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Berliner Vereinsbote · 1896-05-15 · Heft 20 (15.5.1896) · page 2

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Journal
Berliner Vereinsbote
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 20 (15.5.1896)
Date
1896-05-15
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Die vorstelienden Bestimmungen finden jedoch nur auf diejenigen Beamten der Gemeinde Anwendung, welche als solche vom Gemeinde-Vorstande angestellt sind. Die besoldeten Beamten der Gemeinde werden von dem Vorsitzenden des Gemeinde-Vorstandes bei der Einführung in ihr Amt durch Handschlag verpflichtet. Dieselben sind zur Amtsverschwiegenheit verbunden. Die Wahl der Rabbiner erfolgt, vorbehaltlich der nach 52 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 der Aufsichtsbehörde zustehenden Einwirkung, durch Gemeindebeschluss. Bei einer solchen Wahl müssen mindestens zwei Dritteile der Repräsentanten-Versammlung anwesend sein und ist zur Gültigkeit derselben eine Stimmenmehrheit von mindestens zwei Drittel len erforderlich. Sind in der betreffenden Sitzung der Repräsentanten-Versammlung nicht mindestens zwei Dritteile der Mitglieder anwesend, so findet die Bestimmung des' 33 Absatz 3 * sinngemässe Anwendung. Das ■ ,schriftliche. Gutachten der Rabbiner muss eingeholt werden: a) bei den den öffentlichen Gottesdienst betreffenden Anordnungen. h) bei allen Einrichtungen, 'betreffend die von den Gemeindebeamten zu ׳vollziehenden amtlichen religiösen Handlungen. '*) Sind Ihm •ler zur Wald von Vorstandsmitgliedern anhenuunteii Sitzung der Repräsentanten -Versammlung nicht mindestens zwei!)rittriii* der Mi׳t'gli«‘<h-*r anwesend, so ist die Wahl aut eine andere .Sitzung zu wrtageli. Ri•• aus dieser Sitzung hervorgehende Wahl ist .gültig, wenn minderten" 11 Mitglieder anwesend sind. c) bei Anstellung von Vorbetern und Schächtern. Die; endgültige Entscheidung bleibt in Gemassheit des § 51 des Gesetzes vom 23. Juli 1847, vorbehaltlich des § 53 a. a. 0. einem Gemeindebeschlusse überlassen. Die Entlassung eines Beamten wider den Willen desselben und vor Ablauf seiner Amtsperiode kann — vorbehältlich etwaiger im Rechtswege festzustellender Ent- Schädigungsansprüche — nur durch Gemeindebeschluss und nur dann erfolgen, wenn derselbe die Pflichten verletzt, welche ihm sein Amt auferlegt, oder durch , sein Verhalten in und ausser dem Amte der Achtung, des Ansehens und des Vertrauens sich unwürdig zeigt, welche sein Amt erfordert. Wird gegen einen Beamten in einem gerichtlichen Strafverfahren die Voruntersuchung beschlossen oder die öffentliche Klage erhoben, so kann der Gemeinde-Vorstand die Suspension desselben von seinem Amte bis zur Beendigung des Strafverfahrens beschlossen.. Eine Solche Verfügung ist auch dann zulässig, wenn gegen, den Beamten der Verdacht einer Handlung vorliegt, durch welche er־ die ■Dienstentlassung verwirkt haben würde. In dringenden Fällen kann endlich der Vorsitzende des Gemeinde-Vorstandes die Suspension.des Beamten einstweilig anordnen. Diese Anordnung ist aufzuheben, wenn sie nicht durch den Beschluss des Vorstandes in nächster Sitzung bestätigt wird.! Wird fortgesetzt. > Jüdische Gemeinde. Gottesdienst. Jeeitag. den 15. Mai m :׳;;.-n s vm!^׳׳^.״u;d»t-n׳U 7 ■ . l’hr. Sonnabend, den!0. Mai in dmaln>n m•׳?׳^. S5 . l'!!r. ° in den 1U*ri1:<־n Svn.tim.iC'O 1norg«*-n> 0 l’hr,. I n gend gottesdienst Nachm. 4 Uhr Alte-Synagoge lim? R.i.hi Pr. S t i»*r Abendgottesdienst s t l'hr. Gottesdienst - an ׳!׳•u ׳ M'...-!!.-nt;1p11־ .in .du׳!! m>׳׳7״-!׳n- 0' .1'!!,׳ ׳!n.d uh.-nd> . l’hr. ■f cftgottcttbicnft. Kountay, den I«. Iltni m ,־li.-n ■ S\11agt1^*a ahejid- 7 , l’ 11 r. Montag, den Mai in d.! alten Synagoge m׳ay;׳-n s׳ . Ile . in H׳vu ühritp'ii■ mor- - g.*nh Im, predigten ׳ l'hr Alte Synagoge llw R:.hhn..-r Pr, W. i^״. to I hr Neüs Synagoge 11• rr 11ahhin,• r I h I»11 ■ ♦ - י/ \\!