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Berliner Vereinsbote · 1897-06-25 · Heft 26 (25.6.1897) · page 2

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Journal
Berliner Vereinsbote
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 26 (25.6.1897)
Date
1897-06-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
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״Ich hatte mich im Interesse der Schule der Mühe unterzogen, einen ״Leitfaden“ anzufertigen, da das sonst erforderliche, zeitraubende Diktieren gesetzlich verboten ist, und war der Meinung, dass die Einführung desselben in der II. Religionsschule auf keinen Widerstand stossen würde, zumal der Gebrauch von Religionsbüchern in den grossen wie m den kleinen Gemeinden Deutschlands allgemein üblich ist. Ich musste umsomehr in dieser Meinung bestärkt werden, als mir bekannt war, dass Herr Rabbiner Dr. Maybaum für seinen Konfirmanden-Unterricht ״Sondheimer, geschichtlicher Religionsunterricht“ verwendet, in der III. Religionsschule ״Herxheimer, Glaubens- und Sittenlehre“ in Gebrauch ist und unter der Amtswaltung des Herrn Rabbiner Dr. Aub, seligen Andenkens, dessen ״Grundläge zu einem wissenschaftlichen Unterricht in der mosaisehen Religion“ in der ersten Religionsschule zu Grunde gelegt wurde. Da ausserdem mein ״Leitfaden“ auf Beschluss des Vorstandes obligatorisch in der Mädchenschule eingeführt und von dem königlichen Provinzial-Schulkollegium bestätigt worden ist, so habe ich in der Erwartung, dass die Genehmigung auch der II. Religionsschule werde erteilt werden, beim Beginn des Wintersemesters 1895 die Einführung des ״Leitfadens“ angeordnet. Nachdem mir jedoch der wohllöbliche Vorstand auf meinen Antrag vom 16. Juli 1895 unter dem 3. März 1896 mitgeteilt, dass er dem Beschlüsse der Fachkommission beigetreten sei ״von jeder Einführung des Religionsbuches in unseren Schulen Abstand ZU nehmen“, habe ich meine Anordnung zurückgenommen und mich darauf beschränkt, den Kindern, die freiwillig den Leitfaden benutzen wollen, den Gebrauch nicht zu untersagen. Ich glaube, damit dem Beschlüsse des Vorstandes vollständig nachgekommen zu sein; es bleibt in Zukunft jedem Lehrer ohne weitere Nachfrage überlassen, das Buch völlig zu beseitigen. Hier sei es mir gleichzeitig gestattet, meine Bedenken gegen den 2. Be- Schluss der Fachkommission auszusprechen, dahingehend, ״es jedem Lehrer zu überlassen, an welchen Leitfaden er seinen Unterricht anknüpfen will“. Es wird hier die Lehrfreih eit im weitesten Sinne sicher gestellt, ohne zu berücksichtigen, wie tief sie in das innerste Wesen der Schule eingreift und wie leicht sie dazu angethan ist, der Wirksamkeit einer Religionsschule hinderlich zu sein. Bekanntlieh umfasst der Religionsunterricht alle Fächer, die in einer solchen Anstalt gelehrt werden, und was dem Lehrer des systematischen, eigentlich nur abschliessenden Unterrichts gestattet ist,, muss allen Lehrern erlaubt sein; so fordert es der Grundsatz der Lehrfreiheit nach dem Be- Schluss: ״es jedem Lehrer zu überlassen, an welchen Leitfaden er seinen Unterricht anknüpfen will“. Nun möchte ich darauf hinweisen, welch ein Unterschied darin liegt, die Patriarchen als mythische Gestalten oder als geschiehtliehe Personen zu behandeln, den König David als ideale Erscheinung nach prophetischer Schilderung oder als Wüstling und grausamen Herrscher darzustellen, die gesetzlichen Bestimmungen über Sabbath, Feste, Speisen, Tefillin etc. als religiöse Anordnungen oder als antiquiert zu besprechen. Wie verschieden sind nicht die Lehrmeinungen über die Weltschöpfung, den Messias, die Vorsehung, die Unsterblichkeit, die Vergeltung, die Aub, Herxheimer, Joel und andere hervorragende, nicht gerade hyperorthodoxe Theologen mit der Unsterblichkeitslehre in Verbindung