Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 9 (27.2.1891)
- Date
- 1891-02-27
- Page
- Seite 155 (sequence 1)
- Language
- German
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Wen, S7 Februar 1881. TBL Idptgmg. Nr 9. MIM Centralorgan für die gesaminten Interessen des Indenthnms. St. t. Postsparcasienamt Clearingverkehr 9lr.810.976 Redaction und Administration: Wien, 1, Rolhenthurmstraße 39. Eigenthünrer und Herausgeber: Di*, I. S. Bloch. Erscheint jeden Freitag. —- 10= Man abonuirt bei allen PastnnftaV»» des In- und Auslandes. Bezugspreis: Halbjährig 4 ft. Uinzelrxemplare LS kr. Anzeige«: Die 4mal gespaltene PetitzeÜe IS kr. -Ml Inhalt: Leitartikel: „Die Pflichten des Besitzes". Der Präsidial-Erlaß des Grazer Oberlandesgerichts-Präsidenten gegen den Antisemitismus Die Wahlbewegung. Oeslerreichisch-israelityche Union. Haust du meinen Juden, hau' ich deinen Juden. „Schachmatt den Blutlügner»" Cardinal Lavigerie für die russischen Juden. Wieder Einer. Der Jude als Arbeiter. Bibel und Religionsphiloiophie. Verein zur Bekämpfung des Antisemitismus. Publikationen des israelinschen Cultusvorstandes in Wien. — Correspondenzen: Wien. Prag. Esseg. Hermanmestec. Berlin. Aus Hessen. London Paris. — Vermischtes: Wien. Brünn. Kanitz. Washington. Paris. London. Haag. Petersburg. Amsterdam. Turkestan. Maiocco. — Familienblatt: Griechin und Jude. Literatur. Briefkasten. Inserate. „Dir Michtr« des Hrfttzes." Ueber diesen Gegenstand hat Herr Dr. Emil Steiuüach vor einigen Jahren einen Vortrag gehalten, welcher durch den Umstand, daß der Verfasser nunmehr Finanzminister ist, erhöhte Bedeutung erlangt hat. Zwar der Finanzminister als solcher kann diesen Blättern kaum jemals Anlaß zur Besprechung und Beurtheilung bieten, wohl aber ist dies der Fall mit dem erwähnten Vortrage. Derselbe wird mit einer historischen Uebersicht eingeleitet, in welcher die Ansichten griechischer Philosophen und Dichter über den Werth und die Anwendung des Reichthums mitgetheilt werden. Sodann heißt es wörtlich: „Viel weiter in der Anerkennung der Pflichten des Besitzes, als das Altert h u m, geht bekanntlich die christliche Lehre." Man sollte glauben, daß das Volk Israel auch zum „Alterthum" gehöre, und daß das Schriftthum desselben, nämlich das Alte Testament, in der historischen Uebersicht über den behandelten Gegenstand nicht übergangen werden dürfe. Dennoch ist dies geschehen, was um so auffallender ist, als Herr Dr. Steinbach am Ende seines Vortrages „an die Stellung der Juden im Mittelalter" und an den „heutzutage" vorhandenen „Antisemitismus" erinnert. Die Juden haben also eingestandenermaßen eine Gegenwart und ein Mittelalter, sie selber glauben auch an eine Zukunft, was ihnen aber Niemand abstreiten kann und wird, das ist ihr Alterthum, ihre älteste Vergangenheit. Diese durfte umsoweniger übergangen werden, als ohne sie auch das Christenthum nicht verstanden werden kann, mag es sich um die Lehren desselben über die Pflichten des Besitzes oder um irgend eine andere seiner Lehren handeln. Den Bau eines Hauses mit der Bel-Etage zu beginnen ist noch keinem Baumeister eingefallen, wird auch keinem gelingen. Man muß mit dem Fundament anfangen. Das Fundament des Christenthums aber ist die Religion Israels. Zu den allerersten Pflichten des Besitzes gehört unseres Erachtnes die Dankbarkeit der Besitzenden gegen diejenigen, welchen sie ihren Besitz zu verdanken haben. Die Erkenntniß aber ist auch ein Besitz, und das Christenthum würde jedenfalls gegen jene Hauptpflicht des Besitzes verstoßen wenn es vergäße, daß es seine Erkenntniß der Religion Israels verdanke, gleichviel, ob es dieselbe feinerseis vertieft und erweitert hat, oder nicht. Zudem bildet gerade die Anschauung über den materiellen Besitz, welche in dem Alten Testament hervortritt, den eigentlichen Keimpunkt, aus welchem das Christenthum als ein neuer Schößling hervorgegangen ist. Der Satz „Mein Reich ist nicht von dieser Welt" gibt die Grundanschauung des Alten Testaments über den Werth des irdischen Besitzes wieder, welche in der in den „Sprüchen Salomos" befindlichen Bitte: „Reichthum und A rmuth gib mir nicht, laß mich essen mein beschieden Brot" zu unzweideutigem Ausdruck gelangt. Die Seligpreisung der Armuth aber, die Verachtung des Reichthums, sowie die Aufgebung des Eigenthwus und das genossenschaftliche Leben — Erscheinungen, welche das erste Auftreten des Christenthums begleiten — sie wurzeln in einer tiefgreifenden jüdischen Bewegung leidenschaftlicher Preisgebung des Besitzes, woran noch die vom Talmud als „sprichwörtlich" bezeichnete Aeußeruug erinnert, daß „Armuth dem Volke Israel so gut stehe, wie ein rother Zaum einem weißen Pferde", eine Bewegung, die schließlich durch die von dem Synedrium in Uscha erlassene Verordnung, daß Niemand mehr als den fünften Theil seines Besitzes verschenken dürfe, eingedämmt werden mußte. Das Synedrium ist bekanntlich eine jüdische und keine christliche Einrichtung, und aus jener Verordnung geht hervor, daß die damaligen Juden nicht sowohl an die Pflicht des Besitzes, an Andere zu denken, als vielmehr an die, an s i ch s e l b st zu denken, erinnert werden mußten, was, soviel man weiß, seit damals nie und nirgends mehr nöthig gewesen ist. Wenn man einer sehr verbreiteten Meinung Glauben schenken dürfte, so ist jeder Jude ein reicher Mann. Tingelst e d t schrieb seinerzeit in einem Nekrologe über Mosenthal, der Vater desselben sei, obwohl Jude, arm gewesen. Vollends seit dem Umsichgreifen des Antisemitismus wird aller Oiten die Weisheit von der ungeheuren Capitalsmacht der Juden verzapft. Man sollte darnach glauben, das Judenthum sei als Bankinstitut aus die Welt gekommen und auf dem Sinai wären nicht die Bundestafeln, sondern die ersten Börsenkarten ausgegeben worden. Es läßt sich aber sehr leicht Nachweisen, daß die Fähigkeit, Geld zu erwerben, den Juden keineswegs von Haus aus eigen ist und daß dies noch bestimmter von der Fähigkeit behauptet werden kann, erworbenes Geld zu erhalten. Die Attvorderen der heutigen Juden, die Israeliten in Palästina, waren Ackerbauer und keine Kaufleute. Wenn heute bei Vielen das.Wort „Jude" schlechtweg den „Händl^' bedeutet, so bezeichnet das Alte Testament den letzteren als „K a n a a n ä e r". Noch in der Sprache des Talmud wird „Waare, Handelsartikel" mit einem griechischen Worte pragmateia, ausgedrückt. Beweis, daß der Handelsverkehr