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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-07-17 · 28 (17.7.1891) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
28 (17.7.1891)
Date
1891-07-17
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 28 Hesterreichische Wocheaschrist Seite 513 gewiesenen befördert. Die Beförderung kostet wöchentlich in Oberschlesien über 10.000 Mark, und es kann nicht drin-- gend genug davor gewarnt werden, daß diejenigen, die nicht zum Wanderstabe greisen müssen, den heimatlichen Boden verlassen. Noth, Entbehrung, Krankheit und Untergang ist nicht selten ihr Los. Gdeffa, 4. Juli. Die russische Judenheit beklagt einen ihrer Wohlthäter und Gönner, einen der wenigen Staatsmänner, welche von der Strömung des Tages sich nicht fortreißen ließen, sondern Gerechtigkeit und Menschlichkeit auch gegen die Juden geübt sehen wollten. Fürst Wladimir Alexejew Dolgorukow, welcher, wie der Telegraph meldet, gestern in Paris verschieden ist, hat vor wenigen Monaten seinen Posten als General-Gouverneur von Moskau verlassen, weil er die harten Maßregeln gegen die dortigen Inden, deren wohlwollender Förderer und Schützer er während seiner ganzen Amtsführung gewesen, nicht aussühren wollte. Nach seinem Abgänge, als mehr gefügige Werkzeuge der panslavistisch antisemitischen Kligue an's Ruder kamen, brach das Verhängniß herein. Mit den Moskauer Juden werden alle russichen Glaubensgenossen dem edlen Manne ein dankbares Andenken bewahren. Herr White welcher, wie Sie bereits meldeten, als Bevollmächtigter des Herrn Baron v. Hirsch Rußland bereiste, hat nach einer Meldung der „Odj. Nowosti" die jüdischen Kolonien im Chersoner Gouvernement besucht, und insbesondere die Kolonien „Dobroje" und „Efengar" haben auf den Engländer einen guten Eindruck gemacht. Unter den Landwirthen traf White nicht nur Leute im besten Mannesalter, sondern auch Greise von 70 Jahren an. Obgleich die jüdischen Kolonisten durch einige Mißernten pekuniär geschädigt sind, haben dieselben doch den Muth nicht verloren und arbeiten fleißig weiter. Diese Beobachtungen verdienen um so gesteigerteres Interesse, weil die russischen Hetzblätter unausgesetzt die angeblichen Mißerfolge dieser Kolonien zu Angriff n gegen die Juden, zumal als Belege für ihre Untauglichkeit und Unlust zum Ackerbau ausbeuten. — Aus Odessa wird berichtet, daß am 21. Juni in der kleinen Stadt Scherajewko, ungefähr 80 Werst von Odessa entfernt, ein Angriff auf die Juden stattfaud. Es war gerade Markttag. Sämmtliche Buden der Juden wurden geplündert. Die Juden selbst mußten sich in ihre Häuser flüchten und verbarrikadiren, bis die Polizei ihnen zu Hilfe kam. Den Journalen wurde offiziell verboten, über die Asfaire zu berichten; aber als Konsequenz derselben erschien in den Blättern Ooessa's eine offizielle Notiz, in welcher die ländliche Bevölkerung aller Ortschaften der Provinz gewarnt wird, sich zu Ausschreitungen gegen die Juden hinreißen zu lassen, da solche Ausschreitungen nach dem Standrecht bestraft werden würden. 'Petersburg. Ganz merkwürdige Dinge sind in den russischen Zeitungen zu lesen. Erst werden die russischen Juden von Haus und Hof gejagt, dann klagt man in Rußland über die — Judenauswanderungen. So sind die „Petersburger Wed." mit Verschiedenem unzufrieden, was iu letzter Zeit in Rußland geschieht, so auch mit den Judenausweisungen, und was sie darüber und im Zusammenhänge damit über das freundliche Entgegenkommen sagten, welches der bekannte Agent des Baron Hirsch, Mr. White, in den amtlichen russischen Kreisen fand, dürfte auch jenseits der Grenzen Rußlands ein gewisses Interesse beanspruche» können. Zu den Utopien — heißt es da — gehören die Pläne betreffs der Auswanderung der Juden aus Rußland. Schon der verstorbene Minister Graf Tolstoi