Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 13 (27.3.1891)
- Date
- 1891-03-27
- Page
- Seite 224 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 224 Hesterreichtsche Mochenschrtst tot. hältnisse mittlerweile geändert. Heute droht bereits die Gefahr, daß Herr Lueger im Gemeinderathe von Groß-Wien über die Majorität verfügen wixid»^ Angesicht'Eventualität sollen und müssen freilich alle MeinnngsverschieKnheiten im Lager der fortschrittlichen Parteien verstummen. Zu Recriminattonen ist heute keine Zeit. Wir richten diese Mahnung ganz besonders an jene Mitglieder der demokratischen Partei, welche noch über gewisse Vorgänge bei den Reichsrathswahlen verstimmt sind, und dieser Verstimmung durch Absttnenz von den Wahlen Ausdruck geben wollen Eine solche Haltung wäre gleichbedeutend mit offener Unterstützung der Anttsemtten, und wir geben der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck, daß den Demokraten die Sache des Fortschrittes und der Freiheit höher stehen wird als persönliche Rücksichten und Empfindeleien. Wir sind nicht blind gegen die Mängel der liberalen Wahlorganisation, wir verschließen unsere Augen nicht gegen die Fehler, die begangen wurden. Aber wenn man schon ein kriegsgerichtliches Verfahren für nothwendig hielt, so leite man dasselbe nach der Schlacht und nicht während der Schlacht ein. Wir hegen die feste Ueberzeugung, daß die Demokraten noch in letzter Stunde ihrer Mißstimmung Herr werden und ihre Pflicht thun werden. _ Kos vorn Antisemitismus! Unter diesem Titel und mit dem Leitspruch: „Wer die Wahrheit kennt und sagt sie nicht, der ist fürwahr ein erbärmlicher Wicht", veröffentlicht ein Unbekannter in der „Linzer Tagespost" eine Serie von Artikeln in Form eines „offenen Briefes an seinen Freund Herman, einen „Unverfälschten". In den einleitenden Zeilen erklärt der Verfasser, daß er lange Zeit ein gläubiger Antisemit gewesen und in dem Anüsemitismus die Lösung für eine Menge socialer und polittscher Räthsel gesehen habe. Die Rücksichtslosigkeit und Maßlosigkeit seiner Gesinnungsgenossen habe ihn jedoch seinen Jrrthum erkennen gelehrt und so kehre er denn wieder zu den idealen Anschauungen zurück, die ihn bis zu seinem 24. Lebensjahre beseelten, ehe noch die „qualmende Kienfackel des Anüsemitismus" entzündet wurde. Der Verfasser will nun seinem Freunde gegenüber diese Aenderung seiner Gesinnung rechtfertigen, indem er den Antisemitismus in dreifacher Beziehung kritisirt: 1. als allgemeines Princip nach seinen theoreüschen Forderungen; 2. als Merkmal des echten deutschen Nationalbewußtseins und 3. in seinen praküschen Bethätigungen. Wir reproduciren im Nachstehenden zunächst den ersten Theil der höchst interessanten und von umfassenderund tiefer Geistesbildung zeugenden Ausführungen : I. „Das auserwählte Volk", sagt Dühring, „will auch mit auserwähltkn AasttaMeregeln behandelt sein. Ohne das Princip, für me'Dwen als 'auserwählte Elasse auch besondere auserwählte 'Gesetze zu machen, ist auf durchgreifende Erfolge nicht zu rechnen." Die Forderung eines eigenen Judenrechtes, einer Ausnahmsgesetzgebung, steht also ganz entschieden obenan und wird bekanntlich; um der Sache einen aufgeklärten Sttich zu geben, aus den Raceneigenschasten der Judenheit, nicht aus dem Judenthume als Konfession abgeleitet. Im Grunde genommen geht aber selbst Dohring von einem philosophisch-religiösen Gesichtspuutte aus, da er im Judenvolke die Träger des Monotheismus sieht und diesen überhaupt beseitigt wissen will. Die Forderung eines eigenen Judenrechtes fußt nun auf der Annahme, daß das hervorstechende Merkmal dieser 9htce in einer unaustilgbaren, angeborenen Feindseligkeit gegen alles ihr nicht Angehörende, alles Nichtjüdische bestehe, aast welcher sie bewußt oder unbewußt einen fortwährenden offenen