Berliner Vereinsbote
- Journal
- Berliner Vereinsbote
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 48 (26.11.1897)
- Date
- 1897-11-26
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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gegeben. Letztere hat nun inzwischen von dem Ehemann Weisshof durch Vermittelung eines Verwandten den Auftrag erhalten, die Sonja der Mutter nicht herauszugeben, sondern sie bei sich zu behalten, bis der Vater sie nach Amerika fordern würde. Am 10. Oktober d. J. befand sich nun Frau Weisshof auf der Rückreise nach Warschau in Berlin; um ihre Sonja mitzunehmen, begab sie sich zu dem Hause, in welchem Frau Lewin wohnte, und schickte ihre altere Tochter Vronja hinauf, um die Sonja zu holen. Frau Lewin verweigerte die Herausgabe der Sonja. Frau Weisshof ging nun schleunigst nach Hause, nahm sich die Frau Riegelmann, bei der sie wohnte, als Zeugin mit und begab sich dann wieder zu A-au Lewin. In deren Wohnung ist es nun zu einem Auftritt gekommen, der die Veranlassung der Anklage wegen Hausfriedensbruch gegeben hat, über dessen Verlauf aber die Aussagen der Angeklagten, sowie der Be- und Entlastungszeugen weit auseinandergehen. Sicher festgestellt wurde nur, dass die Angeklagte und Frau Lewin in einen heftigen Wortwechsel kamen, dass sie durcheinander kreischten und schrieen und sich schliesslieh in die Haare gerieten, bis endlich Frau Lewin, durch das Bewusstsein ihres guten Rechtes gestärkt, die Angeklagte zur Thür hinauswarf. Wer aber den Streit angefangen und zuerst geschlagen hat, 11688 sich nicht entscheiden.. Der Verteidiger der Angeklagten, R.-A. Dr. Schwindt, hob hervor, dass die Ehe der Angeklagen nach unserem Recht ungiltig sei und dass sie deshalb, da ein Vormund nicht existiere, das unbedingte Verfügungsrecht über ihre Kinder habe. Sie sei daher berechtigt gewesen, die Sonja abzuholen. Wenn sie sich trotz mehrmaliger Aufforderung nicht sofort entfernt habe, so müsse ihr zu gute gerechnet werden, dass ihr das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ihrer Handlungsweise gefehlt habe. Es komme hinzu, dass die Angeklagte Ausländerin und des Deutschen nicht so vollkommen mächtig sei, um eine in heftigem Ton ausgesprochene Aufforderung sofort in ihrer ganzen Bedeutung würdigen zu können. Der Gerichtshof schloss sich im wesentlichen diesen Ausführungen an und erkannte auf Freisprechung. Wattenscheid. Eine ruchlose Zerstörungswut haben einige Burschen an der neuen israelitischen Schule auf der Vödestrasse bewiesen. Der Lehrer fand Fenster und Thüren der Schule und der Klassenzimmer geöffnet, die Wände der letzteren in gemeiner Weise beschmutzt, die kostbaren neuen geographischen Wandkarten in zahllose Fetzen geschnitten, den Ofen auseinandergenommen und die Dachrinne gänzlich zerstört. Nicht genug hiermit, haben die Thäter sogar die Kaiserbilder in hier nicht wiederzugebender Weise beschmiert und besudelt. Auf die Ermittelung der Thäter ist eine Belohnung von 50 M. ausgesetzt. Wien. Am 13. d. M. kam es zu Reibungen in der Aula der Universität. Sie wurden durch jüdisch-nationale Verbindüngen veranlasst, welche den deutsch-liberalen Studenten- Verbindungen vorwarfen, an den letzten Kundgebungen in der Aula teilgenommen zu haben. Die deutsch-nationalen und deutsch-liberalen Studenten drängten die jüdisch-nationalen hinaus, wobei es zu Schlägereien mit Stöcken kam. Es wurden acht Studenten verhaftet. Fünf wurden von der Polizei bestraft, weil sie deren Anordnungen nicht Folge geleistet hatten, die anderen drei wurden den Bezirksgerichten angezeigt, zwei wegen Einmengung in eine Amtshandlung und der dritte, wegen Körperverletzung. Eine am schwarzen Brett der Universität angeschlagene Mitteilung des Rektors bezeichnet die von den Studenten am 10. d. M. vor dem Parlament und in der Aula veranstaltete Kundgebung als unstatthaft und bemerkt, der akademische Senat habe beschlossen, den Teilnehmern vorbehaltlich des disziplinären Vorgehens seine Missbilligung auszusprechen und im Falle der Wiederholung die schärfsten Massregeln zu ergreifen. Wien. (Oesterreichische israelitische Union.) In Khuner’s Restauration fand unter dem Vorsitze des