hatte wahrscheinlich den theoretischen Character solcher Pläne im Auge, als er sofort, nachdem er 1882 das Portefeuille des Innern übernommen, den Gouvernementschess durch Rundschreiben anbefahl, die Juden damit bekannt zu machen, in welch' schwierige Lage Personen gerathen könnten, die den Lockungen der Auswanderungsagenten Folge leisten. Außerdem wurde den Gouvernementsbehörden eingeschmst, gegen solche Agenten scharf vorzugehen und, wenn dieselben etwa Ausländer, sie sofort aus Rußland auszuweisen. Doch ganz abgesehen hiervon gibt es auch von jeher im russischen Strafgesetz den 8 328, welcher lautet: „Wer einen russischen Unterthan zur Auswanderung ins Ausland überredet, wird mit dem Verlust aller persönlichen und Staatsrechte und mit Ansiedlung in Sibirien bestraft." Von einer Aufhebung dieses Gesetzes haben wir bisher nichts gehört, und so fragen (die „Petersburger Wed.") denn: „Ist es wohl gerecht: darüber zu jammern, daß die Juden unsere Gesetze umgehen, wenn wir selbst unsere Gesetze ganz offen unbeachtet lassen?" Man verhält sich bei uns gegen die Juden psychopathisch, was daraus erhellt, daß wir uns in der Jndensrage jedem Abentenerer in die Arme werfen. So sprechen in letzter Zeit die Zeitungen viel von einem Mr. White, dem Bevollmächtigten des Baron Hirsch. Es erweist sich also, daß neben der russischen Regierung noch eine andere Regierung besteht, von deren Existenz wir bisher noch nichts wußten. Diese andere Regierung stellt Baron Hirsch dar, und sein Gesandter White reist jetzt durch Rußland, um die Juden herauszuführen. Beweist diese Erscheinung nicht arge Verwirrung in den elementarsten staatlichen Begriffen? Es handelt sich dabei gar nicht darum, wie viele Juden etwa Mr. White aus Rußland fortführen könnte, sondern darum, daß er ganz ungehindert Rußland bereist, während er doch laut § 328 sofort ausgewiesen werden müßte. Und nun kommt noch hinzu, daß bedauerlicherweise die Anschauung der Judenfrage bei uns nicht nur eine Verwirrung der elementarsten staatlichen Begriffe, sondern auch der religiösen Anschauungen in sich birgt. . . Das Blatt schließt: Nein, nicht die jüdischen Arbeitskräfte muß man aus dem Lande weisen, sondern sich bemühen, in die dunkeln jüdischen Massen zum Nutzen der kommenden Geschlechter Erleuchtung hineinzntragen. Petersburg. Mit welcher Grausamkeit noch immer seitens der ausübenden Regierungsorgane in Rußland gegen die Juden, ja selbst gegen unmündige jüdische Waisenkinder vorgegangen wird, beweist der nachstehende Fall, welcher der Kölnischen Zeitung aus Petersburg berichtet wird. In Petersburg dient ein früher bereits zur Orthodoxie übergetretener Jude als Soldat. Ein Bruder desselben, noch Jude, lebte als Witwer mit seinen zwei unmündigen Kindern seit Jahren in Moskau. Er lag schwer auf dem Krankenlager, als ihm dort vor einiger Zeit der Ausweisungsbefehl zuging. Er berief sofort seinen Petersburger Bruder nach Moskau, band diesen auf der Seele, sich feiner armen Kinder anzunehmen, denn er fühle sein Ende nahen, und war wirklich schon am folgenden Tag eine Leiche. Der Bruder nahm jetzt die Waisen mit sich nach Petersburg. Eine kurze Zeit ließ man ihn unbehelligt, dann erschien plötzlich die Polizei und überreichte ihm einen Ausweisungsbefehl für die beiden unmündigen jüdischen Kinder seines verstorbenen Bruders, die sich nach dem polnischen Heimatsorte ihres Vaters zu verfügen hätten. In seiner Verzweiflung lief der Oheim zu seinem militärisch Vorgesetzen, aber das Einzige, was ihm, beziehungsweise diesem schließlich durchzusetzen gelang, war die Erlaubniß, daß die Waisen noch nicht sofort aus Petersburg abgeschoben wurden. Dem Oheim jedoch wurden sie genommen und bis zur höherer Entscheidung in einem Gefängnisse untergebracht.

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