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Berliner Vereinsbote · 1897-07-02 · Heft 27 (2.7.1897) · page 2

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Journal
Berliner Vereinsbote
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 27 (2.7.1897)
Date
1897-07-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Zu der Frage der ״Verbilligung des Koscherfleisches“ hat ein Fachmann das Wort ergriffen, dessen Zuschrift wir im Wortlaut wiedergeben wollen: Sehr geehrter Herr Redaoteur! Wenn ich mir erlaube, auf den Artikel in No. 21 Ihres geschätzten Blattes betreffs die Verbilligung des Koscherfleisches zu erwidern, so geschieht dies nur aus dem Grunde, weil in demselben nur wenige Angaben den wirklichen Thatsachen entsprechen. Zunächst kann von einem so wesentlichen Unterschied der Preise gar nicht die Rede sein, denn es giebt auch Fleischwarengeschäfte unter Aufsicht des Berlin er Rabbinats, welche zu genau denselben billigen Preisen verkaufen, wie die sogenannten Koscherfleischgeschäfte. Ausserdem ist es auch nicht der Fall, dass der Engrosschlächter dem Ladenschlächter, das von der Gemeinde geforderte Schnittgeld vergütet, sondern er erstattet nur circa zwei Drittel des an die Gemeinde gezahlten Betrages dem Detail- Schlächter zurück. Das Wesentliche jedoch bei dem Preisunterschieden ist die Qualität des Fleisches; hierbei sprechen wieder verschiedene Momente mit. Zunächst, und das wird wohl auch jeder Laie einsehen, ist besseres und bestes Fleisch teurer im Einkauf als geringeres. Es ist dies ja nicht nur beim Fleisch der Fall, sondern auch bei allen andern Nahrungsmitteln und überhaupt bei allen andern Waren. Nun kommt ein zweiter noch wesentlicherer Punkt hinzu. ״Prima gemästetes Vieh“, hat für den Ladenschlächter bedeutend mehr Abgänge als geringe und magere Qualitäten; während mageres, d. h. geringeres Vieh, vom Ladenschlächter fast so verkauft werden kann, wie er es vom Engrosschlächter bezieht, hat derjenige, welcher ״prima gemästetes Vieh“ einkauft, enorm viel Fett abzuschneiden, damit die Kunden nicht über zu fettes Fleisch klagen. Ueberhaupt liegt ein wesentliches Moment dos Preisunterschiedes in der Art und Weise, wie den Käufern das Fleisch zurechtgeschnitten und gehauen wird. Es ist aus den oben angeführten Gründen ersiehtlieh, dass von einer Differenz von 25—35 Pfennigen pro Pfund nicht gut die Rede sein kann, ohne hinzuzufügen, dass man bei den sogenannten teuren Schlächtern auch wesentlich bessere Ware erhält. Diese Preisunterschiede existieren doch nicht nur in den Koscherfleischwarenhandlungen, sondern in dem gesamten Fleischwarenhandel überhaupt. Man erhält nichtrituell geschlachtetes Fleisch in den Markthallen und Untergeordneten Geschäften auch wesentlich billiger, als in renommierten Handlungen, von denen bekannt ist, dass sie nur Prima-Ware führen. Und mit den Preisen dieser Geschäfte wollen Sie die höheren Preise der Koscherfleischgeschäfte, die auch, nur erste Qualität führen, vergleichen. Für den mittleren und kleineren Mann giebt es rituell geschlachtetes Fleisch, das zu wesentlich billigeren der Qualität entsprechenden Preisen verkauft wird. Wer wirklich Interesse an der Sache hat, möge in irgend einer Tageszeitung den Marktbericht lesen; er wird finden, dass die Differenz zwischen der ersten und vierten Qualität im Engroshandel 25—30 Pfg. beträgt, dass derartige verschiedene Einkaufspreise sich auch bei dem Verkauf wiederspiegeln, ist selbstverständlich. Der Vorschlag, den der Verfasser Ihres Artikel zum Zwecke zur Abhülfe der nicht vorhandenen willkürlich hohen Preise macht, enthält fast nur Falsches. Es ist richtig, dass die Engrosschlächterfirma E. bei der Gemeinde Schritte gethan hat, um ihre Detailgeschäfte unter Aufsicht des Rabbinats zu stellen. Die Grossschlächterfirma E. hatte ihre Lieferung bei den jüdischen Ladenschlächtem