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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-05-07 · 18 (7.5.1891) · p. Seite 325

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
18 (7.5.1891)
Date
1891-05-07
Page
Seite 325 (sequence 1)
Language
German
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Ur. 18 Mir«, 7. Mai Lfsttl. V III. Jahrgang. Lrntralorgan für die gefammte» Intereffen de« I«dr»th«m». M- K. k. Postsparcassenamt ElearingverkehrNr.8lO.v7v Redaction und Administration: Wien, l , Rothenthurmstraße SV. -#- Eigenthümer: Reichsraths-Abgeordneter vr. Bloch. Erscheint jeden Freitag. -- föl.- ■ —Ol Man aboimirt bei allen Pastanstalte» deS In- und Auslandes. Bezugspreis: Halbjährig 4 fl. Einzelexemplare 35 kr. Anzeigen: Die 4mal ge« spaltene Petitzeile 13 kr. m Inhalt: Leitartikel: Was sollen unsere Müder werden, Wien und Corsu. Die Vorgänge in Corsu. Die Berjudung Bismarcks. Die Antisemiten und das Christenthum. Die Inden und die polnische Mai-Constitution. Judenverfolgung in Rußland. Judendebatten in Deutschland. Antisemitische Ehrenmänner im deutschen Reichstage. Adelige Speculanten. Antisemitismus und Aberglaube. — Correspondenzen: Wien. Budapest.Bucarest. Berlin. Paris. — Vermischtes: Wien Proßnitz. Budapest. Preßburg. Gr. Bittse. Glogau. Berlin. London. Amsterdam. Trier. Paris. Petersburg. Odessa. Alexandrien. Luxemburg. Kopenhagen. Achen. Marokko. Jaffa. Australien. Jerusalem. — Familienblatt: Das jüdische Stiefkind einer Christi». Notizen. Briefkosten. Inserate. Mas falle« unfere Kinder werde«? Bon G. Wolf. Es gibt Fragen, die, man könnte sagen, seit Erschaffung der Welt auf der Tagesordnung stehen, die seit Jahrtausenden schriftstellerisch behandelt werden, über welche die hellsten Köpfe aller Völker und aller Zeiten nachgedacht und die Resultate ihres Denkens in Büchern und Schriften niedergelegt haben; — und die nichtsdestoweniger bis auf den heutigen Tag nicht gelöst sind. Wir wollen beispielsweise anführen: Seit Jahrtausenden steht die Wuchersrage aus der Tagesordnung und sie ist bis jetzt nicht gelöst, so daß man mit Recht sagen kann: ad hoc lis inter judices est. Das Gleiche ist in Betreff der Frage einer gerechten Besteuerung der Fall und gilt gar oft in dieser Beziehung der Satz: Non ölet. Am auffallendsten ist jedoch folgendes Moment: Seit Adam und Eva werden Kinder geboren und erzogen. So weit die Erde von Menschen bewohnt wird, wurden Milliarden und Milliarden Kinder geboren und erzogen; seit Jahrtausenden besieht eine Literatur in allen Sprachen, die geschrieben werden, über diese Frage und heute wie vor Jahrtausenden ftagen sich Eltern: Was soll mit dem neugeborenen Knaben geschehen? (Richter 13, 8). So schwierig diese Frage fiir jeden Vater und für jede Mutier ist, so ist sie noch schwieriger und trägt man eine noch größere Verantwortlichkeit, wenn es sich nicht um die eigenen Kinder, sondern um die Kinder Anderer, um Waisen, handelt. Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bericht des Reichenheim'schen Waisenhauses zu Berlin, 1890, erstattet von dem Director dieser Anstalt Dr. M. Jutrosinsky. Bevor wir weiter gehen, sei es uns gestattet, einige Worte über den uns befteundeten Dr. Jutrosinsky zu sagen. Derselbe lebte vor etwa dreißig Jahren längere Zeit hier in Wien und zwar als Erzieher in angesehenen Häusern wie bei Friedrich nachmals Ritter v. B o s ch a n rc. (Gleichzeitig mit ihm war Herr Dr. Hermann Bärwald, jetzt Director der Realschule — ehemals Philanthropin genannt — in Frankfurt a. M. Erzieher der Kinder des Herrn Moriz nachmals Ritter v. Goldschmidt.) Von hier kam Jutrosinsky als Lehrer an die städtische Realschule in Posen. Die Behörde wollte ihn jedoch, da er Jude war, nicht bestätigen. Hierauf wurde alljährlich beim Landtage in Berlin petttionirt, doch ohne Erfolg. Hierauf wurde er nach Berlin als Director des Reichenheim'schen Waisenhauses berufen. Der Bericht intereffirte uns daher aus doppeltem Grunde wegen des Verfassers und wegen der Sache. Dem Bericht voran geht ein Artikel: „Die Berufswahl der männlichen Zöglinge", der sich eben mit unserer Frage beschäftigt. Eingangs dieses Berichtes wird darauf hingewiesen, daß die Meinung weit verbreitet sei, die Juden trachten mit besonderer Vorliebe nach kaufmännischem Erwerbe. Anderseits wieder heißt es, der Zudrang zu den akademischen Studien sei ein viel zu großer. Beide Meinungen suchen sich in der Formel zu vereinigen, die Juden bevorzugen jede Laufbahn, die ohne große körperliche Arbeit Ehre und Gewinn in Aussicht stellt. Im Handwerker- und Arbeiterstande dagegen sind die deutschen Juden verhältnißmäßig wenig vertreten. Es wird nun darauf hingewiesen, für welche Berufsarten die männlichen Zöglinge dieses Waisenhauses ausgebildet wurden: Kausteute wurden 43, Arzt, Chemiker, Lehrer, Musiker (jetzt Capellmeister) je Einer und Handwerker 37; darunter sind: Drechsler, Gärtner, Färber, Klempner, Maschinenbauer, Maurer, Müller, Schlosser rc. Keiner von den Zöglingen wurde gezwungen, sich diesem oder jenem Berufe zu widmen, da dieselben jedoch von Hause aus arm sind, so warnt man sie. sich akademischen Studien zu widmen, außer wenn sich eine ganz ungewöhnliche Begabung bei dem jungen Manne erkennen läßt. Hingegen werden verschiedene erziehliche Mittel angewendet, um in den Zöglingen die Vorliebe für den Handwerkerberus zu wecken. Ein Handfertigkeitsunterricht in der Anstalt bietet ihnen Gelegenheit, Geschick und Neigung für ein Handwerk zu entfalten. Nach demselben Ziele sucht sich der pädagogische Einstuß des Directors und der Erzieher durch Unterhaltung und Belehrung wirksam zu machen. Auch eine praktische Maßnahme wurde getroffen. Jeder Knabe, der ein Handwerk erlernt, erhält für die ganze Dauer seiner Lehrzeit eine auskömmliche Unterstützung aus dem Fond für entlassene Zöglinge. Wenn nichtsdestoweniger die Zahl derjenigen, die Kausteute wurden, größer als jene ist. die sich dem Handwerk widmeten, so gibt der Bericht folgende Ursachen an: Es kommen nicht selten Fälle vor, daß Anfragen von guten Geschäften nach Lehrlingen an die Direktion des Waisenhauses ergehen, von Handwerkern fast niemals. Ja die Unterbringung der Zöglinge bei geeigneten Handwerkermeistern ist oft mit großen Schwierigkeiten verknüpft. Manche Meister zahlen überdies ihren Lehrlingen keinen Arbeitslohn, oft verlangen sie bei dreijähriger Lehrzeit noch ein Lehrgeld. Der Knabe aber, der in ein Geschäft eintritt, erhält (in Berlin) gewöhnlich von vornherein eine monatliche Vergütung. die sich je nach den Leistungen steigert. Nach 4 bis

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