oder geheimen Kampf gegen alle übrigen Rassen von jeher, seit ältesten Zeiten, gegenwärtig und zukünftig führe, mit der Absicht, die materiellen Güter derselben allmäüg an sich zu reißen, sich zur Weltherrschaft mit Hilfe des eroberten Capitals emporzuschwingen und die übrigen Völker in dauernde Abhängigkeit von sich zu versetzen. Diesem zähe und beharrlich durch Jahrhunderte verfolgten Ziele seien die Juden mit einem Schlage durch die Emancipation seit der Mitte des 19. Jahrhunderts näher gerückt worden; die großen Vortheile, die sie aus derselben gezogen, mußten das Bewußtsein wachrufen, daß die Befreiung des jüdischen Volkes vom Ußbel gewesen und man um seiner eigenen Selbsterhaltung willen nichts anderes zu thun habe, als es im Großen und Ganzen wieder in einen der früheren Rechtsbeschräntung ähnlichen Zustand zurückzuversetzen. Ganz besonders müsse man sich hiezu gedrängt fühlen — weil das fortschreitende Judenthum vermöge seiner im Innersten „antisocialen" Eigenschaften die Entwicklung der Gesellschaft auf socialer Grundlage verhindere, indem es mit egoistischer Rücksichtslosigkeit nur seinen eigenen Wohlbestaud fördere, während der sociale Fortschritt auf das Wohl der Gesammtheit abziele. — Nicht wahr, ich habe meinen Katechismus gut auswendig gelernt? So eindringlich und beredtsam aber dieser Apostel unh geistige Vater des Anüsemitismus uns die charakteristischen Eigenthümlichkciten des auserwählten Volkes abzuschildern versucht, so energisch er für den oben ausgesprochenen Grundsatz des Ausnahmsrecht, s einttitt, ohne welchen der antijüdischen Bewegung eigentlich aller Grnnd und Boden fehlt: so verhältnißmäßig dürftig und karg sind die nächsten „Mittel und Ziele", die nach seiner Meinung anzuwenden und zu erstreben wären, um das Erlösungswerk der Ausrottung jüdischer Uebermacht durchzu'ühren. Im Gebiete dieser vorbereitenden Maßregeln wäre zunächst die Herstellung des Gleichgewichtes und die Zurückführung der Judenbetheiligung an den Aemtern (?) auf „die Proporüonalität mit ihrem Bevölkerungsantheile die nächste Möglichkeit. (?) Hiemit bleibt das volle politische Recht der Juden allerdings noch als solches bestehen" — wozu ich ein großmächtiges Fragezeichen setze — „wird aber in seiner tatsächlichen Üeberwucherung (?) nach dem Grundsätze der Gleichheit beschnitten. So etwas soll aber auch nur ein vorläufiges Minimnm sein Ja, was dann? Logischer Weise doch nur die gänzliche Ausschließung der Juden von jedweder Thätigkeit mit amtlichemCharakter (Vertretungskörper, Gemeinde, Richteramt, Advocatur, Notariat u, s. w.) Was - as Capital der Juden anbelangt, so läßt Vater Dühring wohl sehr deutlich erkennen, daß es ihm am liebsten wäre, es nach Art der Kirchen- und Klostergüter einziehen zu lassen und versteigt sich in seiner Verbissenheit zu dem durch die Geschichte vergangener Jahrhunderte hinlänglich widerlegten Ausspruche: „Christliche Priesterherrschast war und ist verhältnißmäßig nur ein kleines Uebel, wenn man sie mir der Racenherrschast der Juden vergleicht", ein Satz, der zu dem Materialismus des Verfassers sonderbar stimmt, nämlich gar nicht. Indessen ist wohl augenblicklich mit der Güterconfiscaüon schwerlich anzufangen; welch ein Parlament sollte ein solches Gesetz beschließen, welch ein constitutioneller Monarch es sanctioniren? Und gar erst republikanische Staaten! Bis dahin muß also ein anderes Mittel „angestrebt" werden, nämlich die „Mediatisirung" der jüdischen „Finanzfürstenthümer", den jüdischen Capitalisten und ihren Geichästsunternehmungen sind staatliche Curatoren beizugeben, welche ihre Operatianen zu überwachen und zu leiten hätten; alle jüdischen Geschäfte sind von einer bestimmten Vermögensstufe an unter staatliche Ueberwachung und Mitverwaltung zu stellen —" aber d i e christliche»