schon seit Jahren eingebüsst, weil sich deren Inhaber an der antisemitischen Bewegung beteiligt haben soll. Diese Firma kam, da sie nur grosse Kundschaft auf Hinterviertel besass, und in den jüdischen Schlächtern keine Abnehmer für Vorderviertel fand, auf den Gedanken, ein Absatzgebiet im Detailhandel zu schaffen. Sie engagierte einen von der jüdischen Gemeinde entlassenen Schächter und eröffnete unter Aufsicht dieses Herrn ein grosses Detailgeschäft mit sogenanntem Koscherfleisch. Wahrscheinlich hat dieses Geschäft mit der Zeit nachgelassen, und in Folge dessen bemühte sich die Firma E. jetzt um die Rabbinatsaufsicht. Dagegen sträubten sich die Inhaber der Koscherfleischläden mit Recht, aber von dem Ring, von dem in dem betreffenden Artikel gesprochen wird, kann absolut nicht die Rede sein; denn obgleich nur 9 derartige Händler, die davon hetroffen werden, existieren, und obgleich die Bestimmung, einen Nichtjuden unter Aufsicht des Berliner Rabbinats zu stellen, von einschneidender Bedeutung ist, war es doch nicht möglich, unter diesen 9 Herren eine Einigkeit zu erzielen, aueh nur in Bezug auf ihr ferneres Verhalten, falls dem Anträge der Firma E. stattgegeben würde. Obgleich nun noch gar nicht sicher war, dass dieser Antrag angenommen würde, es im Gegenteil sehr fraglich schien, haben sich einige grössere Firmen zu dem unbegreiflichen und unverständlichen Schritte veranlasst gefühlt, mit der׳ Firma E. in Verhandlung zu treten und ihr unter der Bedingung, dass sie ihren Antrag zurückzieht, einen Teil ihres Bedarfes bei ihr zu decken, versprochen. Dass diese Firmen nicht im Sinne aller andern gehandelt haben, sondern gerade im entgegengesetzten Sinne, kann ich Ihnen nach meinen genauesten Informationen versichern. Sie sehen, dass die Nachricht von einem Ring der Koscherfleischhändler in das Reich der Fabel gehört. Nun kommt aber noch eins hinzu. Die Gemeinde, in diesem Falle die Koscherfleischcommission, durfte gar nicht gestatten, dass bei einer Firma, die ein sogenanntes ״wildkoscheres“ Detailgeschäft hat, rituell für hiesige Schlächter geschlachtet wird, denn es können auf diese Weise sehr wohl Fleischstücke mit dem Stempel der grossen jüdischen Berliner Gemeinde in den Laden der Firma E. kommen, was zur Irreführung des Koscherfleisch kaufenden Publikums führen könnte. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir, auf einen viel wichtigeren Punkt aufmerksam zu machen. Es bestehen in Berlin zahllose sogenannte Koscherfleischgeschäfte, die mit derBezeichnung ,,koscher“ geradezu Unfug treiben. Im Interesse des religiösen Lebens der Gemeinde und des kaufenden Publikums wäre es dringend geboten, dass unsere Gemeindeverwaltung, in diesem Falle repräsentiert durch die Commission zur Beschaffung des Koscherfleisches, gegen diesen Missbrauch ernstlich einschreitet. Die Handhabe dazu ist in dem seit einem Jahre geltenden Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geboten; durch den überwuchernden sogenannten wilden Koscherfleischhandel erleidet die Gemeinde einen grossen materiellen Schaden; indem sie einen grossen Apparat zur Beschaffung des Koscherfleisches unterhalten muss, während der Absatz dieses Fleisches durch die unlautere Concurrenz immer kleiner wird. Die Gemeinde setzt dadurch alljährlich grosse Summen zu, was nicht der Fall wäre, wenn alles, als ״koscher“ verkauftes Fleisch auch wirklich rituell und von Gemeindeschächtern geschlachtet würde. Unsere Gemeindeverwaltung ist dadurch legitimiert, in Wahrnehmung berechtigter Interessen die Hülfe des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb anzurufen. Würde dieses geschehen, so könnten hierdurch viele Missstände beseitigt werden. In der Hoffnung, dass Sie dieser Entgegnung in ihrer Zeitung Raum geben, empfehle ich mich Hochachtungsvoll H. R.

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