Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 28 (17.7.1891)
- Date
- 1891-07-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 28 Wien, 17. In» 1891 Vm. Jahrgan«. 1 t Lentralorgan für die gesammten Interessen des Indenthnm-. K. k. Postsparcasienamt jj Clearingverkehr Nr. 810 976 I Redaction und Administration: Wien, I, Rothenthurmstraße 39. - .. % --SD-- Eigentümer: Neichsv<rths-AbgeoVdneteV Dr. Bloch. Erscheint jeden Freitag. --■ - « - —« Man abonnirt bei aüen > Postanstaltrn!- des In» und Auslandes, i Bezugspreis: Halbjährig 4 fl.! Sinzelexemplare 25 kr. j Anzeigen: Die 4mal gej spaltene Petitzeile 12 kr. «- --m Znhatt: Leitartikeln: Wien und Korfu. — Eine Mahnung des Geschickes. — Die Judenfrage in den deutschen Turnvereinen. — Die Leiden und Bedrückungen der russischen Juden. — Zur Colonisationsfrage. — Jnstallationsrede Dr. Hermann Adler's. — Stampiglius. Publicationen der israel. Cultusgemeinde in Wien. — Correspondenzen: Wien. Budapest. Leipzig. Aus Oberschlesien. Odessa. Petersburg. — Vermischtes: Wien. Kolonie«. Buczacz. Schüttenhofen. Schaff«. Pilsen. Gleichenberg. Brindisi. Rom. Würzüurg Stuttgart. Frankfurt n. M. Darmstadt. Hessen. Aus dem Elsaß. Berlin. Mainz. Petersburg. Paris. Bukarest. Alexandrien — Familienblatt: Wochenkalender. — Bei der Kunststickerin. — Ein Wettstreit zwischen Meyerbeer und Rothschild.—Briefkasten. — Inserate Im Kamen Seiner Majestät des Kaisers! Das k. k. Landesals Preßgericht Wien hat auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt der Nr. 27 der periodischen Druckschrift: „Oesterreichische Wochenschrift", Centralorgan für die gesammten Interessen des Judenthums vom 10. Juli 1891 in dem auf Seite 492 und 493 enthaltenen Artikel mit der Aufschrift: „Judenelend in dem Lande der Romanovs" deffen ganzem Umfange nach das Vergehen nach 88 491 -493 St. G. begründe, und es wird nach § 493 St. P. D. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen. Zugleich wird gemäß 8 489 St. P. O. die von der k. k. Sicherheitsbehvrde vorgenommeae Beschlagnahme bestätigt und nach 8 37 P. G. auf Vernichtung der saisirten Exemplare erkannt. Gründe: Durch die in obigem Erkenntniffe wird in dem obcitirten Artikel dessen ganzem Umfange nach der Kaiser von Rußland geschmäht. Es erscheint somit der Inhalt obiger Druckschrift geeignet, den Thatbestand des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre nach 88 491—493 St. G. zu begründen. Wien, am 11. Juli 1891. Der k. k. Präsident: t.smvr»n. Men und Korfu. Bon Herrn Stefan v. Fodor in Athen erhalten wir nachstehende Zuschrift: „Löbliche Redaction der „Oesterr. Wochenschrift", Wien. In Nr. 18, vom 17. Mai 1891, VIII. Jahrgang der „Oesterr. Wochenschrift" ist eine „Wien und Korfu" betitelte, aus Preßburg, 4. Mai datirte Correspondenz enthalten, deren Inhalt gegen meine Persönlichkeit gerichtet ist. Ich ersuche Sie daher mit Berufung aus § 19 des österreichischen Preßgesetzes in ihrem Blatte zu constatiren, daß alle in dieser Correspondenz enthaltenen Behauptungen willkürliche Erfindungen sind, daß ich nie weder mit dem Antisemitismus etwas zu schaffen gehabt habe, noch mich mit Verbreitung antisemitischer Publicationen befaßt habe, daß ich weder Herrn Schneider noch Herrn Drumond kenne und mit ihnen nie im Verkehr gestanden habe, daß ich mich in Korfu nie aufgehalten habe und dortselbst auch Niemand kenne, daß mir nichts ferner liegt, als nationale oder religiöse Hetzerei zu betreiben, und daß ich mir Vorbehalte, gegen den Urheber der in dieser Correspondenz enthaltenen böswilligen Erfindungen und grundlosen Verlaumdungen die gerichtlichen Schritte einzuleiten. Athen, den 11./23. Juni 1891. Stefan v. Fodor. Herr Stefan v. Fodor hat auch in einem Privatschreiben an die Redaction dieses Blattes jede Verbindung mit den Antisemiten auf das Entschiedenste bestritten und den Verdacht einer antisemitischen Gesinnung als eine entehrende Zumuthung mit Entrüstung abgewiesen. Wir können dementsprechend nicht anders als unser Bedauern darüber ausdrücken, daß wir jener uns aus Preßburg zugemitteften Correspondenz, welche Herrn Stefan v. Fodor in der gezeichneten Art verdächtigte, Raum in der „Oesterr. Wochenschrift" gewährt haben. Es liegt uns ferne Jemanden zu einem Antifemiten zu stempeln, der eine solche Gesinnung als eine verächtliche selber brandmarkt und die zugemuthete Gemeinschaft mit den Antisemiten zu unserer auftichtigen Befriedigung als eine entehrende Beleidigung zurückweist. Andererseits können wir auch nicht unsere Verwunderung unterdrücken, daß Herr Stefan v. Fodor mit seiner von ihm derart betonten liberalen Gesinnung es vereinbarlich hält, an dem „Westungarischen Grenzboten" desJvnn v. Simonyi, — einem der ordinärsten und bösartigsten Hetzblätter von einer selbst in Ungarn beispiellosen Verlogenheit und Gemeinheit, — wenn auch nur feuilletonistisch mitzuarbeiten. Als Mitarbeiter am Feuilleton des „Westungarischen Grenzboten" darf er sich nicht beklagen, daß ihm eine Gemeinschaft zugemuthet wird, welche er als eine entehrende und seinen bürgerlichen Beruf schädigende von sich abweist. Eine Mahnung des Geschickes. Mehr als hundert Jahre sind verflossen, seit Schiller in seinen historischen Memoires das lapidare Wort sprach: „W i r haben M e n s ch e n s r e i h e i t!" Aber an jener Freiheit, die der große deutsche Dichter meinte und die sich wie eine goldene Saat aus dem blutgedüngten Boden Frankreichs erhob, hatte das jüdische Volk keinen Antheil. Die Proclamation der Menschenrechte galt nur der arischen Well. Ueber den Erdball zerstreut, mußte das jüdische Volk nach wie vor die Ketten der tiefsten Bedrückung und Erniedrigung schleppen, jene Ketten, die es mit namenloser Schmach belasteten, zugleich aber noch seine weit zerstreuten Glieder wie ein ehernes Band umfaßten und eng aneinanderschlossen. Jenes mittelalterliche Volkslied, welches in den wehmüthig-zuversichtlichen Refrain ausklang: