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Berliner Vereinsbote · 1897-06-11 · Heft 24 (11.6.1897) · page 1

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Journal
Berliner Vereinsbote
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 24 (11.6.1897)
Date
1897-06-11
Page
– (sequence 1)
Language
German
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jßerijner Verein$b6fe 111ey rf j Qr yenlrQl-örgQ^ für die jüdischen Vereine ßerlins. Erscheint jeden Freitag. SM- Bezugspreis Mk. 0,75 vierteljährlich, für auswärts 1,00 Hk. “Bl Insartiaasprais für dia viergespaltene Petltzelle 30 Pfg. Bedakttoa, Espeditioa u. Annoncen־Annahme: Berlin NO., EUsabethstr. 59 a. AM- Fernsprecher Amt 7, No. 4662. ־Bl Pcstzeitungs-Liste 1012. mm <juü1 El»־ r■ ■ V,. .M Nummer 24. Berlin, den 11. Juni 1897 III. Jahrgang. Die Organisation des Handwerks. Der Reichstag ist in die Ferien gegangen, nachdem er noch zuguterletzt die Vorlage über die Organisation des Handwerks in zweiter Lesung erledigt hat. Die Handwerkervorlage will, wie es in ihren Motiven heisst, den alten Meistertitel wieder zu Ehren bringen, und zwar durch die Bestimmung, dass Handwerker nur unter folgenden Bedingungen den Meistertitel führen dürfen: 1. müssen sie volle 24 Jahre alt sein, 2. müssen sie entweder die vorgeschriebene Lehrzeit zurückgelegt und die G-esellenprüfung bestanden haben oder 5 Jahre hindurch persönlich das Handwerk, sei es völlig selbständig oder als Werkmeister und dergleichen, ausgeübt haben, 3. endlich müssen die, welche sich Meister nennen wollen, vor einer staatlichen Prüfungskommission die Meisterprüfung ablegen. Diese Vorschriften haben, wie in der Kommission, so im Plenum keine Anfechtung gefunden. Nun hat aber die Reichstagskommission folgenden Zusatz in den Entwurf gebracht: ״Vom 1. Januar 1905 ab steht die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen nur solchen Personen zu, welche die Berechtigung zur Führung des Meistertitels haben.“ Damit wäre die Einführung des Befähigungsnachweises ausgesprochen gewesen. Dieser Kommissionszusatz wurde zwar gestrichen. Dagegen fand eine andere von der Kommission beschlossene Vorschriftdie Zustimmung des Hauses, nämlieh die, dass die bisherigen privilegierten Innungen zu Zwangs-Innungen im Sinne des neuen Gesetzes umgewandelt werden können, ohne dass die Mehrheit der heteiligten Handwerker dem zustimmt. Man sollte es kaum für möglich halten, dass es heute noch gesund beanlagte Männer giebt, die ihre ganze politische Weisheit darin erschöpfen, dass sie die Rückkehr zur ״alten guten Zeit“ erstreben. Diese Leute wollen nicht einsehen, dass es thöricht ist, die Zeit um einige Jahrhunderte zurückschrauben zu wollen. Es ist ja wohl und schön, dem 80genannten Mittelstände aufzuhelfen und auf Mittel und Wege zu sinnen, die das Handwerk erhalten können. Dagegen ist sicher nichts zu sagen, denn jeder hat das gute Recht, eine Besserung seiner Lage zu erzielen. Bei dem besten Willen vermag man aber nicht gegen die Wirtschaftliehen Verhältnisse anzukämpfen. Die moderne Industrie zeigt die Tendenz, sich zu konzentrieren und die kleinen Unternehmungen zu verschlingen. Man mag das für ein Hebel halten, aber zu beseitigen ist es nicht. Der langsame Postwagen vermag lange nicht mehr mit der pfeilschnellen Eisenbahn zu konkurrieren. Daher kann keine ehrliche Politik den Handwerkern etwas bieten, und alle neuen Gesetze sind eher Hemmschuhe als Verbesserung seiner Lage. Nur die Parteien der Prahler und Phrasenbeiden vermögen es, dem Handwerk den Anbruch eines neuen goldenen Zeitalters zu verheissen. Wir gönnen dem Handwerkerstand die Verbesserung seiner Lage von Herzen, bedauern GS aber, dass er seine Bestrebungen mit denen der Judenfeinde verschmilzt. Vielleicht sieht er später ein, wer es am besten mit ihm gemeint hat und wer am treuesten noch an dem Grundsatz ״Leben und Lebenlassen“ festhält. Vorläufig wird das neue Gesetz aber im Sinne der Antisemiten manchem Handwerksmeister eine Handhabe bieten, sein Mütchen nicht nur an jüdischen Unternehmern, sondern auch an jüdischen Handwerkern zu kühlen. Bekanntlich waren es die Innungen, die in ihrer Engherzigkeit unsere Vorfahren vom Handwerk ausschlossen. Noch im Jahre 1847 bestanden viele derartige Beschränkungen in mehreren Staaten Deutschlands, und erst das folgende Jahr räumte mit denselben auf. In den östlichen Ländern, die fast ausschliesslich eine Ackerbau treibende Bevölkerung hatten, gestattete man den Juden die Aus- Übung der Handwerke; daher findet man auch in den zum ehemaligen Königreich Polen gehörenden preussischen Provinzen heute noch viele tausende jüdische Handarbeiter. In der verhältnismässig kurzen Zeit, in der man den Juden in Deutschland alle Berufe freigegeben hat, haben sich schon wieder viele den Handwerken gewidmet. Zu einer Zeit, wo über den Niedergang dieser Erwerbszweige geklagt wird, liegt es nahe, dass die Eifersucht der christlichen gegen die jüdischen Handwerker erwacht. Hat doch der antisemitische Agitator Schneider in Wien vor nicht langer Zeit den kleinen Leuten bange gemacht, ״dass an Stelle der christl. Meister nur zu bald lauter jüdische Meister treten würden.“ Erst beklagte man sich also, dass die Juden sich der Handarbeit fernhielten, und jetzt, da sie arbeiten, möchte man es ihnen verbieten. An der Neige des 19. Jahrhunderts wird es nun nicht mehr dahin kommen, dass man die Juden wie im Mittelalter vom Handwerk ausschliesst. Aber an der Hand 801eher Gesetze wie das über die Organisation des Handwerks wird man ihnen bei der Berufswahl auf Schritt und Tritt Hindernisse in den Weg zu legen suchen. Bei der Annahme von Lehrlingen, bei der Lossprechung der Gesellen, bei der Vergebung des Meistertitels, bei der Aufnahme in die Innung, können sich so viele Häkchen und Haken finden,

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