Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 9 (1927)
- Issue
- Heft 3051 (28.8.1927)
- Date
- 1927-08-28
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 8051 Gien, Sonntag Wiener Morgenzettung 28. August 1987 Sette 9 Gerichtssaal. Berirumdiingrilage gegen einen Journalisten. Nachspiel zum Mord in der Taüakregie. Bor dem BozirkSrichter Dr. Wilfinger iorrrde gestern über evre ungewöhnliche Eh renbeleidig n ngskla.gr Verhandelt. Der Krankönpflicger im Rainerspitol UranL Hermvaun Hai den Redakteur der „Stunde" Dr. Ladislaus Front gerichtlich belangt, weil er auf Grund einer von Frank durchgesAKrten Recherche in dein Matte der Tliterschaft der dem Morde in der -Tabakregie beAÜHtigt und Lr ein gerichtliches Verfahren verwickelt worden war. * Wie erinnerlich, wurde äm August v. I. der Wächter der kkabafvegic L nd»W i g von den seither zu lebetrSlanglicheM schlve-- «en Kerker venMeilten Kasfeneinbröchern Hunger und Oe 6tugger, als er sie bei dem Elnb-rrrch ertappte. meuchlings nüedrrgeschossen. Die Polizei war einige Tage bezüglich der Täter vollständig ,im unklaren. Am 13. August erschien in der „Stunde" ein Artikel, in welchem Hermann als einer der Tater oder'wenigstens als Mittäter bezeichnet wurde. Der «rrrgeklägte Redakteur, der sich selbst vertrat, berief sich darauf, er halbe von seinem Blatte den Auftrag erhalten, Recherchen nach den Mördern anzustellen, und ffidjl zu diesem Zwecke die Mithilfe eines Privatdetektivs, namens Jarnril, gesichert. Beide Hütten, sich zunächst zur Witwe des ermordeten Ludwig begeben und die Fran habe erklärt, Hermann sei der Todfeind ihres Mannes gewesen. Ludwig habe den Hermann, mit dem er längere Zeit gemeinsam bei dor Wach- und Schließgesellschaft tätig pelvesen, rvMN Trunkenheit im Dienste zur Artige gebracht, was die Entlassung des Hermann zur Folg".' hatte. Auch sollst hätten verschiedene Spuren auf Hermann hingewiesen. Der Portier des Spitals, an den sich die Amateurdetek-- tivs wendeten, hätte keine präzisen Angaben darüber machen können, ob Hermann in der kritischen Nacht im Spstal gelegen sei. Wohl aber habe er erzählt, daß der Nachtwächter in jener Nacht zwischen 2 und 3 Uhr früh einen Mann über den Zaun steigen sah, der dann im Pavillon V verschwand. Frank habe dann in Gegenwart seines Arztes und einer Krankenschvester sich die Kleider Hermanns vorlegen lassen, die der Detektiv Jarmil erfolglos nach Blutspuren untersucht habe. Aus der Rocktasche habe Jarmil eine P>hoto'graiphie Hermanns genommen und gemeint, er werde dieses Md der Polizeibehörde übergaben. Auf Grund dieser Feststellungen habe Dr. Frank den Artikel verfaßt. Der staatsalüvaltschaftliche Flmktionär Dr. Sribrrt erhob nunmehr die Anklage tvcgen Verbrechens der Verleunrdun g und dehnte dieselbe auch auf den Detektiv Jarmil a'us. Der Richter gab dem Antrag statt und verfügte die Abtretung des Aktes an das Straflandesgericht II. R Preisittiterbistung «»lauterer Wettbewerb? Das Obevlandesgericht hat in einem Prozeß wegen unlauteren Mettbchverbs, der darin, erblickt tmrrde, daß die Behauptung, billiger zu liefern als eilte andere Firma, gegen die guten Sitten verstößt, ein interessantes Urteil gefällt. Im Oktober 1926 erschien in dem neuen Gemeindehaus in der Ettgerthstraße ein Vertreter des Elektrikers G., unr dort Kundert zu akquirieren. Daboi kam es zu einer A useinaitderseHung mit dem Vertreter einer anderen Firma, Gcza Horvath, tvrlcher erklärt haben soll, er könne dieselben Artikel um 20 Prozent billiger liefern. G. klagte beim Handelsgericht wegen unlauteren Wettbewerbs und .verlangte von Horvath als Entschädigung für erlittene Kränkung 200 Schilling. Horvath bestritt die Aeußoruirg und erkläre, daß ein Subververtretcr die Bemerkung machte, daß die Firma um 20 Prozent zu hoch ihre Preise festsehe. Das Handelsgericht