Präsidenten, Herrn Anninger, eine Plenarversammlung des Vereins ״Oesterreichische israelitische Union“ statt, welche ausserordentlich gut besucht war. Auf der Tagesordnung stand zuerst ein Vortrag des Oberrabbiners von Wien, Dr. Güdemann, welcher über ״die innere Ursache der Blüte und des Verfalls in der Geschichte der Juden®, sprach, woraus eine lebhafte Debatte über die Tagesfragen sich entwickelte. Es wurde auch die Interpellation des seither verstorbenen Reichsratsabgeordneten Dr. Ambros Mayr betreffend dm Konfessionslosigkeitserklärung jüdischer Mittelschüler in die Debatte gezogen. Aus dem statistischen Material wurde festgestellt, dass im Durchschnitte von ungefähr 2650 Schülern jährlich nur elf sich konfessionslos erklären liessen, und beschlossen, die darauf bezughabenden Akten an kompetenter Stelle vorzulegen. Ferner wurde über den Antrag des Vizebürgermeisters Dr. Neumayer betreffend die Zulassung jüdischer Richter zur Ausübung des Richteramtes diskutiert und beschlossen, sich mit dem Vergehen der Kultusgemeinde, der auch der Dank für ihr Verhalten ausgesprochen wurde, einverstanden und solidarisch zu erklären. Von den zahlreichen Rednern erregte der ehemalige Abgeordnete Dr. Bloch nicht geringes Aufsehen, als er die jüngste Interpellation des Abgeordneten Schneider erwähnte. Der Redner erzählte die Entführungsgeschichte des kleinen Schestak durch den vazierenden Kellner Grünfeld und konstatiert, dass auf den Klang des Namens hin sofort das Blutmärchen erzählt und verbreitet wurde, obzwar Grünfeld gar kein Jude ist, ja nicht einmal von jüdischen Eltern abstammt. Dr. Bloch erklärt, für ihn bestehe kein Zweifel, dass der Mechaniker Schneider um diesen Umstand gewusst habe, als er seine Interpellaiion ein brachte. Dr. Bloch behauptete auch — und er übernahm ausdrücklich die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben — dass Schneider mit Grünfeld unter einer Decke gespielt habe, ja, dass Grünfeld den kleinen Schestak auf Anstiften Schneiders entführt habe, damit dieser Gelegenheit habe, ״den Juden Eins zu versetzen“, wie dies auch bei der berühmten Tisza-Eszlaer Affaire der Fall gewesen sei, wo die Antisemiten die Ester Salomonsky umgebracht haben, um den Juden die Schuld in die Schuhe zu schieben. Dr. Bloch schloss mit den Worten: ״Diesmal ist das Schelmenstück nicht geglückt, aber es ist traurig, dass solche Leute in Oesterreich Gesetzgeber sind." (Lebhafter Beifall.) Dr. S. R. Landau versuchte, vom zionistischen Standpumkte aus das Benehmen derjenigen Studenten, welche Anlass zu der Schlägerei in der Aula gegeben hatten, zu rechtfertigen und griff diejenigen jüdisehen Studenten, welche sich an dem Demonstrationszuge der deutschen Studenten zum Parlamente beteiligt hatten, heftig an. Meinungsaustausch. Für die in dieser Rubrik veröffentlichten Auslassungen übernimmt die Redaktion keinerlei Verantwortung. Geehrter Herr Redakteur! Der Artikel in No. 45 Ihres geschätzten Blattes, den Jugendgottesdienst an den hohen Feiertagen betreffend, hat Herrn Joseph Epstein zu einer Meinungsäusserung veranlasst, die der Schreiber jener Zeilen nicht unerwidert lassen kann. Auf die Bemerkungen über die Einwirkung Herrn Wolffs auf den musikalischen Teil der Agende einzugehen, scheint dem Verfasser jenes Artikels überflüssig, da nach seiner Meinung dadurch dem Herrn Epstein eine Bedeutung zuerkannt würde, die demselben nicht zukommt. Herr Wolff ist längst als ein tüchtiger und gebildeter Musiker bekannt und dürfte ihn wohl das Urteil des Herrn Epstein hierüber völlig unberührt lassen. Einzig der Schlusspassus in dem Artikel des Herrn Epstein bedarf einer Entgegnung. Zunächst sei hiermit versichert, dass Herr William Wolff weder von dem Inhalt jenes Artikels in No. 45, noch von der Absicht des Verfassers, ihn zu schreiben, eine Ahnung gehabt hat. Die niedrige Unterstellung, die in den Schlusszeilen des Epsteinschen Artikels versteckt ist, wird hiermit entschieden zurückgewiesen. Endlich sei bemerkt, dass jeder, der die Angelegenheit unbefangen verfolgt hat, sich des Eindrucks nicht wird erwehren können, dass die Zeilen des Herrn Joseph Epstein von Neid und Missgunst diktiert sind. G. J.