Meiningen. München. Würzburg. Kisfingen. Paris. —Familienblatt: Wochenkalender. Srole Kugel. Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Zur Nachahmung. Der Justizminister Szilägyi hat im ungarischen Abgeordnetenhause einen Gesetzentwurf über die Gerichtsbarkeit, betreffend die Abgeordnetenwahlen eingebracht und die öffentliche Meinung Ungarns begrüßt diesen Entwurf mit ungetheilter Genugthuung. Der Justizminister hat seinen Entwurf in Begleitung eines umfangreichen Exposes im Hause eingeführt und in eingehender Weise nicht bloß die einzelnen Bestimmungen dieser Vorlage, sondern auch in Verbindung mit derselben einige principielle Fragen des Parlamentarismus vor dem Hause und vor dem Lande beleuchtet. Es lag dem Justizniinister daran in dieser bewegten Zeit, da eine unheilvolle parlamentarische Complication die Aussichten auf die Zukunft trübt und selbst das Repräsentativsystem in den Augen der Welt einigermaßen compromittirt erscheint, kräftige Worte vernehmen zu lassen, welche den Glauben an den Parlamentarismus zu befestigen geeignet sind, Worte, welche sicherlich weit und breit in ganz Ungarn eine tiefgehende Wirkung ausüben werden, weil sie aus der Tiefe einer durch Wissenschaft und Erfahrung geläuterten staatsmänischen Ueberzeugung kommen. Bei uns und anderwärts ist es politische Mode geworden, über den Parlamentarismus absprechend zu urtheilen. Es gibt eine Menge von Leuten, die einst in jugendlicher Begeisterung für das Selbstbestimmungsrecht der Völker schwärmten und heute für dieses Recht keinen rothen Heller geben möchten. Und es sind nicht gerade die Schlechtesten und Dümmsten, die zu dieser resignirten Weisheit gelangt sind. Gerade die edelsten, die humansten, die gebildetsten Männer ziehen sich von der Theilnahme an dem constitutionellen Leben zurück und erklären, daß ihnen ein gesunder Absolutismus lieber sei. als ein verfälschter Parlamentarismus. Der Parlamentarismus hat sich in England und in Ungarn als eine Bürgschaft wahrhafter Freiheit durch Jahrhunderte bewährt, er hat in Frankreich eine gewaltige schöpferische Kraft bewiesen, er hat das deutsche und das italienische Volk zum Kampfe um seine nationale Einheit begeistert, warum sollten just in O e st e rr e i ch seine segensreichen Wirkungen versagen? Sagen wir es rund und klar heraus: die Schuld liegt daran, daß das geistige und sittliche Niveau unseres Parlamentes von Jahr zu Jahr tiefer sinkt. Wenn eine Volksvertretung ihrem Zwecke entsprechen, wenn sie die Hüterin der Volksrechte, segenspendende Macht sein soll, welche für die geistige Erhebung und das materielle Wohl der Bevölkerung sorgt, dann muß sie die B l ü t h e d e r Nation, die erleuchtetsten und muthigsten Geister, die ehrlichsten und selbstlosesten Männer in sich vereinigen, muß auch jedes einzelne ihrer Glieder von dem stolzen Bewußtsein durchdrungen sein, daß es der großen Allgemeinheit und nicht der Sonderinteressen einer einzelnen Bevölkerungsclasse, einer einzelnen Nation oder Consession dient. Unsere verfassungsmäßigen Grundrechte geben diesem Gedanken klaren Ausdruck durch die Bestimmung, daß ein Abgeordneter sich nicht blos als Vertreter seines besonderen Wählerkreises, sondern als Vertreter der Volksgesammtheit fühlen und nur im Hinblicke ans die Interessen dieser Gesammtheit seine Entscheidungen treffen muß. Mehr und mehr sind Wähler und.Gewählte im Lause der Jahre von dieser obersten constitutionellen Idee abgewichen. Nicht durch die Macht der politischen Heberzeugung, nicht durch die Reinheit der politischen Principien, nicht durch die ehrliche Vertretung eines Parteiprogrammes werden die Wähler gewonnen, sondern vielfach wird Lug und Trug, werden gleißende Versprechungen und selbst klingendes Geld in Anwendung gebracht, um die Wähler zu ködern. Man schmeichelt den materiellen Bedürfnissen, der Selbstsucht, der Eitelkeit einzelner Claffen und Stände, oder stachelt die rohen Jnstincte der Masse, um das ersehnte Ziel zu erreichen. So werden die Lüge und die Eorruption zu parlamentarischen Machtmitteln erhoben und die öffentliche Meinung mit Wissen und Ueberlegung gefälscht. In einem wirklich politischen Volke aber kann eine solche Vergiftung des Parlamentarismus nicht dauernden Be-