gab der Klage in vollem Umfang statt. Gegen das Urteil ergriff Horvath die Berufung an das Oberlandesgericht. Sein Airwalt Dr. Korncl erklärte darin, es sei ein Irrtum, zu glauben, daß das Gesetz gegen den unlauteren WettLüverb den freien Wettbewerb über-' Haupt ansschließe. Die Erklärrurg, billiger zu liefern als ein anderer, begründe weder die Herabsetzung ein.es fremden Unternehmens oder seiner Ware und verstoße nicht gegen die guten Sitten. Der B -eru fungssena t unter Vorsitz des Hofrates Dr. Grünberg wies das Kkagebegehren zur Gänze ab. In der Begründung heißt es, in der Preisullterbietung allein Tonne die Herabsetzung eines Unternehmens nicht gefunden werden. Eine Unterbietung könnte allerdings zum unlauteren WvtibÄvorb -verden, meint es darauf gerichtet ist, dem Mitbewerber Kunden abspenstig zu machen oder ihn in seinem Ansehen zu schädigen. Die Abwehr eitler solch?» Handlungsweise hat Nee Kläger gar nicht versucht, so daß die Klage in ihrer Gesamtheit abzutveisen war. Wen» man Wahlplakato herunterreißt. Auf Grund einer von dem christlichsozialeit Stadtrat Johann K ö r b e r erstatteten Anzeige chatten sich gestern der Prüvatbeamte Otto Heizmann und die Private Anna Stölzl beim Strafbezirksgerichte 1 wegen boshafber Sachbeschädigung fremden Eigentums. begangen durch Ab reißen v o n Wahlp -la ka te n der Einheiisli sie, zu verantworten. Die Wäscherin Marie Sorma 'hatte am 20. April dem Stadt rat Körner mitgeteilt, daß, wie sie selbst gesehen habe, die beiden Angeklagten am Vorlage mehrere an einer Planke in der Borgvrtenftmße angedrachte Plakate der Einheitsliste heruntergerissen hätten. Sladtrat Körber erstattete sodann die Anzeige. In der gestern Nor dem Bezirksrichter Dr. I e l l i n e k durchgeführten VerhaMung stellten bÄde Angeklagten entschieden in Abrede, die Plakate der Einheitsliste, welche an der Planke ohne Genchnliglung des betreffenden Hausherrn afsichiert worden waren, heruntevgerisien zu 'haben. Fran Stölzl erklärte, daß sie sogar mehreren Schnlknaben, die Plakate hewnterrissen, deshalb Vorwürfe gemacht habe. Unter Ablehnung mehrerer vom Verteidiger qesbellter Beweisanträge verurteilte der Richter öme ÄvMilbigten im Sürne der Anklage zu einer Geldstrafe vjm je 00 S., eventuell zu je 34 Stunden Arrest. Der BerteUjHer nveDste gegen das Urteil die Be rufum-g an. Aiihne und Kunst. Ae uenen Saison des Ar« Noeker Wischen Kunsttheaters. Das Programm des Direktors Morris Schwarz. stUon unserem Newyorkvr S. I.-Korrcspoudente,,.) Das N empörter' jüdische Knnsttheater, die bedeutendste jiddische Sprcchbühne Newporks, wird die neue Saison voraussichtlich am 10. September eröffnen. Tag und Eröffnungsvorstellung stchen noch nicht fest. In dieser Saison wird der Direktor Morris Schwarz sich ausschließlich lder künstlerischen Leitung des Theaters widmen, da die administrative Führung ein dreigliedriges Kollo« gimn übernommen hat, das saus Schwarz' Schwager M. Gvlub, ferner aus dem Neivhorker Theatermanager Jakob Ratvi.il>- cher und dem langjährigen Mäzen deS Kwnstthtzaters Morris Lipschütz besteht. Das Ensemblv umfaßt die bewährten Mitßlieder der letzten Saison (ausgenommen Paul Barak off, der in der neuen Saison sein eigener Theawvdrrekwr wird, nnd M. Bulow, der nach kurzer Tätigkeit aus dem Schwarzschc-n Ensemble ausgeschieden ist); neuengagiert Wurden Jechiel G o lld» smith, Gustav Schacht und Josef Schwarzberg, ferner em neuer Regisseur, Bovis Okagvlln, der bisher in Rußland gewirkt hat und dort einer der fünf Theaterleute ist, ivelche mit dem Titel „Volkskünstler" ausgezeichnet wurden -(die anderen vier sind, wie bekannt, di« Regisseure Stanislawski nnd Meyerhold, der Schauspieler Tschochoff nnd der Ganger Schatzaprn, dem dieser Titel jüngst „strafweise entzogen wurde). Schwarz hofft, in dieser Saison — im Gegensatz zur