Berliner Vereinsbote
- Journal
- Berliner Vereinsbote
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1897)
- Date
- 1897-05-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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AlieSciiöiihaasfirstr. 40 Ettoprlmn 20, Paar Handpriesen 26, Leinen-Einsatz m. Einsetzen 50 Efg. Neuanfertlg. z. billigst Freisen. Abholung frei. Vereins-Schau. Die Constituierung des Verbandes för jüdische Wohlthätigkeitspflege ist in einer zu diesem Zwecke am Donnerstag, d. 6. d. Mts. stattgehabten Delegierten-Conferenz nunmehr definitiv erfolgt. Etwa 40 Vertreter hiesiger jüdischer Wohlthätigkeitsanstalten und -Vereine waren der Einladung des G-emeindevorstandes gefolgt und stellten in eingehender, zum Teil recht lebhafter Debatte die 11 Paragraphen umfassenden Satzungen des neuen Verbandes fest. Zu Mitgliedern des geschäffcsfährenden Ausschusses wurden ausser Herrn Martin Simon, als dem Vorsitzenden der ״Centralstelle“ noch gewählt: die Damen Frau Julie Neumann und Frau Dr. Maybaum, die Herren Rechtsanwalt Breslauer, Julius Grünwald, Dr. Hirsch Hildesheimer, Dr. Georg Minden, Gustav Sachs und Siegfried Sachs. Die am 1. Mai er. stattgehabte Versammlung der ״Wissenschaftlichen Vereinigung jüdischer Schulmänner zu Berlinu war wiederum sehr zahlreich besucht. Als erste Mitteilung verlas der Vorsitzende, Herr Dr. Adler, das Antwortschreiben, welches die Hinterbliebenen des verstorbenen Herrn Justizrat Makower auf den Beileidsbrief der Vereinigung gesandt hatten. *Sodann wies der Herr Vorsitzende auf die am 8. Juni in Frankfurt a. d. O. stattfindende Generalversammlung des ״Vereins jüdischer Lehrer der Provinz Brandenburg“ hin und ersuchte die Vereinsgenossen, sich recht zahlreich daselbst einzufinden. Hierauf hielt er ein Referat über: ״Die jüdischen Lehrer Berlins und die neuesten Verfügungen.“ Der Herr Referent führte etwa Folgendes aus: Vor ungefähr drei Jahren trat eine Aenderung des Verhaltens der Schulbehörde gegen die hiesigen jüdischen Lehrkräfte ein, aus welchem ein Zurückdrängen derselben deutlich erkennbar war. Als nach der ersten hierher gehörigen Verfügung des Prov.-Schulkollegiums vom Jahre 1894 eine Remonstration verschiedener jüdischer Gemeinschäften, darunter auch unsere Vereinigung, an das Ministerium erging, erklärte dasselbe in einem Erlass vom Jahre 1895, dass das Kultusministerium in jedem Falle an den Bestimmungen des Ministers Falk festhalten wolle, also auch die Anstellung jüdischer Lehrer, wenn nötig, gestatte. In Verfolg dieser Erklärung bestimmte das Prov.- Schulkollegium, dass erst dann eine neue jüdische Lehrkraft an Berliner Gemeindeschulen angestellt werden dürfe, wenn jede an denselben bereits thätige Lehrperson bis zu zwölf Stunden wöchentlichen Religionsunterrichtes herangezogen sei. Auch bedürfe die Ueberfcragung eines Ordinariats an eine jüdische Lehrperson der jedesmaligen Bestätlgung der königlichen Behörde; ferner sei es unstatthaft, dass eine solche Lehrkraft dieselbe Klasse länger als ein Jahr befialte. Endlich solle den jüdisehen!*ehrern und Lehrerinnen der Unterricht in der Geschichte und der deutschen ־Lectüre möglichst entzogen werden. Gegen diese Auslegung des ministerellen Erlasses von Seiten des Prov.-Schulkollegiums petitionierten abermals der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, der jüdische Gemeindevorstand zu Berlin, die Wissenschaftliche Vereinigung jüdischer Schulmänner zu Berlin und. nach einer Interpellation des Herrn Stadtverordneten Dr. Preuss, der hiessige Magistrat. Auf alle diese Reklamationen erging der Bescheid, dass es keineswegs im Sinne der Aufsichtsbehörde liege, einer jüdischen Lehrkraft erst dann die Anstellung zu gestatten, wenn jede bereits angestellte jüdische Lehrperson zwölf Stunden Religionsunterricht wöchentlich erteile; es sei doch unmöglich, dass derselbe Lehrer an Schulen entgegengesetzter Stadtteile unterrichte. Inbezug auf die Zulassung jüdischer Lehrkräfte zum Ordinariat genüge es, wenn erst nach Beginn des Semesters eine dahingehende Meldung an das Prov.-Schulkollegium erfolge. Auch sei den jüdischen Lehrpersonen der Unterrieht in der Geschichte und im Deutschen keineswegs zu entziehen, sondern es sollten ihnen nur nicht solche unterrichtlichen Stoffe unterwiesen werden, die sie im Interesse der Schüler und im eigenen Interesse nicht richtig verwerten könnten. Nach eingehender Besprechung dieser Erläuterung erwähnte der Herr Referent eine Verfügung .״vom 11. März 1897. welche sich mit dem Religionsunterricht jüdischer Kinder beschäftigt. Die drei Hauptpunkte dieser Verfügung sind: 1. Die Vorsteher der hiesigen Schulen haben festzustellen, ob und durch wen die jüdischen Kinder ihrer Anstalt Religionsunterricht erhalten. Kinder, die ohne solchen Unterricht aufwachsen, sind dem Prov.-Schulkollegium namhaft zu machen. 2. Lehrpersonen, welche Religionsunterricht erteilen wollen, haben in Zukunft vor der bereits bestehenden Kommission des jüdischen Seminars eine Religionsprüfung abzulegen. 8. Die Bestellung eines besonderen Inspectors für den jüdischen Religionsunterricht wird abgelehnt. Auch diese Verfügung wurde nach ihrer Bedeutung für die jüdischen Lehrer und Schüler einer eingehenden Beurteilung unterzogen. — für feinsten Louise Drogotschyn (früher im Hause von V. Altmann) Markgrafenstr. 2 p. a. d. Lindenstr. Billigste Preise. R, P. Bernhard Gr. Frankfurterstr 63, H. früher langjähriger Assistent der Firma Conrad Sprachst für Zahnoperahonen v. 8-7. Senntag von 9-2- כשר Junge Gänse! כשר Junge Gänse I;n % Junge Gänse! versendet die Mast-Anstalt V Gustav Lewinski, Friedrichsberg, Chaussee 127. Fernsprecher: Amt Friedrichsberg, No. IS Frei Haus nur an Private. Sanitäre Hausbedarfsartikel. Sämmtliche Brunnen, stets frisch, Flasche0,05 Mk. billiger als in den Depots. Badesalze u. 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