• i üuucxxxxxx ixxxmxixx: : Vereinigung Monbijou. : M Nächst.*׳ Sitzung: Mittwoch, 20. Mai 1896 Cassel’s Hotel H u 1״ ׳ - S t r 11 s s 11». Dortrag• ln Ah hot rächt th*sst*n, dass in di!׳>« r Sitzung eitiigo sehr wichtige Vragun zur Debatte sttd׳M*n, wird dringend um da- Rr-idudm-n der ■ Herren;•••rivvn Mitgli(‘der.g<>bot<*r1. ° U.*»st•‘ willkmrmwn. Der Vorstand B. Wctff, Jüdische Lesehalle und Volksbibliothek Münchener Hof Spandauerstr. 11 IS für jedermann geöffnet: Wen hfiitags i I. und 71 , 10. Sonnabftid .‘2 5■■׳.■' Sonntag 10 2'־. Kaiserstr.-Synagoge Ihn Hab-■ j Ihnar Pr. May bäum. Liftdenstr- ן Synagoge Ib rr R:d.bin• r Pr.! . S! IV! . .... ' i Montag, den IM. Mai in alb׳n 1 Sy nag, •glUt aband> 7’ . Ahr | Dienstag, den 101 Mai in all**!! ן So ׳ |. < h»Na-di,-ns1 tun Seelenfeier!,.>.! :r׳-n- 7l. H!r li. 1.i..u!.:-dir.n^t mit Seelenfeier Vorn,. Io l i!)-, feedirrten Alte Synagoge ihn R •׳. ׳!!־*!.*י r*?־ St 1 «*!•. Neue 8y . nagogt; li.,! b'!i.!.!!•.-, Pt M.!yl. .um Ksissestr. Synagoge lh־rr R *bbinrr I>1\ R «.>.׳!! lg Lindenstr.-Synagoge . I!• n Rabbinur Pr. W ui s s »». > Sonntag Abend und Dien■ tag vorm. 10 Ukr tat der Zutritt nur gegen Vorzeigung dor Eintrittskarten gestattet. Juda’s Töchter Vereinigung jttd. Frauen u. Mädchen zu Berlin. Sonnabend. IG. Mai abvmls B'/j Ubr int Münchener Hof. Spandauerstr. 11 -13. Schewuhaus-Feier. Vortrag. Geselligkeit. Synagoge Nveii scholaum Lothringer Straße 4K Montag und Oienstag Festpredigt von Rabbiner Dr. Grünfeld, Frenz- ׳_^_Iu1n»rstrm*ä0 2k». Lippmann Tau8s-Synagog8 Gollnow-Strasse 11 Andacht: Sonntag, dtm 17, tl. M, Montag, dem IS..׳ Alieinls 8 Uhr. Montag n, Pmnstag, MorguiwSUkr. Boitlu Tag«* Predigt. P«*r Vorstitml. Verein für Arbeitsnachweis. Kloster-Straeee 44. Fernsprecher 5. 3366 Goschättsstunden 9 1 und 3 6. Sonntag tQ—12. Wir erbittet! dringend Arbeitsgelegenheit für b 4 gen de Kräfte: Commis und Expedienten. verschiedener. BrancHen.' Calculator für Damenconfection. Stadtreisende. Buchhalter. Comptoiristen auch für tWm<i«׳ Sprac hen. Schreiber. Buchbindergesellen. Klempnergesellen. Schriftsetzergehölfen Conditorgehülfen. Uhrmachergehiilfen. Glasergehülfen Tapezierergehiilfen. Sattlergehlilfen. Zuschneider für Damenconfection Handwerkerlehrlinge. Cigarrenarbeiter./ Verheiratete Männer für jede Beschäftigung Hausdiener. Cassenboten, auch mit Cautionen. — Buchhalterinnen,mu h erst«! Kraft«■* mit Sprüchkenntnissen _ Verkäuferinnen verschiedener־ Branchen. Expedientin für Tapt^se-־* rie. Lehrmädchen für ongros und detail mit höherer und Volksschulbildung, Verein selbständiger Handwerker jüd. Glaubens. Sitzung: Mittwoch, 20. Mai 1896 ׳ .pr;, «V2 tnir bei Lauter, Burg-Strasse 15. (?äste willkommen. . . Oer Vorstand. Vereins-Schau. Auch den ,,Verein für jüdische Krankenpflegerinnen“ hat Herr Moritz Manheimer bei seinern 70. Geburtstage durch ein grösseres Geldgeschenk fiir den Sehwesternfonds bedacht und ausserdem den Vereinssehwestern, für!.Ihren Thätigkeit er ein grosses Interesse an den Tag legt, einen Fest-Abend •bereitet, an welchem die Schwestern des edlan Stifters und seiner ,Gemahlin frohen Sinnes gedachten. ,Der Verein zählt jetzt 14 ausgebildeteQ Schwestern . und 11 Schülerinnen.' Die Ersten*!! sind erfreulicherweise in der Privatpflege so b«׳gehrt, dass deir Anforderungen an dieselben nicht genügt wer«len kann, vielmehr häufig Anfragen unberik ksichtigt bleib♦*!» müssen. Es ist dies «las beste Zeichen für die tüchtige Ausbildung und guten Leistungen <}er Schwertern und die gute Leitung der Oberin, Frl. Blau, welche-, nun liereits über ein Jahיי ihres Amtes waltet. Na<״hdem die l. und 1L Etage des Sohwesternbeims Augnststr. 17 ilemnär*^st voll belegt sein werden, wird im October dieses Jahres mit dem Umbau der dritten Etage vorgegangen werden, in welcher Raum für weitere 20׳ Bohwestern vorhanden sein wird.

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