letzten, 'c durch die Verzögerung des Theaternvubaues beeinträchtigt Wae AHe Briefmarken von Bosnien, Jugoslawen, Serbien und Balkan sowie bessere Europa-Marken liefert billigst die Aelteste Briefmarkenhandlung im Königreiche 8. H. 8. SZSSOR STEINER Brod n/s. S. H. S. — reiche künstlerische Ernre Hilden zu können. Er. hat bisher^ sollende neue Stücke erworben: Schalem A le j che m s Komödie „Die Goldgräber" <bearbeitet ron Scholem Alejchems Schwiegersohn I. D. Berkowitz); H. Saklers Schauspiel „Mayor Noa", welches den bekannten Versuch des Immanuel Noa zu Anfontg des 10. Jahrhrknderls behandelt, in Amerika eine autonome jüdische Siedlung zu begründet:; ein Drama, das einen itali«njschen Priester zum Verfasser hat und am Kunstthcater seine Uraufführung erleben wird; es ist dem jüdisch-italienischen Leben entnommen; ferner hat Schivarz Stücke von Hanna Gottesf e ld (die er mit ihrer Erstlingskomüdie „Wann stirb, er e,idlich?" vor zwei Jahren auf seiner Bühne zu Wort kommen lTßss vmr dem bekannten jüdischen Dramatiker Leon Kobrin und ein Erstlingswerk des Newhorker jüdischen Publizisten A d«rfchläger zur Aufführung angenommen. Wie Schwarz Ihrem Korrespmrdenten versicherte, hat er auch ein großes hi st arisches Legendendrama srn: Stil des „Dybuk" und des Aschschen „Sabbatai Zwi") in Vorbereitung, auf das er große Hoffnungen setzt; von Autor, Titel und Inhalt wollte Schlvarz nichts verraten; .doch das 0r';.:>nni/ kann nicht mehr lange verborgeir bleiben — die Proben be ginnen bald. Nur den Theatern. R o : m n n ö t h e a t e r. Das R e d -i t e l st v i C e s k e h o Divadla v Olomouci beginnt Samstag, den 3. Septenrber, sein kurzes Gastspiel mit „Grand Hotel N e v a d a". Hierauf folgt Sonntag, nachmittags 3 Uhr, „Das Kamel geht durchs Naae-löhr", Ends „Unser Pfarrer bei den Rei chen". L u st sp i e l t 'h e a t e r. Heute, 144 Uhr, als letzte Nachmittagsvorstellung „D!e Keuschheitskonkurrenz" mit Haust Jarno. De ui s che S V ollck s th ea-t e r. Für Donnerstag '.st zur Eröffnung der Herbstspielzeit die Uraufführuira von Schmidtbonns Schauspiel „Der Pfarrer von Mainz" angeseht. Theater in der Josefstadt. Bis einschließLch Mittwoch, täglich 6 Uhr abends, „Der schlafende Gatte". Bolksstückpreis des Deutschen Bolkstheaters. Me uns mit, geteilt wird, mußte im Hinblick auf die große Anzahl der zur Pre-isbewerbun-g eingereichten Stücke und auf die Bestimmung, daß alle Juroren sämtliche Einläufe prüfen, die Entscheidung über die Preiszuerkennung für ein Volksstück auf den 1. Dezember verschoben werden. Uebsr die neue Kunst in der Sowjetunion spricht Montag, den 20. August, 7 Uhr, im Feftsaale des Alben Rat-Hanfes Prof. A. A. Si'doroff von der M-oskEr Staatsakademie der Kunftwiflenschafte-n. VOLKSWIRTSCHAFT an ZW Verfahren In vernichteten Grimdbuchfachen. GesetzgeSerisKe Maßnatzkren anlSAich ver BsrkWtmrg der Grmwdircher für den 1. dis 8. und 29. GeMeiudebezirk ln Wien. Von Rechtscmtvalt Dr. A. Schnrcrler. Die infolge des Brandes im Wiener Jnstizpatast getroffenen gesetzgeberischen Maßnahmen beMeckcn die beschleunigte Wiederherstellung der vernichteten Grundbücher der Wiener Bezirke 7.—3X. und XX. und der diesb-ezüglichen Akten und Urkunden, ferner die Sicherung -des R e ch t s v e r k c h r e s hinsichtlich der Liegenschaften ltnd Rechte an denfelben bis zur Wiederherstellung der in Betracht kommenden Grundbiicher, und schließlich die Regel u n g des Verfahrens rücksichtlich des EinKusses der Vernichtung von Akten und der Grundbücher, solme F r i st e n v e r l ä n g e r u n g. Wenn auch angesichts der behördlichen Vorarbeiten für die Neuanlegung der vernichteten Grundbuchseinlagen erst eine Kundmachung betreffend den Beginn der Erhebungen zur Ermitkluug der Nichtigkeit und Vollständigkeit der mit den Liegenschaften verbundenen Eigentums- und