bringen, um nicht das allseitig anerkannte und unerlässliche Prinzip der sittlichen Weltordnung in Frage zu stellen, während eine andere Ansicht diese Auffassung als ״verkehrt“ bezeichnet, weil das nichts anderes heisst, ,,als Gottes Waltung hienieden als mangelhaft zu erklären, ihr aber im Jenseits eine Gelegenheit eröffnen, die begangenen Fehler wieder gut zu machen“, und auf diese Weise die göttliche Gerechtigkeit und die sittliche Weltordnung fallen lässt, da ja die natürlichen Folgen selbst im Gewissen nur im beschränkten Masse hienieden sich zeigen. Und die Entscheidung über so wichtige Fragen, die bei jedem Unterrichtsgegenstande nahe liegen, soll jedem Lehrer überlassen bleiben, von denen nur sehr wenige teologisch vorgebildet sind! Um die Lehrfreiheit nicht zu beschränken, dürfen also an derselben Anstalt entgegengesetzte Anschauungen den Kindern vorgetragen werden, ohne dass dem Leiter die Befugnis zusteht, einzugreifen. Mag immerhin die Wissenschaft, auch die Theologie, die Berechtigung haben, jede Ansicht, die sie als richtig anerkennt, auszusprechen; die Schule ist kein Ort für den Widerstreit von Lehrmeinungen, die Pädagogik fordert einheitliche Leitung und einheitliches System; nur dann kann sie segensreich wirken. Dürfte jemals die Ansicht derqjädagogischen Kommissionsmitglieder über die unbedingte Lehrfreiheit jedes Lehrers praktisch zur Geltung kommen, so würde damit das ganze Schulwesen gefährdet sein. In der Schule hat kein Lehrer das Recht, nach Massgabe eigener Grundsätze von den leitenden Prinzipien der Anstalt abzuweichen, und der Lehrer einer Religionsschule muss sich daher vollständig mit dem Geiste derselben einverstanden erklären und stets das System vertreten, das der Anstalt den bestimmten Charakter verleiht. Wer für sich eine besondere Lehrfreiheit in Anspruch nimmt, seinen Unterricht an jedes beliebige Buch anknüpfen will, auch wenn es mit den Prinzipien der Schule in Widerspruch steht, für den giebt es keinen Platz an derselben“. Synagogen- und Vereins-Anzeigen. Jüdische Gemeinde. frritaa« den 35. Juni, in allen Synagogen abends 7lj2 Uhr. Kouuadend» den 36. Juni, in der alten Synagoge morg. 8l/2 Uhr, in den übrigen Synagogen morgens 9 Uhr. Predigte« Vorm. 10 Uhr Neue Syn. Herr Hab. Dr. Rosenzweig. Kaiserstr.-Syn. Herr Rabbiner Dr. Weisse. Adendgottesdtenst 9y2 Uhr. Gottesdienst an den Wochentagen in allen Synag. morgens G‘/2 Uhr und abends 6y2Uhr. Sitzung der Repräsentanten-Ver- Sammlung Sonntag, den 27. Juni, Vorm. 11 Uhr, im Sitzungssaale Oranienburgerstr. 30II. Voreinigung jüdischer Frauen und Mädchen ״Juda’s Töchter”. Vorsitzende: Frau Behrendt u. Frl. Tonn. Sonntag, den 27. d. M., Zweiter Ausstug nach Taböerl's Maldschlößcherr. Bahn verkehr nach Nieder-Schönweide stündlich zweimal von allen Stadtbahnhöfen. Von dort 10 Minuten Chausseeweg. Gemeinsame Abfahrt Vorm. 10‘/4 Uhr vom Bahnhof Alexanderpl. Gäste (Damen und Herren) willkommen. Bei schlechtem Wetter findet der Ausflug nicht statt. Der Vorstand. Lippmann Taiiss Synagogen-Verein. Sonntag, den 27. Juni 1897 Sommerfest zum Wohlthätigkeitszweck verbunden mit Kinderbelustigung und Tanz in Dräfels Oarten und AHfälen. Die Kaffeeküche ist den werten Damen von 4 Uhr an geöffnet. Anfang des Concerts 4 Uhr. Eintrittspreis 50 Pfg. Kinder frei. 2)er Vors ferne(. J. Heilbrunn, Neue Königstr. 10. Bei ungünstiger Witterung findet das Fest in den Prachtsälen statt. Israelitischer Kindergarten und Kinderhort Gormannstr. z. Am Mittwoch, den 30. Juni 1897, von Nachmittags 3 Uhr ab Grosses Kinderfest im Zoolog. Garten zum Besten seine!• Anstaltskasse. Billeis für Erwachsene 0,75 ן in der Trautwein־ ״ ״ Kinder aber 10 Jahr 0,50 \ sehen Buchhandlung ״ ״ ״ unter 10 Jahr 0,25 i Leipzigerstr. 8

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