Berliner Vereinsbote
- Journal
- Berliner Vereinsbote
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1897)
- Date
- 1897-11-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Berliner Yereinsbote. ^enIras-Drgan für Erscheint: die jüdischen Vereine Mit der Beilage Jeden Freitag. ״Israelit. Familienblatt.“ Berlins. Postzeitungs-Liste 1012. Bezugspreis: Für Berlin vierteljährlich Mk. für auswärts Mk. 1,00. 0,75, Redaction, Expedition und Annoncen-Annahme: Berlin NO., Elisabethstrasse 59 a. Wp- Fernsprech-Anschluss Amt VH. No. 4662. ^>C Insertionspreis: Oie viergespaltene Petitzeile 30 Pfg. Bei Wiederholung Rabatt. Beilagen nach Uebereinkunft. Nummer 46. Berlin, den 12. November 1897 III. Jahrgang. Religions-Unterricht. Die Frage der religiösen Unterweisung unserer Kinder beschäftigte wieder einmal in ausgiebigem Maasse die Re- Präsentanten-Versammlung der jüdischen Gemeinde. Seit den Tagen der letzten Wahlen ist diese Angelegenheit Eigentlich nie so ganz zur Ruhe gekommen, dass sie immer und immer wieder auftauchte, zu heftigen Kontroversen führte, zum Prüfstein der Parteien wurde und fast die gesamte Wahlagitation damals beherrschte, ist ein Beweis dafür, dass gerade auf diesem Gebiete in unserer Gemeinde vieles gar sehr im Argen lag und noch liegt, dass seit Jahrzehnten Unterlassungssünden begangen worden sind, deren Spuren Und Wirkungen auch nur einigermaassen wieder zu beseitigen die Arbeit von Generationen nötig machen wird. Dass tausende von jüdischen Kindern jedes, auch des notdürftigsten Unterrichts entbehrten, war und ist eine nicht mehr zu leugnende Thatsache, nur über die Ziffern herrscht noch einige Unklarheit. Die Frage, ob obligatorischer Unterricht an den öffentlichen Lehranstalten ©der nicht, bildete den Mittelpunkt erbitterter Kämpfe zwischen den Parteien innerhalb der jüdischen Gemeinde, wenn es momentan in dieser Angelegenheit zu einer gewissen Stagnation gekommen ist, so liegt der Grund darin, dass die Staatsbehörden auf den höheren Lehranstalten einen fakultativen Religions-Unterricht emgeführt haben und man nun erst ab warten möchte, wie diese Einrichtung sich bewähren wird. Aber auch noch in anderer Beziehung ist der Staat ans der Reserve herausgetreten, die er sonst dem Judentum bezw. seinen inneren Fragen entgegenzubringen pflegte. Auf irgend eine Weise ist demselben nahegelegt worden, dass er bis vor kurzem sein Aufsichtsrecht den jüdischen Gemeindebehörden gegenüber hinsichtlich der Belehrung der Jugend im Glauben des Judentums recht lax oder vielmehr gar nicht ausgeübt habe. Das Gesetz schreibt vor, dass kein im schulpflichtigen Alter stehendes Kind ohne religiösen Unterricht seiner Konfession bleiben soll, und dabei gab es in Berlin ungezählte Kinder jüdischen Bekenntnisses, welche Religionsunterricht kaum vom Hörensagen kannten, Ministerium, Provinzial - Schulkollegium und Polizei-Präsidium legten sich nunmehr ins Mittel und bombardierten, den Vorstand der jüdischen Gemeinde mit ßescripten und Verfügungen. Was auf diese Weise bis heute zu Tage gefordert, haben wir gleich der übrigen Presse seinerzeit unsern Lesern mitgeteilt. Der äugenblicklich neueste Stand der ganzen Angelegenheit gelangte am 7. d. M. in der Sitzung der Repräsentanten-Versammlung durch Herrn Leonhard Sachs, dem von der Kommission Ernannten Referenten, zur Sprache. Der Polizei-Präsident, so berichtete Herr Sachs, hat dem Vorstand das Verzeichnis aller Kinder, welche ohne Religions-Unterricht sind, zugesandt mit dem Ansuchen, Abhilfe zu schaffen. Der Vorstand hat darauf an sämtliche Eltern bezw. Erzieher der betreffenden Kinder ein Circular ergehen lassen, mit der Anfrage, ob und aus welchen Ur- Sachen die Kinder bislang den Unterricht entbehren mussten. Das Resultat dieser Umfrage wird der Behörde mitgeteilt. Von verschiedenen Seiten wird gesagt, die Kinder erhielten Privatunterricht. Welcher Art dieser Unterricht sei, ob er berechtigten und vernünftigen Anforderungen genüge, ob die betreffenden Lehrer sittlich und pädagogisch für ihr Amt qualifiziert seien, entzieht sich natürlich der Beurteilung. Zwangsmassregeln ständen laut Gesetz dem Vorstand nicht zu Gebote. Wieder andere Beantwortungen motivieren das Fernbleiben vom Unterricht damit, dass sie den Kindern den weiten Weg zum Schullokal nicht zumuten könnten. Der Vorstand hält dies Argument, wenigstens soweit es Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren betrifft, nicht für ohne weiteres als von der Hand zu weisen, indem er es der Behörde anheimstellt, für jüdische Kinder den Religions-Unterricht erst mit dem 9. Lebensjahre beginnen zu lassen. Des weiteren wird bemängelt, dass der Unterricht grade an den schulfreien Tagen bezw. in den unterrichtsfreien Stunden erteilt werde, und deswegen die Kinder grade nicht mit den angenehmsten Gefühlen zum Religions-Unterricht gingen. Der Vorstand präcisiert seinen Standpunkt bezüglieh dieses Punktes dahin, dass einzig und allein dadurch dieser Uebelstand beseitigt werden könne, dass der Unterrieht in der jüdischen Religion ein fester Unterrichts-Gegenstand inmitten des Lehrplans der Schulanstalt werde und in den Stunden zu erteilen sei, während welcher die Christliehen Kinder ihren Religions-Unterricht empfingen. Im übrigen erklärt der Vorstand seine volle Bereitwilligkeit zu allen Schritten, welche die vorliegende Frage erfordere. — Aus den Bescheiden der geehrten Herren Eltern ersieht man wieder einmal, welch’ strafwürdige Missachtung Leute, die sich Juden nennen, der Lehre, in der sie selbst aufgewachsen sind, entgegenbringen. Jeder, auch der lächerliebste und geringfügigste Grund ist gerade gut genug, um ihre Kinder dem Unterricht im väterlichen Glauben zu entziehen. Die falsche, schon mehr zu eingebildeter Affenliebe ausartende Sorge um ihr leibliches Wohlergehen muss herhalten, um die Gleichgültigkeit und Nachlässigkeit, die Geistesarmut und Gedankenträgheit wenigstens mit einem armseligen Scheinargument zu bemänteln. — Der Redner 11688 es jedoch bei einer trockenen Aufzählung dessen, was bisher geschehen, nicht bewenden. Er ging tiefer auf den Grund der Sache und seine Kritik machte auch vor den Einwendungen des Vorstands nicht Halt. Die Frage, ob