sonstigen dinglichen Rechte vielleicht schon im Monate Septernber zu gewärtigen ist, so sind schon jetzt bei -der Wiedecherstellung vernichteter Grilndbuchstiicke in folgenden Fällen F r i - st e n bis zum 1. und 15. September 1027 einzuhalten: 1. Bei Grundbuchstücken und Gesuchen mn Bewilligung der zwangsiversen Psandrechtsbcgründung, sowie der Zwangsberwaltung oder Ztvangsverst e i g e r u n g und um Anmerkung der Vollstreckbarkeit, die am 15. Juli 1927 beim Landesgerichte f. Z. R. S. Wien zwar schon cingelangt waren und deren Erledigung durch den Brand nicht erfolgen konnte, muß seitens des Beteiligten der Antrag auf Feststellung der Tatsache des Einlangens sowie des Zeitpunktes rmter Bedachtnahnie auf den tvesentlichen Inhalt des Grundbuchstückes bis zum 16. Septenrber 1927 beim Landesgerichte f. Z. R. S. (Grundbuchabteiluug 50) gestellt iverden. Für den Rang d e s R e ch t e s ist der im Beschlilsse festgestcllte Zeitpunkt der Ueberreichung des vernichteten Gesuches maßgebend. 2. Gesetzliche Fristen in Grundbuchangelegcnheiten. die am 15. Juli 1927 noch nicht abgelaufen waren, cuben nicht vor dein 1. September 1927. 3. Bescheide, mit denen eine Ailmerkung betreffs Veräußerung und Verpfändung von Liegenschaften oder Rechten bewilligt imlrde (Rangordnungsbescheide), und die vor dem 16. IM 1927 ausgestellt worden sind, m ü f s e n bis Z'UM 16. September 1927 gerichtlich hinterlegt werden, da diese Bescheide in die Sammlung der gerichtlich hinterlegten Urkunden emgererht werden. Hierüber erhält die Partei eine, Bestätigung über den wesentlichen Inhalt des Bescheides. Die in Bescheiden über die Anmerkung der Rangordnung festgesetzten Fristen, die am 15. Juli 1927 noch nicht abgelairfL« waren, enden frühestens am 1. September 19-27. Auf diese angedeuteten Fristen mutz jeder Interessent Bedacht nehmen und sich nicht mit der irrigen Meinung abfinden, daß er einstweilen in den in Betracht kommenden Grundbuchsachen sich passiv verhalten darf. Seit dem 16. Juli 1927 werden dingliche Rechte (Eigentumsrechte und Hypothekarsrechte usw.) in den Wiener Gememdebezirken I bis IX und XX durch Urkunden Hinterlegung begründet und werden nach der Reihenfolge ihres Einlangens in einem gemeinsamen Reihungsvermerk eingetragen. Auf die Unkenntnis von Tatsachen und Rechten, die aus dem Reihungsvermerk ersichtlich sind, kann sich niemand berufen, da demselben öffentlicher Glaube zuerkannt wird. Für die Hinterlegung bedarf es wohl derzeit nicht des N a ch w e i f e s, daß der, gegen -den sich der beabsichtigte Rechtseviverb richtet, Eigentümer der Liegenschaft oder sonst zur Bestellung des Rechtes befugt ist, da die U e V e r p r ü f u n g dieser Berechtigung dem späteren Richtig st ellungsvcrfahren -Vorbehalten bleibt; daher wird bei grundbiicherlichen Rechtsgeschäften betreffs Realitäten in den besagten Bezirken bis zur Wiederherstellung und Richtigstellung dieser Grundbücher Vors icht am Platze s-cin. In allen anderen, oben nicht erwähnten Fallen sollen die Parteien bis zur abzuwartenden Kundmachung mit der Ueberreichung ihrer Gesuche auf Neuanlegung ihres Besitzstandes oder ihrer Hypothekar- und sonstiger dinglicher Rechte zurückhalten und in der Zwischenzeit lediglich die diesbezüglichen Gesuche, beziehungsweise Grundbucheinlagenentlvürfe, mit Urschriften oder beglaubigten Abschriften der vorhandenen Grundbuchauszüge, Urkunden und Gerichtsbeschlüsse belegt, vor bereite E Sas neue Problem: ein teurer Telegramm aber ela billiger aarwrliaer Lastboftbrlel? Ein Telegramm nach Polen kostet für zehit Worte 3.70 Schilling, ein Exprcßbrief 1.10 Schilling; der Luftpostbrief, der in einigen Stunden nach Aufgabe in Wien dempelnilchea Adressaten zugestellt wird, nur —.60 Schilling. Aufgabe bet allen Postämtern; am Abflugstage bis 7 114t 20 Min. morgens beim Hauptpostamt.